Diskussion:Psychotherapeut

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Isadora
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Ärzte, Psychologen und Pädagogen[Quelltext bearbeiten]

Der erste Satz in dem Artikel ist schon mal falsch. Das mag vielleicht für Deutschland gelten, aber in Österreich ist das nicht so.

Wir haben eine ca. 8jährige Ausbildung für Psychotherapeutinnen, die weder Ärztinnen, Psychologinnen noch Pädagoginnen sein müssen, um diese Ausbildung erfolgreich durchlaufen zu können. Somit ist der zweite Fehler, dass es sich in Österreich nicht um eine Weiterbildung, sondern um eine Ausbildung handelt. Ich würde euch bitten diesen Satz deshalb dementsprechend abzuändern, oder dazuzuschreiben für welches Land er gilt und für welches nicht - weil er sonst einfach und schlicht irreführend ist.

(bezieht sich auf: "Psychotherapeut ist eine Berufsbezeichnung für psychotherapeutisch tätige Ärzte, Psychologen und Pädagogen mit einer auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiterbildung in Psychotherapie.") (nicht signierter Beitrag von Isadora (Diskussion | Beiträge) 18:02, 13. Jan. 2021 (CET))Beantworten

Psychotherapeut muss zwingend in einer Psychiatrie gearbeitet haben ?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich beziehe mich auf die Situation in Deutschland. Stimmt es, dass ein Psychotherapeut (ein kassen-zugelassener) mindestens ein Jahr in einer Psychiatrie gearbeitet haben muss ? Ersatzweise z.B. eine Schmerztherapie-Klinik für einen Psychotherapeuten mit Schwerpunkt psychosomatische Schmerzen und dafür keine Psychiatrie sei nicht möglich. Jeder Psychotherapeut für Erwachsenene, unabhängig von seinem Spezialgebiet, müsse mindestens ein Jahr lang in einer Psychiatrie gearbeitet haben. Stimmt das denn ? (hat mir eine Psychologin erzählt.) (nicht signierter Beitrag von Wawa (Diskussion | Beiträge) 20:46, 15. Feb. 2013 (CET))Beantworten

siehe Psychologischer_Psychotherapeut - Ausbildung --77.190.123.168 18:35, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ja, stimmt.

Begründung der Nichtrelevanz der Petition "Heilberufe: Ärztliche Psychotherapeuten"[Quelltext bearbeiten]

Der Text zum Selberlesen: http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=557

(Achtung, link nicht mehr verfügbar) (nicht signierter Beitrag von 84.151.107.239 (Diskussion) 21. Januar 2009, 16:10)

Der Petent setzt implizit und in vollständiger Verkennung der Lage – dass er hier hofft, den Deutschen Bundestag hinters Licht zu führen, kann man wohl nicht annehmen – die Zusatzausbildungen fachgebundene Psychotherapie mit der von ihm nicht erwähnten, da ihm offenbar unbekannten (Man fasse es, so man kann!), Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gleich. Erstere absolvieren tatsächlich z.B. Urologen, deren Patienten sich Sorgen um ihre Erektionsfähigkeit machen und die damit nur neben "Urologie" den Zusatz "fachgebundene Psychotherapie" führen dürfen. Der wirklich in Konkurrenz zum Psychologischen Psychotherapeuten stehende Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie würde wohl auch ein standesrechtliches Verfahren anstrengen, wenn sein urologischer Kollege Kindheitstraumata, schwere Ehekrisen und Geiselnahmeopfer behandeln würde, von anderem gar nicht zu reden. Bei der fünfjährigen Weiterbildung dieses Facharztes ist mir dann aber nicht klar, wer da an wen angeglichen werden müsste. Ohne hellseherische Fähigkeiten ist das Ende der Petition vorhersagbar. Die übliche Formulierung des Petitionsausschusses ist dann wohl: Der Ausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil die geltenden rechtlichen Regelungen sachgerecht sind. Selbst beim mit allergrößter Phantasie günstigsten Ausgang, für mich kaum vorstellbar, dass dem Urologen eine andere Zusatzbezeichnung verpasst würde (welche überhaupt?), ist dieses schwebende Verfahren enzyklopädisch nicht relevant. --Lax 07:57, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten

(Für sie nicht vorstellbar? Woher nehmen sie das Recht die allgemeine Relevanz festellen zu wollen?) (nicht signierter Beitrag von 84.151.107.239 (Diskussion) 21. Januar 2009, 16:16 Uhr)
Ein Urologe mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie ist in der Regel auf Gebiete wie Dysmorphophobie (meist Angst, der Penis sei zu klein), psychogene sexuelle Funktionsstörungen, Paraphilien, Psychotherapie bei körperlicher Erkrankung (urologisch relevante Krebserkrankungen) u.ä. spezialisiert. Dabei kann die traumaspezifische Bearbeitung entsprechender Inhalte durchaus sinnvoll sein. Ein fachlicher Zusammenhang zur Urologie sollte evident sein. (nicht signierter Beitrag von 89.204.135.49 (Diskussion) 08:58, 27. Jan. 2013 (CET))Beantworten
Tja, hier in der Diskussion kann Obiges ja stehen bleiben.
Was anderes: Ich glaube, die Facharztbezeichnungen, Zusatzbezeichnungen, Gebiet- und Teilgebietsbezeichnungen etc. sind im Artikel noch nicht vollständig erwähnt.
Es gibt auch z.B. noch folgende Bezeichnung: (Quelle?)
Ärztin für Psychotherapeutische Medizin und Psychoanalyse
Ob die Listen der Bundesärztekammer diese Bezeichnung aufführen, habe ich noch nicht abgecheckt. Vermutlich kommt es auch noch auf Zeitpunkt und Ort oder Region des Abschlusses an, welche Bezeichnung aktuell geführt werden kann. Jede Kammer hat ja wohl ihre eigene Weiterbildungsordnung und zudem mögen die Hochschulen/Universitäten ihre eigenen Ausbildungordnungen haben, die in syn- wie diachroner Hinsicht für eine Bereicherung der "Titellandschaft" gesorgt haben und noch sorgen mögen.
--Frankenschüler 18:27, 10. Jan. 2009 (CET)Beantworten


"In Deutschland sind – im Unterschied zu anderen Ländern – nur vier Therapieverfahren anerkannt: Verhaltenstherapie die beiden tiefenpsychologischen Verfahren (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie und die Gesprächspsychotherapie für Erwachsene)."

ist da die klammer zu früh gesetzt? mich verwirrt die passage etwas. sind das nun zwei oder vier tiefenpsychologische verfahren und wenn es zwei sind, welches verfahren ist dann das vierte anerkannte therapieverfahren? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 81.210.146.32 (DiskussionBeiträge) 15:41, 19. Jan. 2009 (CET)) Beantworten

Danke, dass Du so aufmerksam warst. Ich habe das mal korrigiert. -- Widescreen ® 16:32, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Anerkennung ST und GT[Quelltext bearbeiten]

Hallo Leute, es gibt ja eher eine zweistufige Anerkennen. Erst mal muss der WBP die wiss. anerkennen, dann noch der G-BA das Verfahren sozusagen aufnehmen. Das muss erwähnt werden, wenn der Text vollständig sein soll. Derzeit kann ich noch nicht zu einem GT gehen und dort per Gutachterverfahren eine Pth. beantragen. Bitte beachtet das. -- Widescreen ® 12:27, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Unter der Überschrift "Zugang zur Berufsbezeichnung" steht diese Information zwar in der falschen Kategorie, aber seis drum: eine Info ist es trotzdem. Ich hab das mal optimiert, sprachlich. Kiu77 00:45, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Natürlich! Die Überschrift habe ich nicht wirklich miteinbezogen. -- Widescreen ® 07:25, 23. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Neutraler Standpunkt NPOV[Quelltext bearbeiten]

Transfer aus der IP-Benutzer-Diskussionsseite: :

Benutzer Diskussion:91.53.195.161 zu der vorherigen löschung von partynia: sicher hatten wir das schon, aber was der vorherige Schreiber geschrieben hat ist nach wie vor richtig und keiner hat eine Begründung für die Löschung angegeben. Alle, die mit der Psychotherapieaus- und weiterbildung befasst sind und alle, die sowohl das PsychThG und die Musterweiterbildungsordnung kennen wissen, dass der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die vergleichsweise umfassendste Ausbildung in Psychotherapie umfasst. Ein Vergleich zeigt der Weiterbildungsordnungen zeigt dies klar: Psychologischer Psychotherapeut: Mind. 3 Jahre Tätigkeit (in dieser Zeit mind. 4200 Stunden = mind. 1800 Stunden praktische Tätigkeit, mind. 30 Patienten, 600 Behandlungsstunden, 600 Stunden Theorie, 120 Selbsterfahrung)

FA für Psychiatie: Mind. 5 Jahre bei Vollzeittätigkeit mit 40h/d was etwa 10.400 Stunden praktischer Tätigkeit entspricht, davon bei mind. 40 Patienten 240 psychotherapeutische Behandlungsstunden. Zusätzlich u.a. weitere Stunden, die neben der Vollzeittätigkeit zu erwerben sind (Balint, Selbsterfahrung, Psychotherapietheorie) FA für Psychosomatische Medizin: Mind. 5 Jahre bei Vollzeittätigkeit mit 40h/d was etwa 10.400 Stunden praktischer Tätigkeit entspricht, davon bei mind. 40 Patienten 1500 psychotherapeutische Behandlungsstunden. Zusätzlich u.a. weitere Stunden, die neben der Vollzeittätigkeit zu erwerben sind (Balint, Selbsterfahrung, Psychotherapietheorie in größerem Umfang als für den FA für Psychiatrie). Ein Vergleich der Weiterbildungsanforderungen für die Fachärzte der Musterweiterbildungsordnung des Bundesärztekammer und des PsychThG zeigt also ganz klar, dass die Weiterbildung zum FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die vergleichsweise umfassendste Psychotherapieweiterbildung darstellt, was auch jeder sich beruflich mit den Weiterbildungsordnungen beschäftigt weiß. Wieso wird dieser absolut korrekte Satz des vorherigen Schreibers wieder gelöscht ???

WP ist nicht dafür da, eine verdeckte politische Auseinandersetzung der Berufsverbände zu beeinflussen. Siehe NPOV. Die Psychiater wollen, dass die Psychosomatiker abgeschafft werden und ein einheitlicher Facharzt für Psychiatrie wieder eingeführt wird, was die Psychosomatiker nicht wollen.
Zweitens wird ein reiner Stundenvergleich auf dem Papier der Ausbildung nicht gerecht, weil die Studiendesigns nicht nur über die Stundenanzahl definiert werden. Hier soll der Eindruck erweckt werden (!) die Psychosomatiker hätten die umfassendste Psychotherapieausbildung, was so nicht stimmt.
Drittens - und das wird verschwiegen - dürfen Fachärzte für Psychosomatik keine psychiatrischen Diagnosen stellen und diese auch nicht therapieren, woraus eine wesentliche Einschränkung des Tätigkeitsfelds resultiert.
Wir werden diese Probleme nicht in WP lösen können, also belassen wir es bei einer neutralen Darstellung ohne Wertung. Im Übrigen ist bei der IP keine Lernfähigkeit festzustellen, was die Syntax angeht, sonst würden nicht immer wieder die Link-Doubletten - noch dazu in nicht WP-fähiger Form - eingefügt werden. Auch ein dauerndes Revertieren bringt nichts. Sollte dies noch einmal erfolgen, dann erfolgt eine Vandalismusmeldung mit nachfolgender Schreibsperre. --Partynia RM 07:46, 30. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Sehe ich genau so. Wobei ich ich befürworte, dass auch Ärzte eine "echte" psychotherapeutische Fortbildung genießen können. Wobei man über den Umfang durchaus streiten kann. So finde ich 240 Std. Theorie recht dürftig, wenn man bedenkt, was für eine Umfang die PP-Ausbildung besitzt und was Ärzte im Medizinstudium für einen Umfang an Psychologietheorie absolvieren müssen. Zusätzlich bestehen unterschiedliche Anforderungen der Fachgesellschaften. So verlangt die DGPT für den Erwerb der Abrechnungsgenehmigung für psychoanalytisch begründete Verfahren (AP/TP) 1000 Std. Pt. Behandlung, 700 Std. Theorie plus mind. 250 Std. Selbsterfahrung. Zugelassen wird ohnehin nur, wer mind. 2 Jahren in seinem Beruf gearbeitet hat. D.h. so kann man das ohnehin nicht sagen. -- WSC ® 08:41, 30. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Leider ist da vieles im Argen. Der Patient wird völlig überfordert, wenn eine unüberschaubare Anzahl verschiedenster Fachrichtungen und Zusatzbezeichnungen Psychotherapie anbieten, die teilweise auch wirklich im Argen steckt. Da gibt es zweifellos Ausbildungsdefizite. Manche Ärzte wollen sich da ihr Zubrot verdienen und verstehen Psychotherapie als eine Art Lebensberatung, wie "Dr. Sommer antwortet". So geht das auf die Dauer nicht! --Partynia RM 08:50, 30. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Rechtschreibung[Quelltext bearbeiten]

"Psychologischer" ist hier kein Adjektiv wie "ärztlicher", sondern Teil einer per Gesetz festgelegten Berufsbezeichnung, also "Psychologischer Psychotherapeut" - StephanPsy (Diskussion) 09:55, 4. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Mein Beitrag scheint verschwunden zu sein, daher noch einmal...[Quelltext bearbeiten]

“Unterschiede Psychotherapeut − Psychiater − Psychologe“

Zwei mal ergänzen: Wo, in Deutschland?

-> Psychotherapeuten sind Psychologen oder Ärzte [...]

-> Psychiater sind Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie . Die Psychotherapie ist seit 1994 obligat in die Facharztausbildung der Psychiater mit aufgenommen. (nicht signierter Beitrag von 212.95.7.192 (Diskussion) 03:50, 25. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Heilpraktiker[Quelltext bearbeiten]

zur Ergänzung der letzten - richtigen - Änderung (rückgängig): Heilpraktiker dürfen sich nicht "Psychotherapeut" nennen, sie dürfen nach entsprechender Schwerpunktsetzung in der Überprüfung durch das Gesundheitsamt ihre Praxis nur als "Praxis für Psychotherapie (HP)" bezeichnen ! - StephanPsy (Diskussion) 22:12, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Eine einfache Google-Suche zeigt, dass das offenbar viele nicht wissen?! Also bitte mal Belege. --2A02:908:EB23:3540:5948:363:AEB:D462 00:59, 13. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Psychologe eine geschützte Berufsbezeichnung?[Quelltext bearbeiten]

Umseitig wird im Abschnitt Begriffsabgrenzung behauptet, die Berufsbezeichnung der „Begriff Psychologe“ wäre geschützt. Gibt es dafür einen Beleg? Ich fürchte: nein. MfG --Andrea (Diskussion) 08:37, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Es gibt dazu ein Urteil des BGH von 1983. Davor konnte sich tatsächlich noch jeder Psychologe nennen. [[1]] Viele Grüße, --Dr. Skinner (Diskussion) 12:20, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ach das ist ja nett, Dankeschön Dr. Skinner! Ist doch glatt an mir vorübergegangen! Du bist doch dran am Artikel, magst Du diesen guten Link nicht dort platzieren, damit Schlafmützen wie ich nicht stolpern müssen? Wenn Du keine Lust hast, gib Laut, dann mach ich. Lieben Gruß --Andrea (Diskussion) 12:46, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Klaro. --Dr. Skinner (Diskussion) 13:26, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Supi! Dankeschön! --Andrea (Diskussion) 13:31, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Keine Genderung von Texten?[Quelltext bearbeiten]

Habe versucht mit dem Nutzer Georg Hügler, der meine Änderungen rückgängig gemacht hat, persönlich auf seiner Seite zu kommunizieren, aber er hat mich hierhin verwiesen. Es geht um die Genderung des Artikels - wie ist denn grundsätzlich die Einstellung hierzu? Ich fände es wichtig, aber meine Änderungen wurden rückgängig gemacht.(nicht signierter Beitrag von Isadora (Diskussion | Beiträge) 1:16, 31. Okt. 2018)

Zunächst ein Frage dazu: Was ist hier unter "Genderung" zu verstehen? --Georg Hügler (Diskussion) 14:18, 31. Okt. 2018 (CET)Beantworten