Diskussion:Flick-Prozess

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Schiffeversenker in Abschnitt Röchling
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Entlassung von Flick[Quelltext bearbeiten]

Flick wird hier im Artikel am 25.Feb.1950 entlassen. Im Artikel Friedrich Flick wird er aber von John McCloy am 25.Aug.1950 erst begnadigt und dann "Anfang 1951" entlassen. Was davon stimmt nun? -- Hartmann Schedel 14:11, 27. Jul 2006 (CEST)

Gute Frage. In beiden Artikeln wurden die Angaben zwischezeitlich geändert, sie sind aber immer noch nicht einheitlich.
Auch in der Literatur findet man verschiedene Angaben zum Entlassungstermin:
Das sind je nach Interpretation drei bis fünf widersprüchliche Angaben (die beiden ersten und die beiden letzten könnte man großzügig als jeweils übereinstimmend ansehen).
Das größte Gewicht hat m. E. hier das von Buch von Johannes Bähr et al. mit rund 1000 Seiten. Es steht allerdings in dieser Auswahl mit vier Gegenstimmen etwas verloren da.
Also, was sollen wir jetzt angeben? --Lektor w (Diskussion) 19:41, 17. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Konsequenz aus dem obigen Befund: Ich habe jetzt mit diesem Edit die Datumsangabe „25. Februar“ vorläufig herausgenommen und an beiden relevanten Stellen die Anmerkung hinzugefügt, daß es unterschiedliche Angaben zum Entlassungstermin gibt. --Lektor w (Diskussion) 20:33, 17. Feb. 2023 (CET)Beantworten
PS: Ich habe hier noch eine Bestätigung für „August 1950“ gefunden. Dort heißt es (PDF-Seite 12), der Hohe Kommissar McCloy habe im August 1950 eine Regel zum Strafnachlass so geändert, „daß die im Flick- und im I.G.-Farben-Prozeß verurteilten Industriellen […] sofort zur Freilassung anstanden“. Beim Flick-Prozess betraf das genau eine Person: Friedrich Flick.
Damit haben wir zwei hochrangige Quellen für „August 1950“. --Lektor w (Diskussion) 21:29, 17. Feb. 2023 (CET)Beantworten

"Plünderung"[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Plünderung" irritiert mich, da man ihn in diesem Zusammenhang eher nicht erwarten kann (übersetzt von "plundering"). Ich frage mich daher, ob der Begriff in der seriösen rechtsgeschichtlichen Literatur tatsächlich so gebraucht wird. Was nicht ausschließt, dass damals in Nürnberg im Rahmen der berühmt-berüchtigten Schnell-Übersetzungen der Begriff gerade so übertragen wurde und sich dann eingebürgert hat. --13Peewit (Diskussion) 22:01, 12. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Der Begriff entspricht den deutschen Übersetzungen von Art. II Nr. 1 b des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 ("Plünderung von öffentlichem oder privatem Eigentum"), Susanne Jung verwendet ihn jedenfalls. Erzer (Diskussion) 22:37, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

NS-Begnadigungen Nürnberger Prozesse[Quelltext bearbeiten]

Hallo Lektor,

die Begnadigung der Verurteilten lief in mehreren Schritten ab. a) nach amerikanischem Strafvollzug wird bei unauffälligem Verhalten regelmäßig ein Teil erlassen. b) gesundheitliche Gründe. c) es gab eine Kommission, die Straferleichterungen gruppenweise vorschlug d) der amerikanische Hochkommissar durfte/musste einzeln entscheiden. Während der Haftzeit wurde in der deutschen Öffentlichkeit großer Druck zur Begnadigung der "Opfer" der "Siegerjustiz" aufgebaut. (Ich schreibe das etwas ungenau, da ich den entsprechenden Beitrag wieder nachlesen müsste; diese Begnadigungen müsste ich irgendwann im Artikel "Nürnberger Prozesse" genauso wie einzelne Verteidigungsstrategien einbauen. Allein mir fehlt die Zeit....)

Übrigens vielen Dank für Deine Bearbeitungen bei den Prozessen. Es ist immer hilfreich, wenn jemand mit einem zweiten Blickwinkel putzt.

Weiterhin alles Gute --5gloggerDisk 17:15, 17. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Es geht um diesen Edit bzw. um den nachfolgenden Revert.
Hallo 5glogger, das bestreite ich nicht. Aber was Du aufführst, nennt man normalerweise nicht „Begnadigung“. Deshalb hatte ich etwas umformuliert.
Du hast nun etwas gegen meinen Edit, weil es Dir um „Straferleichterung“ bzw. „frühzeitige Entlassung“ geht. Also gut, dann schreibe so etwas hin, aber nicht „Begnadigung“. --Lektor w (Diskussion) 17:41, 17. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Ich habe es deshalb jetzt nochmals umformuliert, siehe dieser Edit und der nächste Edit. Ist das so okay?
Aber noch eine andere Frage zu diesem Abschnitt, und zwar zu „Durch gezielte Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit …“ Kann es sein, daß die ersten vier Sätze, in denen allgemein zu den Angeklagten gesprochen wird, nicht nur für den Flick-Prozess gelten, sondern auch für andere Nürnberger Nachfolgeprozesse? So verstehe ich nämlich Deinen obigen Beitrag. --Lektor w (Diskussion) 18:06, 17. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Hallo Lektor,
Priemels Buch "Flick" liegt wieder in der öffentlichen Bibliothek. Nach meiner Erinnerung hat er aber zumindestt auf den Flick-Fall abgezielt. Aussagen zu Nürnberger Nachfolgeprozess allgemein sind in NMT – Die Nürnberger Militärtribunale zwischen Geschichte, Gerechtigkeit und Rechtschöpfung, (Hrsg.: Priemel + Stiller) und ich vermute, dass dort auch ein Beitrag über Strafermäßigung steht. Frei hat zur Vergangenheitsbewältigung auch allgemein dazu geschrieben. Mein Diskussionseinwurf beruht auf grauer Erinnerung und war nur als Hinweis an Dich gedacht. Da ich aber Verwirrung gestiftet habe... Thomas Allan Schwartz: Die Begnadigung deutscher Kriegsverbrecher IFZ 1990 Heft 3 beschreibt alles ausführlich. S. 386: McCloy erhöhte 1950 die Anrechnung von fünf auf zehn Tage Straferlass für jeden abgesessenen Monat. Deshalb kam Flick sofort frei. (Wie immer: je tiefer man gräbt, umso schwieriger ist die Darstellung...) --5gloggerDisk 19:19, 17. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Hallo 5glogger, vielen Dank für die Antwort. Ich muß mich zuerst entschuldigen: Ich habe erst jetzt beim gezielten Suchen bemerkt, daß tatsächlich im Kontext der Nachfolgeprozesse von Begnadigungen, von einer Begnadigungswelle die Rede ist. Das bestätigt Deine Wortwahl. Das war mir nicht klar. Ich habe bisher ca. fünf unserer Artikel zu den Nürnberger Nachfolgeprozessen angesehen. Überwiegend wird das Wort da nicht verwendet, stattdessen meist „vorzeitige Entlassung“ oder einfach „Entlassung“.
Deine Formulierung war: „wurde der Boden für eine umfassende Begnadigung der Verurteilten bereitet“. Hier kommt mir zumindest das Wort „umfassende“ übertrieben vor. Es waren eben vorzeitige Entlassungen. Und sie betrafen nur zwei Verurteilte, weil der dritte noch in Haft starb.
Oder anders gesagt: „wurde der Boden für eine umfassende Begnadigung der Verurteilten bereitet“, so eine Aussage würde gerade dann passen, wenn man sie auf die Verurteilten der Nachfolgeprozesse insgesamt bezieht (falls das so zutrifft). Die allgemeine Passage könnte so gesehen besser hier passen: Nürnberger Nachfolgeprozesse. Dort gern noch ausführlicher. Möchtest Du dort vielleicht einen Unterabschnitt zu der Begnadigungswelle einfügen? In den einzelnen Artikeln zu den Nachfolgeprozessen könnte man sich dann kürzer fassen: „im Zuge der Begnadigungswelle“ – mit Verlinkung auf den Abschnitt unter Nürnberger Nachfolgeprozesse. Wie wäre das?
Den von Dir verlinkten ausführlichen Beitrag von Thomas Allan Schwartz sehe ich mir nachher an.
Anfangs schreibst Du, Priemels Buch Flick liege wieder in der öffentlichen Bibliothek. Es „liegt wieder in der öffentlichen Bibliothek“, was heißt das? Das verstehe ich nicht. --Lektor w (Diskussion) 20:00, 17. Feb. 2023 (CET)Beantworten
das heißt ich kann in dem Buch (dem Einzelnachweis zu der Passage im Lemma) im Moment nicht nachschauen. --5gloggerDisk 20:45, 17. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Verstehe, vielen Dank. Jetzt noch zu diesem Text von Schwartz, den Du für mich verlinkt hattest. Titel: Die Begnadigung deutscher Kriegsverbrecher. Wie man am Anfang lesen kann, geht es um die Begnadigungen durch McCloy am 31. Januar 1951. Das wird auf den PDF-Seiten 32–40 besonders deutlich: Es geht um zehn Nürnberger Nachfolgeprozesse (alle außer Flick-Prozess und I.G.-Farben-Prozess). Die Begnadigungen betreffend Flick-Prozess und I.G.-Farben-Prozess gingen dem zeitlich voran (August 1950) und werden in nur wenigen Sätzen rückblickend erwähnt (PDF-Seite 12). Das war also noch nicht die große Begnadigungswelle. Diese kam ein halbes Jahr danach, Ende Januar 1951.
Die Forderungen nach Begnadigungen von verschiedensten Seiten (Politik, Wirtschaft, Kirche, Juristen), von denen Du in dem Abschnitt berichtest, kamen im Sommer 1950 erst so langsam in Gang, wenn ich das richtig sehe. Ich glaube deshalb, sie stehen hier im Artikel über den Flick-Prozess an der falschen Stelle. Sie gehören, wie von mir oben vorgeschlagen, hierher: Nürnberger Nachfolgeprozesse. Die Entscheidung von McCloy vom 31. Januar 1951 betraf Angeklagte in zehn von zwölf Nachfolgeprozessen. --Lektor w (Diskussion) 06:42, 18. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Röchling[Quelltext bearbeiten]

“sowie vor einem französischen Gericht des Röchling-Konzerns durchgeführt.“

Der Röchling-Konzern leistete sich den Betrieb eines französischen Gerichtes? DenSatz sollte ein Wissender mal umformulieren.

Schiffeversenker (Diskussion) 00:18, 1. Aug. 2023 (CEST)Beantworten