Diskussion:Reichsbürgergesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Reichsbürgergesetz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Noch eine Belegfiktion: Huber in der Einleitung

[Quelltext bearbeiten]

@Benatrevqre:

Du hast diesen Edit gemacht, um in der Einleitung per Fußnote Ernst Rudolf Huber unterzubringen. Angeblich ist er ein passender Beleg für die dort zu findenden Zitate, so deine "Argumentation" auf dieser Disk., siehe hier. Zuletzt hast du diesen Edit in der VM der letzten Tage (Januar 2024) verteidigt, als ich seine Zulässigkeit kritisiert habe.

Inzwischen habe ich, wie angekündigt, die Schrift von Huber eingesehen. Sie passt ganz und gar nicht.

  • Seite 16 bei Huber 1941: Dort spricht der Autor mit keinem einzigen Wort vom RBG. Er spricht – vermeintlich historisch – über angebliche Mischungen von Deutschen und anderen, „fremden“ Völkern oder „Rassen“.
  • Seite 31 (und S. 30): Auch hier spricht Huber überhaupt nicht vom RBG, sondern von Personengruppen, denen der NS-Staat ganz allgemein in rechtlicher Hinsicht unterschiedliche Begriffe zuordnet.

→ Bei Huber 1941, S. 16 und S. 31 handelt es sich grundsätzlich in zeitlicher Hinsicht um eine ungeeignete Quelle. In sachlicher Hinsicht ist sie ebenfalls in keiner Weise einschlägig. Was sollte diese Belegpraxis? Sie haben mit dem konkreten Gegenstand nichts zu tun. Warum hast du sie eingebracht? Du hast die Zitate durch Zufallsfunde bei Google-Books belegt, obgleich der Huber-Text dort nichts mit dem RBG zu tun hat. Gibst du zu, dass das ebenfalls einer deiner Belegfiktionen gewesen ist? Atomiccocktail (Diskussion) 09:32, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Abgesehen davon, dass der Edit 8 Jahre zurückliegt(!), ist deine Annahme unzutreffend. Es ging erstens nicht darum, "Huber unterzubringen", sondern ein von einem anderen Kollegen eingebautes Zitat als solches auszuweisen, indem die für das Zitat einschlägige Primärquelle ergänzt wird. Letzteres war also der ausschlaggebende Punkt für meinen zurückliegenden Edit, und kein anderer. Zweitens schreibt Huber dort über Reichsbürger und Staatsangehörige im Kontext dieses Lemmas, ich zitiere dazu S. 31: "Es gibt Angehörige rassefremden Volkstums, die deutsche Staatsangehörige, aber nicht Reichsbürger sind (Juden im alten Reichsgebiet). Es gibt Angehörige rassefremden Volkstums, die weder deutsche Staatsangehörige noch Reichsbürger sind (Juden in den Ostgebieten und in Eupen und Malmedy)." Schließlich erwähnt er eine Seite zuvor (S. 30) ausdrücklich das Reichsbürgergesetz, weswegen nur mit ABF von einer "Belegfiktion" auszugehen wäre. Wie du zu der Meinung kommst, dort "spricht Huber überhaupt nicht vom RBG", ist mir unbegreiflich.
Drittens ist das Zitat schon seit Ewigkeiten nicht mehr im Artikelintro enthalten, was ich gut finde. Daher verteidige ich es nicht. Und du solltest aus diesen Gründen unbedingt auch die einen falschen Verdacht weckende Überschrift dieses Threads im Sinne der WP:WQ ändern! --Benatrevqre …?! 10:32, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Das ist die Unwahrheit. Auf S. 16 geht es um das RuStaG aus nationalsozialistiscehr Sicht, auf S. 31 um einen Überblick über sämtliche Differenzierungen im Staatsangehörigkeitsrecht, die sich die Nazis bis 1941 ausgedacht hatten. Um das RBG geht es an keiner Stelle, und um Einteilung der Deutschen in Reichsbürger einerseits und einfache Staatsangehörige andererseits, wie es dein Pseudobeleg behauptet, auch nicht.
Das kommt eben davon, wenn man nur googelt, statt die Quellen als Ganzes zur Kenntnis zu nehmen.
Dass das Zitat „seit Ewigkeiten“ nicht mehr im Artikel stünde, ist ebenfalls falsch. Ich hab es erst vor drei Tagen rausgenommen. --Φ (Diskussion) 10:51, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Finde ich nicht, denn das scheint mir nur die halbe Wahrheit zu sein: Du hast vielleicht vor drei Tagen das Zitat selbst rausgenommen, aber da war es schon längst nicht mehr mit Huber belegt, wie hier eingesehen werden kann. Deine Antwort geht also am Thema vorbei, denn es geht um den Nachweis Huber, nicht um das allgemein im Sinne des Lemmas korrekte Zitat. Denn Huber hast du überhaupt nicht vor drei Tagen rausgenommen, was deine Antwort aber suggeriert. Auch ist unstreitig, dass Huber auf S. 30 das RBG erwähnt, woran seine auf S. 31 getätigten Ausführungen logischerweise anknüpfen. Auch dies wäre wohl nur mit ABF zu verneinen. --Benatrevqre …?! 10:57, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Den Huber habe ich erst letzten Monat entsorgt. Das sind keine „Ewigkeiten“: Dein Fake stand acht Jahre (!) im Artikel.
Huber erwähnt das RBG weder auf S. 16 noch auf S. 31. Vor allem erwähnt er nicht die Zweiteilung, die es einführte, wie dein Beleg behauptete.
Wenn sich Huber hier „unstreitig“ auf das RBG bezieht, warum hast du dann hingenommen, dass diese wertvolle Quelle entfernt wird? Danke für deine unermüdlichen Dienste zur Erhöhung der Verlässlichkeit von Wikipedia-Artikeln. --Φ (Diskussion) 11:04, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Wie gesagt, ich habe nirgends behauptet, Huber erwähnt das RBG auf S. 16 noch auf 31, sondern er tut es eine Seite zuvor auf S. 30. Und deine letzte Frage ist ziemlich dreist und finde ich verächtlich, nur so nebenbei (dass mir nicht danach ist, diese Primärquelle zu verteidigen, schrieb ich bereits). Nur mit erheblich ABF kann man bei Huber jedenfalls von einem Fake ausgehen, denn mit allem, was ich hier schrieb, stimmte es ja. Aber Danke, soviel zum Thema Einhaltung der WP:WQ, @Lustiger seth: z.K. --Benatrevqre …?! 11:10, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Du hast einen Satz über die Zweiteilung des Staatsangehörigkeitsrechts im RBG mit zwei Literaturstellen belegt, in denen weder das RBG noch diese Zweiteilung vorkommen. Dass du „nirgends behauptet“ hättest, dass Huber das RBG auf einer dieser Seiten erwähne, ist die nächste Unwahrhaftigkeit, denn dein Fake-Beleg behauptet genau das. Wie kann man ihn denn anders verstehen, als das, was vor dem Beleg steht, unter den angegebenen Seitenzahlen zu finden ist? Und statt einfach mal um Entschuldigung zu bitten für deine chronisch unsaubere Belegarbeit, geht der Rechtfertigungsfilibuster los. --Φ (Diskussion) 11:19, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Unwahr, ich habe es explizit hier erwähnt, dass Huber auf S. 30 das RBG bespricht. Und in einen Artikeltext muss natürlich nur die Belegstelle rein bzw. die betreffende Seite genannt werden, die das Zitat nennt. Es wurde kein Satz belegt, sondern eine Zitatstelle. Ein Satz sollte ja schließlich gar nicht mit einer Primärlit., sondern mit Sek.lit. belegt werden, weswegen dein Vorwurf nicht greifen kann. Das Zitat "Angehörige rassefremden Volkstums" steht auf jenen beiden Seiten in Hubers Werk, die Seitenzahlen stimmen also. Statt dass du dies erkennst, gleichwohl ich dich darauf hinweise, geht dein penetrantes Missverstehen los, mithin Verstöße gegen WP:WQ und WP:AGF. Aber warum war mir nur klar, dass es so mit euch beiden weitergeht? Seufz. --Benatrevqre …?! 11:28, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Du hast deinen Beleg nicht direkt hinter die Formulierung gesetzt, um die es dir angeblich ging, sondern hinter das Satzzeichen. Damit galt sie für den ganzen Satzteil. Mit einer Entschuldigung deinerseits ist hier offenkundig nicht zu rechnen, du beharrst darauf, dass alles gut und richtig so war. Über so ein Verhalten kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. --Φ (Diskussion) 11:34, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Das ist Korinthenkackerei nach 8 Jahren, nicht sehr konstruktiv und wider jeder vernünftigen Einhaltung des AGF-Grundsatzes. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich mich für einen verjährten Edit auch noch gerade bei dir entschuldigen müsste? Der Huber war eine Primärquelle für das Zitat und damit wurde meinerseits alles gesagt, was nötig erscheint. --Benatrevqre …?! 19:38, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Bei mir nicht, aber beim Projekt. Saubere Belegarbeit geht jedenfalls anders, als das, was du hier immer wieder ablieferst. --Φ (Diskussion) 19:51, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Da dein Vorwurf hier ebenso an den Haaren herbeigezogen ist, gibt es hier genauso wenig einen Grund. --Benatrevqre …?! 20:49, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Genau so an den Haaren herbeigezogen, wie die Vorwürfe, die dir das Verbot einbrachten, diese und viele andere Artikel zu bearbeiten. Es ist egal, ob du nicht sauber arbeiten willst oder es nicht kannst. In der Wirkung hast du Schaden angerichtet. --Φ (Diskussion) 22:00, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ganz bestimmt nicht, ein solches Verbot gibt's schließlich nicht, und es tut auch nichts zu deiner erfundenen Story einer Belegfiktion, weil es bei näherer Betrachtung gar keine war. --Benatrevqre …?! 22:24, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Ich werde diese Belegfiktion und die Ausreden der Administration zur Kenntnis geben. Kommt ein weiterer Fake ans Licht, hier oder andernorts, werde ich um Verschärfung der Auflagen bitten. Und zwar in Richtung Null Edits in allen Themenbereichen die Geschichte, Staats -und Völkerrecht betreffen. Diese Sperre soll dann nicht temporär sein, sondern endgültig. Und diese Sperre soll dann auch das Verbot, Diskussionsseiten entsprechender Artikel zu betreten, beinhalten. Atomiccocktail (Diskussion) 12:00, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Erledigt. Atomiccocktail (Diskussion) 12:05, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Spar dir bitte deine haltlose Luftnummer, die sich in ABF begründet. --Benatrevqre …?! 19:29, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Sie ist nicht haltlos, wie du selbst weißt, offen aber natürlich niemals zugeben wirst. Du lieferst keine saubere Arbeit ab und meinst, du kommst damit durch. Das ist jetzt endgültig vorbei, Mannerheim. Atomiccocktail (Diskussion) 20:05, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Sie ist in jedem Punkt halt- und substanzlos. Und wenn du weiter gegen die gegen dich auferlegte Bedingung verstößt, dich an WP:WQ und WP:AGF zu halten, sei dir versichert, wirst du auf VM gemeldet werden. --Benatrevqre …?! 20:43, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Du schummelst und schluderst immer wieder bei der Belegarbeit, deswegen darfst du im Artikel Russland und in Artiikeln zum Thema NS nicht schreiben. Auch was du dir hier geleistet hast, war nicht in Ordnung. Du siehst das anders, täte ich an deiner Stelle auch. Dass du dich aber nicht traust, den Vorwurf, den Atomiccocktail und ich hier gegen dich erheben, auf der VM klären zu lassen, spricht Bände. --Φ (Diskussion) 14:29, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
>Ich schummle nicht, das ist deine persönliche, mich verächtlich machende Unterstellung. Ich kann dort durchaus schreiben, aber das tut hier nichts zur Sache, du zielst damit lediglich darauf ab, mich anzugreifen. Was willst du eigentlich hier? "Bände spricht" eher, dass du immer wieder meine Beiträge und die der anderen absichtlich missverstehst: Ich schrieb vielmehr eindeutig, dass eine VM die Folge sein wird, wenn AC ein "weiter"(sic!), also ein weiteres Mal gegen die Auflage verstößt. --Benatrevqre …?! 14:55, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Die Auflage hast doch du, nicht Atomiccocktail. Stimmt's nicht? Ich bleibe bei meiner Wertung. --Φ (Diskussion) 15:36, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Stimmt so nicht, eine sanktionsbewehrte Auflage, sich entsprechend und insbesondere an WP:WQ und WP:AGF zu halten, gilt nur für AC. Ich bleibe auch dabei, dein penetrantes Missverstehen wurde ja selbst in der damaligen VM beanstandet. --Benatrevqre …?! 15:45, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Letzte Zurücksetzung

[Quelltext bearbeiten]

Was war denn da falsch? Mir ging es hauptsächlich um verbesserte Verständlichkeit bzw. Leserfreundlichkeit. Und bitte keine Abkürzungen bzw. Schlagwörter à la WP:KORR. Danke. --Khatschaturjan (Diskussion) 14:13, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Du hast die Verlinkung auf Deutsche Staatsangehörigkeit aus dem Intro gestrichen. Den „einfachen Staatsangehörigen“ hast du in Anführungszeichen gesetzt, obwohl es kein Zitat ist: Im Reichsbürgergesetz ist davon nicht die Rede. Und wieso in einem Artikel über ein deutsches Gesetz der Helvetismus gleichentags zwingend vorkommen muss, will mir nicht in den Kopf. Dass durch deine Umformulierungen die Verständlichkeit verbessert würde, kann ich nicht erkennen. --Φ (Diskussion) 14:59, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Und warum hast du dabei den Ausdruck "Reichsangehörige" durch "bloße Staatsangehörige" ersetzt?[1] --Benatrevqre …?! 19:43, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Weil Reichsangehörige nicht im Gesetzestext steht. --Φ (Diskussion) 19:53, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Und du behauptest wirklich, "bloße Staatsangehörige" stünde im Gesetz? --Benatrevqre …?! 20:45, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Nein. --Φ (Diskussion) 22:00, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Dann gibt's auch keinen Grund, den korrekten Ausdruck "Reichsangehörige" durch einen anderen zu ersetzen. --Benatrevqre …?! 22:30, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Der Begriff "Staatsangehörige" hatte 1935 nicht mehr die Bedeutung des Staatsrechts von 1913, das noch zwischen unmittelbaren Reichsbürgern und Staatsangehörigen von Bundesstaaten (z.B. Elsässern, Bayern, etc.) unterschied. Am 5. Februar 1934 wurde nämlich verordnet, dass die Staatsangehörigkeit der Länder entfalle. Es gab seitdem nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (=Reichsangehörigkeit). Allerdings konnte die Länderzugehörigkeit durchaus noch rechtserheblich sein, was diese Verordnung von 1934 ebenfalls regelte. In der Einleitung wäre eine Klarstellung dieses Sachverhalts zu detailliert, da kann es mE bei Phis OMA-gerechter Formulierung bleiben. Aber im Artikel sollte die Geschichte dieser Differenz von Staats- und Reichsangehörigkeit erklärt werden. Die Verlinkung auf den Artikel Deutsche Staatsangehörigkeit, die Khatschaturjan gestrichen hatte, sollte durch einen deep-link auf das achte Kapitel darin "Rechtspolitische Geschichte der deutschen Staatsangehörigkeit" ersetzt werden, weil die sieben Kapitel davor sich mit der heutigen Rechtslage befassen. --2001:9E8:291D:2F00:851E:4E99:24B0:E804 00:12, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ohne Belege wird das nix mit euch beiden. --Φ (Diskussion) 09:00, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
„einfachen Staatsangehörigen“ habe ich in Anführungszeichen gesetzt, nicht weil es ein Zitat wäre - was es nicht ist. Es ist eine Fiktion - ein missglückter Versuch, zwei Kategorien von Staatsbürgern zu schaffen, nämlich „jüdische Deutsche“ (zweiter Klasse) und „arische Deutsche“ (erster Klasse). Gerne hoffe ich, dass ich mich in diesem Fall politisch korrekt ausgedrückt und gleichzeitig Helvetismen vermieden habe. Schönes Wochenende --Khatschaturjan (Diskussion) 10:22, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Einfache Staatsangehörige blieben Reichsangehörige, genau. --Benatrevqre …?! 10:42, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Wer einen Hinweis auf inhaltliche Lücken des Artikels wie derjenigen, die ich gestern abend bemängelte (fehlende staatsrechtliche Vorgeschichte, Abschaffung der Staatsangehörigkeit der Länder 1934, das Recht von 1913 mit seinen Regeln für Ausländer) "fehlende Belege" kommnentiert, zeigt eigentlich nur, wie dünn sein Wissen bei diesen Thema ist. Wer diese Lücke nicht selbst beseitigen kann, weil ihm Überblick und Literatur fehlen, muss und vor allem sollte es besser auch sein lassen. --2001:9E8:292B:6C00:E09C:8059:B0AE:35A0 11:44, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
@Khatschaturjan: Nach WP:Anführungszeichen sollen Anführungszeichen standardmäßig für Zitate und nur in Ausnahmefällen für anderes verwendet werden. In einem historischen Artikel kann man bei Worten in Anführungszeichen davon ausgehen, dass sie zitiert werden. Distanzierungen von einer bestimmten Wortwahl lässt sich besser sprachlich ausdrücken.
@Benatrevqre und WIr lagen vor Madagaskar: Wer keine Belege liefert, darf getrost ignoriert werden. Belege, die von Benutzern kommen, die wegen Belegfiktion gesperrt bzw. von der Artikelbearbeitung ausgeschlossen wurden, muss man sich ganz genau anschauen. Und von solchen, die eine „Traditionslinie“ von der Justiz der Weimarer Republik zum Reichsbürgergesetz herbeifabulieren, erst recht. --Φ (Diskussion) 11:53, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Du ignorierst gerade WP:KORR, weil es kein guter Stil ist, in einer schlüssig formulierten Passage eine zulässige in eine andere zulässige Schreibweise zu ändern. Wo sollte denn die eindeutige sprachliche Verbesserung sein, statt "Reichsangehörige" "bloße Staatsangehörige" zu schreiben? --Benatrevqre …?! 14:23, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Seh ich anders. --Φ (Diskussion) 14:25, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Dann solltest du es begründen können. --Benatrevqre …?! 14:56, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Das habe ich schon. --Φ (Diskussion) 15:34, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Nö, "bloße Staatsangehörige" steht schließlich auch nicht im Gesetz. --Benatrevqre …?! 15:42, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Mit jemandem, der keinerlei Literaturangaben liefern will oder kann, diskutiere ich nicht. Das ist Zeitverschwendung. --Φ (Diskussion) 15:47, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Du sollst auch in erster Linie nicht trotzig ablenken, was du hier tust, sondern begründen, warum du den nach dem RuStAG korrekten Begriff "Reichsangehöriger" aus dem Intro entfernt bzw. ersetzt hast. --Benatrevqre …?! 20:24, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten

"österreichische Staatsbürgerschaft bis Kriegsende aufgehoben"

[Quelltext bearbeiten]

Am 27. April 1945 – also noch vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges – wurde die Unabhängigkeit Österreichs erklärt. Mithin gibt es seitdem auch wieder eine österreichische Staatsbürgerschaft. Diese Änderung durch Khatschaturjan ist falsch; die vorherige Aussage war schon korrekt. --Benatrevqre …?! 13:52, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Nein. ...gab es keine österreichische Staatsbürgerschaft mehr ist an dieser Stelle definitiv falsch. Gibt es dazu Meinungen, auch und gerade von österreichischen Staatsangehörigen? --Khatschaturjan (Diskussion) 16:34, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Es gab immer eine österreichische Staatsangehörigkeit, da der Anschluss völkerrechtlich nichtig war, siehe z.B. Ingo von Münch: Die deutsche Staatsangehörigkeit. De Gruyter Recht, Berlin 2007, S. 70. Die Nazis hoben sie auf, was aber ebenso nichtig war. Dass sie sie „bis Kriegsende“ aufhoben, ist missverständlich, da die Aufhebung ja nicht befristet war. --Φ (Diskussion) 16:50, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Es geht hier aber nicht um die nach dem Anschluss Österreichs 1938 als Fiktion erhalten angesehene österreichische Staatsangehörigkeit, sondern um die Bundesbürgerschaft der von 1938 bis 1945 nicht mehr als Völkerrechtssubjekt existierenden Republik Österreich. Hinter der Staatsbürgerschaft steht ein demokratisches, politisches Recht zur Mitbestimmung. Mangels österreichischer staatlicher Institutionen war es den Österreichern effektiv nicht mehr möglich, hieran mitzubestimmen. Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft sind deswegen im staatsrechtlichen Sinne nicht dasselbe. --Benatrevqre …?! 18:54, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Wieder ohne Beleg, kann man wieder ignorieren. --Φ (Diskussion) 19:08, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Lesen hilft. Auf S. 70 steht bei Münch nicht das, was du behauptest. Auf S. 64 f., was du selbst angegeben hast im Text, findet sich eine Beschreibung des Aktivbürgerrechts. Das umfasst das Recht zur Mitbestimmung, das einem Bürger durch eine Staatsbürgerschaft zuteil wird. --Benatrevqre …?! 19:15, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ob Österreich fortexistierte oder nicht, ist umstritten. Dass es keine österreichische Staatsangehörigkeit mehr gab, steht bei Münch nirgendwo und ist dein privatpersönlicher POV. Im Gegenteil betont Münch, dass die Wahlrechtseinschränkung durch das Reichsbürgergesetz ohne Belang war, da in der Nazidiktatur ja nicht mehr gewählt wurde (bzw. nur noch einmal) und auch die Reichsbürger kein „Aktivbürgerrecht“ hatten. Deine These, es hätte nach 1935 in Deutschland ein „Aktivbürgerrecht“ und ein „Recht zur Mitbestimmung“ gegeben, ist eine Verharmlosung der Nazidiktatur. --Φ (Diskussion) 19:30, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Wenn es bei Münch nicht steht, was du hier nun selbst einräumen musst, ist es dein privatpersönlicher POV zu behaupten, es hätte nach dem Anschluss Österreichs noch eine österreichische Staatsangehörigkeit gegeben. Du hast versucht, dies mit einer Belegfiktion zu belegen, denn deine Herleitung findet sich dort nicht. Man sieht abermals dein penetrantes Missverstehen, denn nirgends habe ich überhaupt behauptet, das Aktivbürgerrecht habe in NS-Deutschland nach 1935 noch gegolten, mit Ausnahme der Volksabstimmungen, die Münch noch explizit herausstellt. Diese These, die du nennst, wurde also nicht aufgestellt, sondern ist ein von dir erfundenes Konstrukt. Vielmehr geht es darum, dass keiner bestreitet, dass ein „Aktivbürgerrecht“ und ein „Recht zur Mitbestimmung“ aus einer demokratischen Staatsbürgerschaft folgt. --Benatrevqre …?! 19:51, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Und damit ist wieder alles unbelegt, was du schreibst. --Φ (Diskussion) 19:55, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Sicherlich nicht. Das ist es nur für jemanden, der nicht verstehend lesen kann. Und wenn du im Ernst einen Beleg für meine letzte Satzaussage verlangst, obwohl Münch das Aktivbürgerrecht selbst zur Sprache bringt und es für das Reichsbürgerrecht verneint, kann man dir nicht weiterhelfen. Münch erwähnt es nicht grundlos, sondern möchte damit dem Leser was mitteilen: Die Reichsbürgerschaft von 1935 war nicht demokratisch, sie entsprach nicht mehr der Staatsbürgerschaft eines demokratischen Staates. --Benatrevqre …?! 20:05, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Das, was du schreibst, hat mit dem, was Münch schreibt, nichts zu tun. Das ist ein Pseudobeleg. --Φ (Diskussion) 20:19, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Wenn du sowas behauptest, hast du Münchs Ausführungen zu dem Thema offenbar nicht umfassend verstanden. Außerdem hast du ja Münch als Belegfiktion für deine Aussage über die österreichische Staatsangehörigkeit angeführt, nicht ich. --Benatrevqre …?! 21:25, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Münch schreibt an den angegebenen Stellen nicht über die österreichische Staatsangehörigkeit. --Φ (Diskussion) 21:33, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Sagte ich doch, deine obige Behauptung "Es gab immer eine österreichische Staatsangehörigkeit, da der Anschluss völkerrechtlich nichtig war, siehe z.B. Ingo von Münch: Die deutsche Staatsangehörigkeit. De Gruyter Recht, Berlin 2007, S. 70", lässt sich nicht mit Münch belegen, es handelt sich dabei um TF. Und warum die wahrheitswidrige Aussage, dass die österreichische Staatsbürgerschaft „bis Kriegsende“, was gewöhnlich den 8. Mai 1945 meint, aufgehoben worden sei, obwohl sie einige Tage zuvor schon Ende April 1945 wieder galt, immer noch im Text steht, ist auch nicht nachvollziehbar. --Benatrevqre …?! 21:41, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Du könntest zum Beispiel bis kurz vor Kriegsende reintippen. Aber lieber hier weiter rummeckern. --Khatschaturjan (Diskussion) 22:25, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Kritik an der Artikelarbeit zu üben ist Sinn und Zweck der Artikeldisk. Und meine Einwände wurden sachlich begründet und dienen konstruktiv der Verbesserung des Textes. Arbeite lieber selbst exakt statt berechtigte Kritik grundlos abzubügeln. --Benatrevqre …?! 22:30, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten