Diskussion:Liste der FFH-Gebiete in Baden-Württemberg

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von GPSLeo in Abschnitt Datum der Ausweisung als Schutzgebiet
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Hallo! Sollte man nicht (zumindest) eine zusätzliche Spalte "Stadt-/Landkreis" einfügen? Gruß, --ANKAWÜ (Diskussion) 07:02, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Siehe dazu: [1]. Manche "Gebiete" bestehen nur aus einzelnen Kirchtürmen (Winterquartier von Fledermäusen), die in weit entfernten Orten liegen. Das aufzudröseln kann man mit den Originalunterlagen, wenn man an sie denn herankommt :-) Gruss --Nightflyer (Diskussion) 22:32, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Steckbriefe mit Landkreiszugehörigkeit gibt es im Daten- und Kartendienst der LUBW, die Daten können da auch als Tabelle runtergeladen werden. Die LUBW ist zudem aktueller als das BfN. Zum 31. Mai 2015 hat es über 30 neue Verordnungen gegeben, die beim BfN und hier offenbar noch nicht berücksichtigt sind. --Sitacuisses (Diskussion) 15:37, 4. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Unstimmigkeit zu LUBW-FFH-Karte

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Ich finde dort kein FFH-Gebiet Pfuhlbach und Eichert (7323-341), dafür eines mit dem Namen Rehgebirge und Pfuhlbach (7224-311). Umbenennung? Neuer Zuschnitt? – Bitte ggf. auch in der Begriffsklärung Pfuhlbach korrigieren, die eben noch in Ausfertigung ist. --Silvicola Disk

Auf der Karte [2] gibt es ein Schutzgebiet mit Namen Rehgebirge und Pfuhlbach.
Das BfN kennt Rehgebirge und Krummtal [3] und Pfuhlbach und Eichert [4]
Optisch sieht es laut Karten so aus, als ob ein Gebiet geteilt oder zwei zusammengelegt wurden. Welche Daten sind aktueller? Gruss --Nightflyer (Diskussion) 20:34, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Keine Ahnung. (Ich sehe übrigens die eine Karte gar nicht, von wegen Adobe-Flash …)
Mich wundert allerdings, dass das Hügelchen zum Rehgebirge zählen soll, denn zumindest naturräumlich liegt dieser Naturraum nordöstlich von Göppingen auf Schwäbisch Gmünd zu. Siehe Vorland der östlichen Schwäbischen Alb und die Gliederungskarte Blatt 171 „Göppingen“ bei den dortigen Nachweisen. Das Rehgebirge könnte aber etwa landschaftlich weiter gefasst sein als naturräumlich und in diesem Sinne verwendet, oder die Bezeichnung auch meinetwegen falsch gewählt – ohne dass man deshalb schon davon ausgehen könnte, dass sie deshalb alt und durch den anderen Zuschnitt/Namen korrigiert wurde, und nicht vielmehr der Fehler bei einem neuen Zuschnitt/Namen gemacht wurde. Denn Fehler werden nicht nur getilgt, sondern auch neu gemacht. Man kennt das zuweilen von hier …
@Dealerofsalvation, Roland1950: Vielleicht weiß einer von Euch zweien hier Bescheid?
--Silvicola Disk 01:37, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Es hat in der jüngeren Vergangenheit einige Änderungen bei Schutzgebieten in B-W gegeben, die unsere Listenbemühungen schnell veralten ließen. LUBW ist im Zweifel aktueller, und das ist auch nachprüfbar. Der Steckbrief 7224311 Rehgebirge und Pfuhlbach trägt den 15. Mai 2015 als Datum. --Sitacuisses (Diskussion) 01:48, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Hier erklärt es die LUBW mit Auflistung der geänderten FFH-Gebiete: Zusammengelegte FFH-Gebiete (PDF). "Insgesamt wurden 85 FFH-Gebiete zu 37 neuen FFH-Gebieten zusammengefasst. Somit gibt es nach der Gebietszusammenlegung statt der ursprünglichen 260 nun 212 FFH-Gebiete in Baden-Württemberg." --Sitacuisses (Diskussion) 02:02, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Danke für die Aufklärung! Man sollte sich also an LUBW halten. --Silvicola Disk 04:32, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich denke mit den FFH Gebieten (und anderen Schutzgebieten) werden wir alle in WP noch viel Spass haben. Vor einiger Zeit war der BfN Server down und ich hatte eine email geschickt. Ergänzend dazu ein paar Fragen zu den Inhalten, da einiges in Bayern einfach noch fehlt. Antwort war, ist alles bekannt aber kein Budget für Updates und Pflege. No further comment. --Derzno (Diskussion) 08:02, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Warum denn nur ans BfN halten, wenn die für Schutzgebietsausweisung zuständigen Länder selbst Onlinedienste haben? --Sitacuisses (Diskussion) 08:10, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Da habt ihr im "Ländlä" wohl mehr Glück als andere Bundesländer. In Bayern musste ich mir z.B. die Zuordnungen von FFH-Gebieten in Listen zu Landkreisen selbst anhand der .shp files aufbauen. Da gibt es keine FFH- Listen. Eine Quelle war daher auch das BfN. Was ist schlimmer als fehlende Daten? Inkonsistente Daten! Unbesehen werde ich sicherlich keine "offiziellen" Daten mehr übernehmen. Die Rohdaten zu LSGs in BY sind fehlerhaft und die NSGs weiterhin lückenhaft. Da sind unsere Listen hier in WP die bessere Wahl der Qual. Bei vielen Landratsämtern prallt man auch ab. Keiner hat halt Geld und Budget für die Pflege. --Derzno (Diskussion) 08:25, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Wo sind die FFHs hin?

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Ich wollte gerade die Tabelle überarbeitet austauschen aber verstehe die ganzen unterschiedlichen Angaben zu den Gebieten nicht. In der Einleitung ist von 238 FFHs die Rede, die derzeitige Tabelle listet 212 FFHs. Scheinbar sind dann die 26 überlappende berücksichtigt. Derzeit aktuell vom BfN sind es 212 (Gesamt) Gebiete. Was stimmt jetzt bitte? Wie sind die Unterschiede zu erklären? Wenn Gebiete gestrichen wurden, welche sind das? Bevor ich das nicht nachvollziehen kann möchte ich die Tabelle auch nicht austauschen. --Derzno (Diskussion) 19:00, 27. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Übersichtstabelle der zusammengelegten FFH-Gebiete. Gruß --FriedhelmW (Diskussion) 19:08, 27. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Danke für die Liste. Ich fasse mal zusammen. Die Zusammenlegungen aus der Liste sind wohl schon alle eingearbeitet.Ich konnte die alten Nummern nicht mehr in der Tabelle finden. Damit wäre die Angabe vom BfN und die Einträge (212) stimmig. Die 238 sind Doppelzählungen da sich 26 Gebiete über mehrere Landkreise erstrecken. Der Eingangssatz In Baden-Württemberg sind 238 FFH-Gebiete mit ... stimmt deshalb nicht. Es sind nur 212. Ob die Teilflächen alle vollständig erfasst sind, kann ich nicht beurteilen. Aber das Spiel kenne ich von Bayern, wo in den off. Listen selbst Grenzberührungen jeweils dem Landkreis zugeschlagen wurden. Wir haben das in BY alles rausgerechnet und was <1% der Gesamtfläche ist wurde ignoriert als Landkreis zugehörig. Im Austausch der Tabelle muss ich dann wohl auch den jetztigen Text übernehmen und kann die Wikidata Einträge nicht 1:1 übernehmen. Ist zwar machbar aber m.E. gehört sowas nicht in eine Übersichtstabelle sondern in die Artikel eingearbeitet. --Derzno (Diskussion) 20:13, 27. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Tabelle ist getauscht. Den Einleitungstext darf jemand Anderes überarbeiten. Dabei sollten die Flächenangaben geprüft werden ob noch aktuell. --Derzno (Diskussion) 10:26, 28. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Tabellentausch

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Die Tabelle wurde entsprechend dieser Diskussion ausgetauscht. Hierbei wurden auch inhaltliche Ergänzungen zu WDPA, CDDA, BfN und einige Verortungen durchgeführt. Die Inhalte basieren auf den aktuellen Einträgen in Wikidata. Informationen in Wikidata werden ständig ergänzt und erweitert. Eine automatische Übernahme in diese Liste erfolgt nicht. Derzeit sind automatische Wikidata Übernahmen im Artikelraum unerwünscht. Für die weitere Pflege der Tabelle können meine Wikidata Kontrolllisten genutzt werden. --Derzno (Diskussion) 10:24, 28. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Datum der Ausweisung als Schutzgebiet

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Die konkreten Daten in der Tabellenspalte „seit“ scheinen nicht zur oberhalb der Tabelle stehenden Spaltendefinition („Datum der Ausweisung als Schutzgebiet“) zu passen. Im Abschnitt 1.7 der Standard Data Form der European Environment Agency (EEA) wird unterschieden zwischen „proposed as SCI“, „confirmed as SCI“ und „designated as SAC“. Die entsprechenden Formulierungen in der deutschen Version lauten „Vorgeschlagen als GGB“, „Als GGB bestätigt“ und „Ausweisung als BEG“. Gemäß der Spaltendefinition müssten die Werte in der Tabelle angepasst werden im Sinne von „designated as SAC“. Das Problem besteht auch in Bezug auf den Parameter „Einrichtungsdatum“ in der „Infobox Schutzgebiet“ auf den Seiten der einzelnen Gebiete (für Naturschutzgebiete ist das hier diskutiert worden). Frage an die erfahrenen Kollegen @Derzno, Roland1950: wie beurteilt ihr das? Und – falls hier Änderungen gemacht werden sollen: bei Wikidata ansetzen, damit dann auch dies genutzt werden kann? --Unibi2 (Diskussion) 19:32, 9. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Die Spaltendefinition („Datum der Ausweisung als Schutzgebiet“) ist meines Erachtens tatsächlich falsch. Betrachtet man den oben erwähnten Standarddatenbogen (Beispiel:[5] Aitrach, Ach und Dürrenbach) sind im Grund genommen die Daten bei Vorgeschlagen als GGB (2005) und als GGB bestätigt (2007) veraltet, seit die Regierungspräsidien Ende 2018 die Gebiete festgesetzt haben. Aus meiner Sicht ist langfristig betrachtet allein das Datum der nationalen Festsetzung (im Beispielfall also 2019-01 oder noch besser 11. Januar 2019) von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollte dieses Datum auch in der Tabelle erscheinen. --Roland1950 (Diskussion) 08:28, 12. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Sorry für die späte Antwort. Ich bin hier nur noch sporadisch aktiv. Es wäre sicherlich der richtige Wert diese unterschiedlichen Werte in Wikidata einzupflegen und hier in Tabellen automatisch zu übernehmen. User: Ahoerstemeier, User: GPSLeo und ich haben letztes Jahr sehr viel dazu in Wikidata gemacht. Das Thema welches Datum zu nehmen ist, hatten wir m.E. auch schon mehrfach bei den Infoboxen. Ein finales Ergebniss kenne ich nicht. Möglicherweise kann User:Blech mehr dazu sagen. Auf die endlosen Bildschirmkilometer in der WP warum Wikidata S****** ist, möchte ich hier auch gar nicht weiter eingehen. Es ist immer noch so, dass blockieren statt verbessern angesagt ist. In der der Vergangenheit wurde ich wegen meiner Listen mehrfach angemacht und daher fasse ich die WP Listen (Ausnahme Bayern Geotope, da steh ich persönlich im Wort beim LfU) nicht mehr an. Mir ist daher alles recht, was in den Listen hier ergänzt oder geändert wird. --Derzno (Diskussion) 07:02, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Vorbemerkung: Von der Vorstellung, dass für die Ausweisung von Schutzgebieten ein "Datum" für uns relevant sei, sollte man sich lösen. Für WP genügt eine grobe Einordnung vollkommen, das ist die Jahreszahl.
Die FFH-Gebiete bestehen de facto, seit sie vorgeschlagen wurden. Wenn sie die EU fünf Jahre später abnickt, ändert sich an den Bestimmungen vor Ort meines Wissens nichts. Daher würde ich hier das frühere Datum lassen. Die internationalen Datenbanken machen es nicht einheitlich, EEA gibt das frühere Datum an (monatsgenau), WDPA die letzte Änderung am rechtlichen Status (Jahr). --Blech (Diskussion) 08:39, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Für Planungen und Umweltprüfungen gibt es die Gebiete sogar schon, wenn sie vorgeschlagen sind offiziell vorgeschlagen zu werden, dieses Datum ist nur meist nicht bekannt und nicht immer klar definierbar. Ich wäre aber dafür in den Tabellen und Infoboxen alle drei Daten pSCI, SCI und SAC zu nennen, da diese Information schon sehr interessant und wichtig sein kann. Dazu kann ja bei SACs auch noch das Gebiet verlinkt werden durch, durch welches das FFH-Gebiet zum SAC wurde. --GPSLeo (Diskussion) 08:59, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Wir sind mal wieder an dem Punkt (4 Personen-5 Meinungen), an dem schon einige sich genervt aus der WP-Mitarbeit verabschiedet haben. Den Vorschlag von Benutzer:GPSLeo halte ich für interessant. Selbstversändlich genügen Jahreszahlen vollkommen. Aber wer setzt das in den Tabellen und vor allem in den Infoboxen um?--Roland1950 (Diskussion) 10:12, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Nachsatz: Auch die LUBW Baden-Württemberg hat in ihren Schutzgebiets-Steckbriefen unter Verordnungsdaten(Datum der Sicherstellung/Verkündung) das Datum jetzt umgestellt. Dort steht nur noch das Datum der FFH-Verordnung (beim Regierungspräsidiums Freiburg ist das z.B. der 25. Oktober 2018).--Roland1950 (Diskussion) 07:08, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
FFH-Verordnung? Haben die alle FFH-Gebiete zeitgleich mit einer Landesweiten Verordnung zu Schutzgebieten nach BNatSchG erklärt oder was ist das für eine Verordnung? (Du kannst hier ja einfach mal den Link teilen) Die Gebiete werden ja erst mal nur gemeldet und dann von der EU bestätigt. Zur endgültigen Unterschutzstellung müssen die Gebiet dann als ein Gebiet nach BNatSchG ausgewiesen werden, wobei die Verordnung mit Ge- und Verboten die Schutzziele des FFH-Gebiets widerspiegeln muss. Das ist dann in der Regel eine Verordnung je FFH-Gebiet, gerade in BW, wo es ja mit den Regierungsbezirken noch eine Zwischenebene bei den Naturschutzbehörden gibt. --GPSLeo (Diskussion) 09:36, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

In den von der LUBW veröffentlichten Schutzgebietssteckbriefen sind die Verordnungen bei der Überschrift "Texte" jeweils als PDF hinterlegt. Wichtig ist dabei die Anlage 1 zur jeweiligen Verordnung, dort sind die betreffenden FFH-GEbiete detailliert dargestellt. Bitte jeweils die PDF-Dateien aufrufen.

  • Beispiel Regierungsbezirk Freiburg: (Verordnung vom 25.10.2018):

Gebiet 8020341 Ablach, Baggerseen und Waltere Moor

  • Beispiel Regierungsbezirk Karlsruhe: (Verordnung vom 12.10.2018)

Gebiet 7116341 Albtal mit Seitentälern

  • Beispiel Regierungsbezirk Stuttgart (Verordnung vom 30.10.2018):

Gebiet 7422311 Alb zwischen Jusi und Teck

  • Beispiel Regierungsbezirk Tübingen (Verordnung vom 05.11.2018):

Gebiet 8326341 Adelegg

In Kraft getreten sind alle vier Verordnungen gleichzeitig, da sie gemeinsam im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 27.12.2018 (GBl. 2018 S. 469 bis 1545) verkündet wurden und damit am 11. Januar 2019 in Kraft getreten sind. Dies ist dokumentiert in den Natura 2000 Standard-Datenbogen (und natürlich im Gesetzblatt):

Gruß --Roland1950 (Diskussion) 07:11, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Ah, in BW werden die FFH-Gebiete also tatsächlich nicht wie in allen anderen Bundesländern als normale Schutzgebiete geschützt, sondern hier gibt es parktisch den eigenen Schutzgebietstyp Natura 2000. Das ist ja interessant und gehört auf jeden Fall in diesen Artikel. Ich habe keinen Beleg dafür gefunden, aber für mich sieht es sehr danach aus, als hätten die schnell diese einfachen Verordnungen erlassen um keine Strafe an die EU zahlen zu müssen. Die Liste der konkreten Ge- und Verbote für das Verhalten im Schutzgebiet fehlen ja z.B. komplett. Vielleicht finde ich ja noch mehr Infos zu den Hintergründen. [6] --GPSLeo (Diskussion) 09:57, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Eigener Schutzgebietstyp: das ist im Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (NatSchG) wie auch im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) jeweils im „Abschnitt 2: Netz »Natura 2000«“ geregelt: [7], [8]. Zur Frage konkreter Vorgaben heißt es bei der LUBW:
„Die Darstellung von konkreten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen ... in den jeweiligen FFH-Gebieten ist nicht Gegenstand der FFH-Verordnungen. Diese werden im Rahmen von FFH-Managementplänen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt.“ [9]
Entscheidendes Instrument der Sicherung ist also der jeweilige Managementplan:
„Die Festlegung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für FFH- und Vogelschutzgebiete erfolgt im Rahmen der sogenannten Managementpläne (MaP) (alte Bezeichnung: Pflege- und Entwicklungspläne, PEPL). Die Inhalte der MaP können zudem eine wichtige Basis für die Beurteilung der Zulässigkeit von Plänen und Projekten im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen sein. Grundsätzlich gilt für die Arten und Lebensraumtypen der Natura 2000-Gebiete ein Verschlechterungsverbot (Baden-Württemberg: §37 NatSchG). Danach müssen Vorhaben die Schutzgüter erheblich beeinträchtigen könnten, einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Das heißt, es wird geprüft ob und ggf. unter welchen Auflagen ein Projekt durchgeführt werden darf.“ [10] --Unibi2 (Diskussion) 13:06, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Das ist klar, nur muss, wenn im Managementplan etwa ein Betretungsverbot für bestimmte Flächen vorgeschlagen wird, das ja irgendwie rechtswirksam festgelegt werden. Im BNatSchG steht dort "Gebiete entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 zu erklären." Und § 20 Absatz 2 Listet ja genau die allgemeinen Schutzgebietstypen und keiner davon wird in der Verordnung erwähnt. --GPSLeo (Diskussion) 21:33, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Andere Bundesländer: Auch in Bayern wurden alle FFH-Gebiete zeitgleich mit einer landesweiten Verordnung zu Schutzgebieten nach BNatSchG erklärt: Bayerische Natura 2000-Verordnung – BayNat2000V. (nicht signierter Beitrag von Unibi2 (Diskussion | Beiträge) 15:37, 16. Okt. 2020 (CEST))Beantworten