Diskussion:Erika Schwarz

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Nachweise fehlen[Quelltext bearbeiten]

Warum sollte eine Person, die in Philosophie promoviert hat, Historikerin sein? Wo steht etwas von marxistischer Historiker? Wo ist eine Rezeption als solche? Was sollen dämliche Reverts von Leuten, die regelmäßig hinterhereditieren?--18:17, 3. Nov. 2018 (CET) (nicht signierter Beitrag von Tohma (Diskussion | Beiträge) 18:17, 3. Nov. 2018 (CET))[Beantworten]

Wie ich schon schrieb: Artikel Doktor gründlich lesen:
Dass sie Geschichte studiert hat, wirst Du ja wohl nicht anzweifeln, auch ihre Werke haben mit Geschichte zu tun. Dass es in der DDR nur marxistische Geschichtswissenschaft gibt, solltest Du inzwischen auch mitbekommen haben. Und auch ihr Verlag stellt sie als Historikerin vor. Ich bin nicht Hauptautor des Artikels. Du hast natürlich recht, dass die Quellenlage etwas dünn ist. Vielleicht findest Du ja noch was, ansonsten kennst Du die etsprechenden Bausteine. Jedenfalls ist für mich auch so unzweifelhaft, dass sie Historikerin ist. --Rita2008 (Diskussion) 19:16, 3. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Weil keine Belege geliefert wurden, Einleitung und Kategorien entsprechend dem Text angepasst.--Tohma (Diskussion) 01:39, 13. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
Hier einige Belege, marxistisch setze ich voraus, weil sie in der DDR nichts anderes studieren konnte:

--Rita2008 (Diskussion) 18:00, 13. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Es sollte das belegt werden was drin steht. In die Einleitung kommt sie als Historikerin, wenn sie die RK dafür erfüllt. Nachweisen!.--Tohma (Diskussion) 18:19, 13. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
3M: Selbst wenn sie nicht hauptberuflich als Historikerin gearbeitet hätte - sie hat wissenschaftlich als Historikerin publiziert, und so sind Nennung im Intro und Kategorie berechtigt.--Zweioeltanks (Diskussion) 20:04, 13. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
Die Kategorie ist über Holocaustforscherin enthalten. In die Einleitung kommt etwas, wenn eine Person dort Herausragendes geleistet hat, das dürfte ohne Erfüllung der RK nicht der Fall sein. In der Einleitung findet man nämlich das, wofür die Person relevant ist.--20:33, 13. Nov. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Tohma (Diskussion | Beiträge) )

3M. Ich sehe ihre Relevanz gerade in der Arbeit als Historikerin. Also gehört m.Mn. der Beruf Historikerin in die Einleitung. Pauls erster Enkel (Diskussion) 22:11, 13. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

3M: Bei mehreren Berufen bzw. Qualifikationen können diejenigen in der Einleitung ungenannt bleiben, die in der Gesamtschau randständig sind, z.B. eine Berufsausbildung bei einem Sportler, wenn er diesen Beruf nie nennenswert ausgeübt hat, siehe z.B. Tony Martin (Radsportler). Schwarz hat aber basierend auf ihrem Geschichtsstudium gearbeitet und publiziert, daher gehört es ganz klar in die Einleitung, daß sie Historikerin ist. Siehe auch: Personeneintrag im Katalog der DNB und Autorenporträt beim Verlag Hentrich & Hentrich (beides findet sich schon im Artikel hier). Wir sollten hier nicht versuchen, grundlos klüger zu sein als die DNB-Mitarbeiter, denn das wäre das Ignorieren von Belegen bzw. – zugespitzt – Theoriefindung. --Fit (Diskussion) 22:25, 13. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

3M: Historikerin gehört in die Einleitung, da sie sowohl die fachliche Qualifikation (Dr-Titel) als sogar die entsprechende forschende Beschäftigung in diesem Bereich aufwies/aufweist (zumindest wenn der Satz "Von 1997 bis 2002 arbeitete sie an Forschungsprojekten..." stimmt). Die Argumentation, es aufgrund der Relevanzkriterien nicht aufzunehmen, ist nicht so klar wie man vielleicht denken sollte: Zwar heißt es in Wikipedia:Formatvorlage_Biografie "Der Einleitungsabschnitt soll dem Leser die wesentlichen Informationen geben. [...] Tätigkeiten nur dann, wenn sie enzyklopädisch relevant sind, also Jurist nicht bei jedem, der mal Jura studiert hat, sondern nur bei Leuten, die auf dem Gebiet der Juristerei Herausragendes geleistet haben.", aber bei den Wikipedia:Relevanzkriterien steht ganz bewusst "Die Relevanzkriterien sind also hinreichende, nicht aber notwendige Bedingungen für enzyklopädische Relevanz.", die in unseren Relevanzkriterien aufgelisteten Punkte sind also nur ein Hinweis auf Relevanz und kein Ausschlusskriterium.--Naronnas (Diskussion) 23:44, 13. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

3M Auch wenn die Promotion in der DDR vollzogen ist sie rechtlich gleichwertig. Die deutschen Hochschulgesetze definieren eine Promotion ähnlich, so bspw. im Thüringer Hochschulgesetz: Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. In der Zusammensicht mit ihrer Laufbahn ist wohl die Profession als Historikerin in die Einleitung mitaufzunehmen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 09:17, 14. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

3M Eine Autorin, die Geschichte studiert hat und anschließend zu historischen Themen publiziert hat, ist eine Historikerin, was denn sonst? Hier ist Frau Schwarz relevant aufgrund, und nur aufgrund ihrer Publikationstätigkeit zu historischen Themen, der ganze Artikel behandelt buchstäblich nichts anderes. Das kann damit wohl kaum als unwichtiger Nebenaspekt abgetan werden. Der Fall ist vollkommen eindeutig.--Meloe (Diskussion) 10:00, 14. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]