Diskussion:Reichsfürstenrat

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Hvs50 in Abschnitt Besançon und Olmütz
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Warum nur bis 1803? Wie hieß das von 1803 bis 1806? Zum Beispiel hatte das im zuge der Säkularisation 1803 gebildete Reichsfürstentum Buchau im Reichstag eine Virilstimme (Köblers Histo. Lexikon der deuschen Länder schreibt: „im Reichsfürstenrat“). --AndreasPraefcke ¿! 10:47, 28. Jan 2006 (CET)

Herrenmeister der Johanniter

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Nicht der Herrenmeister der Balley Brandenburg war Reichsfürst, sondern der Fürstprior des Johanniter-Ordens mit Sitz in Heitersheim (Breisgau).--Hvs50 08:20, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten



warum saßen auf der geistlichen bank auch 2 weltliche herzogtümer? --84.113.197.47 00:13, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

weil sich die Habsburger nicht mit den Inhabern der ersten Plätze auf der weltlichen Bank über die Reihenfolge einigen konnten oder wollten, hat man sie als Kompromiß einfach auf die geistliche Bank hinübergesetzt: Österreich und Burgund konnten dies als besondere Ehre ausgeben und die Rangordnung auf der weltlichen Seite blieb unangetastet; so habe ich es mal irgendwo gelesen.--Hvs50 09:57, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Quellen?

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wie kann man diesen artikel als gesichtet deklarieren? da steht nicht eine einzige quelle! und gerade hier würde das besonders interessieren, wo in der literatur sich eine gesamtaufstellung findet. nachtragen!!! --Ammonius 10:37, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Gesichtet hat nichts damit zu tun, ob Quellen oder sowas vorhanden sind, sondern nur, dass in dem Artikel kein offensichtlicher Vandalismus enthalten ist. Gruß -- Finanzer 11:29, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
okay, meinetwegen... eine quellenangabe wäre dennoch sehr wünschenswert; ich meine, wenigstens der autor wird doch wissen, wo er die auflistung herhat? (wie gesagt, es ist hier besonders interessant, da die territoriale gliederung des HRR bekanntlich bis zuletzt stark fluktuierte). gruß, --Ammonius 09:48, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
ob das mit der "starken fluktuation" wirklich richtig ist, kann man stark bezweifeln. Wer sich verdeutlicht, daß das Alte Reich eigentlich nicht eine Versammlung von Staaten, sondern von Personen bzw. Familien war, wird die Veränderungshäufigkeit doch als eher überschaubar ansehen. Aber Recht hat Ammonius schon, 'ne Quellenangabe wäre gut. Also, ob man dort nun C.W. Lancizolle ("Übersicht der deutschen Reichsstandschafts- und Territorial-Verhältnisse" von 1830 - Repr. v. 2003) oder Gebhardt/Oestreich, wo eine Liste von 1792 steht, oder die von Hans Hubert Hofmann 1976 herausgegebene Quellensammlung nennt (Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches ... 1495 - 1815) nimmt, ist eigentlich egal. Sucht Euch was aus. Dort ist sie dann auch vollständig, also mit allen Grafen und Herren, die nur gemeinsame Stimmen hatten und zahlreichst in den 6 Kurien der Reichsprälaten und -grafen vertreten waren. --Hvs50 09:53, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
danke, werde mir den Lancizolle ansehen und dann ggf. hineinsetzen, --Ammonius 17:47, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

p.s.: (deinen einwand kannte ich natürlich auch, doch wirst du mir recht geben, dass der wechsel der familiären besitzverhältnisse das ganze glgtl. ziemlich unüberschaubar macht. und dann v.a. das problem mit reichsfürsten mit und ohne virilstimme, was nachmals bei den standesherren für rangstreitigkeiten sorgt (warum ist jemand reichsfürst und sitzt trotzdem nicht im reichsfürstenrat?). da tut eine verlässliche auflistung schon gut.

Fragen, die erklärt werden sollten

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Warum ist Österreich mit der geistlichen Bank gelistet, und warum ist Bayern in der Auflistung von 1792 hier und nicht im Kurfürstenkollegium drin?--Bhuck 11:08, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hier ist davon die Rede, dass Österreichs Zuordnung zeremonielle Gründe hatte. Abwechselnd mit Salzburg nahm Östererich das Direktorium des Fürstenrates wahr. Ein gründliche Überarbeitung und Erweiterung - ähnlich dem Kurfürstenrat täte dem Artikel im Übrigen gut. Machahn 17:28, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Es gab formell zwei Bayern, Ober- und Niederbayern. Außerdem ist die bayrische Kur 1779(?) wieder an die Pfalz zurückgefallen und die neupfälzische Kur dabei erloschen. --84.154.112.33 12:42, 5. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Besançon und Olmütz

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In die Liste von Fürstbischöfen findet sich der Erzfürstbischof von Olmütz, der aber in der Liste der Mitglieder der Reichsfürstenrat 1792 nicht vorkommt. Beim Erzbistum Besançon verhält es sich umgekehrt. Wer hat eine Lösung? -- Otto S. Knottnerus 07:53, 25. Mär. 2013 (CET)

Olmütz wurde von Kaiser Karl IV. (HRR) gefürstet, war aber offenbar nicht im Reichsfürstenrat vertreten (vgl. Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart7. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1 (https://books.google.de/books?id=Fc9r8BbvIsUC&pg=PA559&dq=westf%C3%A4lisches+grafenkollegium&lr=&as_brr=3&client=firefox-a#PPA781,M1 Teildigitalisat] – vollständig überarbeitete Auflage). S. 495). Auch in den Reichsmatrikeln ist das Hochstift Olmütz nicht enthalten. Das Hochstift Besançon war im Reichsfürstenrat vertreten, obwohl es im späten 17. Jahrhundert dem König von Frankreich unterstand. --Grand Tour (Diskussion) 14:14, 30. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Ist es sicher, dass der Ebf von Olmütz von Karl IV als Kaiser gefürstet wurde - oder geschah dies nur in Karls Eigenschaft als König von Böhmen? Der Erzbischof von Olmütz hatte nicht eine einzige Parzelle Grundbesitz, die dem HRR unmittelbar zuzuordnen war. Ebenso der Erzbischof von Prag, der Bischof von Breslau und alle anderen Kirchenfürsten im Herrschaftsbereich der böhmischen Krone. Das gleiche galt auch für alle anderen, zahlreichen Dynasten, egal ob fürstlich oder sonst bedeutend. Dagegen hatte der Erzbischof von Bisanz bis zum Frieden von Nymwegen (1678) durchaus einen - wenn auch kleinen - weltlichen Herrschaftsbereich. Da der Frieden von 1678 aber wohl nur zwischen Frankreich und Spanien geschlossen wurde, nahm das HRR dies eben zunächst nicht zur Kenntnis? Bei - oberflächlicher - Durchsicht des Nimweger Vertrags zw. Römischem Kaiser und Allerchristlichstem König war jedenfalls nichts über die Anerkennung des Reichs - oder des Kaisers - zu den span.-französ. Abmachungen zu finden. --Hvs50 (Diskussion) 10:17, 7. Okt. 2024 (CEST)Beantworten