Diskussion:Inobhutnahme

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

@Temistokles: kurze Rückfrage: was ist denn mit Obhutnahme begehrenden Kindern während der Prüfung des Sachverhalts - die stehen doch währenddessen nicht auf der Straße!? In meinem Verständnis sind sei dann doch auch (wenn auch nur vorläufig) bereits in Obhut genommen... - Nb 16:35, 9. Aug 2004 (CEST)

Artikel neu geschrieben[Quelltext bearbeiten]

Ich war mal mutig und habe den Beitrag neu geschrieben, bzw. den alten ersetzt. --Rene Suck 12:56, 8. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

hat sich doch gelohnt ;-) Zu mindest haben wir jetzt etwas was wir auseinander nehmen können ;o) --Aineias © 21:15, 9. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
...ehj, du hast ja meine Änderungen auseinander genommen. Danke für deine Rechtschreibkorrekturen. --Aineias © 22:40, 10. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Ich habe bei einigen Formulierungen schon Bauchschmerzen:
Abweichend vom Gesetzestext wird ausgeführt, dass das JA das Kind an Eltern herauszugeben habe und es wäre nicht befugt, ein Kind aus der Familie zu nehmen. Erst danach wird erwähnt, dass das JA dem Herausgabewunsch widersprechen und das FG anrufen könne. Der Gesetzestext gibt diese Wertung so aber nicht her (die Erwähnung eines Herausnahme-Verbots macht bei der Erklärung der Inobhutnahme so keinen Sinn):
"Widerspricht der Personensorge- oder Erziehungsberechtigte der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich
1. das Kind oder den Jugendlichen dem Personensorge oder Erziehungsberechtigten zu übergeben oder
2. eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen."
Dies hatte ich bereits vorgestern René gemailt. Im übrigen haben JA-Mitarbeiter keine zwar Polizeigewalt, können aber sehr wohl bei Gefahr im Verzug (aus anderen Rechten und Pflichten) ein Kind aus der Familie herausnehmen, ggfls. unter Hinzuziehung der Polizei zur Durchsetzung der Maßnahme. Ich sehe mitunter durchaus die Neigung der JÄer, sich mehr Kompetenzen anzueignen, als sie haben, aber man sollte ihnen die gegebenen auch nicht abstreiten...
Weiterhin werden die §§42+43 vermischt, was juristisch falsch ist (ich möchte hier nicht bewerten, was in den JÄern argumentativ abläuft ;-)) und darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber die Unterbringung bei natürlichen Personen als erste Alternative im Gesetzestext nennt, was auch nicht ignoriert werden sollte... --NB > + 23:03, 10. Mai 2005 (CEST) Jetzt als Meckerbruder gebrandmarkt ;-)[Beantworten]

Der Gesetzestext gibt für mich vor, dass das JA nicht befugt ist. Durch Amtshilfe das Ziel trotzdem zu erreichen ist eine andere Geschichte wie ich meine. http://www.sgbviii.de/S124.html (Kapitel 2. zweiter Abschnitt) trifft diese Aussage so auch. Vielleicht muss das so eher in den Text. Befugnis ist nicht vorhanden, aber durch Amtshilfe doch zu erlangen. §42 ist dann aber nicht die Grundlage. Ich maile mal einen Vorschlag für einen Absatz. --Rene Suck 10:48, 11. Mai 2005 (CEST) Meckern kann ich gerade noch ertragen, nörgeln wäre viel schlimmer ;-)[Beantworten]

Hallo Aineias, ich glaube das Kuddelmuddel hat jetzt eher etwas zugenommen (mit Verlaub ;-) Die von dir zuerst beschriebene Gerichtsentscheidung nach §§ 1666 muß ja schon vom FamG gefällt werden, d.h. dem kann dann erstmal nicht widersprochen werden. (Eine Beschwerde, bzw. ein Widerspruch gegen das Urteil muß bei einem anderen Gericht eingelegt werden). Ich habe mal einen groben Ablaufplan erstellt; herunterzuladen unter http://www.wuselmann.de/dateien/PAP_Inobhutnahme.doc Meine Idee ist, den Plan zu verfeinern, eine Grafik für den Wikipedia-Artikel daraus zu erstellen und das dann zu erläutern. --Rene Suck 12:36, 11. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Unter http://www.fh-kehl.de/zheaf/diskussionspapiere/2001-06.pdf gibt es ein Dokument, das ein Schaubild enthält. Mein Vorschlag wäre es, das Schaubild in den Artikel zu setzen und zu kommentieren. (Erlaubnis für die Benutzung wurde mir vom Professor gerade bestätigt) Oder ist das in der Wikipedia nicht so die Regel? Eine Grafik würde ich für hilfreich halten, da der Ablauf eben doch nicht so einfach zu durchschauen ist. Kommentare dazu erwünscht :-) --Rene Suck 13:03, 11. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mal versucht, die im Text verstreuten Anteile zu verschiedenen Aspekten zu sammeln und zusammenzufassen. Er erschien mir für 'Uneingeweihte' etwas unübersichtlich und schwerer verständlich. Bitte prüft mal, was durch die Straffung fehlt:

Inobhutnahme ist ein Begriff aus dem Rechtssystem und bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in Notsituation durch das Jugendamt. In Deutschland wird diese Maßnahme über den § 42 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG / SGB VIII geregelt und stellt eine so genannte andere Aufgabe der Jugendhilfe dar.

Im Gegensatz zur Herausnahme wird das Jugendamt bei der Inobhutnahme nicht von sich aus tätig, sondern die Kinder bzw. Jugendlichen melden sich selber (Selbstmelder) oder werden von Dritten (Polizei, Betreuern, etc.) dem Jugendamt gemeldet (Fremdmelder).

Grundsätzliches[Quelltext bearbeiten]

Die Inobhutnahme ist eine Maßnahme zur schnellen und möglichst unbürokratischen Intervention zugunsten des Kindes und dient als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen.

Sucht ein Kind oder Jugendlicher selber um Schutz nach, ist das Jugendamt verpflichtet, dieser Bitte nachzukommen. Maßgeblich ist ausschließlich das subjektive Empfinden des Schutzsuchenden. Selbst wenn beteiligte Erwachsene auf den ersten Blick zu einem anderen Schluss kommen, ist das Kind/ der Jugendliche erst einmal in Obhut zu nehmen.

Ebenso ist die Jugendhilfebehörde verpflichtet, die Inobhutnahme bei den Personensorgeberechtigten anzuzeigen. Verlangen diese die Herausgabe des Kindes, so ist das Jugendamt (nach Prüfung des Sachverhalts) verpflichtet, dem nachzukommen oder (falls das Kindeswohl dadurch nicht gesichert erscheint) eine Entscheidung des Familiengerichts über weitere Maßnahmen herbeizuführen.

Erfährt das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, ist es verpflichtet, diesen jungen Menschen in Obhut zu nehmen. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind ohne richterliche Entscheidung einen Tag nach Beginn zu beenden. Sie sind außerdem nur zulässig, um Gefahren für Leib und Leben des Betroffen oder Dritten abzuwenden.

In der Regel finden Kinder und Jugendliche Obhut in Bereitschaftspflegefamilien und Heimeinrichtungen, die mit den örtlichen Jugendämtern Verträge über Bereitstellung von Plätzen für Notsituationen geschlossen haben. Während der Inobhutnahme befindet sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt.

Die Inobhutnahme nach § 42 KJHG ist abzugrenzen zur Herausnahme nach § 43 KJHG, bei der ein Kind von Personensorgeberechtigten z.B. deren Beauftragten herausgenommen wird.

--NB > + (nachgetragen)

Die Straffung finde ich gut, vor allem den dritten Abschnitt bei "Grundsätzliches" hast du prima hinbekommen. Im letzten Satz ist ein Fehler drin, denn § 43 ist gerade dafür gemacht, wenn sich ein Kind nicht bei Personensorgeberechtigten aufhält. Außerdem finde ich, dass der Abschnitt "§ 42 SGB VIII selbst bietet keine..." der momentan noch vorhanden ist, auch bleiben soll.
Ich aktualisiere mal auf eine neue Version, bei nichtgefallen kann man es ja Rückgängig machen. --Rene Suck 13:45, 11. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Da gebe ich Dir Recht - mea culpa. Allerdings ist mir beim Gegenlesen aufgefallen, dass bei Herausnahme die Passage "Im Gegensatz zur Inobhutnahme findet die Unterbringung auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigten statt." so nicht stimmen kann, da die entsprechende Gesetzespassage "Das Jugendamt hat den Personensorgeberechtigten unverzüglich von den getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Stimmt der Personensorgeberechtigte nicht zu, so hat das Jugendamt unverzüglich eine Entscheidung des Familiengerichts herbeizuführen." bei beiden Paragraphen inhaltlich identisch ist. Ebenso finde ich die dort gewählten Beispiele für die Herausnahmeorte (Pflegeeltern, Heim) eher unpassend, da es nach meiner Erfahrung eher "Freunde" der Familie sind, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist.
Zu der Grafik: Eine einfache Zustimmung zum 'Benutzung' reicht leider nicht, es muss explizit in die GFDL (also, dass auch andere damit Geld verdienen dürfen ;-)) eingewilligt werden!
Aber in jedem Fall schön, dass es in dem Thema vorwärts geht ;-)--NB > + 19:30, 11. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Stimmt, den Artikel Herausnahme muß ich noch nacharbeiten. Der ist so ziemlich untergegangen. --Rene Suck 19:41, 11. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Zustimmung zur Nutzung des Schaubilds habe ich erhalten. Ich versuche mal was daraus zu machen. --Rene Suck 09:03, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Schade finde ich, dass jetzt die Kindernotdienste unter den Tisch gefallen sind, ich finde diese sollten unbedingt erwähnt werden. Desweiteren halte ich es für wichtig, dass der Führsorgekarakter dieser Maßnahme erwähnt wird, da sie die mitlerweile einzige Maßnahme ist, die vom gesetzgeben so gestallte ist. --Aineias ©
Hallo Aineias, tut mir leid, aber das Lemma heißt eben 'Inobhutnahmen', dann müsste die Kindernothilfen auch in 'Herausnahme' u.ä. Artikel ;-). Mach doch einfach einen Artikel 'Kindernothilfe' (obwohl - gibt es da nicht einen Verein...). Der Fürsorgecharakter kann sicher noch etwas betont werden, wobei ich den aber nicht auf diesen Paragraphen beschränken möchte. Es wäre auch interessant, unter 'Jugendamt' mal die gewandelte Funktion der JÄer in D abzuhandeln: von der autoritären Aufsichtsbehörde (mit Zwangsvormundschaft) zum Mediator - zumindest, wenn man dem Gesetzgeber folgt (und was die JÄer darunter verstehen) ;-)... --NB > + 22:03, 11. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Die Kindernotdienste sind Einrichtungen der Jugendhilfe und fast überall in kommunaler Hand, da es ja eine hoheitliche Aufgabe ist. Für einen seperaten Artikel habe ich zu wennig Infos, aber hierhin gehört sie absolut.--Aineias © 23:31, 11. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Die Kindernotdienste müssen JA-Abkömmlinge sein, da sie sonst die Vorgabe des Gesetzes (das JA wird explizit genannt) nicht erfüllen würden. Aber im Artikel stehen beide Institutionen unabhängig voneinander an verschiedenen Stellen - wie soll ein uninformierter Leser den Hintergrund erraten? Ich würde die Kindernotdienste bei Jugendamt als Kapitel ausführen, in den einzelnen Artikeln diese aber nicht separat stellen, sondern in der Form "...Jugendamt ("bzw. dem Kindernotdienst des JA")..." ausführen, wobei KND ein Link auf das Kapitel bei JA sein könnte. Ich würde mir ebenso einen Hinweis in diesen Artikeln wünschen, dass Kinder + Jugendliche einen Beistand mitbringen/hinzuziehen können (wobei ich befürchte, wenn ein Kind einen Beistand mitbringt, eine Inobhutnahme abgelehnt würde, da das Kind ja 'versorgt' wäre, oder ;-)). --NB > + 09:59, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Es wird insgesamt immer vom Jugendamt gesprochen, das wiederum die Aufgabe ja auch deligieren kann. Vielleicht sollten wir also die Deligation formulieren. Meinst du mit JA-Abkömmlinge, dass das JA der Träger der Einrichtung ist? --Rene Suck 10:28, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Da im Gesetz vom JA ausgegangen wird, muss dieses hinter einer diese Aufgaben wahrnehmenden Einrichtung stehen, da hoheitliche Aufgaben nicht so einfach abgegeben werden können. Wie dies im Detail aussieht, ist mir auch nicht genau bekannt :-(... --NB > + 11:02, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
auf http://www.pan-ev.de/web/154/156?sid=c52aaa412f765b03bef1b032be503536 Punkt 3. steht z.B.das was ich meine. JA delegiert (bleibt aber federführend) Somit muß ein Kindernotdienst nicht notwendigerweise ein JA-Ableger sein. --Rene Suck 11:41, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
So etwas meinte ich auch (ich kenne übrigens Frau Hopp -Geschäftsführerin von PAN- persönlich, da ich im PAN Kassenprüfer bin ;-)). Im Artikel wurde der funktionale Zusammenhang (KND führt JA-Geschäfte) jedoch nicht genannt... --NB > + 12:17, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich würde die Formulierung "der oder die Jugendliche" wieder ersetzen durch "der Jugendliche". Texte, in denen die weibl. und männl. Form so verwendet werden, finde ich eher schwierig zu lesen, bzw. sieht es komisch aus/ hört es sich komisch an. --Rene Suck 09:00, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ja, das entspricht auch den WP-Regeln. --NB > + 09:59, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Pflegefamilien oder Heime[Quelltext bearbeiten]

Hallo Nb, im Kreis Karlsruhe werden jüngere Kinder in Pflegefamilien und ältere in Einrichtungen mit Vertrag in Obhut genommen. (Habe ich gerade von meinem früheren Erziehungsleiter erfahren, der hatte nachgefragt.) So haben wir wohl beide recht ;-) --Rene Suck 17:22, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich bitte aber darum, die Pflegeeltern nicht so darzustellen, als hätten diese keinen Vertrag ;-). Hinsichtlich der Aufteilung in 'jung und alt' bekomme ihc auch schon wieder etwas Bauschmerzen, da dies hoffentlich nur ein Anhaltspunkt ist und immer der Einzelfall betrachtet wird: es gibt junge Kinder, die eine Einrichtung brauchen und ältere, die in einer Familie besser aufgehoben sind... --NB > + 18:28, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Entschuldigung, war nicht meine Absicht (Pflegeeltern). Zur Alterssplittung kann ich derzeit nur wiedergeben, was mir kurz mitgezeilt wurde. Auch ich hoffe, dass das nur ein grober Anhalt ist und im Einzelfall geprüft wird. --Rene Suck 19:33, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich möchte noch einmal einen Vorschlag zur prägnanteren Darstellung machen:

In Obhut können sich Minderjährige selbst begeben (Selbstmelder) oder werden von Dritten (Polizei, Betreuern, etc.) dem Jugendamt gemeldet (Fremdmelder).

Bekannte Einrichtungen sind die Kinder- und Jugend-Notdienste. Diese sind in fast allen größeren Städten die erste Anlaufstelle sowohl für Selbstmelder, andere Einrichtungen der Jugendarbeit und der Polizei.

würde ich gerne in

In Obhut können sich Minderjährige selbst begeben (Selbstmelder) oder werden von Dritten (Polizei, Betreuern, etc.) dem Jugendamt gemeldet (Fremdmelder). Dafür wurden von vielen Jugendämtern spezielle Anlaufstellen (Kinder- und Jugend-Notdienste) eigenständig oder über freie Träger realisiert, an die sich die Betroffenen wenden können.

--NB > + 20:26, 12. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich stimme zu --Rene Suck 09:56, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Ich habe es umgesetzt und eine weitere Formulierung vorschlagsweise geändert. Bei Nichtgefallen bitte löschen (habe den alten Text nur auskommentiert) --NB > + 12:22, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Das hätte ich nicht besser machen können ;-) Sehr gelungen

--Rene Suck 12:35, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich würde irgendwie gerne ein Schaubild einbauen, da sich das ganze dann leichter erschließt, wie ich finde. Guckt euch bitte mal http://www.wuselmann.de/Dateien/Inobhutnahme3.png an und sagt mir was ihr davon haltet. Nutzungsrecht habe ich bekommen. Es geht halt darum, wie leicht/ schwer es ist, mit solchen Grafiken in Wikipedia zu agieren. Außerdem steht natürlich zur Disposition, ob der Artikel dann aufgewertet oder zugemüllt wird. Kommentare erbeten ;-) --Rene Suck 09:59, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich finde das Schaubild grundsätzlich gut. Allerdings ist mir bei der Formulierung bzw. dem zeitlichen Ablauf nicht ganz klar: Phase 1 enthält die Unterbringung, Phase 2 erst den Kontakt zu Vertrauenspersonen. In der Realität ist doch zuerst nur die Inobhutnahme (im Sinne von JA- bzw. KND-Büro), während die Unterbringung (Pflegeeltern, Heim) doch erst später käme, wenn abgeklärt wurde, dass der Minderjährige nicht zu seinen Eltern kommt. Also Detailunterschied Inobhutnahme vs. Unterbringung... --NB > + 13:13, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Beispiel Selbstmelder: Ein Jugendlicher geht zur Notstation, bittet um Obhut ohne, dass es seine Eltern wissen. Phase 1 = Er wird aufgenommen. ### Besonders guten Kontakt hat der J. zu seinem Onkel, den kann er nun z.B. anrufen = Phase 2 ### Der Onkel kommt zur Notstation (oder auch nicht) Jetzt wird die Situation analysiert, und überlegt, wie es weitergehen kann. = Phase 3 ### Jetzt werden die PSB unterrichtet usw.### Inobhutnahme ist nur die Zeit zwischen der Aufnahme und dem endgültigen Entscheiden, wie es weitergeht. Am Beispiel bleibend: Die Eltern willigen in die Aufnahme ein. Es gibt ein Hilfeplangespräch, der Junge geht ins Heim. Die Inobhutnahme ist beendet (wahrscheinlich schon mit dem Hilfeplangespräch. Der Heimaufenthalt ist dann ganz normal nach § 34 SGB VIII .
Daher ist die ursprüngliche Aussage, dass man grundsätzlich das Kind nicht gegen den Willen der PSB aus der Familie nehmen kann richtig.
Insgesamt sind die Phasen nicht starr getrennt, sondern fließend. Aber auch im Gesetzestext ist die Reihenfolge erst V-Person, dann PSB --Rene Suck 16:52, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Wohl missverstanden: Der verwendete Begriff 'Unterbringung' impliziert IMHO mehr als nur den Warteraum im JA, er vermittelt dem noch nicht informierten Leser bereits den Aufenthalt im Heim... --NB > + 17:48, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Das verstehe ich jetzt wieder nicht. Es heißt ja auch vorläufige Unterbringung. Dann muß man den relevanten Zeitraum noch mal klar im Text bringen, bzw. wann was anfängt/ aufhört. --Rene Suck 18:02, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Ich weiß ja, was Du meinst ;-). Aber der Leser verbindet mit 'vorläufiger Unterbringung' IMHO etwas anderes als mit 'vorl. Inobhutnahme' - 'Unterbringung' hat verständnismäßig was mit 'Unterkunft' zu tun... --NB > + 18:08, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Oh :-) Aber wie gesagt, dann muss man das im Begleittext nochmal explizit erwähnen. Oder wie siehst du das? --Rene Suck 18:17, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Wie Du meinst... Wobei ich -vorlaut wie ich bin- meinen Prof darauf angesprochen hätte - vielleicht kann die WP ja auch etwas zur Optimierung von Lehre und Forschung beitragen ;-) --NB > + 18:41, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Das Schaubild fand ich in einem Script der FH Kehl, ich studiere in Freiburg - er ist also gar nicht mein Prof. Ich fragte ihn nur einfach per mail - Vorlaut wie ich bin :-) Vorschlag: Man macht ein Sternchen dazu und erwähnt in einem Satz den Unterschied. --Rene Suck 18:44, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Nutze doch einfach die Freigabe nach GFDL und mach es direkt besser ;-) --NB > + 19:29, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Ich Dödel, da hätte ich auch selbst drauf kommen können :-) --Rene Suck 19:48, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Nb, eine Probeversion ist zu finden unter http://www.wuselmann.de/Dateien/Inobhutnahme4.png Enstspricht das ungefähr deiner Vorstellung? --Rene Suck 20:27, 14. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Klar ;-). Könntest Du dich mit einem 'Beginn der Inobhutnahme (Gefahrenabwehr)' anfreunden, die Gefahr am Anfang sieht IMHO so Effekthascherisch aus ;-). Hast Du eine Idee, wie man die unverzügliche Herausgabe an nicht erreichbare PSB auflösen kann (irgendetwas muss ich doch noch finden ;-)) --NB > + 00:41, 15. Mai 2005 (CEST) gute Nacht ;-)[Beantworten]
Was tut man nicht alles ;-) Guckst du hier http://www.wuselmann.de/Dateien/Inobhutnahme6.png
Sehr schön! Frohe Pfingsten ;-) --NB > + 11:01, 15. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

So, jetzt hat es endlich geklappt, das Schaubild ist in der Wikipedia. zu finden http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Phasenablauf_Inobhutnahme.png (ich hoffe ich habe alles richtig gemacht.) Jetzt muß man es nur noch einbauen. Ich überlege mir mal was. --Rene Suck 16:41, 16. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Sorry, Einspruch! Ich dachte, das wäre nur ein Strukturentwurf. Mensch, Du kannst doch nicht in die WP eine Grafik einbauen, die unterschiedliche Schriftbilder hat!! Wir sind doch kein Amateur-Verein ;-)... --NB > + 21:37, 16. Mai 2005 (CEST) zumal deine Schrift etwas 'pixelig' wirkt - hast Du Paint benutzt?[Beantworten]
Ebenfalls sorry, es ist ja eigentlich auch ein Strukturversuch. So wie ich das verstanden habe können in der WP die Bilder durch neue Versionen aktualisiert werden. An der grafischen Nachbesserung wird selbstverständlich gearbeitet. --Rene Suck 10:54, 17. Mai 2005 (CEST) Paint? Das ist ja fast eine Beleidigung :-)[Beantworten]

Quellen/ Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Mir sind die weiterführenden Links zu "pflegefamilienlastig". Ich würde eher eine neutralere, bzw. ausgewogenere Auflistung bevorzugen. --Rene Suck 10:57, 15. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

?? Wieso zu 'Pflegefamilienlastig'? 1* LJA zum Thema, 1* Themenportal (JA, Pflege, Adopt.,Herkunft), 1* BAG (zwar Pflegeelternlastig, aber offen), 1* Pflegeeltern-(teil-)dachverband, 1* Herzkunftselterndachverband, 1* Gesetzestexte: Also Institutionen, Dachverbände von Pflegeeltern und Herkunftseltern und Gesetzestexte... --NB > + 11:10, 15. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Link 1: JA-Behörde
Link 2: Pflegekinder und Adoption
Link 3: Auflistung Pflegekinder und Adoption (Vereine) (auch bei moses-online)
Link 4: Bundesverband der PFlege- und ADoptivfamilien
Link 5: Herkunftseltern
Link 6: Rechtstexte
Vielleicht bin ich ja kleinlich, aber das macht bei mir 1*Recht, 1*Behörde, 1*Eltern und 3*Pflegekind/Adoption --Rene Suck 12:29, 15. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Moses-Online ist ein offenes Themenportal, kein Pflege-/Adoptivelternportal, wenn die auch die größte Benutzergruppe stellen. Allerdings scheint im Rahmen der Neugestaltung das Forum geschlossen zu sein und auch die Anfragen der JÄer sind nicht zu finden - blöd...
Bei der BAG habe ich in der Tat scheinbar etwas falsch in Erinnerung: sie ist eine hälftige Abspaltung des PFAD, wurde aber extra nicht als 'GegenPFAD' gegründet, sondern es sollten auch andere Institutionen Mitglied werden können, aber Du hast Recht, es ist -wie ich gerade noch mal nachgelesen habe- auf die Zielrichtung beschränkt. Von daher 1/1/1/2/1, was ich aber immer noch nicht als '-lastig' ansehen möchte, da es eigentlich 2 halbe Dachverbände sind (seit Anfang des Jahres). Aus diesem Grund auch die temporäre Homepage bei Moses, die ich gerade korrigiert habe, nach dem eine eigene Website existiert.
Aber es sieht zugegebenermaßen schon etwas so aus - ich weiß nur nicht, was gekürzt werden sollte!? --NB > + 12:44, 15. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht könnten wir das ungefähr so machen (exemplarisch)

Weiterführende Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Jugendamt[Quelltext bearbeiten]

Infos zum Thema Pflegefamilien[Quelltext bearbeiten]

Vereine[Quelltext bearbeiten]

Rechtsinformation[Quelltext bearbeiten]

Hilfe für Betroffene[Quelltext bearbeiten]

Oder meinst du, dass es vielleicht zu viel wird? Ansonsten bin ich der Meinung, dass wir einen von den drei PF-Links runtermachen. (Moses-online bezeichnet sich übrigens selbst als "Das Portal zum Thema Pflegekinder und Adoption". Die Linkliste ist natürlich nur ein Vorschlag. Mach dir mal 'nen Kopp ;-) (Ich hoffe ich habe den Vorschlag wikipediatechnisch richtig eingebaut) --Rene Suck 17:52, 15. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Danke für den Kopp ;-). Ich halte es für überladen und die Weblinks sollten auf ca. 5 wirklich weiterführende Links reduziert werden. Von daher wären die Pflegesachen hier wirklich etwas überrepräsentiert - wobei Moses zwar Themenportal ist, aber eben nicht auf der Pflegeelternseite verankert ist... --NB > + 21:26, 15. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Dann schlage ich vor, dass wir einen oder zwei PF-Links rausnehem. Außerdem würde ich den Link zum Sorgentelefon gut finden. --Rene Suck 11:41, 16. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Hallo zusammen, ich habe gerade ein paar erste KICK-bedingte Änderungen in den Text eingepasst. Ich hatte jedoch noch keine Gelegenheit, mich intensiv mit inhaltlichen Neuregelungen auseinanderzusetzen. Fühlt sich jemand dazu berufen, dies zu tun und seine Erkenntnisse in den Text einfließen zu lassen? Holger Engelke 14:37, 3. Okt 2005 (CEST)

Nachfrage: Ist der neue §42 nicht auch bei Inobhutnahme aus elterlicher Sorge zuständig? --NB > + 20:48, 3. Okt 2005 (CEST)
So wie ich das sehe, hat sich da nichts verändert. Es bleibt in diesem Punkt wie gehabt.--Rene Suck 12:33, 6. Okt 2005 (CEST)
Das bayrische LJA scheint das anders zu sehen: "Im Hinblick auf den effektiven Kindesschutz wird die Befugnis künftig auch auf personensorgeberechtigte Eltern erweitert."... --NB > + 15:47, 6. Okt 2005 (CEST)

Auch andere Quellen bestätigen das, zum Teil ist es der gleiche Text. Da kann man wieder mal sehen, was man in Gesetzen so interpretieren kann. Als Rechtslaie finde ich, dass es gleich wie vorher ist. Personensorgeberechtigte müssen einverstanden sein. Ist es sehr schlimm, geht es dann über das Familiengericht. Bin mal gespannt, wie weitere Rechtskommentierungen damit umgehen. --Rene Suck 10:39, 7. Okt 2005 (CEST)

Im Abschnitt Statistik sollte, wenn es dafür Belege gibt, auch auf die Ursache(n) für den Anstieg eingegangen werden. --Goesseln (Diskussion) 18:06, 2. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Seit Jahren lese ich in der Zeitung die veröffentlichten Zahlen der statistischem Ämter über "Inobhutnahmen", die -meist oder immer- gestiegen seien. Dabei habe ich den Eindruck, daß die Zahl der Inobhutnahmen mit der Zahl aller Fremdunterbringungen gleichgesetzt wird, also (grob) aller Gewährungen von Hilfen zur Erziehung außerhalb des elterlichen Haushaltes, mit oder ohne elterliche Einwilligung. Was ist da dran? --94.220.90.204 21:52, 10. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Dauer/Länge[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlen Informationen zur maximalen Dauer einer solchen Maßnahme. Danke, Maikel (Diskussion) 19:52, 7. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Da dürfte es meines Wissens nach keine konkreten Angaben/Vorgaben geben wie es wohl auch keine Mindestdauer gibt. Die Maßnahme richtet sich jeweils nach den sehr individuell unterschiedlichen Ausgangssituationen und läuft dann eben so lange, wie sie laufen muss nach Einschätzung der Verantwortlichen. Gruß, --JD {æ} 23:37, 7. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]