Diskussion:Schusswaffe

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Gabrikla in Abschnitt Revolver
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Schusswaffe“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Hallo, was hat es bitte zu bedeuten, wenn davon die Rede ist, dass Schleudern verboten sind? Ist damit die Herstellung oder der Handel, der Besitz oder die Verwendung gemeint? Welches Gesetz verbietet das und wo gilt es? --Wiegels 03:40, 2. Jun 2005 (CEST)

Informationen dazu sind bei Schleuder (Waffe) zu finden. --W.W. 11:32, 2. Jun 2005 (CEST)

Ich finde der Absatz darüber, dass Schleudern verboten sind, hat in diesem Artikel nix zu suchen, denn dann müsste schon eine Liste aller in Deutschland verbotenen Schusswaffen erstellt werden. Außerdem wirkt der Abschnitt wie aus dem Zusammenhang gerissen und ist im gleichnamigen Artikel schon vorhanden. Wenn niemand plausibel erklären kann, warum das hier stehen sollte, entferne ich es. --Wünschi 17:55, 9. Feb 2006 (CET)

Schusswaffe[Quelltext bearbeiten]

Ich denke die Definition "... und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden [1]." ist nicht ganz korrekt, meines Wissens sollte es wie folgt heißen: "... und bei denen Geschosse mittels sich ausdehnender Gase durch einen Lauf getrieben werden [1]." Siehe WaffG, ich würde das, wenn keine Einwände bestehen, gerne ändern. --Shotgun 21:56, 2. Sep 2006 (CEST)

Da keine Einwände kamen habe ich die Änderung wie beschrieben vorgenommen. Als Quelle diente eine von einem Beauftragten des Polizeipräsidenten in Berlin verteilte Arbeitsunterlage zur Waffensachkundeprüfung, Mitte/Ende der 80er Jahre. Ich bin sicher, diese Definition lässt dich in der entsprechenden Literatur auch so nachlesen (leider habe ich meine eigenen Bücher derzeit nicht zur Hand). --Shotgun 10:19, 26. Sep 2006 (CEST)

Man sollte die Begriffe Schußwaffe und Feuerwaffe schon auseinanderhalten können:
* Eine Vorrichtung, bei der ein Geschoß durch einen Lauf getrieben wird, ist eine Schußwaffe
* Eine Vorrichtung, bei der ein Projektil mittels heißer Gase durch einen Lauf getrieben wird, ist eine Feuerwaffe
Man beachte die Unterscheidung zwischen Projektil und Geschoß.
Luftgewehr und sogar die Armbrust zählen nicht zu den Feuerwaffen, sehr wohl aber zu den Schußwaffen! Ich würde an deiner Stelle mal deine Quellen überprüfen - meine sind das Waffen- und das Beschussgesetz. Wenn das von dir genannte von einem Beauftragten des Polizeipräsidenten stammt, dann macht das schon eine gewisse Aussage über seine Kompetenz...8 von wem geschrieben? K.a. ...)

Komentar dazu: Armbrüste zählen ebenfalls nicht zu den Schusswaffen. ihnen fehlt der Lauf. Sie sind aber den Schusswaffen gleichgestellt. -- Der.Mixer (nicht signierter Beitrag von 79.220.23.143 (Diskussion) 23:07, 10. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Geschütze und deutsche Gesetzgebung[Quelltext bearbeiten]

Mich würde interessieren um was für ein "Gesetz" sich hier handelt.

Geschütze. Es handelt sich in der Definition der deutschen Gesetzgebung hierbei um Rohrwaffen mit einem Kaliber von mindestens 20 mm

--Avron 19:05, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Müßte irgendwo im KWKG stehen. --Wiki-Chris 13:08, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich finde dort nicht über "20 mm"... -- Avron 21:19, 13. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Rohrwaffen[Quelltext bearbeiten]

Ähm was machen wir mit dem redirect? Das Ding wird hier ja eigentlich nicht wiklihc behandelt, aber verwirrt nur Aussenstehende... Schreibt jemand etwas oder löschen wir das?--Sanandros 16:10, 15. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Löschen sowieso nicht, viel zu wichtig. Es steht aber eigentlich alles wichtige drin. Könnte natürlich noch bis zum "geht nicht mehr" ausgwalzt werden. Im Großen und Ganzen sind Rohrwaffen alle Schußwaffen und Blasrohre (die wenn ich das WaffG richtig verstehe keine Schußwaffen sind). Mehr fällt mir dazu an intelligenten Worten nicht ein, alles andere wäre eher rumsülzen. --Wiki-Chris 16:27, 15. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Ja aber der Begriff wird im Artiel nicht weiter erklärt--Sanandros 18:13, 15. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Blasrohr: Ich bin ein wenig verwirrt: Nach der Deffinition: "...Vorrichtung, bei der ein Geschoß durch einen Lauf getrieben wird..." ist es doch eine Schusswaffe, oder? Hatte aber bisher auch nicht geglaubt dass es zu den Schusswaffen zählt(hab mich aber ehrlich gesagt auch nie darum gekümmert...) --Der.Mixer (nicht signierter Beitrag von 79.220.23.143 (Diskussion) 23:07, 10. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Wenn jemand Zeit hat: Geschichte der Schusswaffen wäre auch nicht verkehrt - im englischen Wikipedia gibt es dazu einen Abschnitt bei Schusswaffen - und sogar ein eigenes Stichwort --Curt Kösters (Diskussion) 23:39, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Ja, diesem Vorschlag möchte ich mich dringend anschließen, auf der Suche nach der Geschichte, bin ich nämlich hier zum Artikel gekommen--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 15:19, 23. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

2016[Quelltext bearbeiten]

ich stelle das mal hier an den anfang, kann nach korrektur gelöscht werden. gleich im ersten absatz werden zwei klammern geöffnet und keine geschlossen. ich will es nicht korrigieren, weil ich über die regeln für "klammern in klammern" bei wikipedia nicht bescheid weiß. --Eisebär (Diskussion) 16:00, 1. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Gleichstellung von Zwillen im Waffengesetz[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Satz im Kapitel „Nach dem Kaliber“ ist irreführend formuliert. Den Schusswaffen gleichgestellt sind laut Anhang 1 des Waffengesetzes nur solche Waffen, bei denen gespeicherte Energie durch eine Sperrvorrichtung gehalten werden kann. Das trifft auf Armbrüste zu, jedoch nicht auf Zwillen. --Marvo (Diskussion) 19:18, 17. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Vorschlag zur Neuformulierung: Es ist zu beachten, dass Bogenwaffen, Zwillen, Katapulte und Armbrüste, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht wird, keine Schusswaffen darstellen. Katapulte und Armbrüste sind jedoch im deutschen Waffengesetz den Schusswaffen gleichgestellt, da mit ihnen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden und die Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann. Ausgenommen sind Spielzeugwaffen für Geschosse mit elastischen Spitzen, bei denen die Aufprallenergiedichte weniger als 0,16 J/cm² beträgt.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

Entsorgung[Quelltext bearbeiten]

Aktuell fehlt noch ein Abschnitt, der beschreibt: - wo Schusswaffen zur Unbrauchbarmachung und Entsorgung abgegeben werden können - in welcher Art und Weise diese unbrauchbar gemacht zerstört werden - wie dieses dokumentiert wird (nicht signierter Beitrag von 92.208.245.75 (Diskussion) 15:25, 21. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Gummigeschosse?[Quelltext bearbeiten]

Im gesamten Text steht nichts von Gummigeschossen, etwa wie sie die Polizei einsetzt. Handelt es sich in dem Fall nicht um Schusswaffen? Wenn doch: bitte ergänzen; wenn nein: bitte (im Artikel) erklären, warum nicht. --2A02:908:1963:180:5DF9:3B01:539F:A392 02:15, 4. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Revolver[Quelltext bearbeiten]

Die plötzliche Definition, dass der Revolver eine Unterkategorie von Pistole sei, kann ich nicht nachvollziehen. Abgesehen davon, ist das historisch wohl kaum zu belegen. Technisch und zeitlich war die ein-, bzw.doppelschüssige Pistole vor dem Revolver, erst dann die Pistole im heutigen Sinn mit Magazin und Halb-, bzw. Vollautomatik. Vielleicht kann das bitte überprüft werden. --Gabrikla (Diskussion) 18:59, 11. Jul. 2023 (CEST)Beantworten