Diskussion:Geldwäsche
Schweiz
[Quelltext bearbeiten]Stimmt es wirklich, dass Geldwäscherei in der Schweiz "intensiv bekämpft" wird? Ist das krampfhafte Festhalten der Eidgenossen am Bankgeheimnis nicht per se ein Anreiz zur Geldwäsche in diesem Land?
Ja, Geldwäscherei wird in der Schweiz intensiv bekämpft. Dies ist umso aufwändiger, da die Anonymität der Kunden gewährleistet werden muss. Es mag ja sein, dass es in der Schweiz noch einige Steuerhinterzieher geben. (Was in der Schweiz nicht illegal ist, schliesslich muss man das Geld ja auch einmal ausgeben oder vom Konto nehmen und spätestens dann fliegt es auf und muss zur Nachbesteuerung angemeldet werden.) Jedoch muss man schon sagen, dass die Schweiz sich wirksam gegen Geldwäscherei schützt. Nehmen wir mal den US Amerikanischen Konzern Western Union, mit welchem täglich ganz viel über Phishing erstohlenes Geld nach Nigeria abwandert, da könnte man schon lange etwas machen, aber man lässt Western Union kräftig verdienen. Von mir aus könnte man zumindest den einmal in Europa verbieten. -- 87.163.25.183 17:16, 23. Jan. 2012 (CET)
Selten so komische Kommentare gelesen: Das Schweizer Bankgeheimnis hat nichts mit Geldwäscherei zu tun und schützt auch nicht dabei. Ein krampfhaftes Festhalten gibt es nicht, es geht um das Befolgen einer Gesetzesbestimmung, die man nur per Volksabstimmung wird aufheben können, siehe fakultatives Referendum. Bankkunden sind in der Schweiz nicht anonym. Ausgegebenes Schwarzgeld wird kaum je den Besitzer überführen. --178.194.49.93 09:25, 31. Okt. 2012 (CET)
Leere Überschrift
[Quelltext bearbeiten]Hinter der Überschrift "Kosten der Bekämpfung der Geldwäsche" befindet sich keinerlei Inhalt in Form von Text oder ähnlichem. --ew-h2002 15:35, 01. Mar 2007 (CET)
Allgemeines
[Quelltext bearbeiten]Der Text des Kapitels "wie funktioniert G." sollte in das Kapitel 3 eingefügt werden, da in Kapitel 1 nicht erklärt wird, wie G. funktioniert. Vielmehr beschäftigt es sich mit den rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland. --Koem 17:21, 6. Feb 2006 (CET)
Dieser Artikel mag zwar aus juristischer Sicht eine Erklärung bieten, allerdings würde es mich viel mehr interessieren, wie die Geldwäsche an und für sich aus ökonomischer Perspektive funktioniert. Möglicherweise mit Beispielen aus der (jüngeren) Vergangenheit. -- Zustimmung --84.113.3.151 09:34, 18. Sep 2005 (CEST)
Herkunft der Bezeichnung
[Quelltext bearbeiten]Im englischen Artikel wird die Erklärung mit den Waschsalons von Al Capone als falsch bezeichnet, stattdessen wird behauptet, dass der Begriff (nicht die Handlung) erst während des Watergate-Affäre entstanden sei. --DaBBa 22:51, 3. Aug 2006 (CEST)
Neutralität
[Quelltext bearbeiten]Ist es eigentlich Absicht, dass in dem Artikel fast ausnahmslos nur von Schaden und Strafbarkeit gesprochen wird? Wie sieht es mit wirtschaftlichen Analysen aus, die auf die Wirkung und Bedeutung der Geldwäsche und entsprechender gesetzlicher Regelungen eingehen? Führt die Strafbarkeit der Geldwäsche zu mehr oder weniger Vorfällen? Welche Vorteile ergeben sich aus der Geldwäsche? So scheint der Artikel doch stark einseitig formuliert. sebmol ? ! 13:34, 28. Feb. 2007 (CET)
Das ist nicht dein Ernst, oder ? "Welche Vorteile ergeben sich aus der Geldwäsche?" Geldwäsche hat keine Vorteile für legale Geschäfte. --195.140.123.22 11:25, 4. Jul. 2007 (CEST) Fernet
- Du meinst, man sollte die volkswirtschaftliche Bedeutung illegaler Geschäfte einfach ignorieren? Ein Geschäft, dass illegal ist, hat nicht automatisch keinerlei volkswirtschaftliche Vorteile. sebmol ? ! 11:29, 4. Jul. 2007 (CEST)
- Ich finde den Artikel geradezu obrigkeitshörig und muss Sebmol recht geben. Beispiel: Jemand züchtet Hanf und verkauft das Gras bzwz das gewonnene Haschisch rein und unverschnitten an den Endkonsumenten. Der Endkonsument hat gute Ware die gesundheitlich fast völlig schadlos ist (im Gegensatz zu dem verschnittenen Dreck), der Verkäufer hat Geld und kauft davon wieder Waren z.b. beim Elektrohandel, der davon provitiert. Ich kann keinerlei Nachteil erkennen. Lediglich der Fiskus hat das Nachsehen. --Sir Mixpurry (Diskussion) 09:01, 18. Okt. 2015 (CEST)
Geldwäsche / Geldwäscherei
[Quelltext bearbeiten]Also ich kann nicht bestätigen dass in Österreich von Geldwäscherei die Rede ist. Kürzlich erst habe ich mich informiert wie ich einen Report senden kann, und auf der Website der Kriminalpolizei Österreichs wird ausschließlich von Geldwäsche gesprochen. (http://www.bmi.gv.at/meldestellen/meldestelle_geldwaesche.asp) (unsigniert da undercover)
Geldwäsche bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, bzw. Vermögenswerten allgemein, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf
- - den es nicht gibt als illegalen Kreislauf.
Dieses illegale Geld ist entweder das Ergebnis illegaler Tätigkeiten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel)
- was ebenfalls Wirtschaft ist und deshalb nicht illegal sein kann. Es sei denn jemand ist daran interessiert, daß nur die für ihn zur persönlichen Bereicherung definierten Wirtschaften, zulässig sein sollen.
oder soll der Finanzierung illegaler Tätigkeiten dienen.
- es gibt keinen illegalen Markt in einer freien Marktwirtschaft !
Ach nein? Klasse, dann verkaufe ich Dich. 87.122.59.146 12:19, 8. Dez. 2011 (CET)
Wirtschaftliche Auswirkungen der Geldwäsche
[Quelltext bearbeiten]Zitat: "Der volkswirtschaftliche Schaden entsteht durch die Beeinträchtigung des Wettbewerbs, da Personen mit Erlösen aus gewaschenem Geld finanziell stärker sind als ihre Konkurrenten, die die Erlöse am legalen Markt erwirtschaften müssen."
- So! Und wenn neun von zehn Bäckereien ihr Unternehmen schließen müssen, weil der Wettbewerb, nur ausreichende Erlöse für eine Bäckerei ermöglicht, dann ist das legal.
--- ... Bei Euch muß man ja ganz von vorne anfangen :)
Wenn von zwei im gleichen Markt operierenden Unternehmen das eine z. B. seine Umsätze dahingehend fingiert, daß seine Steuerlast minimiert wird, dann ist mindestens dieser Vorgang illegal. Sofern diese illegal erwirtschafteten Mittel legalisiert werden sollen, bleibt wohl kein anderer Weg, als sie durch Ausgeben oder Anlegen in den Kreislauf einzubringen. Und somit hat der Vermögensvorteil gegenüber dem legal wirtschaftenden Unternehmen illegalen Ursprung!
Wenn von 10 Bäckereien 9 nur durch Manipulationen überleben, dann sind auf diesem (Teil-)Markt wohl ein paar Bäckereien zu viel am Start, oder? Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass auch ohne Manipulation alle 10 Bäckereien überleben könnten, allerdings stellt sich dann die Frage nach dem Grund der Manipulation in den im Beispiel erwähnten 9 Bäckereien. Es kann dann also nur darum gehen, sich am gesetz vorbei einen Vermögensvorteil zu verschaffen (illegal!). Und diese illegal erwirtschaftete Geld wieder "legal" zu machen (durch Einbringung in den legalen Kreislauf, DAS ist Geldwäsche.
Drogen- und Waffenhandel sind dann illegal, wenn dem Händler die hierfür erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen. Präzisierend sollte dann im Artikel nicht pauschal von "Waffen- oder Drogenhandel", sondern von "nicht genehmigten Drogen- oder Waffenhandelsgeschäften" geredet werden, um hier eindeutig eine Abgrenzung vorzunehmen zu Apothekern, Gastronomen, Tabakwarenhändlern und Rüstungsproduzenten. (nicht signierter Beitrag von Jiri Trinks (Diskussion | Beiträge) 13:18, 27. Sep. 2012 (CEST))
OECD: Deutschland "beliebtes Geldwäscherland"
[Quelltext bearbeiten]Wie es im heute-Journal am 17. Feb. hieß, gibt es in Deutschland ganz schön nachholbedarf: Mangelhafte Geldwäsche Bekämpfung. Allerdings scheint es noch ein Entwurf zu sein (weshalb es auf oecd.org wohl noch nicht zu finden ist). Also vorerst noch nicht einfügen. -- Gsälzbär (Diskussion | Beiträge) 10:39, 18. Feb. 2010 (CET)
"Geldwäschegesetze": Einschränkung der Rechts auf Eigentum - Staatsterror?
[Quelltext bearbeiten]Mir fehlt hier die Objektivität, denn Unrechtsgesetze müssen auch in einer Enzyklopädie als solche benannt werden.
Zur "Terrorismusbekämpfung" taugen diese "Geldwäschegesetze" nicht.
Zu den Eigenschaften des Eigentums zählt, dass der Eigentümer frei darüber bestimmen darf.
Andererseits gibt es mindestens zwei Eigenschaften von Eigentum - individuelle Freiheitsrechte der Verfügung - die durch diese Gesetze massiv eingeschränkt werden, so dass Eigentum als solches an Geld nicht mehr besteht.
1. Die Freiheit, mein Eigentum dorthin zu schaffen, wo ich will (Mobilität), durch die Pflicht, die _Rechtmässigkeit_ meines Eigentums zu beweisen (Umkehrung der Beweislast: vorher musste die _Nicht-Rechtmässigkeit_ des Eigentums bewiesen werden).
2. Die Freiheit, mein Eigentum geheim zu halten: jedem Zöllner müssen lächerliche Beträge ab EUR 10.000 vorgezeigt werden, damit der eine Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden schreiben kann.
3. Wenn irgendein Beamter aus irgendeinem hirnrissigen Grund denkt, jemand könne Geld haben, darf er sogar in sein Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen.
4. Zum Eigentum gehört auch das Recht, es beliebig aufzugeben, weiterzugeben oder zu transportieren.
Das "Eigentum" an Geld hat damit ähnliche Züge bekommen wie das Eigentum an Drogen oder Waffen.
Hier werden Grundrechte massiv untergraben und dies mit "Sicherheitsbedürfnissen" gerechtfertigt.
Tatsächlich handelt es sich um organisierten Rechtsbruch der OECD Staaten mit dem Ziel, die individuellen Freiheiten, auch durch Enteignung aller Bürger, auf Null zu reduzieren.
Charta der Menschenrechte , http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
Besonders sei auf die Unteilbarkeit der Menschenrechte hingewiesen.
Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
--> Das Eigentum an Bargeld an sich wird durch die umgekehrte Beweispflicht eingeschränkt.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
--> Allein das Verbergen des Eigentums oder das Fehlen des Eigentumsnachweises führt zu einer GELDstrafe oder zur "Enteignung". Dem Vorwurf der Willkür kann nicht dadurch entgangen werden, dass es jeden Menschen gleichermassen trifft. Unrechtsgesetz bleibt Willkür.
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet:
„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Geldwäschegesetz = Menschenrechtsverstoss = Grundrechtsverstoss = Grundgesetzverstoss = Staatsverbrechen
-- 38.127.225.193 16:22, 15. Mär. 2010 (CET)
--- nein, das Geldwäschebekämpfungsgesetz ist eben kein Staatsverbrechen. Es soll bekämpfen, daß Menschen die Freiheit der Märkte übermäßig für Ihre eingenen Ziele missbrauchen und ggf. Steuerhinterziehung betreiben. Und der Zoll fragt an der Grenze zur Schweiz nur nach Bargeld, weil bekannt ist, dass Menschen Ihr Kapital ins Ausland bringen (dies alleine sei ihnen gestattet, sofern es legal erworben ist), aber die dort aus diesem Eigentum erzielten Zinserträge dem Fiskus vorenthalten wollen. Gleichermassen ist auch nicht sicher, ob das ins Ausland zu transferierende Eigentum legal erworben ist. Und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass man das Geld auch in die Schweiz überweisen könnte, ist die Frage nach dem Grund der persönlichen Überbringung doch wohl sehr verständlich! (nicht signierter Beitrag von Jiri Trinks (Diskussion | Beiträge) 13:18, 27. Sep. 2012 (CEST))
Ich sehe das ähnlich wie die IP, wobei ich eher sehe, dass das so genannte Geldwäschegesetzt und das Konstrukt Geldwäsche dazu dienen soll, den gläsernen Bürger herzustellen und auch dazu, legal erwirtschaftetes Geld, das nicht versteuert wurde, an den Fiskus zu liefern. Wie man so naiv sein kann, die von der Politik genannten Beweggründe für ein Gesetz 1:1 zu übernehmen ist schlicht schleierhaft. --Sir Mixpurry (Diskussion) 09:04, 18. Okt. 2015 (CEST)
Maschinenübersetzter Text bei Geldwäschesoftware
[Quelltext bearbeiten]Der ganze Abschnitt über Software zur Geldwäscheerkennung ist maschinenübersetzt. Ich schlage einen Revert zur Version vom 12. Oktober 2010 vor.
Ein Beispiel "Sobald die Software Daten abgebaut hat und markiert verdächtige Vorgänge, erzeugt es einen Bericht."
-- Brandbarth 14:14, 19. Nov. 2010 (CET)
Gastronomie?!
[Quelltext bearbeiten]Nirgends taucht die Gastronomie auf (auch als Anbindung an Hotelanlagen usw).INakzeptabel! (nicht signierter Beitrag von 95.88.166.41 (Diskussion) 08:47, 27. Nov. 2010 (CET))
- Nun ist sie 2012 zwar erwähnt, aber ich hab mir bis jetzt Geldwäsche immer als die Pizzeria mit 3 realen und 300 erfunden Gästen pro Abend vorgestellt. Also die leere Pizzeria mit dem Ferrari im Hof. Hat wohl schon jeder mal gesehen. Das Einnahmen erfunden werden um so das Geld zu legalisieren wird hier nicht deutlich gemascht. Da steht nur "Der erste Schritt der Geldwäsche ist die Einspeisung der durch Straftaten erlangten Bargeldmenge in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf. Das erfolgt meist in kleineren Teilbeträgen, um keine Aufmerksamkeit zu erregen (so genanntes „Smurfing“)." Das sind also KEINE erfunden Geschäffte. Das hier ist auch undeutlich: "Ein anderes – auch in der Gegenwart praktiziertes – Verfahren ist es, mit einem legalen Betrieb (z. B. einem Restaurant) „sauberes“ Geld einzunehmen.". Es gibt wohl auch Geldwäsche bei der "legale Einnahmen vorgetäuscht werden die es nie gegeben hat.", und der Trick ist, dass das Finanzamt jeden Abend in der Pizzeria zu Gast sein muss, um die Geldwäsche zu beweisen :-/ Das mit dem Münzgeld ist auch nicht verständlich. Verständlich wäre, dass "erfundene Gäste Münzgeld kaufen und es dann angeblich im Haus wieder verspielt haben." --Verlierer (Diskussion) 09:12, 29. Okt. 2012 (CET)
John le Carre´
[Quelltext bearbeiten]Wer das ganze nochmal als Roman nachlesen möchte, greife zu J.l.Carre´ "Verräter wie wir".(auch im Hinblick auf den Gastr./Hotel-Komplex) Nun hab ich auch verstanden, wie mit höchstpolitischer Duldung die westl. Finanzkrise durch 360 Mil- liarden (Wäsche)Dollars der russ.Mafia repariert wurde. Es gibt wohl einen Brief von diesem Chodorkowski-Typ an die engl. Regierung, in dem er sie genau davor warnt.(aus div.Interviews mit dem Autor C.im Netz) udowilly, 14:04, 03.jan. 2011 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 80.139.22.169 (Diskussion) )
Geschichte in Deutschland - Geschäftsfelder - Buchgeld und Geldwäsche
[Quelltext bearbeiten]Erwähnenswert sollte für den Artikel noch sein, dass Geldwäsche in Deutschland erst seit Anfang der Neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts strafbar ist, sodass es bis zu dieser Zeit eine beliebte Methode US-amerikanischer Straftäter war, Waren (insbesondere PKW-Oldtimer) aus den USA nach DE zu importieren, sie dort (jedenfalls auf dem Papier) restaurieren zu lassen und sie dann restauriert wieder in die USA einzuführen. Überteuerte Zahlungen für diese Fahrzeuge (sachlich: Wäsche von Drogengeld) waren so nicht nur praktisch kaum zu beweisen sondern zudem war die scheinbare Wertschöpfungshandlung, (ohne die Geldwäsche nicht funktioniert), im Land ihrer Vornahme ("Restaurierung" in Deutschland) auch rechtlich nicht verfolgbar. -- Ein weiteres Geschäftsfeld von Geldwäsche ist die Auftragsproduktion von Software im Ausland. Ob etwa eine nach der Papierform vorgenommene Anpassung von Treibern für eine geänderte Maschinensteuerung der Produktionsanlagen eines Betriebs 100.000,-- Euro kosten durfte, oder ob das ein Hinweis auf Geldwäsche ist, ist praktisch nicht nachvollziehbar. -- Ein weiteres Geschäftsfeld von Geldwäsche dürfte der internationale Handel mit Teilfabrikaten und diesbezügliche "Konzernverrechnungspreise" sein, jedenfalls dann, wenn sich eine der beteiligten Konzerntöchter auf dem Staatsgebiet eines bekannt korrupten Staates befindet. -- Insgesamt: Zwar ist es zutreffend, dass in professionellen Kontexten das Hantieren mit größeren Bargeldmengen einen Geldwäscheverdacht auslösen kann. Die gedankliche Umkehrung dieser Überlegung ("Wo Geld über eine offizielle und dem Finanzamt bekannte Buchhaltung läuft, da spricht das gegen Geldwäsche.") ist zwar geläufig aber Unsinn. --84.142.138.212 12:37, 15. Jul. 2011 (CEST)
... könnte noch erläutert werden.
- Und es sollte auch die Änderung des § 9 Abs. 2 Nr. 1 GwG eingefügt werden (kein Beauftragter mehr nach GwG, sondern nun KWG).
- --87.139.32.13 16:38, 26. Jul. 2011 (CEST)
Barzahlungen ab 1000 Euro??
[Quelltext bearbeiten]Jemand der sich mit der Materie auskennt, könnte doch noch hinzufügen, dass Bargeldgeschäfte ab 1000 Euro in Deutschland erfasst werden müssen. Wichtig wäre vor allem, inwiefern die Daten aus dem Identifikationsprozess an staatliche Stellen weitergeleitet werden/müssen. Außerdem die Kritik am Generalverdacht/der Sinnhaftigkeit... eine Quelle: http://www.mmnews.de/index.php/politik/8154-neues-geldwaeschegesetz-generalverdacht-an-der-ladentheke --Werkstofflein (Diskussion) 14:56, 17. Aug. 2012 (CEST)
ab dieser Woche muss z.B. bei der Postbank am Schalter jede Bareinzahlung über 1000 Euro nach GWG dokumentiert werden. (nicht signierter Beitrag von 79.208.236.61 (Diskussion) 23:09, 13. Okt. 2012 (CEST))
Ich habe allerdings am 4.10. beobachtet, dass ein Bargeldgeschäft über 1100 Euro anonym in einem Elektronikmarkt zustande kam. Somit muss ich leider meiner oben genannten Quelle widersprechen. Sry. @vorredner: inwiefern dokumentiert? Bitte unterschreibe deine Posts für besseren Lesefluß :) --Werkstofflein (Diskussion) 14:28, 14. Okt. 2012 (CEST)
- Ich halte das für eine Legende. Solche Zahlungen dürfen abgewickelt werden. Der Händler kann das aber melden, wenn der Kunde dumm genug ist, seinen Namen rauszurücken. --Sir Mixpurry (Diskussion) 09:06, 18. Okt. 2015 (CEST)
Habe per Zahlschein € 150,--!! bar an der Kasse der Sparkasse auf das Konto meines Sohnes als "Geburtstagsgeschenk" bei einer anderen Sparkasse in Deutschland einzahlen wollen. Geht nur! mit Pass-Vorlage, damit diese Mini-Einzahlung als "Geldwäsche" überprüft werden kann! Nix 1000 €, bereits ab 1,-- €!!--Hopman44 (Diskussion) 20:49, 25. Feb. 2018 (CET)
Warum kann man ein Bargeldgeschäft von € 1.000,-- nicht stückeln in 2x € 500,--, d.h. ohne Überwachung?--Hopman44 (Diskussion) 20:06, 28. Feb. 2018 (CET)
Abgrenzung zur Terrorismusfinanzierung
[Quelltext bearbeiten]Schau dir mal die Arte-Doku "Die Macht der Kartelle" an. Dort wird auch das Thema Geldwäsche erschöpfend behandelt und man erfährt wie tief z.B. die Hisbollah in den weltweiten Drogen/Waffen/Menschenhandel und die sich daraus ergebenden Geldwäscheaktivitäten vestrickt ist. (nicht signierter Beitrag von 79.228.169.223 (Diskussion) 22:20, 21. Okt. 2014 (CEST))
Es wird in der Arte-Doku erwähnt, aber in den Quellen auf der Webseite kann ich keinen direkten Zusammenhang finden. (Quellen von Arte ganz unten: http://info.arte.tv/de/die-macht-der-kartelle-pressestimmen) Der einzige Zusammenhang besteht das durch das Fehlverhalten der HSBC-Bank der Hisbollah Zugang zu Internationalen Banksystem zu geben, wie den Drogenkartellen. Robert G.2003:63:2E0F:F2CE:14C4:9425:7270:9FCF 20:47, 29. Feb. 2016 (CET)
praktisches Beispiel (Restaurant)
[Quelltext bearbeiten]Mir fehlt noch ein praktisches Beispiel. Deshalb hier ein Vorschlag: Ein anderes – auch in der Gegenwart praktiziertes – Verfahren ist die Geldwäsche in einem legalen Betrieb, z.B. einem Restaurant. Dazu muß das Bezahlen der Rechnungen im Betrieb bar erfolgen. Diese Barzahlungen können teilweise oder überwiegend mit "schmutzigem" Geld erfolgen, denn selbst wenn die Rechnungen die Einnahmen übersteigen, kann die illegale Herkunft des Bargeldes kaum nachgewiesen werden. Die erzielten Einnahmen des Betriebes sind „sauberes“ Geld. Ist das richtig beschrieben? Falls ja, bitte einfügen.--Heebi (Diskussion) 09:48, 5. Nov. 2014 (CET)
These zum Thema Desinteresse an Aufklärung von Geldwäsche
[Quelltext bearbeiten]https://www.youtube.com/watch?v=tCabEsnouS4 Innerhalb der EU gerät Deutschland öfter in Kritik, da Deutschland nicht ausreichend Maßnahmen gegen Geldwäsche ergreift. Die These ist die, dass bei staatenübergreifender Geldwäsche Deutschland oft auch von Geldwäsche profitiert. Gibt es dazu Belege, die man in den Artikel aufnehmen könnte? (nicht signierter Beitrag von EuropeanElitist (Diskussion | Beiträge) 20:35, 29. Feb. 2016 (CET))
Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Geldwäsche II
[Quelltext bearbeiten]Geldwäsche wird im Abschnitt "Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Geldwäsche" als Wachstumsverhinderer bezeichnet. Ist damit das Wachstum der legalen Wirtschaft oder der illegalen (= Schattenwirtschaft) gemeint, oder das der beide umfassenden Gesamtwirtschaft? Eine Konkretisierung würde hier dem Verständnis nachhelfen.
Mein Versuch, die Frage durch reines Nachdenken zu beantworten, führte zu folgender Überlegung: Geldwäsche transferiert Vermögenswerte (unrechtmäßig erworbenes Geld) aus dem illegalen Wirtschaftskreislauf in den legalen. Dadurch wächst die legale Wirtschaft, selbst wenn der Transfer ineffektiv ist (z. B. durch die Beeinträchtigung des Wettbewerbs, wie im Artikel erwähnt). Ohne Geldwäsche verbleibt das Schwarzgeld in der Illegalität und wird dort weiter ausgegeben. Und jetzt werde ich stutzig: Ist die Bekämpfung der Geldwäsche im Endeffekt eine Förderung der Schattenwirtschaft? Sollte man die Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht besser mit in die Bekämpfung des illegalen Gelderwerbs stecken?
Zurück zur Ausgangsfrage: Zwei Quellen sind angegeben. In der ersten bin ich nicht fündig geworden. Auf die zweite kann ich nicht zugreifen. Wer weiß etwas dazu?
-- Peter Buch 13:20, 25. Aug. 2017 (CEST)
"Geldwäsche in Deutschland" (SZ)
[Quelltext bearbeiten]Wieder mal ein Bericht und eine Einschätzung in der Süddeutschen (ich glaube: nur für Abonnenten).
- 7. Juni 2019 | ... | Geldwäsche in Deutschland: Die Wege, auf denen illegales zu legalem Geld wird, müssen gar nicht mal verschlungen sein. ... Geschätzt hundert Milliarden Euro werden jedes Jahr in Deutschland gewaschen. Wie kann das sein? Ein Report über reiche Hartz-IV-Empfänger, machtlose Ermittler - und den harten Kampf eines Ehepaares. Von Meike Schreiber, Jan Willmroth und Markus Zydra || [...] Man nehme eines der Gebäude in der schicken Berliner Straße. Ein Berliner Ermittler sagt: Wenn man den gesamten Kaufpreis in bar auf den Tisch lege, frage keiner, wo man das herhabe. Auch sei das Steuergeheimnis in Deutschland ein so hohes Gut, dass Steuererklärungen nicht eingesehen werden dürften. So habe man sich daran gewöhnt, dass Clan-Mitglieder ihre Hartz-IV-Anträge im Jobcenter mit drei Rolex-Uhren am Handgelenk abgeben.
Ich muss gestehen, dass ich -- hier in der Diskussion darf man vielleicht mal für einen Moment unsachlich werden -- zunächst baff und dann doch ziemlich ärgerlich war. Nach dem Lesen hatte ich die Frage, ob denn solche Zustände nicht auch das Hochkommen von Parteien begünstigen, die versprechen, gegen solche "Zustände" vorzugehen. -- P. S. Ob der Bericht Neues zum vorhandenen Artikel bringt, kann ich nicht genau überblicken. --Delabarquera (Diskussion) 14:00, 11. Jun. 2019 (CEST)
- Lieber Delabarquera, den von Dir zitierten Artikel aus der SZ habe ich gestern in die Literaturliste aufgenommen. Viele Grüße --DaubiKo (Diskussion) 21:20, 11. Jun. 2019 (CEST)
- Moin, bitte WP:LIT#Auswahl beachten, danke. Habe den Eintrag umseitig im Rahmen einer Aufräumaktion mitentfernt. Gründe fürs Aufräumen gem. vorgenannter Richtlinie: Unterthemen, nicht wissenschaftl. maßgebl., keine aktuelle Einführung... Grüße --Verzettelung (Diskussion) 21:37, 11. Jun. 2019 (CEST)
- Hallo, ihr beiden! In der Sache mache ich mir keinen Kopf. Wie angedeutet: Ich sehe mich da nicht als Fachmann, sondern als interessierten Bürger, der versucht, auf dem Laufenden zu bleiben. (Der interessierte Bürger ist aber, da sind wir uns hoffentlich einig, der Adressat der Wikipedia, nicht der Wissenschafter und der Wissenschaftsbetrieb.) Was das Laufende angeht, sind Zeitungen in der Regel wesentlich verständlicher als wissenschaftliche Veröffentlichungen. Für letztere gilt ja, dass sie den Dingen auch immer lange hinterherhinken. Dass wir darum hin und wieder und mit eben dieser Begründung Berichte aus der Süddeutschen u. ä. Zeitungen mit aufnehmen, muss ich denke ich nicht weiter betonen. (Bitte mal umseitig nach zeitung suchen; selbst die Tiroler TAZ hat es hierher geschafft!) Es ist unterm Strich der alte Zwischenweg zwischen In- und Exklusion; da hat jeder so sein Freiheits- und Kontrolltemperament. -- Angehängt: Fast bin ich jetzt doch versucht, den SZ-Bericht mal abzugleichen. Grund: Normalerweise bringt die SZ solche Berichte nicht, weil das irgendwie mal wieder ansteht, sondern weil sich soeben was Neues ergeben hat. (Das ungefähr zwei bis drei Jahre braucht, ehe es Einzug in das wissenschaftliche Schrifttum findet.) --Delabarquera (Diskussion) 10:58, 12. Jun. 2019 (CEST)
- Kaum komme ich auf eine Frage, hab ich keine Ruhe, bis ich sie mir selbst beantwortet habe. Doofes Leiden! -- Also, aus dem SZ-Artikel: "Im Februar 2019 schließlich erteilte die EU-Kommission der Bundesregierung eine Rüge, weil sie die Vierte Richtlinie zum Geldwäschegesetz nicht richtig umgesetzt hat. Das hätte bis 2017 passieren müssen. Fragt man beim Bundesfinanzministerium nach, verweist das Amt auf die "fristgerechte Umsetzung". Aber war sie auch vollständig? "Unterschiedliche Auffassungen zur Vollständigkeit einer Richtlinien-Umsetzung sind dabei nicht ungewöhnlich." -- Das Jahr 2019 kommt -- immer vorausgesetzt ich habe nichts überlesen -- in unserem Artikel nur hier vor: "Vgl. 'Chinas Kunstmarkt ist eine Spielwiese für Geldwäsche' in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. März 2019, S. 25." Dieser Hinweis natürlich auch in Sachen "Zeitungen zitieren". Und in Sachen Aktualität. Die SZ hat einfach aktuell Fachleute befragt. Gute Zeitung, die da am Ball bleibt, finde ich. --Delabarquera (Diskussion) 13:49, 12. Jun. 2019 (CEST)
- Gegen eine Verwendung als Informationsquelle für eine Artikelergänzung sollte grds. nichts sprechen. Eine Erfassung als Literatur (oder Weblink) kann diese Arbeit jedoch nicht ersetzen, sondern gilt als unerwünscht. Frdl. Grüße --Verzettelung (Diskussion) 16:10, 12. Jun. 2019 (CEST)
- Das mache mal bitte jemand -- oder eben auch nicht --, der sich hier zuhause fühlt und entsprechend durchsetzungsfähig ist. Dass dieser Artikel ein wenig aktueller sein sollte, kann ich als passiver Nutzer, glaube ich, anmerken. -- Außerden: Meine Erfahrung: Wer die WP als ernsthafte Erstinformation verwenden will, der schaut ohnehin auch auf die Diskussionsseite und sogar in die Archive. --Delabarquera (Diskussion) 12:53, 13. Jun. 2019 (CEST)
zu "Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben"
[Quelltext bearbeiten]Welchen Grund hat dieser Einschub? (das sind, nebenbei, die beiden einzigen Bundesländer mit einem weit über-durchschnittlichen Prozentsatz von AfD-Wählern (bei ihrer letzten Landtagswahl (vor 2019)) ) Es ist kein Zusammenhang ersichtlich. Der Bericht stammt von 2011, das war vor AfD-Gründung. Was hat die AfD damit zu tun? Nebenbei stilistisch natürlich bescheiden mit dem Einschub zu 2019 (wohl aufgrund der sächsischen Landtagswahl, die die Formulierung sowieso als absurd erweist...)--2003:E9:A743:B8DD:1DBE:9BAE:E6FF:2AA6 10:20, 11. Jan. 2020 (CET)
- Hab ich gerade gesichtet. Erle? MfG -- Iwesb (Diskussion) 01:49, 2. Feb. 2020 (CET)
kritische Gedanken zu einem Abschnitt im Geldwäscheartikel
[Quelltext bearbeiten]Dieser Abschnitt im Artikel für Geldwäsche erscheint mir relativ befangen: "quasi ihre eigene Rechtsordnung", "nur wenige Eliten reich machte".... Ich bin auch unschlüssig ob die dargelegte Quelle tatsächlich zureichend ist, um hier als ernsthafte Informationsquelle zu herzuhalten.
Mitglieder dieser Finanzberatungsindustrie schaffen sich mit Hilfe von Steueroasen und Ausnutzung von Gesetzeslücken quasi ihre eigene Rechtsordnung und betreiben mitunter massive Lobby-Arbeit zur Eröffnung neuer Schlupflöcher und zur Abschaffung von Straftatbeständen und Formvorschriften. Gegen Geldwäsche, Korruption bzw. diesen Lobbyismus wurde über Jahrzehnte hinweg wenig unternommen, obwohl dies Staaten und Steuerzahler extrem schädigte und nur wenige Eliten reich machte.[16] (nicht signierter Beitrag von 2A02:120B:C3D9:CC30:993:1555:ED8A:ED5A (Diskussion) 12:27, 18. Feb. 2020 (CET))
Statistik zu Verurteilungen
[Quelltext bearbeiten]Ronen Steinke schrieb auf Twitter: Nur etwa 1000 Menschen werden jährlich wegen Geldwäsche verurteilt, und 95 % von ihnen sind auch bloß Arbeitslose oder Rentner, die auf „Verdiene Geld von zu Hause!!!“-Angebote reingefallen sind. (20. Oktober 2022) Dazu gibt es einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung unter Darum ist Deutschland so wenig erfolgreich im Kampf gegen Geldwäsche.
Gibt es belastbare Zahlen für eine Urteils-Statistik? --Gerald Fix (Diskussion) 09:16, 23. Okt. 2022 (CEST)
- Kriminalstatistik für Deutschland (wohl PKS) ist (inzwischen) im Artikel. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:20, 13. Mär. 2023 (CET)
Gliederungsebenen
[Quelltext bearbeiten]Innerhalb des ganzen Straftatbestandes für Deutschland ist derzeit keine Untergliederung (Tatobjekt, Tathandlungen, Subjektiver Tatbestand usw.) mehr möglich. Wäre dafür, die Überschrift "Rechtliche Bestimmungen" zu streichen und die darunter liegenden Gliederungspunkte einen Punkt nach oben zu rücken. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:18, 13. Mär. 2023 (CET)
Kritik an Notaren - Abschnitt veraltet
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt "Kritik am Meldeverhalten von Notaren" ist veraltet, da schon seit dem 1. Oktober 2020 die GwGMeldV-Immo in Kraft getreten ist, wonach Notare in bestimmten Konstellationen zur Abgabe einer Meldung verpflichtet sind. Hat jemand Zugriff auf die Zahlen der seitdem erfolgten Meldungen durch Notare? Außerdem ist seit dem 1. April 2023 das Verbot der Barzahlung bei Immobilienkaufverträgen in Kraft; insoweit sollte der Artikel hier unbedingt aktualisiert werden, weil er nicht mehr mit der geltenden Rechtslage übereinstimmt, und zwar schon seit 2,5 Jahren. --92.216.118.179 16:37, 15. Apr. 2023 (CEST)
Gebrauchtwagenhandel zur Geldwäsche
[Quelltext bearbeiten]Wer kennt sie nicht, die Höfe von Gebrauchtwagenhändlern in Industriegebieten größerer Städte?! Meist haben die Inhaber exotisch klingende Namen, die aus dem nahöstlichen Sprachraum zu kommen scheinen. Ich komme oft an solchen Plätzen vorbei, wo massenhaft gebrauchte Autos stehen, man aber nie Kunden sieht. Ein Vöglein hat mir gezwitschert, dass dort in erster Linie Geld gewaschen wird. Wie könnte das praktisch ablaufen? Fragt sich: - LeseBrille - --2A02:3030:60F:F329:97B8:4EC0:27A2:793 14:17, 4. Jan. 2024 (CET)
was wurde daraus?
[Quelltext bearbeiten]Gesetzliche Regelung in der Schweiz
[Quelltext bearbeiten]In der Schweiz wurde die Geldwäsche ab 1990 bekämpft. (heute nicht mehr?)
Mit einer Gesetzesrevision wird versucht, auch Gold vermehrt dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.srf.ch/news/schweiz/goldhandelsplatz-schweiz-die-grosse-luecke-im-geldwaeschereigesetz |titel=Goldhandelsplatz Schweiz – Die grosse Lücke im Geldwäschereigesetz |hrsg=Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) |datum=2021-03-01 |abruf=2021-03-01}}</ref> (das war 3/2021 - was wurde daraus ? ) --88.153.240.29 13:45, 17. Feb. 2024 (CET)
Geldwäsche und Steuerhinterziehung
[Quelltext bearbeiten]Im Abschnitt Ziele und Methoden der Geldwäsche heißt es eingangs:
Ausgangspunkt ist der Besitz von illegal erworbenem Geld wie zum Beispiel durch [...] Steuerhinterziehung.
Nun kann man durch Steuerhinterziehung gar kein Geld erwerben, sondern nur rechtmäßig geschuldetes Steuergeld illegalerweise einbehalten. Auch die Cum-Ex-Täter haben die erschlichenen Gelder nicht einer Geldwäsche zugeführt. Sollte man also die Steuerhinterziehung aus der Aufzählung streichen?
Dennoch sehe ich einen Zusammenhang zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung, aber andersherum: Geldwäsche kann eingesetzt werden, um (illegale oder legale) Einkünfte vor den Behörden zu verschleiern, und so darauf fällige Steuern zu hinterziehen. Das würde aber in den Unterabschnitt Ziele der Geldwäsche gehören.
Ich bin hier Laie. Was sagen die Fachleute dazu? -- Peter Buch 11:50, 27. Feb. 2024 (CET)
- Weiß nicht wie das nach Schweizerischen Recht gesehen wird, nach dem Recht Deutschlands wird Steuerhinterziehung als taugliche Vortat angesehen: "Taugliche Vortaten sind auch alle Tatbestände der Steuerhinterziehung nach § 370 AO, nicht mehr erforderlich ist, dass Steuern „in großem Ausmaß“ verkürzt werden, wie es bis zum 31. Dezember 2007 aufgrund des Verweises auf § 370a AO noch der Fall war." (Krause in Leipziger Kommentar, De Gruyter 2023 https://doi.org/10.1515/9783110657739-027 , § 261 Rn. 6) --Pistazienfresser (Diskussion) 14:37, 27. Feb. 2024 (CET)
- Moin, ein guter Hinweis, wie ich finde, weshalb ich das Beispiel wie angeregt entfernt habe. Es ist m.E. zu pauschal angeführt worden und müsste näher ausgeführt werden.
- Für Deutschland gilt: Durch falsche Angaben erhaltene Steuererstattungen können dann unter § 261 StGB (in der seit 18. März 2021 geltenden Fassung) fallen, wenn versucht wird, die Herkunft dieses erlangten Geldes zu verschleiern. Das ist entgegen der alten Fassung nicht mehr auf gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung beschränkt (vgl. a.F./n.F.). Durch Steuerhinterziehung ersparte Aufwendungen, also wenn zu gering angesetzte Steuern die Nachzahlung mindern, sind laut OLG Saarbrücken (Az. 4 Ws 53/21) kein taugliches Tatobjekt der Geldwäsche. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 14:44, 27. Feb. 2024 (CET)
- Danke für die Streichung und den Hinweis auf die genannte Entscheidung des OLG Saarbrücken. Wie das Gericht zu Recht meint, sind die "ersparten Aufwendungen" bei der Neufassung aus dem Gesetzestext entfernt worden. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:36, 27. Feb. 2024 (CET)