Diskussion:Frauenarbeit

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Gebu in Abschnitt Neue Bilder
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Heute mal ein Anfang. Ergänzungen und Quellen wären sehr schön. -- Simplicius 11:09, 26. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Nachtarbeit[Quelltext bearbeiten]

erst mit dem EU-Nachtarbeitsanpassungsgesetz vom 1.8.2002 das Frauen-Nachtarbeitsgesetz (FrNachtAG) aufgehoben. --Neun-x 09:46, 24. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Beleg fehlt[Quelltext bearbeiten]

"Basierend darauf brauchten Ehefrauen die Zustimmung ihres Ehemannes, wenn sie eine Erwerbsarbeit aufnehmen wollten. Diese legten sie ihrem Arbeitgeber bei der Einstellung schriftlich vor." Da für gibts überhaupt keine Belege, nur Legenden. Der Paragraph 1358 BGB a. F. widersprach dem Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, und dieser Widerspruch führte automatisch dazu, dass diese Vorschrift nicht galt. An dieser Nicht-Geltung gab es überhaupt keinen Zweifel, auch wenn § 1358 noch im BGB stand - selbst im Palandt, dem für die Praxis maßgeblichen Kommentar zum BGB, steht dies schon 1953 ausdrücklich in der Vorbemerkung zu § 1358 BGB drin. Dass der § 1358 bis zum Jahr 1957 noch nicht aus dem BGB entfernt war, lag allein daran, dass der Gesetzgeber elend lange (von 1953 bis 1957) für das Gleichberechtigungsgesetz brauchte, trotz der durch Art. 117 GG gesetzten Frist bis 1953. Oliver H. (Diskussion) 16:32, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 06:39, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Eigenes Konto[Quelltext bearbeiten]

"Bis 1957 durften Frauen ohne Zustimmung ihres Ehemannes kein eigenes Konto eröffnen."

Gibt es dafür einen Beleg? Gab es ein Gesetz? War das Bankenwillkür? Wie verhielt sich das im Lichte des Gleichberechtigungsparagraphen des GG?

Was war mit ledigen Frauen, Witwen, Geschiedenen? Abgesehen davon, dass viele Menschen, auch Männer, bis in die 70er kein eigenes Konto hatten. --80.171.244.59 14:57, 17. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Zeit vor 1960?[Quelltext bearbeiten]

Wie ist es vor 1960 geregelt gewesen? Die krude Idee hinter § 1356 BGB Absatz 1 kam ja wohl nicht erst mit Gründung der BRD auf. --MAbW (Diskussion) 17:42, 19. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Neue Bilder[Quelltext bearbeiten]

Mechanikerin in den USA im Jahr 2000
Datei:About TSE - 03.jpg
Arbeiterinnen in China im Jahr 2014

Ich schlage vor, die zwei Bilder rechts in den Abschnitt Aktuelle Situation einzufügen. Leider kann ich auf Wikimedia Commons kein passendes aktuelles Bild deutscher Arbeiterinnen finden. – Gebu (Diskussion) 08:45, 25. Mär. 2021 (CET)Beantworten