Diskussion:Anna Göldi

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Agathenon in Abschnitt Ping erhalten (erl.)
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Familienname

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Zum Nachnamen: im Google-Kampf gewinnt "Göldin" haushoch gegen "Göldi", das Schweizer Lexikon und die Chronik der Schweiz verwenden jedoch "Göldi". ––stw  13:44, 19. Sep 2004 (CEST)

Der Name der Frau ist "Göldi". Wenn man damals aber von z.B. einer Frau Huber sprach, so nannte man sie die Huberin, und in dieser Art wurde sie eben auch als die Göldin bezeichnet. 62.2.106.66 17:57, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Transkription des Steckbriefes aus der NZZ

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avertissements löblicher stand Glarus, evangelischer religion, aner- bietet sich hiermit demjenigen, welcher nachbeschriebene Anna Göldin entdecken, und der justiz einbringen wird, einhundert kronenthaler belohnung zu bezahlen; womit auch alle hohe und höhere obrigkeiten und dero nachge- sezte amtsleuth ersucht werden, zu gefangennehmung dieser person all mögliche hülfe zu leisten; zumahlen solche in hier eine ungeheure that, vermittelst geheimer und fast un- begreiflicher beibringung einer menge guffen und anderen gezeug gegen ein unschuldiges acht jahr altes kind ver- übet hat.

Anna Göldin, aus der gemeind Sennwald, der land- vogthey hohen Sax und Forstek zugehörig, Zürchergebiets, ohngefähr 40. jahr alt, dicker und grosser leibsstatur, voll- kommnen und rothlechten angesichts, schwarzer haaren und augbraunen, hat graue etwas ungesunde augen, wel- che meistens rothlecht aussehen, ihr anschauen ist nieder- geschlagen, und redet ihre sennwälder aussprach, tragt eine modenfarbne jüppen, eine blaue und eine gestrichelte schos, darunter eine blaue schlingen- oder schnäbeli-ge- stalt, ein damastenen grauen tschopen, weis castorin strümpf, ein schwarze kappen, darunter ein weisses häubli, und tragt ein schwarzes seidenbettli.

datum, den 25. jenner st. v. 1782 kanzely Glarus evangelischer religion.

Bernadette Grob-Oertig www.annagoeldin.ch

Datum des Urteils?

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Im Artikel steht der Rat habe Anna Göldi am 13. verurteilt und sie sei umgehend hingerichtet worden. Hier steht aber am 6. Juni 1782 heisst es folgendes im evangelischen Ratsprotokoll:

....Der Executionstag soll von heute über 8 Tag, also auf Montag, den 13. Brachmonat angesetzt sein,
wann dann zumalen wiederum der complette Strafrath um 9 Uhr auf dem Rathhaus sich besammle und die
Execution um 10 Uhr vorgehen solle..... .

Danach müsste das Urteil bereits am 6. Juni 1782 verhängt worden sein.--Brian67 13:36, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Verurteilte Hexen mußten vor der Hinrichtung ein öffentliches Geständnis ableisten: Wenn sie widerriefen, wurde die Sache nochmal aufgerollt (siehe auch Urgicht – wobei der letzte Satz des Artikels in der Form nicht ganz korrekt ist). Göldis Urteil war also erst am 13. Juni soz. perfekt. --Henriette 11:47, 28. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Aussereheliches Verhältnis und Vergewaltigung

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Im Artikel steht, dass Nach Auswertung bisher unbekannter Quellen kam der Journalist Walter Hauser 2007 zu dem Schluss, dass Anna Göldi vermutlich ein Verhältnis mit ihrem Dienstherren hatte und von diesem möglicherweise auch vergewaltigt wurde. Diese Aussage ist in zweierlei Hinsicht falsch. Es ist nicht Hausers Schluss Göldi und Tschudi hätten ein Verhältnis gehabt, sondern das von Anfang an kolportierte Gerücht. Ein etwaiges Verhältnis Göldi/Tschudi bzw. dessen Verheimlichung wird als möglicher, aber unbelegter Erklärungsansatz für den kriminellen/fanatischen Eifer der Tschudis und Martis angeführt. Belegt ist es indes nirgends und wurde selbst von Göldi unter Folter abgestritten. Was aber nun wirklich falsch ist, ist die Aussage, Hauser erwäge sogar eine Vergewaltigung von Göldi. Das steht in diesem Buch nicht ansatzweise bzw. ist frei erfunden. Vielmehr legt Hauser dar, dass eine nachgewiesene uneheliche Beziehung gereicht hätte, um Johann Jakob Tschudi aus allen Ämtern zu entheben und ihn nachhaltig zu ruinieren.--Canisius Probst 16:23, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten

.....was aber die Vergewaltigungstheorie keinesfalls widerlegt... (nicht signierter Beitrag von 80.108.129.198 (Diskussion) 01:08, 13. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Die letzte legale Hexenhinrichtung in Europa: Verbesserungsvorschlag

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Anna Göldi (auch Göldin, weibliche Form; * 24. Oktober 1734 in Sennwald, heute im Kanton St. Gallen; † 13. Juni 1782 in Glarus) war eine der letzten Frauen, die in Europa der Hexerei beschuldigt und hingerichtet wurden. Es war die letzte legale Hexenhinrichtung, die zum Entsetzen der protestantischen Öffentlichkeit in dem reformierten Schweizer Kanton Glarus durchgeführt wurde, Sie rief europaweit Empörung hervor. Die letzte legale Hexenhinrichtung in Europa

Zu Barbara Zdunk: Gelegentlich wird behauptet, sie sei wegen Hexerei hingerichtet worden und, dass ihres das letzte solche Todesurteil in Europa war. Dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich, da Hexerei in Preußen zu der Zeit kein Straftatbestand war.Haelschner, Hugo: System des Preußischen Strafrechts. Adolph Marcus, Bonn 1868.

Zur Hinrichtung 1793 in Posen: Während der preußischen Besetzung Großpolens 1793 wurden in der Gegend um Posen in einer nicht näher bekannten Ortschaft zwei Anklagen wegen Hexerei gegen Frauen vor Gericht gebracht. Der Grund für die Anklagen war lediglich, dass sie rote Augen hatten und das Vieh in der Nachbarschaft ständig krank war. Wilhelm G. Soldan und Heinrich Heppe schrieben in ihrer grundlegenden Arbeit „Ohne Zweifel war das der letzte gerichtliche Hexenbrand [...], den Europa im achtzehnten Jahrhundert gesehen hat“. Es ist wenig wahrscheinlich, dass der Prozess wirklich stattfand. Informationen darüber stammen nur aus einer und zudem recht unsicheren Quelle. Es war jedoch mit Sicherheit nicht die letzte „gerichtliche“ Behandlung von Hexerei. Aus dem Jahre 1799 ist ein ähnlicher Fall aus Żaszków in der Ukraine bekannt. Hexenprozesse in Polen vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (nicht signierter Beitrag von 93.132.181.106 (Diskussion) 21:44, 25. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Danke für die Vorschläge (bzw. die Änderung), die Göldi betreffend. Nur: Auch wenn’s bei Behringer steht, stimmt dies so leider nicht. In der Alten Eidgenossenschaft war Glarus nach der Reformation ein paritätischer Ort mit evangelischer Mehrheit (Handbuch der Schweizer Geschichte. Band 2, Zürich 1980, S. 752). Richtig ist: Verurteilt wurde die Göldi, selber reformierter Konfession, vom Evangelischen Rat. – Zudem wirkt der Satz wenig enzyklopädisch («zum Entsetzen der protestantischen Öffentlichkeit»). Nicht jede Veränderung eines Artikels ist gleichzeitig eine Verbesserung. --B.A.Enz (Diskussion) 23:22, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Dieses Urteil als Legal zu bezeichnen, legitimiert das ganze doch nur. Gast 18:19, 10. September 2017

auch im betreffenden Kanton gab es keinen Straftatbestand Hexerei. also nix Hexenprozess 2A05:5800:23E:2A00:AC93:37F:9AEE:D49E 18:13, 22. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

ungeeignetes Bild

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Das Bild zeigt nicht Anna Göldi, sondern eine Frau des 21.Jahrhunderts. Es ist daher nur als unenzyklopädische Dekoration anzusehen. --Eingangskontrolle (Diskussion) 09:10, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Du hast recht, Eingangskontrolle: Das Bild ist keine Photographie der Göldin. In der Beurteilung scheinst du mir allerdings weit über’s Ziel hinauszuschiessen. Und moniert hat bisher, soweit ich sehe, auch niemand, das Bild sei ungeeignet (nicht einmal du). Im Gegenteil, am 13. Juni 2012 rutschte es gar an die erste Stelle nach oben.
Mein Vorschlag: Im Artikel gibt es auch einen Abschnitt «Aufarbeitung» mit Hinweis auf das Anna-Göldi-Museum. In diesen Kontext ist hier das Bild durchaus zu stellen. Somit könnte es wieder etwas nach hinten rutschen und im genannten Abschnitt platziert werden, und damit wäre auch deinem Eindruck einer «unenzyklopädische[n] Dekoration» begegnet. Ganz auf’s Bild verzichen würde ich aber nicht. --B.A.Enz (Diskussion) 14:37, 24. Mär. 2015 (CET) – Nachtrag: Übrigens zeigt das Bild eine Frau des 20. Jahrhunderts. --B.A.Enz (Diskussion) 19:50, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Nach „hinten rutschen" wäre OK: Damit würde dieses Bild (das man gemäß Wikipedia:Artikel_illustrieren#Historische_Bilder tatsächlich ohne große Diskussion rauswerfen könnte!) in einen Rezeptionskontext gestellt – das passt dann ganz gut. Wobei ich übrigens nicht der Meinung bin, daß man unbedingt ein Bild braucht: Die Frau ist in einer Zeit gestorben als man von solchen Personen keine Bilder anfertigte. Das ist so und man sollte es als moderner Mensch aushalten können, daß es kein Bild und/oder keine zeitgenössische Abbildung von ihr gibt. Als Kompromiss geht für mich eine klarere Ein- oder Zuordnung in Richtung Rezeption aber in Ordnung. --Henriette (Diskussion) 16:29, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Das ist keine künstlerische Rezeption, sondern ein Bild nur für das Museum. --Eingangskontrolle (Diskussion) 20:37, 6. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo Eingangskontrolle. Wer hat denn bisher von einer «künstlerischen Rezeption» gesprochen? Ich weiss aber auch nicht, aufgrund welcher Kriterien du dem Bild von Patrick Lo Giudice künstlerische Qualitäten absprechen möchtest. – Wie du dieser vor drei Jahren von dir begonnenen Diskussion entnehmen kannst, wurde das Bild in der Folge vom Artikelanfang nach unten verschoben, in den Abschnitt Rezeption. Denn in diesen Kontext gehört es – nach dem Roman von Eveline Hasler und dem Film von Gertrud Pinkus – klar eingeordnet. – Und wie schon festgehalten wurde: Es existiert weder ein Portrait noch eine Photographie der realen Göldin. Die Bildunterschrift – («Nachempfundenes Porträt Anna Göldis von Patrick Lo Giudice. Das Bild im Anna-Göldi-Museum im Hänggiturm in Glarus/Ennenda ist orientiert an der Titelfigur des Films Anna Göldin – Letzte Hexe von 1991.») – lässt da auch keine Missverständnisse zu. – Kurz: Ich sehe keinen ersichtlichen Grund, eine vor drei Jahren geführte Diskussion, zu deren Lösung du dich damals nicht mehr geäussert hast, jetzt wieder aufzunehmen, und noch weniger, sie im Hauruckverfahren zu entscheiden. --B.A.Enz (Diskussion) 09:18, 7. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Datum der Hinrichtung

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Hallo Henriette. Mit Verweis auf Behringer (1998/2009) hast du das Hinrichtungs-/Todesdatum der Göldi am 18. Juni 1782 angesetzt. Woher Behringer dieses Datum hat, bleibt mir allerdings unklar. Ich fürchte, er stützt sich auf Eveline Hasler (1982). Sein Buch liegt mir aktuell leider nicht vor.

Ich bin aber nach wie vor der Meinung, wir sollten am 13. Juni festhalten. Ich beziehe mich zunächst auf das HLS, wo Elisabeth Korrodi-Aebli den 13. Juni 1782 angibt. Ebenfalls den 13. Juni gibt Walter Hauser (2007) an (S. 7, 138, 187). Als Datum des Urteils durch den Evangelischen Rat von Glarus nennt er den 6. Juni (S. 138). Neuere Göldi-Fachliliteratur, in der das Datum begründet korrigiert worden wäre, kenne ich nicht.

Und schliesslich ist auch der Anna-Göldi-Gedenktag in Glarus jeweils auf den 13. Juni angesetzt (siehe etwa hier oder hier), selbst wenn er auf den 18. Juni verschoben werden muss.

Da ist mir eine Datumsangabe in einem literarischen Werk oder bei Behringer doch ein zu unsicherer Beleg. Bester Gruss --B.A.Enz (Diskussion) 13:10, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Hi B.A.Enz, ich danke Dir sehr für diese lehrreichen und überzeugenden Hinweise und die Belege!
Das doofe an Behringers Buch … naja, Büchlein … ist, daß er keine Einzelnachweise angibt (ist halt nur Beck's Wissen und keine ausgewachsene Monographie) – ich hatte den vorhin aus dem Regal gezogen, weil er als EN 1 im Artikel angegeben ist (und weil ich beide Auflagen besitze – da bot sich auch gleich ein Vergleich an). In der Bibliographie nennt er Eveline Hasler nicht … der 18. Juni kann also werweisswoher stammen (vermutlich aus einem der ca. 90 Werke in der Bibliographie … *seufz* … da hab ich nun auch keine Lust, die _alle_ zu flöhen :))
Lass es uns so machen: Deine Belege sind deutlich besser, als der EN-lose Behringer (auch wenn Behringer einer der Fachmänner zum Thema frühneuzeitliche Hexenverfolgungen ist), also wäre es prima, wenn Du wieder auf den 13. Juni (zurück-)änderst.
Ich schau mal, ob ich irgendwo einen Hinweis finde wo der 18. Juni herkommt oder herkommen könnte – ist ja auch keine unspannende Frage ;) Viele Grüße und nochmal Danke für deinen echt guten Kommentar! --Henriette (Diskussion) 13:50, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Hallo Henriette, danke für deine Antwort. Fachleuten mit einem Gesamtüberblick fehlt halt manchmal der Blick für’s Detail... Ich setze also den 13. Juni wieder ein. Bester Gruss --B.A.Enz (Diskussion) 13:57, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Ach, und gleich ein Nachtrag! In Soldans Hexenprozessen ist das Urteil vollständig abgedruckt. Es beginnt mit:
„»Malefiz-Prozeß und Urtheil / über die z. Schwert verurtheilte Anna Göldinn / aus dem Sennwald, verurtheilt den 6/17 Junii / 1782.” und endet mit:
„ … daß diese arme Uebelthäterin als eine Vergifterin zu verdienter Bestrafung ihres Verbrechens und Andern zum eindruckenden Exempel dem Scharfrichter übergeben, auf die gewohnte Richtstatt geführt, durch das Schwerdt vom Leben zum Tod hingerichtet und ihr Körper unter den Galgen begraben werde, auch ihr in hier habendes Vermögen confiscirt seyn solle. … Actum den 6/17. Juni 1782. Landsschreiber Kubli.”
Als Quelle geben Soldan-Heppe an: „Lehmann a.a.O., Heft II., S. 88ff.” … hmmnaja … da kann ich jetzt etwas Rätselraten spielen, welche Publikation von welchem Lehmann gemeint ist; wenn ich nach den Fußnoten im Kapitel des Buches gehe, dann dürfte es „Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr berüchtigten Hexenhandel zu Glarus betr. Von H.L. Lehmann, Zürich 1878” sein. Ohmann … ich such mal weiter! :) Gruß --Henriette (Diskussion) 14:23, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Die zwei Daten («6/17 Junii») müssen uns nicht verunsichern, der evangelische Teil von Glarus verwendete (nach Hellmut Gutzwiller: Kalender. In: Historisches Lexikon der Schweiz.) zur der Zeit, als Anna Göldi in Glarus war, noch den julianischen Kalender. Wir haben es beim «6. Juni» also mit der evangelischen Zählung zu tun. --B.A.Enz (Diskussion) 14:35, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Zu deinem Rätselraten: Es ist genau jene Publikation von H.L.Lehmann, die du vermutet hast: siehe hier. (Zweytes Heft. Zürich 1783.) --B.A.Enz (Diskussion) 14:45, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Sehr richtig! Denn: Ich habe eine Quelle gefunden und die ist erfreulich ausführlich. Ich vermutete schon, daß es etwas mit dem Julianischen bzw. Gregorianischen Kalender zu tun haben könnte …
Aber von vorn: Auf historicum.net finden wir die Abschlussarbeit von Elisabeth Korrodi-Aebli zum Thema: "Auf den Spuren der „letzten Hexe“: Anna Göldi - Der Fall - Presseberichte", 1996. Dort heißt es im Kapitel 3.2.2 „Chronologie des Prozesses” (ich hab das PDF des gesamten Kapitels 3 verlinkt, Kap. 3.2.2 beginnt ab Seite 31):
„Zu den Daten muss noch einmal gesagt werden, dass Evangelisch Glarus bis 1798 den alten Julianischen Kalender benutzte. Zwischen diesem und dem neuen, Gregorianischen, ergibt sich ein Zeitunterschied von elf Tagen. Josef Müller hielt sich in seiner Stammbaumskizze an die Daten dieses "alten Styls". Auch Joachim Heer hatte in seinem Bericht "Der Kriminalprozess der Anna Göldi von Sennwald" die Daten "alten Styls" verwendet. Bei der Übernahme der Daten aus den "Freundschaftlichen und vertraulichen Briefen" von H. L. Lehmann ist ihm allerdings ein Fehler unterlaufen. Lehmann hatte offenbar alle Aktenstücke, die er in seine Briefe als Kopien übernommen hatte, mit den Daten "alten Styls" und denjenigen "neuen Styls" bezeichnet. Das Todesurteil wurde laut evangelischem Ratsprotokoll am sechsten Juni "alten Slyls" gefällt. … Joachim Heer hatte offenbar das letztgenannte Datum [nämlich „6/17 Juni 1782 aus dem Ratsprotokoll; H. F.] als 16./17. Juni interpretiert und somit den Exekutionstag auf den 18. Juni festgesetzt. (Wobei er in einer Fussnote auf Seite 20 seines Berichtes richtigerweise das Todesdatum mit dem 13. Juni "alten Styls" angibt.) In den Prozessakten ist das Datum des Todesurteils mit dem "6. Brachmonat" angegeben. Die Vollstreckung aber fand am 13. Juni 1782 "alten Styls" statt. Nach neuem Datum wäre dies der 24. Juni 1782 gewesen.” (S. 31f. der genannten Arbeit)
Also: 18. Juni 1782 ist nachweislich und hiermit ausführlich belegt: Falsch. Dieses Datum geht auf einen Fehler des Autors Joachim Heer (J. Heer: Der Kriminalprozess der Anna Göldi, 1865) zurück.
Damit haben wir es ja :) --Henriette (Diskussion) 15:05, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Liebe Henriette, das ist ja spannend. Sooo tief wäre ich wohl nie in die Materie eingetaucht, wie du es gemacht hast. Vielen Dank. Ich habe dem HLS-Eintrag, verfasst von Elisabeth Korrodi-Aebli, auch so vertraut. – Und nun warten wir, bis der Nächste bei Eveline Hasler «18. Juni» liest und dies auch hier wieder aller Welt mitteilen möchte... Bester Gruss --B.A.Enz (Diskussion) 17:27, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Oh, Dankeschön! :) Ja, ich finde solche Fehlersuchen tatsächlich sehr spannend – es hat ja auch einen gewissen Reiz herauszubekommen, wann ein Fehler zum ersten Mal auftrat und wie lange er es schafft(e) sich zu halten (wie wir sehen, ist der 18. Juni seit sage und schreibe über 150 Jahren in der Literatur unterwegs … gar nicht schlecht :))
Andererseits ist das ist natürlich lästig, wenn hier regelmäßig der Tag hin- und hergeändert wird … Was denkst Du: Sollte man speziell zum Todesdatum einen kleinen Absatz verfassen? Mit der Arbeit von Frau Korrodi-Aebli ist das ja ein Klacks. Oder andere Möglichkeit: Ein Absatz zum Verlauf des Prozesses; dort kann man eine knappe Zusammenfassung (wer wars und wann?) zum falschen Todesdatum auch wunderbar unterbringen. --Henriette (Diskussion) 20:48, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Ich würde mich freuen, wenn du hierzu einen Absatz (wie auch immer der ausgerichtet sein wird) verfassen und einstellen könntest. Du hattest die Hauptarbeit beim Nachforschen, dir sollte auch die Ehre des Ergänzens zufallen  ;-). --B.A.Enz (Diskussion) 21:12, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten
In Ordnung, dann machen wir es so! Und Du wirfst hinterher noch einen scharfen Blick darauf, ob ich auch alles korrekt wiedergegeben habe :) Bis denn und LG --Henriette (Diskussion) 21:26, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Hallo B.A.Enz, wie ich aus obiger Diskussion entnehme, ist das Sterbedatum 13.06.1782 nach dem julianischen Kalendermodell angegeben. Ich habe daher im Wikidata-Objekt das Kalendermodell beim Sterbedatum 13.06.1782 von gregorianisch auf julianisch umgestellt, damit das mit dem Wikipedia-Artikel konsistent ist. Es erscheint mir andererseits dann eigentlich logisch, dass auch das Geburtsdatum 24.10.1734 (siehe Frauendatenbank) mit julianischem Kalendermodell gemeint ist und hier nicht zwischen gregorianischen und julianischen ohne Zusatzinfo einfach gewechselt wird, oder irre ich mich da? --Aalhorn (Diskussion) 10:33, 12. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Hallo Aalhorn. Vielen Dank für deinen Hinweis und für die Anpassung des Hinrichtungsdatums im Wikidata-Objekt. – Nein, ich denke nicht, dass das Geburtsdatum geändert werden sollte, solange kein schlüssiger Beleg vorliegt, dass sich die Angabe «24. Okt. 1734» auf den julianischen Kalender bezieht. Da, wo die Göldin herstammt, wurde schon zur Zeit ihrer Geburt der gregorianische Kalender verwendet. Wo sie starb, wurden beide Kalender verwendet: Katholisch-Glarus gregor., Evangelisch-Glarus julian. – Was einem Leser auf den ersten Blick als logisch erscheint, muss deshalb noch nicht zutreffen. Wenn du aber reputable Belege für deine Vermutung findest, dann steht einer Änderung sicher nichts im Wege. (Die Angabe in der von dir erwähnten Frauendatenbank auf fembio.org ist da leider ungeeignet.) --B.A.Enz (Diskussion) 11:40, 12. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo B.A.Enz, vielen Dank für die aufschlussreiche Rückmeldung, nein ich habe keinerlei Belege für ein julianisches Geburtsdatum, somit alles bestens.--Aalhorn (Diskussion) 11:56, 13. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Nachtrag @Aalhorn et al.: Nachdem von Ernst Tremp und Kathrin Utz Tremp der HLS-Artikel zu Anna Göldi neu geschrieben wurde, darf hier das Geburtsdatum «24. Oktober 1734» weiterhin stehen, auch wenn sich die Fachleute im HLS-Artikel noch etwas absichern: «* 24.10.1734 (wahrscheinlich nach gregorianischem Kalender)». --B.A.Enz (Diskussion) 17:46, 27. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Hexenprozess? Widersprüche im Artikel

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Anna Göldi wurde weder als Hexe angeklagt noch als Hexe verurteilt. Die Einleitung ist eindeutig falsch. Sieh auch: https://www.youtube.com/watch?v=iBoaqk2kREU (nicht signierter Beitrag von 5.83.191.127 (Diskussion) 08:28, 23. Jul. 2021 (CEST))Beantworten

Das ist die spekulative These von Walter Hauser und müsste seriöser belegt werden als mit einem youtube-Filmchen. Ich setze die heute von Christophorus77 gesichtete Änderung der IP somit wieder zurück. --B.A.Enz (Diskussion) 10:03, 23. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Siehe: Hauser, Walter. Der Justizmord an Anna Göldi : Neue Recherchen zum letzten Hexenprozess in Europa. Zürich : Limmat, 2007. - 192 S. ISBN 978-3-85791-525-3 --Christophorus77 (Diskussion) 14:42, 23. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

ein Hexenprozess ohne Anklage noch Verurteilung als Hexe 2A05:5800:210:8500:AC93:37F:9AEE:D49E 17:39, 23. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Danke, Christophorus77, für deinen Literaturhinweis. Auf Walter Hauser hatte ich ja bereits hingewiesen. Sein Büchlein (1. Aufl., 2007) kenne ich, steht bei mir sogar im Büchergestell. Du solltest aber auch die 2. Aufl. von 2013 inkl. das Nachwort von Kathrin Utz Tremp berücksichtigen. – Denkbar könnte sein, im Artikel allenfalls auf die abweichende These des Aktivisten Hauser hinzuweisen. Für eine Tilgung des Begriffs «Hexe» oder gar für eine Umschreibung des Artikels reicht das als Quelle allein aber nicht. Da brauchen wir reputable Belege. Ein «Justizmord» war die Hinrichtung der Göldi so oder so.
Auf das youtube-Filmchen, das sich auf Hauser stützt, ist hier wohl nicht weiter einzugehen. Als Quelle ist es ungeeignet. Interessanterweise wird im Film immer wieder ausgerechnet jenes Bild eingesetzt, das hier weiter oben als unhistorisch kritisiert wurde. Ohne den Film «Anna Göldin – Letzte Hexe» gäbe es dieses Bild nicht. --B.A.Enz (Diskussion) 21:10, 23. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Gerne verweise ich noch auf den informativen neuen HLS-Artikel:
Daraus geht hervor, dass im Wiki-Artikel die Einleitung und die verwendete Terminologie mitnichten falsch sind. --B.A.Enz (Diskussion) 17:59, 27. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Annaberg / OSTdeutschland ?!

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Annaberg nach dem damaligen Ostdeutschland verorten zu wollen, ist reichlich neudeutsch und schlicht falsch. Üblicher weise wird Annaberg in Mitteldeutschland verortet

--46.215.29.170 23:51, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Ping erhalten (erl.)

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und hier bin ich, aber wie kann ich helfen? fg Agathenon 16:18, 16. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Hallo Agathenon. Ich nehme an, du sprichst von diesem Ping. Das war auch nicht ein Hilferuf, sondern die (verkürzte) Einladung, deine Einfügung mit der Verlinkung von «Hexe» und «Hexenwahn» nebeneinander im gleichen Satz, so du weiter darauf bestehen solltest, auf der Disk zu begründen. Das war nämlich, wie ich bemerkte, wirklich «suboptimal». Nun habe ich gesehen, dass du eine elegantere Lösung gefunden hast. Bester Gruss --B.A.Enz (Diskussion) 18:04, 16. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Ach so, das. Danke! Dann setze ich hier (dein Einverständnis vorausgesetzt) auf „erledigt“. Schönen Tag noch und freundliche Grüße von Agathenon 16:21, 17. Jul. 2023 (CEST)Beantworten