Diskussion:Grünpfeil

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Arilou in Abschnitt Elektrischer Grünpfeil?
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Alte Diskussion von 2005[Quelltext bearbeiten]

Bereits 1991 gab es einen grünen Pfeil in Weil am Rhein - Kreuzung nach der Autobahnabfahrt in Richtung Saint Louis-(Elsass) - er hat bis heute überlebt. Man bleibt trotzdem häufig hinter wartenden Autos stehen, da die Kreuzung von vielen Touristen frequentiert wird, die mit diesen Pfeil auch nach 14 Jahren nichts anfangen können.


In der StVO heißt das "Grünpfeil" (statt "Grüner Pfeil"); ich habe den Artikel daher umbenannt. -- 3247 22:03, 11. Jun 2005 (CEST)


Da das Thema schon umstitten ist, sollte der Text auch neutral gehalten werden. Inhaltlich ist er etwas dürftig und fachlich nicht auf dem aktuellen Stand. - Andreas 05.08.05 -- Andreas56 16:08, 6. Aug 2005 (CEST)

--- Ich würde ganz herzlich darum bitte, den Artikel und die Diskussion zu lesen, bevor falsche Begriffe verwendet werden. Der "grüne Pfeil" ist was ganz anderes, steht auch im Artikel!! -- Andreas56 09:24, 17. Aug 2005 (CEST)

Ich habs nun mit einem Satz in der Einleitung erläutert, damit der Leser nicht soviel klicken muss. --Suricata 09:47, 17. Aug 2005 (CEST)
Dann lass doch bitte die Erläuterung zum Grünen Pfeil auf einer eigenen Seite, das sind zwei verschiedene Begriffe die eigene Artikel dann auch brauchen. -- Andreas56 09:50, 17. Aug 2005 (CEST)
Zwei Bedeutungen erfordern keine zwei Artikel. Da die Begriffe vom Laie nicht unterschieden werden, sollte die Erläuterung in der Einleitung reichen. Ansonsten muss der Leser sich die Bedeutungen zusammenklicken. --Suricata 09:54, 17. Aug 2005 (CEST)


Hallo Suricata, Du hast heute morgen einfach ohne Diskussion die Seite „Grüner Pfeil“ gelöscht und ein redirect gesetzt. Wenn Du meinst, eine Seite soll gelöscht werden , dann hast Du einen Löschantrag zu stellen.

Weiter hast Du auf der Seite mutwillig wesentliche Begriffe verändert, sodass der Text falsch wurde. Du hast Dir noch nicht einmal die Mühe gemacht, die Diskussionsseite oder den Artikeltext durch zu lesen. Da war der Unterschied zwischen „Grünpfeil“ und „Grüner Pfeil“ erläutert.

Zu Deiner Information: Zwei verschiedene Begriffe mit jeweils verschiedener Bedeutung verdienen auch jeweils einen eigenen Artikel. Wenn Du den Unterschied nicht weist und auch nicht kennen lernen willst (sonst hättest Du den Text durchgelesen), dann lass bitte die Finger von diesen Texten.

Ich werde die beiden Artikel wieder herstellen und erwarte, dass Du die Regeln beachtest.

-- Andreas56 21:27, 17. Aug 2005 (CEST)


Der Absatz Andere Länder ist wiedersprüchlich: zunächst wird gesagt, in Kanada gelte "Turn on red", einen Satz später wird dann das Gegenteil behauptet. --Head Diskussion 15:48, 24. Aug 2005 (CEST)

Wie Karl Gruber es formuliert hat, ist schon richtig. Ich habe es auch noch mal präzisiert. Einen Widerspruch habe ich aber nicht gesehen. An dieser Stelle möchte ich mal ausdrücklich Head für seine Korrekturen loben. Der Text ist aufgeräumt worden, ohne dass der Inhalt verfälscht wurde (das findet man selten bei WP ;-). -- Andreas56 16:59, 24. Aug 2005 (CEST)

Andreas56, kannst du bitte auf der Bildbeschreibungsseite Bild:Grünbild.jpg den Urheber eintragen und die Lizenz, unter der das Bild freigegeben ist? -- Head Diskussion 15:48, 24. Aug 2005 (CEST)

Das Bild habe ich selber gemalt und eingescannt und stelle es hiermit WP zur Verfügung. Wie man das da einträgt, weis ich aber nicht. -- Andreas56 17:01, 24. Aug 2005 (CEST)

Grüner Pfeil vor Kreuzung[Quelltext bearbeiten]

Der grüne Pfeil vor der Kreuzung *soll* angeordnet werden, wenn ein gefahrloses, da konfliktfreies Abbiegen möglich ist. (VwV-StVO). Diese Empfehlung in der VwV hat jedoch keinen unmittelbaren rechtsverbindlichen Charakter dem Verkehrsteilnehmer gegenüber meiner Meinung nach. Im Gegensatz dazu allerdings bedeutet ein Grüner Räumpfeil hinter der Kreuzung, dass der Verkehrsteilnehmer die Kreuzung zu räumen hat, da er sich darauf verlassen kann, dass der Gegenverkehr Rotlicht hat. Dazu §37 StVO (Auszug): "Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können." Wichtig auch in dem Zusammenhang: "Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht." Also das erste Zitat ist doch eindeutig: Zuerst wird lediglich erklärt, dass ein grüner Pfeil grundsätzlich den Verkehr freigibt i. S. von nicht gesperrt. Allerdings wird dann ausdrücklich deutlich gemacht, dass (nur) ein Grüner Pfeil hinter der Kreuzung gefahrfreies Räumen anzeigt. Es steht nirgendwo, dass ein grüner Pfeil in der Ampel vor der Kreuzung konfliktfreies Abbiegen anzeigt, sondern es differenziert lediglich die Freigabe nach Richtung. PeterBonn 00:05, 11. Okt 2005 (CEST)

Dazu heißt es in der VwV § 37, X. Pfeile in Lichtzeichen in Abs. 1: "Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nahe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden." Die VwV ist aber für die Straßenverkehrsbehörde verbindlich, deswegen heißt sie ja so. Der Grüne Pfeil darf nur verwendet werden, wenn ein konfliktfreies Fahren möglich ist. Steht doch auch alles unter Grüner Pfeil. Ganz wichtig bei der StVO und VwV-StVO: Man muss sie im gesamten Kontext lesen und kennen, einzelne Sätze darf man da nicht isoliert herausgreifen. Das schränkt die Verständlichkeit der StVO und VwV-StVO natürlich auch erheblich ein.-- Andreas56 06:38, 11. Okt 2005 (CEST)
Ich kann damit leben, aber ich möchte trotzdem deutlich machen, dass die VwV nicht für den Verkehrsteilnehmer gilt. Beispiel: Lt. VwV soll man in Tempo30-Zonen Rechts vor links anordnen. Das heißt aber nicht, dass man sich darauf verlassen darf, dass in jeder Tempo30-Zone rechts vor links gilt. Oder: In Tempo30-Zonen soll es keine LZAs (Ampeln) geben. Das heißt aber nicht, dass man in Tempo30-Zonen mit dieser Begründung Rotlichter missachten darf. PeterBonn 14:00, 12. Okt 2005 (CEST)
Hallo Peter, da hast Du vollkommen recht. Die Verwaltungsvorschrift gilt nur für die Verwaltung, deswegen heißt sie auch so. Es stimmt auch, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die Verkehrszeichen zu halten haben. Darüber hinaus sind die Verkehrsteilnehmer nie von der Sorgfaltspflicht entbunden. Herzliche Grüße Andreas56 07:59, 13. Okt 2005 (CEST)

Grünpfeil[Quelltext bearbeiten]

Darf ein Grünpfeil aufgestellt werden, wenn die Rechtsabbieger die Spur mit den Geradeausfahrern teilen müssen? --84.61.1.84 12:11, 21. Feb 2006 (CET)

Ja, die gibt es hier (Ostsachsen) auch relativ häufig. Man darf ja eben abbiegen, wenn keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer entsteht, muß es aber nicht. Es ist zwar ab und zu ärgerlich, wenn drei Leute rechts abbiegen wollen und genau vor ihnen ein Geradeausfahrer ist, aber diese Situation kenne ich seit meiner Kindheit und bis jetzt ist noch jeder über eine der folgenden Grünphasen gekommen. ;) --32X 09:45, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Historische Rolle des Grünpfeils[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel fehlt noch gänzlich die psychologische Bedeutung des "Grünen Pfeils" (jaja, das ist ganz falsche Umgangssprache - lt. StVO natürlich "Grünpfeil") für den deutsch-deutschen Einigungsprozess: Der Grüne Pfeil wurde für viele zum Symbol als einzige Ausnahme von der Regel, keinerlei Errungenschaften aus der DDR in den Einigungsvertrag zu übernehmen, nach dem Motto: "Nur der Grüne Pfeil blieb übrig." -Denkfabrikant 11:18, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Gefährdung von Sehbehinderten[Quelltext bearbeiten]

Moin, in anderen Ländern (z.B. in Kanada) wird die dortige Version des Grünenpfeils ausdrücklich deswegen eingeschränkt um Sehbehinderte Menschen im Straßenverkehr nicht unnütz zu gefährden. Wenn man sich an der Geräuschkulisse orientiert und nur Fahrzeuge hört die parallel zur eigenen Laufrichtung fahren, erwartet man nicht umbedingt das ein Rechtsabbieger quer zur eigenen Gehrichtung einen Grünenpfeil hat. Ich denke diese zusätzliche Gefährdung kommt in diesen Beitrag... nun sagen wir mal zu kurz. cu AssetBurned 19:51, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Nee, wieso? Der Kraftfahrer hat ausdrücklich den Fußgängern (und dem Querverkehr) den Vorrang zu lassen. Kar98 18:54, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
klar deswegen gibt es ja auch so selten unfälle mit radfahrern unter abbiegenden LKWs und PKWs weil ich ja alle so vorbildlich verhalten. Ne im ernst offenbar haben jetzt auch erste firmen entdeckt das blinde durchaus ein recht haben unbeschadet durch den straßenverkehr zu kommen. http://www.heise.de/newsticker/Kuenstliches-Motorengeraeusch-fuer-Elektrofahrzeuge--/meldung/113963 es geht hier zwar um leise hybrit autos aber in den produktvideos wird nochmal deutlich auf den zusammenhang zwischen straßengeräuschen und blinden hingewiesen. - cu AssetBurned 05:46, 10. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Elektrischer Grünpfeil?[Quelltext bearbeiten]

Häufig ist neben Ampeln kein herkömmlicher Grünpfeil (aus Blech) sondern eine Grünpfeil-Ampel angebracht. Also während die normale Ampel rot leuchtet, geht nach einiger Zeit rechts daneben ein einzelnes grünes Ampel-Licht mit Pfeil an. Die Bedeutung ist m. E. dieselbe wie beim normalen Grünpfeil-Schild, aber ich bin mir nicht sicher. In diesem Wikipedia-Artikel hatte ich mir darüber Aufschluss erhofft :-) jb_42 21:22, 03. Mar. 2009 (CEST) (ich dachte Name und Zeit wird automatisch eingefügt)

Die Ampel, die i.d.R. neben der Hauptampel einen grünen Pfeil anzeigt (und auch eine Gelbphase darüber hat), wird unter Grüner Pfeil behandelt. --Bob. 00:37, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Gemeint ist der einfeldige Signalgeber nach §37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 12 StVO: "Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf." Die beiden Artikel sagen nur Grünpfeil = Blechschild und Grüner Pfeil = Lichtzeichen. Der Grünpfeil als Lichtzeichen wird nicht behandelt. Der zweifeldige Signalgeber mit Gelbphase ist erforderlich, wenn parallel ein Fuß- oder Radweg verläuft, da der Verkehr erst angehalten wird, bevor Fußgänger oder Radfahrer Grün bekommen. -- MrHaHa 19:03, 12. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ein grünes Ampellicht ist eine grüne Ampel. Man darf ohne zu stoppen durchfahren. (Oft blinkt jedoch ein gelbes "Achtung Fußgänger"-Licht, dann haben (parallele) Fußgänger/Radfahrer Vorrang...)
Ein Grünpfeil (IMMER Blechschild!) beinhaltet ein Stopp-Zeichen. STOPP. Vorfahrt gewähren.
--arilou (Diskussion) 02:51, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

USA[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "In manchen Bundesstaaten der USA (Ausnahme Stadt New York) sowie ... " Falsche Semantik: Wie kann die (Regelung in der) Stadt New York eine Ausnahme zu "manchen Bundesstaaten der USA" darstellen? 176.198.142.34 12:51, 16. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Blockieren der Fußgängerfurt[Quelltext bearbeiten]

Blockieren der Fußgängerfurt, da der LKW-Fahrer erst vorfahren muss, um ausreichende Sicht zu haben

Was bedeutet der Pfeil beim Fußgänger? Muss, soll oder darf er hinter dem LKW die Straße überqueren? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:36, 28. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Er darf die Fahrbahn natürlich – wie durch den Pfeil dargestellt – unabhängig von der Kreuzung überqueren. Eigentlich soll das Bild aber zeigen, dass er die Signalanlage nutzen möchte, dies jedoch durch den sich falsch verhaltenden Zug nicht kann. Also muss der Lkw sich in Luft auflösen :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 20:32, 28. Apr. 2015 (CEST)Beantworten


Der Grünpfeil darf nur in Anspruch genommen werden, wenn dadurch andere Vekehrsteilnehmer nicht behindert werden.
D.h. der LKW-Fahrer hätte an der Ampel warten müssen, weil er ja ansonsten den Fußgänger behindert.
Der Lkw-Fahrer bekommt 'nen Punkt in Flensburg.
Der Weg für den Fußgänger ist versperrt, d.h. er muss warten. Also weder "muss" noch "soll" noch "darf". Wenn eine Ampel grün zeigt, aber der Weg versperrt ist, dann geht's eben nicht.
--arilou (Diskussion) 02:41, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
PS: Ein Fußgänger hat eine vorhandene Ampelanlage zu verwenden, und darf nicht "die Fahrbahn [..] unabhängig von der Kreuzung überqueren". Sieht das ein Polizist, dann bekommt der Fußgänger eine Strafe. Über deren Höhe ~ weiß ich gerade nicht genau. Ggf. könnte sogar ein Flensburg-Punkt drohen.

@MarkusAmRiesrand[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benutzer:MarkusAmRiesrand, ich habe Deine Einfügung erneut zurückgesetzt: Es ist zweifelhaft, dass das (a) so in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen steht, auf die sich der gesamte Abschnitt bezieht und (b) inhaltlich richtig ist, weil es keinen Grünpfeil geben darf, wenn Linksabbieger im Gegenverkehr ein Abbiegelicht haben, Linksabbieger sind gegenüber Grünpfeil-Rechtsabbiegern also stets wartepflichtig. Bitte wiederhole Deine Einfügung deshalb nicht ohne Beleg nach WP:Q. --Rudolph Buch (Diskussion) 11:37, 19. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Haltelinie vs. Sichtlinie[Quelltext bearbeiten]

In meiner schon ziemlich lange zurückliegenden Fahrschule, meine ich, dass mein Fahrlehrer mich gelehrt hat, dass man

erst an der Ampel-Haltelinie anhalten müssen,

dann erneut anhalten müsse an der Sichtlinie

~ also dort, wo eine weiße Linie aufgemalt wäre, wenn an der Kreuzung tatsächlich ein Stoppschild stehen würde. Wenn an der Ampel die Einsicht in den Querverkehr von der Ampel-Haltelinie aus ausreichend ist, fallen Ampel-Haltelinie und Stopp-Sichtlinie zusammen.

Könnte jemand prüfen, ob bei einer Ampel mit Grünpfeil bei mangelnder Sicht von der Haltelinie aus ein Fahrer verpflichtet ist, erneut zu stoppen? Oder darf an einer solchen Ampel dann gar kein Grünpfeil angebracht werden?

--arilou (Diskussion) 02:34, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten