Diskussion:M.M.Warburg & CO

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Korrekte Schreibweise des Firmennamens[Quelltext bearbeiten]

Die korrekte Schreibweise der Bank lautet M.M.Warburg & CO - ohne Leerzeichen zwischen "M." und "M.". Bitte sehen Sie von erneuten Änderungen des Firmennamens ab. Vielen Dank. (nicht signierter Beitrag von Mmwarburg (Diskussion | Beiträge) 13:56, 4. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 90087 ist die M. M. Warburg & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung orthographisch richtig, aber firmenhistorisch wohl falsch mit Leerzeichen eingetragen. Da müssen Sie den Beamten im Müncher Handelsregister oder wahrscheinlich eher der dortigen Geschäftsleitung mal auf die Finger klopfen. Die schreiben das grundsätzlich falsch bzw. richtig. Wenn es nicht so unsinnig wäre würde ich nachforschen seit wann die Leerzeichen fehlen. : - ) Gerhard51 17:09, 4. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden diesem nachgehen. Mmwarburg 14:29, 5. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das gilt offensichtlich nicht nur für die fehlenden Leerzeichen (die im Artikeltext zum Teil sogar zwischen dem zweiten „M.“ und „Warburg“ fehlen, obwohl dort im Firmenlogo eindeutig ein Leerzeichen steht), sondern auch für die völlig unübliche Schreibweise „CO.“ statt „Co.“. Bei Versalschreibweise (wie im Firmenlogo) ist das korrekt, aber wenn Groß- und Kleinschreibung verwendet wird, ist nur „Co.“ orthographisch richtig. Ich nehme an, dass man sich beim Handelsregister schlicht an die Regeln der deutschen Rechtschreibung hält. Da wir in der deutschsprachigen Wikipedia laut WP:NK#RS unsere Lemmata ebenfalls an den allgemeinen Rechtschreibregeln und nicht an der werblichen Eigenschreibweise von Unternehmen ausrichten, werde ich den Artikel verschieben, wenn in nächster Zeit keine Gegenargumente kommen. --Jossi (Diskussion) 16:34, 30. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Werbungsgeschwurbel. --Philipendula 11:08, 14. Jul 2005 (CEST)

Stimmt schon, habe den größten Teil der neu eingetragenen Punkte wieder gelöscht.

Familienartikel[Quelltext bearbeiten]

Die Warburgs wären, ähnlich den Rothschilds, einen eigenen Familienartikel wert.

Robert Schediwy 86.32.215.9 20:40, 10. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Abacha-Affäre[Quelltext bearbeiten]

Warum wurde mein Edit zur Abacha-Affäre rückgängig gemacht? Abgesehen davon, dass bei vielen anderen Lemmas auch die Tochterfirmen mit behandelt werden (z.B. Royal Dutch Shell), ist die Darstellung knapp und präzise gewesen. Der Eintrag war mit Referenzen versehen und hat keine Behauptungen aufgestellt, die nicht durch die Untersuchung bzw. die Aussagen des ehemaligen Generaldirektors hinausgehen.

Es macht keinen Sinn einen neuen Eintrag für M.M. Warburg Luxembourg und M.M. Warburg Schweiz aufzumachen um dann auf die Muttergesellschaft hinzuweisen (zumal die Tochtergesellschaften explizit im Text erwähnt werden). Gleichzeitig muss man auch keine Doktorarbeit über das Thema verfassen und hier einstellen. (Im Übrigen war das Mutterhaus in Hamburg wie erwähnt in die Sache wohl involviert bzw. mind. darüber informiert.

Alibi

moin Alibi, misstrauisch werde ich immer dann, wenn die quellen fehlerhaft ausgewertet wurden, so wie die verwechselung von tochter- und mutterunternehmen. unterkomplex habe ich deshalb geschrieben, weil mehrere töchter, wie von dir jetzt dargestellt, beteiligt waren und zudem weiterführende ermittlungen angestrengt wurden. bitte berücksichtige dasbei einem neuen entwurf, sonst haben wir deren pr-abteilung ganz schnell auf dem hals und das vermüllt muns die historie, gruß --Jan eissfeldt 18:40, 2. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hallo Jan, danke für das Feedback. Ich war wohl in Bezug auf die Töchter etwas ungenau - hab sie als Filialen bezeichnet (im allgemeinen Sprachgebrauch wohl auch zu verschmerzen, grundsätzlich aber falsch). Die weiteren Untersuchungen aus 2000 sind mir durchaus bekannt, die EBK hat aber in ihrem Abschlussbericht zur Affäre nur auf die Erkenntnisse aus 1998 - weitergehende Ermittlungen sind mir zumindest im Moment nicht bekannt. Ich werde einfach mal das Ding neu formulieren und hier zur Diskussion einstellen, bevor es wieder in den Artikel zurück kommt. Gruß Alibi
moin Alibi, freut mich zu hören. traust du dir zu den artikel dahin zu führen? würde ich begrüßen, beispielartikel habe ich dort verlinkt, gruß --Jan eissfeldt 18:37, 3. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Entfernung der Doktorgrade - warum?[Quelltext bearbeiten]

Warum "entgradet" - scheußliches Wort - jemand die Partner des Hauses Warburg? Der Doktortitel ist neben dem Prof. der einzige akademische Titel, der mit dem bürgerlichen Namen geführt wird. Warum also nicht auch in der Übersicht ???

Die Namenskonvention bezieht sich auf Namen von Artikeln, also z.B. auf einen Artikel Christian Olearius der logisch auch so heißen sollte, und nicht Dr. Christian Olearius .

Nebenbei, wenn es nicht gerade ein h.c. oder e.h. ist, gibts den Doktor nicht umsonst - es steckt immer , mehr oder weniger, viel Arbeit und "Hirnschmalz" drin.

Telefonicus 30. August 2008

Ich habe den Artikel jetzt zum zweiten Mal mit Verweis auf das Impressum der Webseite als auch das Unternehmensregister auf die Schreibung ohne Leerzeichen verschoben. Die Schreibung mit Leerzeichen zwischen den Ms wird offiziell anscheinend gar nicht verwendet, es findet sich lediglich immer mal wieder die Schreibung mit Leerzeichen vor Warburg. Bitte nicht erneut kommentarlos verschieben. Danke und Grüße --Millbart talk 01:48, 3. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Webmaster haben von Rechtschreibung meist keine Ahnung, die kennen ja auch keine Bindestriche. Und wenn da im Unternehmensregister (Handelsregister?) ein Angestellter den Firmennamen auch ohne Leerzeichen ins Internet stellt dann hinterfragt das keiner. Ich lass es jedenfalls so, glaube aber nicht daran dass es korrekt ist. Gerhard51 22:10, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich pflichte Gerhard51 bei - es ist wahrscheinlich falsch, aber unwesentlich. Sollen sie sich nennen, wie sie wollen. Rob (nicht signierter Beitrag von 139.12.1.249 (Diskussion) 18:45, 15. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Aktive Teilnahme am Steuerbetrug[Quelltext bearbeiten]

Die Bank hat offensichtlich aktiv unter Mitwirkung von Herrn Olearius am Steuerbetrug mit Cum/Ex-Geschäften mitgewirkt. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt noch. Es wäre sinnvoll das auch noch einzubauen. Quelle: http://www.ardmediathek.de/tv/Panorama/Die-zweifelhaften-Deals-der-Warburg-Bank/Das-Erste/Video?bcastId=310918&documentId=38735484 (nicht signierter Beitrag von 62.155.134.136 (Diskussion) 20:08, 4. Nov. 2016 (CET))[Beantworten]

AG oder KGaA[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung "(AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien" ist unverständlich. Handelt es sich bei der Bank um eine AG oder um eine KGaA? -- Sebastian Panwitz (Diskussion) 22:08, 24. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Weder noch. Es ist eine AG & Co. KGaA. --2003:FC:5F0B:6710:9191:EA37:4DC4:420D 22:37, 19. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]

Ballins Suizid[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "1914-1918" steht HAPAG-Gründer Albert Ballin starb am 9. November 1918, dem letzten Tag des Kaiserreichs, nachdem Tags zuvor Revolutionäre in den Sitzungssaal der HAPAG eingedrungen waren und Ballin bedroht hatten. Fast alle Historiker nehmen einen Suizid an. Warum stehen solche Details im Artikel M.M.Warburg? --109.91.196.2 11:22, 21. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Olearius intervenierte 2017 bei Olaf Scholz[Quelltext bearbeiten]

(damals Erster Bürgermeister) :

https://www.tagesspiegel.de/politik/cum-ex-skandal-und-ein-millionen-schaden-das-tagebuch-eines-bankers-bringt-olaf-scholz-in-erklaerungsnot/25541824.html --Neun-x (Diskussion) 20:22, 19. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Zitat: "Das Portfolio der Kapitalverwaltungsgesellschaft umfasst aktuell 56 Fonds mit 6,7 Milliarden Euro Assets under Management." Bitte solche Angaben wie "aktuell" unterlassen oder präzisieren (mit "Stand" und Jahresangabe), weil niemand weiß, wann das "aktuell" war. 46.114.141.69 21:00, 12. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Starke Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir erlaubt, den Artikel relativ umfangreich zu kürzen. Gerade der Geschichtsteil war aufgrund seiner Detailfülle kaum lesbar. Allgemeingeschichtliche Ausführungen, die in diesem Artikel fehl am Platze sind, nahmen einen erheblichen Teil des Artikels ein, dazu kamen noch ausufernde Schilderungen der Lebensgeschichte der Eigner, die bei einem Artikel über die Bank selbst auch nicht angemessen sind. Der Abschnitt, der detalliert die einzelnen Unter-Unternehmen darstellte, ist vollständig unrelevant. Gerne können im Abschnitt "Geschichte" wirklich für die Zeitgeschichte relevante Ereignisse hinzugefügt werden, Ziel dieses Artikels kann aber nicht eine umfassende Schilderung jedes Geschehnisses im Rahmen der über zweithunderjährigen Geschichte sein, erst recht keine Widergabe der vollumfassenden Lebensgeschichte der betreffenden Familie. (nicht signierter Beitrag von Dx120c (Diskussion | Beiträge) 15:30, 18. Sep. 2021 (CEST))[Beantworten]

Ich denke, die Überarbeitung bzw. Kürzung hat dem Artikel gut getan. Ich würde aber dennoch einen zumindest kompakten und Abschnitt über die derzeitige Geschäftstätigkeit aufnehmen und mache dazu die Tage mal einen Vorschlag. Wie er jetzt ist, ist der Artikel immer noch etwas unbalanciert für mein Empfinden. --Slunce (Diskussion) 08:45, 24. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

veraltet: "noch nicht rechtskräftig"[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Cum-Ex-Geschäfte steht bis heute als drittletzter Satz

Das erste Urteil gegen einen deutschen Banker im Rahmen der juristischen Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ist noch nicht rechtskräftig.[42][43]

Beleg 43 ist aber vom 1.6.2021.

Ist das Urteil inzwischen rechtskräftig geworden ?

--Präziser (Diskussion) 18:46, 12. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Das widerspricht sich nicht. Wird Revision eingelegt, so wird die Rechtskraft gehemmt. Eine entsprechende Verhandlung muss erst terminiert werden und wenn die Revision erfolgreich ist, wird sie zur Neuverhandlung an die vorherige Instanz zurückverwiesen, die dann wieder entscheiden muss. Das ist im Zweifelsfall nicht in 225 Tagen erledigt. In diesem Falle wurde Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof hat am 6. April 2022 folgendes entschieden: „Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 1. Juni 2021 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).“ Dagegen hat der Angeklagte Verfahrensrüge eingelegt, der BGH hat am 29. Juni 2022 entschieden: „Die Anhörungsrüge des Verurteilten vom 3. Juni 2022 gegen den Senatsbeschluss vom 6. April 2022 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.“ Seitdem ist eine Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG anhängig (2 BvR 1122/22). Also ruhig Blut und veraltet ist nix. --Voreifelaner (Diskussion) 20:44, 14. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]

Außerdem litt die Bank immer noch unter dem Debakel von 1931.

Schade, dass diese Jahreszahl dort zum ersten Mal auftaucht. Was für ein Debakel??? --2003:FC:5F0B:6710:9191:EA37:4DC4:420D 22:35, 19. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]

Abschnitte Einleitung und Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Beide Abschnitte bedurften einer Überarbeitung. Zur Erklärung: 1.Zeitgenössisch erfährt die M.M. Warburg & CO vor allem Rezeption durch die jahrelangen Ermittlungen rund um die illegalen Steuererstattungen im Zuge von Cum-Ex-Geschäften. 2.Geschichtlich entwickelte sich die Bank bis zum 2. Weltkrieg zu einem Global Player der Finanzwirtschaft und hatte weit über Hamburg hinaus erheblichen Einfluss. Die aufgeführte Fachliteratur dokumentiert dies eindrücklich. Und das sollte sich auch im Artikel wiederspiegeln, inkl. kurzer kontextueller Einbettung geschichtsträchtiger Ereignisse. Daher hab ich den Geschichtsabschnitt noch einmal aus alten Versionsgeschichten entsprechend ergänzt und übersichtlicher struktuiert. --Tocquevillosia (Diskussion) 00:42, 28. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

BaFin setzt Bußgelder fest[Quelltext bearbeiten]

„Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA sechs Bußgelder von insgesamt 80.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Das Unternehmen hatte mehrfach gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen. Es hatte nicht angezeigt, welchen Jahresabschlussprüfer es für das Geschäftsjahr 2021 bestellt hatte. Für 2022 hatte es die Anzeige verspätet eingereicht. Zudem hatte es nicht angezeigt, dass die enge Verbindung zu einem anderen Unternehmen beendet ist.“

--Marsupilami (Disk|Beiträge) 11:53, 3. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]