Diskussion:Rudolf Mellinghoff

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Verstoß gegen Wahrung Persönlichkeitsrechte?
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Laut Die Welt hat Rudolf Mellinghoff 2011 gemeinsam mit Richter Udo di Fabio im Urteil betreff der Sperrklausel bei der Europawahl ein Sondervotum abgegeben, demnach er die 5 Prozent Klausel für gültig hielt. Erstaunlich für mich, dass Wikipedia nur per Copy und Paste aus der Pressemitteilung kopiert, statt den Verstand einzuschalten, denn das war wirklich ein einschneidendes Urteil. Quellen: Die Welt, Tagesspiegel. Bitte ergänzt es. --88.65.1.155 22:42, 18. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Verstoß gegen Wahrung Persönlichkeitsrechte?[Quelltext bearbeiten]

verschoben von Portal_Diskussion:Recht#Verstoß gegen Wahrung Persönlichkeitsrechte? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:17, 1. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Ich habe beim Sichten einen Edit verworfen im Art. Rudolf Mellinghoff mit m.E. spekulativen, potentiell rufschädigenden Aussagen und später gesehen, dass sich dieser Absatz so ähnlich auch im Art. Institut Finanzen und Steuern (letzter Absatz) wiederfindet. Der müsste dort auch raus, oder? --Scripturus (Diskussion) 00:25, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Was ist daran denn "spekulativ, potentiell rufschädigend"? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:33, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Das muss nicht raus. Wenn das belegt ist, gehört das – im Gegenteil – in den Artikel.-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 08:42, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Zustimmung. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 08:46, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Sehe ich ebenso. --Chz (Diskussion) 10:13, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Aus Sicht des Persönlichkeitsrechts mMn völlig unproblematische Ergänzung. Löschung nicht angezeigt. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 10:16, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Na ja, die TAZ stellt einen Bezug her zwischen der Aberkennung und dem Institut und sieht hier einen Interessenkonflikt. Das kann durchaus rein, aber die Wikipedia darf sich den Bezug nicht zu eigen machen. Also: Mellinghoff war maßgebend beteiligt an der Aberkennung ... Die TAZ sieht hierin einen Interessenkonflikt mit seiner Funktion ... --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:51, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Laut dem zitierten taz-Artikel selbst (!) war Mellinghoff an dem attac-Urteil nicht beteiligt (also erst recht nicht „federführend“ oder „maßgeblich“), sondern hat es nur bekannt gegeben und kommentiert, was zu den Aufgaben eines BFH-Präsidenten gehört. Die Presse unterstellt hier Einflussnahme eines Richters auf ein Urteil, mithin rechtlich und ethisch verwerfliches Verhalten. Das kann man dort vielleicht machen, aber m.E. nach nicht hier; es ist auch unbelegt. Aber wenn ihr das für unproblematisch haltet, kann ich auch damit leben. Allerdings: Wenn ich Ex-Richter wäre, würde mich solche politische Meinungsmache in der Öffentlichkeit schon stören. Was es auch getan hat, denn Mellinghoff hat sich gegen diese Behauptung verwahrt (s. taz-Artikel ganz unten). --Scripturus (Diskussion) 16:50, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Ich beteilige mich als Portals-Mitglied mal ein bisschen als Advocatus Diaboli: Wenn im Artikel steht, M. sei an der Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit des Netzwerks Attac interessiert gewesen, dann unterstellt man ihm da schon einiges. Dafür bedürfte es reputabler Belege. Die sehe ich im Moment nicht. Für mich riecht das nach WP:POV. --Opihuck 22:18, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Gibt es einen Grund, die Diskussion hier zu führen und nicht auf der Diskussionsseite des Artikels? Viele Grüße, 📚 Aschmidt (Diskussion) 22:29, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Vielleicht ist ein juristischer Rat vom Portal gewünscht. Kriegt man auf der Disk nicht so leicht. --Opihuck 22:33, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Aber man kann uns doch einladen, wir kommen auch gerne zu Besuch, wenn man uns den Weg verlinkt, haben wir doch schon oft gemacht. ;) --Viele Grüße, 📚 Aschmidt (Diskussion) 22:48, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Die Passage in dem Artikel über das sog. Institut Finanzen und Steuern ― "federführend an der Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit des Netzwerks Attac beteiligt" ― verstößt jedenfalls gegen den Grundsatz des objektiven Standpunkts, weil sie den taz-Artikel verfälscht wiedergibt. In der taz heißt es wörtlich:
„Rolf Möhlenbrock, der für das Finanzressort die Stellungnahme zum Attac-Verfahren verfasst hatte, und BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff sind gute Bekannte. ..., sitzen sie gemeinsam im Vorstand vom „Institut Finanzen und Steuern“. Mellinghoff war an der Attac-Verhandlung nicht selbst beteiligt, hatte das Urteil aber gegenüber der Presse persönlich bekannt gemacht und kommentiert.“
Das ist zutreffend. Beklagter und Revisionsbeklagter war das Finanzamt, weshalb nur dieses für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit in dem konkreten Fall „federführend“ war, wenn man diesen Begriff überhaupt gebrauchen muss. Der BMF-Abteilungsleiter Möhlenbrock hat gegenüber dem BFH eine Stellungnahme für das BMF als federführendes Ressort der Bundesregierung für das Einkommensteuerrecht abgegeben, aber nicht etwa das Finanzamt vertreten. Mellinghoff war an der Sache bis zum Urteil überhaupt nicht beteiligt. Was danach geschah, ist jedenfalls als taz-Darstellung zitierfähig. Über die Aufgaben des BFH-Präsidenten muss man sich hier nicht verbreiten. Dass die Aktivitäten etwa rechtswidrig seien, behauptet wohl niemand. Allerdings ist der Artikel über das sog. Institut auch in anderer Richtung überarbeitungsbedürftig, denn er hat fast Werbecharakter, insbesondere in der Art wie der steuerrechtliche Begriff der Gemeinnützigkeit dort verwendet wird.--Lexberlin (Diskussion) 23:03, 31. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Angesichts dieser Diskussion habe ich den Absatz auch beim Institut entfernt und die dortigen Autoren hierher gebeten. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:23, 1. Sep. 2021 (CEST)Beantworten