Diskussion:Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Kulturkritik in Abschnitt Zusammenhang der Kritik mit dem Kleinanlegerschutzgesetz
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Benutzer:Gulden[Quelltext bearbeiten]

Die BaFIN hat sich in den letzten Monaten mehrmals schwere Dämpfer geholt, etwa als sie ausländische Banken mit ausländischem Sitz die hier ganz bestimmte Geschäfte machen wollten bundesdeutschen Regeln unterwerfen wollte, die für diese Banken gar nicht gelten. Derzeit kommt die BaFIN in diesem Artikel sehr gut weg. Vielleicht macht es ja mal jemand Spaß, genauer hinzusehen. Gulden 11:37, 17. Jan 2006 (CET)


Andere Vorgänge wo sich die BaFIN blamiert oder eine blutige Nase geholt hat

Alles obige stammt von Gulden

Interessant. Tja, nobody is perfect ;-) --Alex2007 22:31, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Geschichte (ausgelagert)[Quelltext bearbeiten]

Im März 2004 wurde durch das Prüfungsamt des Bundes Koblenz festgestellt, dass das interner Kontrollsystem der Behörde unzureichend ist[1]. 2006 wurde durch den Bundesrechnungshof die Veruntreuung von über vier Millionen Euro entdeckt. Der Leiter der Beschaffung von Informationstechnologie hatte mittels Scheinrechnungen des Unternehmens eines Bekannten die Gelder erhalten. Gutachten von PricewaterhouseCoopers und der Innenrevision der BaFin erklärten, dass die Vorgaben der Bundesregierung zur Korruoptionsprävention nicht umgesetzt worden waren. [2].

Der o.a. Passus wurde aus dem Artikel verschoben.. Wir haben hier einen seehr rudimentären Artikel (und er kann sicher noch ausgebaut werden), solche Geschichten sind zwar nicht Tabu bei WP, aber zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht maßstabgerecht. Eine solche Artikelstruktur ist inkonsitent.


  1. Handelsblatt, 14. Sept. 2006, S. 25
  2. Handelsblatt, 14. Sept. 2006, S. 24-25

--CJB 21:19, 15. Sep 2006 (CEST)

dann ergänze das fehlende. Wie du selbst sagst: solche Geschichten sind zwar nicht Tabu .. also stelle ich es wieder rein. Das Prinzip der Wikipedia funktioniert zu einem ganz teil daraus informationen stückchenweise zusammenzutragen. ...Sicherlich Post 07:39, 16. Sep 2006 (CEST)

Ja, aber man zäumt ein Pferd auch nicht von hinten auf. Das Argument ist: Schritt 2 vor Schritt 5. --CJB 08:37, 16. Sep 2006 (CEST)

hä? wie ich schon sagte; die Information ist korrekt, sie ist mit Quellen belegt, sie entspricht dem neutralen standpunkt und sie ist (wie du auch selbst sagst) relevant. Wenn du meinst der artikel wäre nicht vollständig dann guck dir mal die Wikipedia an; sie ist nicht vollständig. Sie wird es schritt für schritt ...Sicherlich Post 09:49, 16. Sep 2006 (CEST)

Unstreitiges zu wiederholen macht dein Edit nicht besser. Wenn alle lieber (zuerst) Gossip einfügen, wird es nie eine Enzyklöpädie, sondern ein Blogarchiv. --CJB 10:08, 16. Sep 2006 (CEST)

das ist kein Gossip sondern sind für die behörde relevante fakten. Sie finden sich in annerkannten Quellen wieder und sind vor allem in anbetracht der aufgabe der behörde (der kontrolle) die sie im eigenen haus nicht schafft von relevanz; ...Sicherlich Post 10:12, 16. Sep 2006 (CEST)

Nun die Bafin kontrolliert nicht vorrangig die Büromaterialbeschaffung von Finanzdienstleistern, sondern andere Dinge. Wie aussagekräftig diese Affäre ist, bedarf für WP-Zwecke nicht einer Interpretation. Wenn du etwas Kritisches schreiben magst, wäre es für den Artikel besser darzustellen, wie selten die Bafin und ihre Vorgänger eingreifen konnten (Insidergeschäft, Acting in Concert etc.). Das hier ist vergossene Milch. --CJB 10:26, 16. Sep 2006 (CEST)

fühl dich motiviert und schreib etwas dazu; die infos ist anyways wie bereits von dir oben bestätigt relevant also müssen wir die details nicht diskutieren (mir sind die aufgaben der bafin sehr gut bekannt) - ich will nichts kritisches schreiben sondern ich schrieb weil ich das HB in der hand hatte und diese info hier noch fehlte ...Sicherlich Post 10:31, 16. Sep 2006 (CEST)

There is no use crying over spilt milk. --CJB 10:40, 16. Sep 2006 (CEST)

na dann .. und da du auch hier einen kommentar hinterlassen hast habe ich den artikel wieder entsperrt ...Sicherlich Post 10:53, 16. Sep 2006 (CEST)

Abschnitt Säule I: Bankenaufsicht[Quelltext bearbeiten]

Zu jedem Satz eine Anmerkung ...

  • Warum wird mit den Prüfungen angefangen? Außerdem sind Prüfungen und das Meldewesen nicht die einzigen Instrumente der Aufsicht, und auch nicht die einzigen bei denen die Bundesbank mitarbeitet.
  • "Voraussetzungen für das Betreiben von Bankgeschäften" ist kein Ziel der Aufsicht. Insolvenzschutz hingegen keine Voraussetzung für das Betreiben von Bankgeschäften :-) w
  • § 10 KWG bezieht sich auf eine angemessene Eigenmittelausstattung allgemein. Näher geregelt im Grundsatz I sind zur Zeit Kredit- und Marktpreisrisiken. Regelungen zu operationellen Risiken kommen erst 2007 mit der Solvabilitätsverordnung hinzu.
  • § 11 KWG und Grundsatz II sind - bei aller Kritik - eigentlich auch einer Erwähnung wert.
  • Die MaK sind nicht mehr in Kraft. Weder die jetzt gültigen MaRisk noch ihre Vorgänger hatten ausschließlich "Aufbau und Organisation eines Risiko-Controllings" zum Ziel, ein weiterer wesentlicher Punkt war z. B. Funktionstrennung in verschiedenen Ausgestaltungen.
  • Wie wäre es mit Systemschutz und Anlegerschutz als Ziele der Bankenaufsicht?
  • Bei den Meldungen fehlen z. B. die nicht ganz unwesentlichen Grundstz I-Meldungen.
  • § 46ff KWG enthält wohl die am weitesten reichenden Befugnisse; die unerwähnten §§ 35, 36, 37 KWG sehen aber auch erhebliche Eingriffsmöglichkeiten vor.

Im Moment ist der Abschnitt eine einzige Katastrophe. Im Moment fehlt mir leider die Zeit zum Überarbeiten, da ich andere Prioritäten habe. --Marinebanker 23:39, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Ich hab den Abschnitt über die Bankenaufsicht komplett umgeschrieben und auch die meisten Punkte die du angesprochen hast
mit einfließen lassen. Daher konnten die Überarbeitungsmarkierungen meiner Meinung nach auch wieder weg. Anregungen und Kritik erwünscht! dm2002, 28. Juni 2007

vollständige Überarbeitung bis zum 09.09.2007 – CunctatorGermanicus[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich habe den Artikel in den vergangenen Tagen überarbeitet, um einen „richtigen Lexikonartikel“ daraus zu machen. Das heißt, dass einerseits (nur) das Wesentliche und für die Allgemeinheit Interessantes darin steht, andererseits weiterführende Informationsquellen (in geeigneter Form) angeboten werden. Außerdem sollten die Grammatik korrekt sein und der Stil nicht stören.

Die Version, auf der meine Arbeit aufbaute, hatte ein Stadium erreicht, das wahrscheinlich alle guten Wikipedia-Artikel einmal erreichen: Ein großer Braten Information, gespickt mit etlichen Speckstücken von Detailwissen, aber leider so unübersichtlich angerichtet, dass man nicht weiß, wo man zuerst abbeißen soll. Also beißt ein zufälliger Leser gar nicht ab und geht zum nächsten Artikel.

Na gut, wir können sagen „Tja, selber schuld. Er merkt ja nicht mal, was er verpasst; wahre Kenner essen auch unseren Braten.“ Außer dass das nicht Sinn und Zweck der Wikipedia ist, ist es unbefriedigend für die Beitragenden. Wenn man etwas schreibt, dann sollte es auch lesenswert sein (oder sogar exzellent).

Die Wikipedia-Richtlinie „Wie schreibe ich gute Artikel“ ist eine nicht zu unterschätzende formale Hilfe. In diesem Sinne habe ich die Begriffsdefinition und Einleitung gekürzt und dabei insbesondere Verweise auf einzelne Gesetzesparagrafen gestrichen. Relevante Gesetze und Verordnungen werden als Fußnoten mit Internet-Verweisen aufgeführt.

Hinsichtlich der Grammatik muss der Artikel an mehreren Stellen noch bearbeitet werden. („Funktionen“ werden „wahrgenommen“ und „Tätigkeiten“ werden „ausgeübt“; statt „Hauptaufgaben der BaFin sind die Aufsicht ...“ ist korrekt „Hauptaufgabe der BaFin ist die Aufsicht ...“ ). Ich schlage vor, dass wir Verbesserungsvorschläge hier sammeln, gegebenenfalls diskutieren und ich sie im Wochen- oder Monatsrhythmus bis auf weiteres einarbeite.

Über den Stil lässt sich immer streiten. Ob hier darüber diskutiert werden soll, liegt beim jeweiligen Autor.

--CunctatorGermanicus 00:51, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


Schön, dass jemand den Teil "Bankenaufsicht" in einen sinnvollen Text verwandelt hat.
Mit dem Abschnitt "Affären" bin ich nicht ganz glücklich. Zuerst stören die Anführungszeichen - sind es nun Affären (dann müssen die Gänsefüßchen weg) oder nicht (dann ist die Überschrift falsch)? Weiterhin kann ich nur eine Affäre erkennen, nämlich die Veruntreuung. Eine Monite des Bundesrechnungshofes ist noch keine Affäre, und in der anläßlich der Subprimekrise geäußerten Kritik kann ich auch noch keine erkennen.
Vielleicht kann man den Absatz ja mit "Affäre um Veruntreuung 2006" o. ä. umbenennen. Die Monite des BRH von 2004 passt dann zur Urteilungsbegründung. Den Punkt mit der Subprimekrise würde ich erst mal rauslassen. --Marinebanker 19:49, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


Mir hat der Abschnitt auch Kopfzerbrechen bereitet. Die Überschrift passt wirklich nicht, aber mir ist auch nichts Besseres eingefallen, daher die Anführungszeichen. Der Inhalt des ganzen Abschnitts ist eigentlich nicht lexikonwürdig, aber andererseits sollte die Information über die unzureichende interne Kontrolle auch nicht sang- und klanglos verschwinden. Wenn der Teil irgendwo anders im Artikel sinnvoll eingebaut werden kann, würde ich diesen Abschnitt rauswerfen. --CunctatorGermanicus 21:36, 13. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Den Abschnitt „Affären“ habe ich rausgenommen, Begründung siehe oben. Die darin enthaltenen Informationen habe ich in einem Unterabschnitt „Mängel“ im Abschnitt „Organisation“ untergebracht. Den Abschnitt „Zweck“ habe ich in die „Aufgaben“ verlagert und dort auf den allgemeinen Teil und einen neuen Unterabschnitt „Kontenaufsicht“ verteilt.
Verglichen mit einigen anderen Artikeln ist dieser schon fast lesenswert. --CunctatorGermanicus (sprich hier) 15:28, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Review[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diesen Artikel für eine Begutachtung (Review) vorgeschlagen. Vielleicht wird ein lesenswerter Artikel daraus. --CunctatorGermanicus (sprich hier) 01:26, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 77.181.1.215 12:43, 26. Nov. 2017 (CET)

Review vom 29. Dezember 2007 bis 6. Februar 2008[Quelltext bearbeiten]

Entweder ist dieser Artikel so uninteressant, dass ihn kaum jemand ansieht oder so gut, dass ihn kaum jemand verbessern will. Wenn hier keine konstruktive Kritik kommt, lasse ich ihn als lesenswerten Artikel kandidieren. --CunctatorGermanicus (sprich hier) 00:56, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Hab den Artikel mal auf Formatierung hin überarbeitet und Juris als Gesetzesquelle eingefügt. Über den Inhalt kann ich leider nichts sagen, da ich mich nicht damit auskenne, muss aber anmerken, dass er schlüssig klingt.--Skyman gozilla 01:40, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Der Inhalt ist schlüssig und informativ. Habe noch den "abgehackten" Einleitungssatz ergänzt. Für mich als Kreditsachverständiger ist der Artikel auf jeden Fall Lesenswert. -- SVL Vermittlung? 02:28, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ich finde die Teile Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht noch recht dünn. Bei Wertpapieraufsicht fehlt m. E. etwas über die Zusammenarbeit mit Börsenaufsichten und ggf. auch mit den Staatsanwaltschaften.

Den Teil über die Subprimekrise würde ich entfernen. Wenn man jeden in der Presse geäußerten Kritikpunkt an eine Behörde in den zugehörigen Artikel nimmt, endet man bei Anekdotensammlungen. Angaben über die Rolle von Aufsichtsbehörden bei der Subprimekrise passen besser in den Subprime-Artikel. --Marinebanker 16:47, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Hallo, den Subprime-Abschnitt zu entfernen (oder zumindest in den Abschnitt „Kritik“ zu verschieben), finde ich ebenfalls überlegenswert.
Was die Abschnitte zur Versicherungs- und Wertpapieraufsicht angeht, bitte ich Sie, noch ein paar Stichworte zu geben, was noch fehlt. Als informierter Laie sehe ich nicht, was diesen Abschnitten noch mangelt. --CunctatorGermanicus (sprich hier) 22:38, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Bin leider auch nur informierter Laie. Bei Wertpapieraufsicht hatte ich ja oben einen Punkt genannt. Insgesamt ist es aber schwer für mich (weil nur Laie), konkrete Punkte zu nennen, aber die Abschnitt sind m. E. weniger spezifisch als der über Bankenaufsicht. Gerade bei der VErsicherungsaufsicht habe ich nach dem Lesen nicht wirklich das Gefühl zu wissen, was die BaFin macht
Das soll nicht heißen, dass die Abschnitte falsch oder schlecht seien, nur für "Lesenswert" finde ich es zu wenig. Tut mir leid, dass ich keine größere Hilfe sein kann. --Marinebanker 22:54, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Danke für die Anregungen. Ich habe die Subprime-Krise rausgeworfen und die Abschnitte über Versicherungs- und Wertpapieraufsicht etwas weiter ausgeführt.
Danke an alle für die geschätzte Mitarbeit bisher und meine Bitte, sich die Abschnitte nochmals anzusehen. --CunctatorGermanicus (sprich hier) 21:50, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe in Sachen Bankenaufsicht nochmal ins KWG und die Vereinbarung über die Zusammanearbeit zwischen BaFin und Bundesbank geschaut und bekomme das nicht ganz mit dem derzeitigen Text zusammen.
Auf wen stützt sich die Unterscheidung zwischen "Neugründung" und "laufender Aufsicht"? Ist mit letzterem die laufende Aufsicht nach §7 KWG gemeint? Sollte man diese nicht mehr dem entsprechend beschreiben, was im Gesetz steht (z. B. dass die Budnesbank sie macht)? Oder stützt Du Dich auf andere Quellen?
Sonderprüfung habe ich mal verlinkt. --Marinebanker 19:45, 23. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Hauptsitz[Quelltext bearbeiten]

Leider weiß ich nicht, wie man die Infos auf der relevanten Seite ändern kann (in der Kurzzusammenfassung mit dem Logo)...

Die BaFin hat keinen "Hauptsitz". Sie hat ihren Sitz in Bonn UND Frankfurt am Main, § 1 Abs. 2 FinDAG (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz).(nicht signierter Beitrag von 217.110.32.34 (Diskussion) 26. Februar 2008, 10:11 Uhr)

habs korregiert. Das ist eigentlich ganz einfach. Die Vorgaben für die Box läßt sich genau so wie der Artikeltext verändern.-- Arma 19:11, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 77.181.1.215 12:43, 26. Nov. 2017 (CET)

Abschnitt Kritik[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Ergänzungen vom 29. und 30. August wieder entfernt. Es handelte sich hierbei um nicht von den Quellen gedeckte Theoriefindung und war nicht mal im Ansatz neutral geschrieben. --AT talk 14:35, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 77.87.228.67 08:37, 10. Jan. 2018 (CET)

Zahlen[Quelltext bearbeiten]

"Die BaFin beaufsichtigte im September 2006 ca. 2.100 Kreditinstitute, 700 Finanzdienstleistungsinstitute, 630 Versicherungen, 25 Pensionsfonds und 80 Kapitalanlagegesellschaften mit 6.000 Fonds."

Woher kommen diese Zahlen? Eine Quelle wäre nicht schlecht! (nicht signierter Beitrag von 62.203.221.192 (Diskussion | Beiträge) 16:36, 14. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

z.b. hier [1] --tiger, tiger, burning bright 16:44, 14. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 77.87.228.67 08:37, 10. Jan. 2018 (CET)

BaFin = selbstständige Bundesanstalt?[Quelltext bearbeiten]

Diese Formulierung erscheint mir missverständlich. Gemeint ist vermutlich, dass die BaFin rechtsfähig ist, also eine eigene juristische Person der öffentlichen Rechts außerhalb der allgemeinen Innenverwaltung der Bundesrepublik Deutschland. Wenn dies gemeint gewesen ist, dann sollte es auch besser so gesagt werden. Dann wird nämlich klar, worin die Selbstständigkeit liegt. Den Unterschied zur rechtsfähigen Bundesanstalt bildet die Bundesanstalt als Bundesoberbehörde, die Teil der Gebietskörperschaft Bundesrepublik Deutschland ist und keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. --Opihuck 20:17, 11. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich hab nur Auto verstanden... könntest du das mal für nicht-Beamte, nicht-Juristen erklären? 87.78.121.240 23:42, 8. Jan. 2012 (CET)Beantworten

PKV[Quelltext bearbeiten]

Ja warum fügst Benutzer:Partynia nur Private Krankenversicherung fördernd ein in Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wie wenn es etwas Besonderes wäre?! Lebensversicherung, Sachversicherung, Rentenversicherung, Industrieversicherung usw. fügst Du nicht ein! Entweder alles oder nichts. --PKV-Troll-Partynia (Diskussion) 23:45, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ich kann auch keinen Grund für die Klammerzusätze sehen. Die Unterstellung, dass damit Werbung getrieben werden soll, liegt mir im Gegensatz zu meinem Vorredner aber fern - nur um Missverständnisse zu vermeiden. --Marinebanker (Diskussion) 21:35, 5. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Der Begriff "Erstversicherungsunternehmen" vor der Klammer wäre übrigens verlinkbar, das ist für den Leser vermutlich hilfreicher als die Aufzählung in der Klammer. --Marinebanker (Diskussion) 19:36, 6. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
+1 zu Marinebanker: ...wie auch Rückversicherungsunternehmen etc. --GUMPi (Diskussion) 19:41, 6. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Erledigt ... und 2 weitere Links. --Marinebanker (Diskussion) 20:03, 19. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 77.87.228.67 08:37, 10. Jan. 2018 (CET)

fehlende Kritik[Quelltext bearbeiten]

"sie ist damit unabhängig vom Bundeshaushalt. " das stimmt, aber natürlich kann man das doch so nicht isoliert stehen lassen. Wenn die Bundespolizei vom Bund finanziert wird, finde ich das besser als von anderen Institutionen. Die entscheidende frage ist doch für den Anleger ob sie unabhängig von den Auftraggebern ist. Dies gehört zu einem Hauptkritikpunkt, der fehlt, dafür gibt es zig Referenzen: http://www.wiwo.de/unternehmen/versicherer/bafin-massive-zweifel-an-der-unabhaengigkeit-der-finanzaufsicht/12101120.html http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/neue-unabhaengigkeit-schaeuble-will-keine-banken-mehr-im-bafin-verwaltungsrat/6256260.html oder im Buch:Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers: Eine kritische Analyse der Vorschriften in Deutschland im Vergleich zu den Vorschriften der Europäischen Union, der IFAC und in den USA

http://www.wallstreet-online.de/nachricht/7821612-bafin-laesst-versicherern-schulen ...u.s.w. warum fehlt das? Es ist doch ähnlich wie bei den Ratingagenturen die von den Banken, vlt auch über "gebühren" bezahlt werden. --Zwölfvolt (Diskussion) 17:49, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Präsidenten[Quelltext bearbeiten]

Leider fehlen die bisherigen Präsidenten der BaFin, die nach meinem Eindruck nicht zuletzt vor den Untersuchungsausschüssen deutscher Parlamente keinen guten Eindruck hinterlassen haben. --Koschi73 (Diskussion) 18:00, 12. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Abschnitt Kritik: Erwähnung der einschlägigen Diskussion im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages[Quelltext bearbeiten]

Den Revert seites Millbart vom 7. Juli 2020, 20:57 Uhr[2] halte ich für unbegündet. Der revertiete Text, von Rasenpflueger[3] ist objektiv relevant. Was sonst kann es denn für einen Abschnitt „Kritik“ sein, wenn in einer Ausschußsitzung des Deutschen Bundestages einschlägige Kritik behandelt wurde? Bei den angefügten Einzelnachweisen handelt es sich zum einen um das Protokoll einer Sitzung des Finanzausschusses, zum anderen um einen Fachartikel, der vom Forschungsportal ResearchGate als durchaus gut rezipiert (besser al 47 %) bewertet wurde.[4] Sofern hier kein Einspruch kommt, mache ich die den Revert in ein paar Tagen wieder rückgängig. Bei Einspruch bitte die 3M anrufen. Sollte es Kritik in der Sache selbst geben – also Widerspruch gegen die im Bundestag vorgebrachten Vorwürfe gegen die BaFin – dann bitte die Gegenstandpunkte hinzufügen, so daß wir hier zu einer neutralen Darstellung des Sachverhalts kommen. Das ist mein Ziel. --Tosi F (Diskussion) 18:34, 13. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Siehe dazu auch Diskussion auf Millbarts pers. Seiten. --Tosi F (Diskussion) 22:36, 13. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Nachdem bislang kein Einspruch eingegangen ist und in der oben genannten Diskussion sich schon seit letzter Woche ein eindeutiges Meinungsbild zeigt, setze ich den Revert nun zurück.[5] Zur Vermeidung des EW bitte keine erneute Reverts vornehmen, sondern potentiell strittige Modifikationen im Zweifel zunächst hier zur Diskussion stellen. --Tosi F (Diskussion) 18:30, 14. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Abschnitt Literatur[Quelltext bearbeiten]

  • André-M. Szesny: Finanzmarktaufsicht und Strafprozess. Die Ermittlungskompetenzen der BaFin und der Börsenaufsichtsbehörden nach Kreditwesengesetz, Wertpapierhandelsgesetz und Börsengesetz und ihr Bezug zum Strafprozessrecht. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8300-3622-7 (zugl.: Osnabrück, Univ., Diss., 2007).

Der Titel scheint in Fachkreisen durchaus oft zitiert und viel rezipiert zu sein.[6] Er ist nicht, wie unlängst irrtümlich behauptet wurde, „im Eigenverlag“ erschienen.[7] Und nicht wenige Bibliotheken haben das Buch im Regal stehen.[8] Aus dem Inhaltsverzeichnis ist zu schließen, daß es sich um eine Monographie handelt, die sich vertieftend mit dem Thema des Lemmas auseinandersetzt. Also ist es wohl in jeder Hinsicht „vom Feinsten“ – zumindest solange nichts Feineres bekannt ist. Erhebt jemand begründet Einspruch, wenn ich den Literaturverweis in Kürze wieder einpflege? Dann bitte einen konstruktiven Verbesserungsvorschlag. --Tosi F (Diskussion) 21:52, 14. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Nachdem auch diesbezüglich der Sachverhalt wohl eindeutig zu erkennen ist und binnen Tagesfrist auch keinerlei Einwendungen vorgebracht worden sind, ändere ich jetzt im Lemma wie angekündigt. --Tosi F (Diskussion) 23:26, 15. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

„alle Bereiche des Finanzwesens“?[Quelltext bearbeiten]

Bei Wirecard sah sich die BaFin aber nur für die Wirecard Bank zuständig, nicht für den Zahlungsdienstleister Wirecard insgesamt. --Alex1011 (Diskussion) 15:15, 20. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Finanzierung der Bafin[Quelltext bearbeiten]

Es sollte ein Abschnitt über die Finanzierung der Bafin eingefügt werden. Sie wird nicht über Steuergelder finanziert - so wie es zu erwarten wäre - sondern über die Unternehmen die sie überwachen soll. Absurd!

Zitat von der eigenen Website: "Die BaFin deckt ihre Ausgaben vollständig durch eigene Umlagen, Gebühren und Erstattungen. Sie erhält keine Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Vielmehr zieht die BaFin zur Kostentragung die von ihr beaufsichtigten Unternehmen heran. Grundlage dafür ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG)." Quelle: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BaFinVerbraucherschutz/Finanzierung/finanzierung_node.html (nicht signierter Beitrag von 2A02:810A:1440:271C:9436:C0E8:9641:54F1 (Diskussion) 14:32, 8. Dez. 2020 (CET))Beantworten

Zusammenhang der Kritik mit dem Kleinanlegerschutzgesetz[Quelltext bearbeiten]

Dieser Zusammenhang erschließt sich nicht. Ich finde keine Vorgeschichte zu dem Kleinanlegerschutzgesetz, die Rolle der Verbraucherzentrale bzw. des Bundesverbandes (vzbv) ist dabei völlig unklar. Ich habe den entsprechenden Satz daher entfernt. --Kulturkritik (Diskussion) 10:59, 13. Apr. 2023 (CEST)Beantworten