Diskussion:Gerechtigkeitstheorien

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Leif Czerny in Abschnitt Einleitung
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Gerechtigkeitstheorien“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Neid[Quelltext bearbeiten]

Sobald ein Artikel dazu verfasst ist, sollte Neidfreiheit (envy freeness) von Hal Varian noch in die Liste mit aufgenommen werden. Diese Auflistung verdient im Übrigen, mehr verlinkt zu werden. Ich fand sie äußerst hilfreich. --Grünes Fiet 19:37, 5. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Varian sagt mir nichts; aber Verlinkung auf den Artikeln aller besprochenen Autoren sollte zumindest drin sein. --Emkaer 01:58, 6. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Echt? Andererseits, wenn man nicht VWL studiert, muss man den wahrscheinlich nicht kennen...
--Grünes Fiet 17:23, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Nach meiner Erfahrung verbindet sich oft die Forderung nach Gerechtigkeit mit Neid, der nicht nur bei Benachteiligten zu finden ist. Dieser kann produktiv, als Ansporn für eigene Anstrengung, und unproduktiv ,als Aggression umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen wir zwischen Gerechtigkeit und Recht unterscheiden. Recht ist eine juristischen Größe, die allgemeine Maßstäbe dafür setzt, was als gerecht angesehen werden soll, und dem Ausgleich von Konflikten dient. Dieses ist als geschriebenes Recht in Gesetzen niedergelegt. Was individuell als recht empfunden wird, kann davon stark abweichen. Gerechtigkeit geht dagegen von den individuellen Ansprüchen aus, und enthält auch das Verhältnis von Lohn zu Leistung. Vielfach wird die Forderung nach einer allumfassenden Gerechtigkeit erhoben, die aber wohl nicht erreichbar ist, weil die Vorstellungen davon in der Gesellschaft sehr unterschiedlich und Ansprüche vielfach widersprüchlich sind. Sozialdemokraten befinden sich daher vielfach in einer Konfliktsituation. Nach Marx wurde darüber hinaus der Begriff Gerechtigkeit stark verkürzt auf die Sicherung des Lebensunterhalts, wobei andere Ansprüche der Gesellschaft an das Individuum sowie Pflichten negiert wurden : Erst kommt das Fressen, dann die Moral. Hierfür wird oft der Begriff Sozialismus verwendet. Der Marxismus-Leninismus hat dagegen die Kant'sche Arbeitsauffassung in dieses System eingebaut. Zitat aus der Verfassung der Sowjetunion : Wer nicht arbeitet, soll nicht essen. Die Durchsetzung dieses Systems war allerdings nur mit Gewalt möglich und es ist auch heute noch mit starken Einschränkungen der persönlichen Freiheit verbunden. Dennoch wird es exportiert oder in verschiedenen Formen nachgeahmt. zB , Türkei, Syrien. (--Dok21fie (Diskussion) 07:12, 4. Mär. 2018 (CET))Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

"Gerechtigkeitstheorien" ist als Plurallemma meines Erachtens nicht ganz passend. Entweder es soll sich um eine Artikel über "Gerechtigkeitstheorie" handlen, oder um eine "Liste von Gerechtigkeitstheorien".

--Rosenkohl 22:02, 11. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Subjektivität[Quelltext bearbeiten]

Der ganze Artikel basiert fast ausschließlich auf den Ausführungen eines Nutzers. Also da ist mir zuviel "Fluss" drin und zu wenig Gegensätzlichkeit. (nicht signierter Beitrag von 77.23.60.89 (Diskussion) 02:40, 23. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Aristoteles[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt zu Aristoteles sowie in der darin enthaltenen Grafik sind mehrere Fehler enthalten. Aristoteles unterschied zwischen "Austeilender Gerechtigkeit" und "Ausgleichender Gerechtigkeit". Die Begriffe "iustitia distributiva" (Verteilungsgerechtigkeit) und "iustitia commutativa" (Tauschgerechtigkeit) gehen jedoch auf Thomas von Aquin (ca. 1600 Jahre später) zurück [1]. So ist auch "Verteilungsgerechtigkeit" keineswegs mit "Austeilender Gerechtigkeit" im Sinne von Aristoteles gleichzusetzen [2]. --Mr. Mustard (Diskussion) 21:03, 7. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Die Zeichnung ist vor Jahren - ohne wirtschaftsideologischen Hintergrund - u.a. auf Grundlage des Wörterbuchs der antiken Philosophie entstanden (Hrsg. von Christoph Horn und Christof Rapp). --HerbertErwin (Diskussion) 21:34, 7. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Es sollte dabei auch nicht um "Wirtschaftsideologie" gehen, sondern eben um Aristoteles (welcher sicherlich durch "Wirtschaftsideologen" gerne umgedeutet wird). --Mr. Mustard (Diskussion) 21:43, 7. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Hier noch ein weiterer Link. --Mr. Mustard (Diskussion) 22:15, 7. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Extra für dich:
Aristoteles (vgl. EN V 4, 1130a14-16. V 5, 1130 b6f. , vgl. 1130b8-20) konfrontiert eine "allgemeine" Gerechtigkeit (iustitia generalis), die der in jeder Hinsicht tugendhaft handelnde Mensch besitzt (allgemeine Rechtschaffenheit), mit einer "besonderen" Gerechtigkeit ( iustitia specialis/particularis, he kata meros d.), die nur dort unter Beweis zu stellen ist, wo es entweder um das gerechte Verteilen (Verteilungsgerechtigkeit, iustitia distributiva, to dikaion dianemetikon, EN V 5, 1130b30ff.) oder um den gerechten Austausch oder Handel zwischen zwei Personen geht (Tauschgerechtigkeit, iustitia commutativa, to en tois synallagmasi dikaion, EN V 7, 1131 b25 ff.). (Christoph Wolgast: dikaiosyne, in: Christoph Horn , Christof Rapp (Hrsg.): Wörterbuchs der antiken Philosophie) --HerbertErwin (Diskussion) 23:29, 7. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Mag ja sein, aber dann widersprechen sich die Quellen. --Mr. Mustard (Diskussion) 23:38, 7. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Dazu noch etwas aus dem HWPh - einer, wenn nicht der Autorität in der philosophischen Begriffsgeschichte:
Noch bevor ARISTOTELES Verteilungsgerechtigkeit und Tauschgerechtigkeit auf den Begriff bringt, findet sich die Differenz sachlich bereits bei PLATON. Dort hat die V. ihren Grund in der Geometrischen Gleichheit. Sie verteilt gemäß der Natur (pysis) eines jeden; entsprechend bekommt der Tugendhafte mehr Ehre zugesprochen als andere . Der V. folgend sieht Platon in der Demokratie ein Regime, das das Gleiche und das Ungleiche gleich behandelt. Auf die V. stützt sich auch die Einteilung des Platonischen Staates in mehrere Stände. ARISTOTELES unterscheidet terminologisch V. von T., ohne jedoch beide Begriffe durch je ein eigenes Wort zu bezeichnen. Beide gehören zur «speziellen Gerechtigkeit» im Gegensatz zur allgemeinen, die in der bloßen Pflicht zum Gehorsam gegenüber dem Gesetz besteht. Die V. regelt die Verteilung von öffentlichen Ehren, von Geld und sonstigen Gütern, die den Bürgern eines geordneten Gemeinwesens zustehen, wobei mit der Ungleichheit unter den Bürgern durchaus gerechnet wird. Die T. als Gegenstück sorgt nach dem Gleichheitsprinzip für die Beziehungen gemäß Vertrag (s.d.) auf privater Basis, also zwischen Einzelnen. Anders als die T. ist die V. nicht als arithmetische Gleichheit von nur zwei Gliedern, sondern als geometrische Proportion von mindestens vier Gliedern definiert: Die Sachen C und D stehen im gleichen Verhältnis zueinander wie die Menschen A und B, denen diese Sachen entsprechend zugeteilt werden. Anders als Platon liefert Aristoteles' Definition keine substantielle Bestimmung der V. mehr. Festgestellt wird nur, daß über das die Proportion bestimmende Verdienst Uneinigkeit herrscht: Es verstehen darunter «die Vertreter des demokratischen Prinzips ... die Freiheit, die des oligarchischen den Reichtum oder den Geburtsadel und die Aristokraten den hohen Manneswert». Auch in der Demokratie bestehe nämlich eine geometrische Ungleichheit, und sei es nur die zwischen freien Menschen und Sklaven. (Historisches Wörterbuch der Philosophie: Verteilungsgerechtigkeit, Bd. 11, S. 959) --HerbertErwin (Diskussion) 23:48, 7. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Ursprünglicher Ausgangspunkt war dieser thread. Gablers widerspricht dem m. E. nicht, was Herbert sagt. LG -- Leif Czerny 23:50, 7. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Aristoteles unterschied zwischen "austeilender Gerechtigkeit" und "ausgleichender Gerechtigkeit". Erst Thomas von Aquin hat daraus eine Unterscheidung in "Verteilungsgerechtigkeit" und "Tauschgerechtigkeit" gemacht (siehe obige Links). Verteilungsgerechtigkeit ist nicht das Selbe wie "austeilende Gerechtigkeit" [3][4] und "Tauschgerechtigkeit" ist nur ein Teil von "ausgleichender Gerechtigkeit. --Mr. Mustard (Diskussion) 00:12, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

In so einem Fall tendire ich aber dazu, den Fachhandbüchern den Vorzug vor einer Arbeit zum Verwaltungsrecht zu geben, wo das nur in einer Fußnote und ohne Belege erzählt wird. -- Leif Czerny 12:03, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Was soll jetzt das??? Ich kann dir tausende von "Fachbüchern" nennen, die bezüglich Aristoteles von "austeilender Gerechtigkeit" und "ausgleichender Gerechtigkeit" schreiben und nicht von "Verteilungsgerechtigkeit" und "Tauschgerechtigkeit" (z.B. von Otfried Höffe). Es gibt aber eben auch mehrere Fachbücher, die explizit darauf hinweisen, dass "austeilende Gerechtigkeit" und "ausgleichende Gerechtigkeit" die sinnvolleren Übersetzungen zu Aristoteles sind, als "Verteilungsgerechtigkeit" und "Tauschgerechtigkeit". Kannst du umgekehrt belegen, dass die explizite Meinung vertreten wird, dass "Verteilungsgerechtigkeit" und "Tauschgerechtigkeit" die besseren Übersetzungen zu Aristoteles seien? --Mr. Mustard (Diskussion) 12:10, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Tausende sind nicht nötig. Es geht um eines, das die Verwechslung als solche benennt bzw. die Überlagerung von Aristoteles durch Thomas. Das ist ja nicht so einfach, weil Thomas eben auch ein großer Aristoteles-Kommentator war und also nicht unabhängig von dessen tradition gearbeitet hat. Ansonsten ist das HWPh ein Standardwerk, dass man explizit overrulen müsste. Gibts denn bei Höffe nicht eine schöne Fußnote, indem er auf die Wortwahl eingeht? Und viellicht noch bei jemandem, der eben nicht Höffe ist (denn der ist ebenso berühmz wie eigensinnig) Liebe Grüße, und bitte ruhig bleiben. -- Leif Czerny 12:48, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt. Dass Ausgleichende GerechtigkeitTauschgerechtigkeit ist, kann diesen Artikeln entnommen werden (hierzu auch diese [Anmerkung). Und weshalb Verteilungsgerechtigkeit zwar eine mögliche, aber eben eine problematische Übersetzung zu Aristoteles ist, hängt ganz einfach damit zusammen, dass Verteilungsgerechtigkeit heute unabhängig von Aristoteles in einer ganz anderen Bedeutung verwendet wird (siehe hierzu [5][6]). Das HWPh war sich dieser Problematik möglicherweise nicht bewußt. Auf jeden Fall haben wir hier in der Systematik der Wikipedia ganz offensichtlich das Problem, dass aus Artikeln, in denen die Gerechtigkeitstheorie nach Aristoteles dargestellt wird, auf den Artikel Verteilungsgerechtigkeit verlinkt wird, der ganz offensichtlich nichts mit der Gerechtigkeitstheorie nach Aristoteles zu tun hat. Können wir uns darauf einigen, dass dieses Problem real besteht oder bilde ich mir dieses Problem nur ein. Wenn es dieses Problem tatsächlich gibt, dann sollten wir nach einer Lösung suchen. Mein Vorschlag wäre, dass ein Artikel Austeilende Gerechtigkeit angelegt wird, in der dann die iustitia distributiva nach dargestellt wird. Diese Lösung hätte jedoch zur Folge, dass z.B. in diesem Artikel hier die Begrifflichkeiten und die Verlinkungen entsprechend angepasst werden müssten. Eine weitere mögliche Lösung wäre aus Verteilungsgerechtigkeit eine BKL zu machen und dann auf Verteilungsgerechtigkeit (klassisch) und Verteilungsgerechtigkeit (modern) zu verlinken. Ich persönlich finde die erste Lösung besser. Deshalb hatte ich hier diesen Thread eröffnet. --Mr. Mustard (Diskussion) 13:12, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Es ist Aufgabe von Wikipedia, bekanntes Wissen abzubilden. Das heißt aber auch, dass einschlägigen Fachbüchern nicht ohne Not widersprochen wird. Ich habe in der Phil-Qs eigentlich bereits einen Vorschlag gemacht, der deinen bedenken gerecht wird. Es wäre nett, wenn wir ihn dort diskutieren könnten. Mir brachust Du den Gabler-link nicht zu zeigen, ich habe ihn schließlich selbst ins Spiel gebracht.-- Leif Czerny 14:24, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Nö, dieser Gablers-Link war nicht von dir, von dir war dieser hier [[7]. In den einschlägigen Fachbüchern werden eben unterschiedliche Übersetzungen gewählt. Somit wird wohl oder Übel immer einschlägigen Fachbüchern widersprochen, so oder so. Ich halte meinen Vorschlag nach wie vor den sinnvollste. Wenn dieser aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen nicht akzeptiert wird, dann von mir aus eine andere Lösung. Hauptsache das von mir angesprochene Problem wird irgendwie gelöst. --Mr. Mustard (Diskussion) 14:36, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Weitere Quelle: Henning Ottmann, Geschichte des politischen Denkens (ein neueres Standardwerk zur Geschichte der politischen Philosophie), Bd. 1/2, S. 151. Der gliedert den aristotelischen Begriff der Gerechtigkeit in NE V wie folgt:

  • Gerechtigkeit
    • Allgemeine Gerechtigkeit (iustitia universalis)
    • Partikulare Gerechtigkeit (iustitia particularis)
      • Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva)
      • Ausgleichende, richtende Gerechtigkeit (iustitia regulativa)
        • Tauschgerechtigkeit (iustitia commutativa)
        • Richtende, strafende Gerechtigkeit (iustitia correctiva)

Der Gedanke der Tausch- und Verteilungsgerechtigkeit ist also nach Meinung Ottmanns ganz klar schon im Denken von Aristoteles zu verorten. --HerbertErwin (Diskussion) 19:42, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Sag mal, liest du eigentlich was ich schreibe? Wozu soll es gut sein, dass du ständig weitere Textpassagen hier ausweitest??? Ich glaube dir ja, dass es Autoren gibt, die Aristoteles mit "Verteilungsgerechtigkeit" und "Tauschgerechtigkeit" übersetzen. Aber was bringt uns das bezüglich des von mir angesprochenen Problems weiter? Hast du zur Abwechslung mal darauf eine Antwort??? --Mr. Mustard (Diskussion) 20:14, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Was ich damit sagen will, ist ganz einfach, dass deine Ausgangsthese in diesem thread - Die Begriffe "iustitia distributiva" (Verteilungsgerechtigkeit) und "iustitia commutativa" (Tauschgerechtigkeit) gehen jedoch auf Thomas von Aquin zurück unhaltbar ist. Von mir aus können wir damit gerne die Diskussion beenden. --HerbertErwin (Diskussion) 23:55, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Wenn es dir nur darum geht Recht zu haben und meine eigentliche Intention nicht ernst nimmst, dann ist mir das egal. Dann brauchst du dich aber nicht beschweren, wenn ich eine Lösung wähle, die dir nicht passt. --Mr. Mustard (Diskussion) 00:03, 9. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Du wirst hier im Alleingang gar keine Lösung wählen. --HerbertErwin (Diskussion) 08:58, 9. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Kannst du auch Argumente nennen oder geht es dir nur darum, dich hier wichtig zu machen? --Mr. Mustard (Diskussion) 09:04, 9. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Es geht mir darum, ideologiegetriebenen POV zu vermeiden. Wenn das Wörterbuch der antiken Philosophie, das HWPh, Henning Ottmann, noch zu nennen wäre z.B. das Neue Handbuch philosophischer Grundbegriffe bereits bei Aristoteles die Begriffe „Verteilungsgerechtigkeit“ bzw. „Tauschgerechtigkeit“ angelegt sehen, müssen schon sehr sehr gute Argumente kommen, diese Interpretation anzuzweifeln. Es nervt einfach, hier ständig wie ein Schießhund aufpassen zu müssen, dass Fakten aus idelogiegetriebenen Motiven nicht einfach zurecht gebogen werden. Sonst könnte man hier ganz stressfrei und entspannt diskutieren. --HerbertErwin (Diskussion) 10:59, 10. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Ich will Zusammenfassen: eine schöne stelle, die die Verwendung der Ausdrücke ausdrücklich problematisiert, gibt es nicht. Manche Leute nutzen Recherchehinweise auf solide Quellen sehr eigentümlich. -- Leif Czerny 21:30, 10. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Kleine Ergänzung: Die Quelle von Henning Ottmann scheint mir eher die Position von Mr. Mustard zu bestätigen, da ja die ausgleichende Gerechtigkeit als Überbegriff gewählt wird und die Tauschgerechtigkeit davon eben ein Unterbegriff ist. Nun wird Ottmann die Tauschgerechtigkeit nach Aristoteles als freiwillig, nämlich als "Kauf und Verkauf" verstehen und die iustitia regulativa als die der "unfreiwilligen" Verteilung folgende Gerechtigkeit, welche sich nach Aristoteles wieder in verborgen und gewaltsam unterteilt. Die Grafik ist also zumindest irreführend, die Quelle, die als Beleg für die Grafik angeführt wird, belegt meiner Ansicht nach eher die Kritik an der Grafik. Die Diskussion sollte somit, zumindest mit den vorliegenden Gründen, noch nicht beendet werden. (Ganz nebenbei bemerkt scheint der Begriff "Tausch" für die Unterformen "Ehebruch", "Diebstahl", "Misshandlung" nicht wirklich zu greifen. Aristoteles möchte hier doch viel eher den Ausgleich, welcher auf diese unfreiwilligen Ereignisse folgen muss, angesprochen haben) --2A02:810A:8380:615A:3CAE:8095:F78A:1AFF 14:32, 26. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:42, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Gerechtigkeit und Realsozialismus[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Satz im Abschnitt über Karl Marx lautet:

Die Behauptung der sozialistischen Staaten im 20. Jahrhundert, sie seien den humanistischen Werten Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität näher gekommen, wird überwiegend als widerlegt angesehen.

Eine Quelle dazu fehlt und ich halte ihn für falsch: dass die sowjetische Gesellschaft gleicher, gerechter und solidarischer war als die zaristische halte ich trotz allen Unzulänglichkeiten, die die sowjetische Gesellschaft in diesem Bereich hatte, für jedenfalls richtig. Werde den Satz daher löschen, wenn er nicht bald belegt wird. --MrBurns (Diskussion) 02:01, 14. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Nachdem es seit fast einem Monat weder eine Reaktion noch eine Quelle gibt hab ich den Satz gelöscht. --MrBurns (Diskussion) 15:44, 10. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Hatte den Artikel länger nicht auf dem Schirm, will mich jetzt aber doch noch dazu äußern. Eine ausführliche Bewertung des Realsozialismus ist m.E. im Artikel sowieso deplatziert und könnte auch umfangreiche Debatten provozieren, die ich für nicht zielführend halte. Ich möchte aber auf einige Aspekte aufmerksam machen: Der Ausgangssatz bezog sich nach meinem Verständnis nicht unmittelbar auf die zaristische Gesellschaft. Gegenüber dieser mag man Fortschritte hinsichtlich der drei genannten Werte noch plausibel behaupten können. Moderne "westliche" Konzeptionen zugrunde gelegt ist aber recht deutlich, dass die sozialistischen Staaten in vielerlei Hinsicht humanistischen Werten nicht entsprachen. Eine mögliche, gut in den Artikel passende Quelle könnte dieser Handbuchbeitrag (vmtl. nicht frei abrufbar) sein. Das allgemeine Problem mit einer derartigen Einschätzung der Erreichung von Werten ist aber die Leere und Austauschbarkeit der Wertbegriffe. Ich möchte mich an der Stelle als (teilweiser) Kelsen-Anhänger outen und festhalten, dass aus einer marxistisch-leninistischen Perspektive die sozialistischen Staaten natürlich erheblich gerechter waren als ihre Vorgänger und als die kapitalistischen Alternativen. Und vice versa. Ich im Ergebnis würde vorschlagen, ein paar Punkte aus dem Handbuchbeitrag im Abschnitt einzubauen, grob gesagt: Zentrale Kritik an Marx weniger, dass sein Ansatz ungerecht sei, sondern ineffizient. Probleme in sozialistischen Staaten weniger mit ökonomischer, sondern vor allem mit rechtlicher und politischer Gleichheit, Wiederkehr sozialistischer Themen angesichts extremer weltweiter sozialer Ungleichheit. --Rubinsky (Diskussion) 09:33, 11. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Wobei die politische Gleichheit in den westlichen Demokratien wohl auch eher ein theoretisches Konstrukt ist als Realität. Auch wenn man da etwas mehr unter die Oberfläche schauen muss um es zu erkennen: durch Wahlen die nicht nur (wie teilweise auch im Realsozialismus) de jure frei sind, sondern auch bis zu einem gewissen Grad de facto (bis zu einem gewissen Grad deshalb, weil man in den meisten westlichen Staaten auch nicht jeden wählen kann, sondern nur aus von den mehr oder weniger großen Parteien vorgegebenen Listen). Wenn man sich aber die tatsächliche Politik anschaut sieht man, dass der Einfluss der brieten Bevölkerung sehr gering ist: laut einer amerikanischen Studie, die sicher nicht von Gegnern des amerikanischen Systems kommt, wird die Gesetzgebung vor Allem von den oberen 10% der Bevölkerung bestimmt (feiner aufgelöst ist es da leider nicht, sonst würde man vermutlich auf vor Allem das obere 1% kommen) während die unteren 60% überhaupt keinen Einfluss mehr auf die Gesetzgebung haben. --MrBurns (Diskussion) 04:36, 16. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis, von der Studie hatte ich am Rande gehört. Ich will hier aber keine Diskussion über Gerechtigkeit und Gleichheit in westlichen Demokratien führen, auch wenn das sehr interessant wäre. Ist nicht der richtige Ort. Stattdessen interessiert mich, wie Ihre Meinung zum Artikel lautet. Dessen Anspruch sollte mE (natürlich) nicht sein, eine "eigene" Theorie zu formulieren und die Theorien entsprechend zu bewerten, sondern Gehalt und (kritische) Rezeption der Theorien darzustellen. In diesem Sinne würde ich den Abschnitt zu Marx gerne wie beschrieben ergänzen. Wären Sie damit einverstanden? --Rubinsky (Diskussion) 17:23, 18. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Utilitarismus - ersten Absatz am besten komplett neu schreiben[Quelltext bearbeiten]

Wer sowohl die 'Klassiker' des philosophischen Utilitarismus kennt (auch aus Lektüre der Originaltexte), also v.a. J. Bentham und J. S. Mill, als auch neuere Vertreter dieses Ansatzes (Richard M. Hare (universeller Präskriptivismus), John Harsanyi (Durschnittsnutzen-Theorie), Rainer W. Trapp (Nicht-klassischer Utilitarismus) u.v.a.), sowie Publikationen zum Thema "Konsequentialismus" (z.B. Julian Nida-Rümelin: Kritik des Konsequentialismus), wird den aktuell (07.08.2022) ersten Absatz dieses Abschnitts für haaresträubend halten; wer sich erst ganz neu damit befasst, wird es fast sicher nicht verstehen oder ziemlich missverstehen. Ich schlage daher vor, diesen Absatz komplett neu zu schreiben. Danke. --2A02:810D:A33F:F444:A025:57A8:4119:2267 23:50, 7. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Bitte.-- Leif Czerny 14:11, 8. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Die in der Einleitung verlinkten Disziplinen Philosophie, Volkswirtschaftslehre und Soziologie passen nicht, wenn man sich mal die zitierten Autoren anschaut. Zutreffend sind Rechtsphilosophie, Theologie und Politische Theorie. R2Dine (Diskussion) 14:08, 24. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Das ist deine Meinung.-- Leif Czerny 14:20, 24. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Nein, Tatsache und der Artikel bestätigt es. Wo würdest Du z.B. Hobbes, Locke, Rousseau oder Marx einordnen, wenn nicht unter Politische Theorie, Thomas von Aquin und Luther, wenn nicht unter Theologie oder Sokrates, Plato und Zippelius mit ihren Gedanken zur Gerechtigkeit, wenn nicht unter (Rechts-)Philosophie? Volkswirtschaft und Soziologie sind Erfindungen des 19./20. Jahrhunderts und erfassen allein deswegen die wenigsten der genannten Autoren. R2Dine (Diskussion) 10:52, 26. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Von den genannten ist einzig Zippelius ein dezidierter Rechtsphilosoph. Die können wir gerne hinzunehmen. Ob und wo sich Thomas und Luther nun philosophisch oder theologisch zur Gerechtigkeit äußern, ist m.E. Frage der Interpretation. Aber systematisch ist die Theologie heutzutage nicht die Disziplin, die Gerechtigkeit verhandelt. In der Philosophie wird sie m.E. gerne auch in der Rechtsphilosophie verhandelt, aber eben auch in der Ethik. Und es gibt genügend zeitgenössische politische Theorie, die Gerechtigkeit für keine zentrale Frage hält. Adam Smith und Marx sind Volkswirte, auch bevor es dieses Label gab, usf. ---- Leif Czerny 09:29, 27. Nov. 2023 (CET)Beantworten