Benutzer Diskussion:Riezi

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Wnme in Abschnitt Einladung Community-Treffen im WikiBär
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Hier ein Beispiel von übertrieben eifriger Löschung. Ein komplett neu geschriebener Text unterscheidet sich angeblich so gut wie nicht voneinender. Also viele Wörter sind gleich, das stimmt schon, aber das läßt sich bei einem relativ kurzen Text und den gleichen Fakten natürlich nicht vermeiden, ich kann ja keine Tatsachen verdrehen. Und dann: wenn der Artikel komplett gelöscht wird kann man ja niemand mehr nachvollziehen ob die Texte sich wirklich ähnlich waren. Zum Glück habe ich alles aufgehoben:

Version A: Auf einem trockenen und ebenen Luzernenfeld im Süden der Insel Mallorca wurde in über zweijähriger Arbeit ein Botanischen Garten geschaffen. Ein schiffbarer See mit einer Größe von 10.000 m² und 4 m Tiefe wurde ausgehoben. Mit der Erde wurden Schutzwälle aufgeschüttet, die den Garten vor den Nordwinden schützen. Der See dient gleichzeitig als Reserve-Wasserbecken. In ihm wurde auch eine über eine Brücke erreichbare Insel angelegt.

Versin B: Die Felder im Süden der Insel von Mallorca sind trocken und eben. Während mehr als zweijähriger Arbeit wurde ein flaches Luzernenfeld in ein Botanischen Garten umgewandelt. Es wurde ein schiffbarer See von 10.000 m² Oberfläche und 4 m Tiefe ausgehoben, der gleichzeitig als Reserve-Wasserbecken fungiert. Mit der ausgehobenen Erde wurden Schutzwälle angelegt um den Garten vor den Nordwinden zu schützen.

Hallo Riezi, beim Durcharbeiten der Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen ist auch der o.g. Artikel gelöscht worden, den Du am 9. Mai 2007 aus einem Prospekt abgeschrieben hast, wie Du durch die Entfernung der Textpassage selbst zugabst (Zusammenfassungszeile: URV Textpassage entfernt). Auch Dein Versuch, den Text umzuschreiben (Zusammenfassungszeile: Geschichte komplett neu!), hat daran nichts geändert. Wenn man die beiden Texte vergleicht, unterscheiden diese sich so gut wie nicht voneinander. Im Übrigen würde ich Dir empfehlen, Dich mal mit dem Thema Urheberrechte beachten zu beschäftigen.

Auch der Satz: Neue Artikelversionen bitte erst einstellen, wenn der Sachverhalt geklärt ist. auf dem URV-Hinweis steht dort nicht zum Spaß. Selbst wenn Du den Text erfolgreich umgestaltet hättest, sind die alten Versionen mit der URV immer noch vorhanden und von jedem anzuklicken und anzusehen. Diese müssen aber durch Löschung erst entfernt werden.

Bitte unterlasse beides (URV und Entfernung des Bausteins) bei Deiner zukünftigen Mitarbeit, da URVs rechtliche Konsequenzen für die Wikipedia und Dich nach sich ziehen und Dir zudem im Wiederholungsfall die Schreibrechte entzogen werden können. Gruß -- Ra'ike D C B 22:23, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Ra'ike,
die Löschung meines Artikels ist mir unverständlich. Der Text der Geschichte ist völlig anders als der aus dem Prospekt! Ich habe nicht nur die Sätze umgestellt oder Wörter ausgetauscht! Natürlich sind die Fakten identisch, aber das ist ja keine URV!!! Bitte keine Artikel mehr löschen wenn die URV so eindeutig entfernt wurde!--*** Riezi 12:20, 21. Mai 2007 (CEST)
Wie ich schon oben sagte, habe ich die beiden von Dir erstellten Versionen zur Geschichte verglichen und zwar die vor dem Einsatz der URV-Meldung mit der, wo die Geschichte angeblich neu erstellt wurde. Da ich davon ausgehe, dass der Absatz Geschichte vor der URV-Meldung genau dem Text des Prospektes entspricht, hat sich mit der Neuerstellung fast nichts geändert. Aufgrund dessen und da der Text insgesamt einen geringen Umfang besaß, also kein größeres Werk darstellte, bei dem eine geringfügige, leicht abgewandelte Übernahme in die so genannte Grauzone fallen könnte, wurde der Artikel von mir gelöscht.
Dies geschieht nicht, um Autoren zu ärgern, sondern einzig aus dem Grund, die Wikipedia und nebenbei auch die URV-Einsteller vor Klagen auf Schadensersatz (Geldbußen, Gefängnis) zu bewahren. Du kannst Dir aber gerne hier und hier die Konsequenzen von Urheberrechtsverletzungen durchlesen.
Wenn Du die Löschung des Artikels allerdings nach wie vor für ungerechtfertigt hältst, wende Dich bitte an den Bereich Urheberrechtsfragen oder auch Löschprüfung.
-- Ra'ike D C B 21:31, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Rai'ke, ich glaube, dann sprechen wir nicht über die gleichen Versionen. Die erste Version der Gesichte stammte von der Webseite von Botanicactus und beginnt mit "Die Felder im Süden der Insel von Mallorca sind trocken und eben..." Meine komplett umformulierte Fassung beginnt mit "Auf einem trockenen und ebenen Luzernenfeld im Sü...". Da der Artikel komplett gelöscht wurde, kann man das ja nun nicht mehr nachvollziehen. Warum wird eigentlich der komplette Artikel ohne Ankündigung gelöscht und nicht nur die fraglichen Absätze? Wer stellt den Artikel denn jetzt wieder her?
-- Riezi 07:54, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Doch, wir sprechen über dieselben beiden Versionen. Wie gesagt, Du kannst das gerne durch einen anderen Admin in der Löschprüfung oder bei den Urheberrechtsfragen nachprüfen lassen. Und zur "unangekündigten Löschung": Warum glaubst Du wohl, wird in der Vorlage:URV auf die Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen verwiesen? Natürlich werden URV-Artikel nach einer gewissen Frist (mind. 8 Tage) gelöscht, wenn bis dahin keine gültige Freigabe vom rechtmäßigen Urheber des Textes erfolgt!
Es lassen sich auch keine Absätze einzeln löschen, sondern nur jeweils die ganze Artikelversion (schau Dir mal die Versionsgeschichte von Artikeln an!). Da die URV von der ersten bis zur letzten Version bestand, blieb nur, den ganzen Artikel mit allen Versionen zu löschen.
Das einzige, was ich tun kann ist, Dir diese Baustelle einzurichten und die unbedenklichen Teile aus dem gelöschten Artikel hineinzukopieren. Nach (hoffentlich URV-freien) Fertigstellung kannst Du den Artikel dann in den Artikelnamensraum verschieben. Mehr kann ich nicht tun und hoffe, dass genügt. Gruß -- Ra'ike D C B 23:18, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Rai'ke, ich bin nach wie vor der Meinung, daß sich meine zweite Version von dem Text der Webseite genügend unterschieden hat und keine URV mehr darstellte. Es geht ja schließlich nicht darum, daß man nicht die selben Wörter verwenden darf. Das ist bei einem so kurzem Text auch kaum möglich, denn es handelt sich ja immerhin um die identischen Fakten!
Ich bin voll und ganz der Meinung, daß hier unbedingt auf URV geachtet werden muß, aber bei der Einstufung als URV bist Du dann doch etwas übers Ziel hinausgeschossen! Die Löschankündigung bezog sich auch nur auf die erste Version - für die sie vollkommen berechtigt war.
Um der Diskussion jetzt ein gutes Ende zu bereiten, habe ich den Text noch mal komplett neu geschrieben! Aber wie gesagt, ich kann keine Tatsachen verändern und ein Luzernenfeld beleibt nun mal eines und nichts anderes :-) .
Gruß, -- Riezi 16:08, 27. Mai 2007 (CEST)Beantworten

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