Diskussion:Städteregion Aachen

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Rechtsform der StädteRegion[Quelltext bearbeiten]

Eine Erweiterung des Artikels um die Rechtsform der StädteRegion und vor allem um die Struktur von Entscheidungsprozessen wäre von Nöten.--80.137.156.58 12:03, 15. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Wird im Aachen-Gesetz geregelt. --Pepe 16:09, 21. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Städte(R/r)egion[Quelltext bearbeiten]

Es geht um die Schreibweise Städteregion oder StädteRegion.

Zuerst dachte ich: die Schreibweise (r/R) sollte wie im Gesetz, also mit kleinem r lauten. Allerdings habe ich jetzt mal ein bisschen quergelesen und bin nicht mehr so sicher. Ich kenne mich mit dem Thema leider nicht genügend aus. Ist der "Zweckverband StädteRegion" identisch mit der Städteregion nach dem Aachen-Gesetz?

Das Problem ist: Viele Informationen aus dem Artikel sind der Satzung entnommen. Z.B. dieser hier:

"Sein Dienstsiegel ist das kleine Landessiegel mit dem Landeswappen im unteren und der Bezeichnung „Zweckverband Städteregion Aachen“"

Das ist mit großem R aus der Satzung zitiert, und wurde einfach mitgeändert.

Im Endeffekt weiß ich nicht, was richtig ist, aber so kann das nicht bleiben. Ich habe das jetzt erst mal reverted, da die allgemeine kleinschreibung IMHO nicht richtig sein kann und wir das erst mal ausdiskutieren sollten. --Awakening 19:41, 23. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Im Gesetz steht "Städteregion". Und ich glaube, dass das bindend ist. Falls es sich um unterschiedliche Gebietskörperschaften handelt, müsste es wohl zwei unterschiedliche Artikel mit Erläuterungen geben. --Harry8 09:04, 25. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Tja, nur zur Ergänzung: StädteRegion und Städteregion sind zwei unterschiedliche Einrichtungen, wobei die letztere ein Verwaltungsbezirk sein wird, in dem die Stadt Aachen und der Kreis Aachen "aufgehen". In Zukunft wird es wohl nur noch die Städteregion geben, so wie ich das sehe. --Harry8 16:49, 25. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Städteregion ist die Schreibweise der StädteRegion im Gesetzestext.
StädteRegion ist die Schreibweise der StädteRegion in den zum Gesetz gehörenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen. --Pepe 20:53, 25. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich glaube aber eher, die Städteregion ist der neue Verwaltungsbezirk, der die Stadt Aachen und den dann aufgelösten Kreis Aachen umfasst. Sie wird erst zum 21. Oktober 2009 gebildet. Dagegen gibt es die StädteRegion Aachen bereits jetzt. Sie firmiert auch als Zweckverband StädteRegion Aachen. Aber was soll's? Die Zeit wird es zeigen. Spätestens am 22. Oktober 2009 wissen wir mehr. --Harry8 11:05, 26. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

StädteRegion ist eine reine Marketing-Bezeichnung, die jedoch nicht den Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht. Meines Erachtens ist es außerhalb des Logos nicht angebracht, eine solche Schreibweise zu verwenden. Wir übernehmen ja auch nicht die Kursive aus dem Logo oder z.B. die Versalschrift bei der Partei Die Linke. Zum Vergleich: das Sinfonieorchester der Stadt schreibt sich neuerdings "sinfonieorchester Aachen". Trotzdem ist es m.E. außerhalb von deren Eigenwerbung nicht angebracht, diese falsche Kleinschreibung zu übernehmen. Alanog dazu ist auch mit Binnenmajuskeln zu verfahren, siehe auch ebendiesen Artikel. --Mymykry 15:07, 20. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Das sehe ich ganz genauso. Ich wäre dafür, im gesamten Text die korrekte Rechtschreibung zu verwenden. --Hotti4 19:54, 17. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Einleitungssatz[Quelltext bearbeiten]

Die StädteRegion Aachen ist ein in Nordrhein-Westfalen liegender 2004 mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 gegründeter Zweckverband aus der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen, die alle Verbandsmitglieder sind.

Dieser Einleitungssatz stimmt nach meiner Meinung so nicht mehr. Die StädteRegion (auch Zweckverband StädteRegion) Aachen existiert bereits. Für sie arbeiten vier Mitarbeiter/innen. Ab dem 21. Oktober 2009 existiert die Nachfolgeverwaltungseinheit Städteregion Aachen, die die Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen ist. Derzeit gibt es noch keine Beschäftigten in der Städteregion Aachen. Ab dem 21. Oktober 2009 werden zumindest alle Beschäftigten des Kreises Aachen Beschäftigte der dann neuen Städteregion Aachen sein. Ab dem 21. Oktober 2009 ist die Städteregion auch kein Zweckverband im ursprünglichen Sinne mehr. --Harry8 11:16, 26. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Stimmt er nun? --Pepe 13:17, 26. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Ja, ich finde, du hast die Einleitung gut formuliert, dafür herzlichen Dank. --Harry8 07:34, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Kreisfreiheit der Stadt Aachen[Quelltext bearbeiten]

Natürlich wird die Stadt Aachen nicht mehr kreisfrei sein. Sie wird auch nicht mehr als solche in den Statistiken und Gemeindelisten des StLA und StBA geführt werden. Vergleichsbeispiele hierfür sind Hannover und Saarbrücken. Dass die Stadt weiterhin etliche Aufgaben wahrnehmen wird, die sonst die kreisfreien Städte in ihrem Aufgabenkatalog stehen haben, ist nicht maßgeblich. Vielmehr ist maßgeblich, dass sie bestimmte Aufgaben nicht mehr wahrnehmen wird: So wird sie z. B. kein eigenes Schulamt mehr haben (wie es bei den anderen kreisfreien Städten in NW der Fall ist). --Harry8 07:40, 6. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Ist klar im Aachen-Gesetz (§ 4) geregelt. --Gödeke 09:14, 6. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Ist die Behauptung, das Kreiswappen würde übernommen nicht Glaskugelei? -- Gödeke 19:26, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

ist doch belegt. Mehr finde ich dazu leider nicht. Außerdem steht da ja auch vorraussichtlich. Sollten wir das dennoch ganz anders formulieren oder entfernen?-- TUBS 09:15, 7. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Was ist belegt? voraussichtlich = Glaskugelei -- Dadophorus Φ 10:29, 7. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Na belegt ist doch die Übernahme des Wappens. Sie dir doch den Beleg in dem Abschnitt mal an. Der bezieht sich doch af den gesamten Abschnitt. Oder wird das nicht deutlich? Beleg immerhin aus einer recht seriösen Zeitung...gebe sicher bessere Quellen/Belege, aber habe nix besseres gefunden. Von mir aus kann man das voraussichtlich dann auch streichen, wenn das nach Glaskugelei anmutet (finde ich eigtl. nicht, ist aber Geschmackssache.). -- TUBS 12:46, 7. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hab das mal weggenommen und Beleg oben noch mal wiederholt. So klarer?-- TUBS 12:48, 7. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Städteregionsgliederung[Quelltext bearbeiten]

In der Gliederung steht: 10 Gemeinden, davon eine kreisfreie Stadt. Schaut euch bitte die Beispiele Göttingen, Hannover und Saarbrücken an, dann wisst ihr, dass Aachen keine kreisfreie Stadt mehr sein wird. Sie wird eine Stadt sein, die weitgehend die Aufgaben selbst übernimmt, für die sonst kreisfreie Städte zuständig sind, aber eben nur weitgehend und nicht alle. Auch hier gilt: Ab dem 21. Oktober sehen wir weiter. -- Harry8 20:06, 17. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Siehe zwei Abschnitte höher. -- Gödeke 21:21, 17. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Du meinst: Es ist im Gesetz geregelt, dass Aachen nicht mehr kreisfrei ist, weil es nicht mehr alle Aufgaben, die eine kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen wahrzunehmen hat, nicht mehr selbst wahrnimmt? Denn so steht es ja im Gesetz! -- Harry8 21:37, 17. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
So steht es im Gesetz:
§ 4: Rechtsstellung der Stadt Aachen
(1) Die Stadt Aachen hat die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe dieses Gesetzes. Auf sie finden die Vorschriften über kreisfreie Städte Anwendung, soweit in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nicht anderes bestimmt ist. Sie ist zugleich regionsangehörig im Sinne von § 5 Satz 2.
(2) Die Stadt Aachen gilt nicht als kreisangehörige Gemeinde im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
(3) Die Stadt Aachen gilt nicht als kreisfreie Stadt im Sinne von § 88 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und § 1 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
-- Harry8 21:42, 17. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Nein, ich meine es macht keinen Sinn, alle zwei Monate zum selben Käse einen neuen Abschnitt zu machen. Es ist alles im Gesetz geregelt. -- Gödeke 21:55, 17. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Hier jetzt zur Erläuterung die §§ 58 bis 60 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen:
§ 58: Träger der staatlichen Verwaltung
(1) Die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde werden vom Landrat und vom Kreisausschuß wahrgenommen.
(2) Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde können durch Rechtsverordnung der Landesregierung den Bürgermeistern von kreisangehörigen Gemeinden zugewiesen werden.
§ 59: Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
(1) Der Landrat führt die allgemeine Aufsicht und die Sonderaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden sowie die Aufsicht über Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Der Landrat bedarf der Zustimmung des Kreisausschusses bei Entscheidungen über
a) die Genehmigung von Gebietsänderungsverträgen oder die Bestimmungen der Einzelheiten der Gebietsänderung, sofern ein Gebietsänderungsvertrag nicht zustande kommt (§ 18 GO),
b) die Genehmigung zur Umwandlung eines Stiftungszwecks und zur Zusammenlegung und Aufhebung von unselbständigen örtlichen Stiftungen (§ 100 Abs. 2 GO),
c) die Erteilung einer Zulassungsverfügung zur Einleitung der Zwangsvollstreckung gegen Gemeinden wegen einer Geldforderung (§ 128 GO)
und nach Maßgabe der §§ 10 Abs. 1, 20 Abs. 4 und 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit. Wird die Zustimmung versagt, so entscheidet die Aufsichtsbehörde, falls die Angelegenheit nicht auf sich beruhen kann. Die Mitwirkung des Kreisausschusses bei der Aufsicht über sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen ist besonders zu regeln.
(2) Ist an einer nach Absatz 1 zu treffenden Entscheidung der Kreis beteiligt, so entscheidet die Aufsichtsbehörde. Diese entscheidet auch darüber, ob ein solcher Fall vorliegt.
(3) Der Landrat nimmt die durch gesetzliche Vorschriften der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde übertragenen Aufgaben wahr, soweit diese nicht anderen Stellen zugewiesen sind oder nach Gesetz oder Rechtsverordnung einer kollegialen Entscheidung bedürfen.
(4) Der Landrat hat darauf hinzuwirken, daß die im Kreis tätigen Landesbehörden in einer dem Gemeinwohl dienlichen Weise zusammenarbeiten.
§ 60: Verantwortung des Landrats
(1) Der Landrat hat bei der Wahrnehmung der Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde die Richtlinien der Landesregierung zu beachten. Er hat über alle Vorgänge zu berichten, die für die Landesregierung von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck kann er sich bei den staatlichen Verwaltungsbehörden in geeigneter Weise unterrichten; diese sind, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, zur Auskunft verpflichtet.
(2) Der Landrat untersteht der Dienstaufsicht der Bezirksregierung. Er ist in allen Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde ausschließlich den ihm übergeordneten staatlichen Behörden verantwortlich.
§ 59 (1) gilt nicht. Aber die anderen Bestimmungen im § 58, im § 59 (2) bis (4) und im § 60 gelten ja für die Stadt Aachen, auch wenn der Landrat nicht Landrat heißen wird.
Fazit: Alles ist im Gesetz geregelt, auch die de facto nicht vorhandene vollständige Kreisfreiheit, wie sie die anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen haben.
Auch wenn die Städteregion die Kennnummer des Kreises behalten sollte, ist das ein wichtiges Zeichen. Aber wir haben ja bald den 21. Oktober, dann schau'n wir mal. -- Harry8 22:00, 17. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Hier folgt noch der § 1 der Landschaftsverbandsordnung für Nordrhein-Westfalen (LVerbO):
§ 1: Mitgliedskörperschaften
Die zum Land Nordrhein-Westfalen gehörenden Kreise und kreisfreien Städte der früheren Rheinprovinz bilden den Landschaftsverband Rheinland, die Kreise und kreisfreien Städte der früheren Provinz Westfalen und des früheren Landes Lippe den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Laut § 4 (3) Aachen-Gesetz gilt dieser § 1 nicht mehr für die Stadt Aachen.
Und hier folgt der § 88 (3), Sätze 1 und 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen:
(3) Untere Schulaufsichtsbehörde ist das staatliche Schulamt. Es ist der kreisfreien Stadt oder dem Kreis zugeordnet.
Laut § 4 (3) Aachen-Gesetz hat die Stadt Aachen also auch kein eigenes Schulamt mehr.
Dies alles nur, damit man sich ein Bild darüber machen kann, inwieweit Aachen ab dem 21. Oktober 2009 überhaupt noch als kreisfreie Stadt bezeichnet werden kann. -- Harry8 22:26, 17. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Schreibt doch einfach: Aachen bleibt offiziell kreisfreie Stadt nach Maßgabe des Aachen Gesetzes. Praktisch -soweit man das schon absehen kann und nicht noch Gegenstand zahlreicheer konkreten Kompetenzschiebereien sein wird - bedeutet dies aber ein erheblicher Kompetenzverlust der Stadt Aachen so dass sie inoffiziell irgendwo zwischen kreisfreier Stadt (OB bleibt, einige Kompetenzen bleiben, etc.) und kreisangehöriger Stadt (fehlendes Schulamt, kein eigenes Straßenverkerkehrsamt, etc.) einzuordnen ist. Damit wäre doch jedem gedient.-- TUBS 22:07, 3. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Stimme Tubs zu, Aachen behält weiterhin den Status einer kreisfreien Stadt. Was Aachen freiwillig an Kompetenzen vertraglich abgab, steht im Artikel. -- Visitator Φ 13:32, 2. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Keine andere kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen hat Kompetenzen freiwillig abgetreten. Aachen steht mit Göttingen, Hannover und Saarbrücken auf einer Stufe. Es gibt in Deutschland nicht die Möglichkeit, kreisfrei in einer Verwaltungseinheit zu bleiben, die Kreisen/Landkreisen gleichgestellt ist; denn schließlich gehört die Städteregion mitsamt Aachen wie der Landkreis Göttingen, die Region Hannover und der Regionalverband Saarbrücken dem Deutschen Landkreistag an. Harry8 16:42, 2. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Die meisten gibt es nicht mehr. Bitte recherchiere mal jemand, welche noch wiederzufinden sind (wenn nicht mehr auf der offiziellen Homepage evtl. per WaybackMachine und ob überhaupt noch von Bedeutung. --16:36, 21. Okt. 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 137.226.100.156 (Diskussion | Beiträge) )

Münster/Bielefeld und Herford sind nicht vergleichbar[Quelltext bearbeiten]

Im Fall Herford wurde eine kreisfreie Stadt in einen Kreis eingegliedert. Dagegen haben die Städte Münster und Bielefeld ihre gleichnamigen Landkreise zu großen Teilen geschluckt. Das sind unterschiedliche Sachverhalte. --213.148.152.215 16:35, 27. Okt. 2009 (CET)[Beantworten]

immerhin ähneln sie sich soweit, dass stadt und umlandkreis zusammengefasst wurden, zu etnweder stadt oder kreis. Dies steht im Gegensatz zu Aachen und Kreis Aachen bei denen die Trennung (glaub ich als einziger Fall in NRW) aufrecht erhalten wurde. Wenn das irgendwie mißverständlich formuliert ist, verbessere das bitte nach besten Gewissen. Grüße. -- TUBS 23:16, 27. Okt. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich hab mich mal rangemacht. Harry8 08:21, 1. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Schau mal bitte jemand in der Tabelle nach. Da steht hinter Würselen „mittlere kreisangehörige Stadt“. Event. ein Übertragungsfehler. Danke! LG -- Laber 01:18, 17. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich hab's geändert, weiß aber nicht hundertprozentig, ob es den Titel "mittlere regionsangehörige Stadt" überhaupt gibt oder ob sich da jemand etwas Schlaues ausgedacht hat. Harry8 01:23, 17. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für die Berichtigung, ich bin mir auch nicht sicher, ob es den Begriff wirklich gibt. Bei Google habe ich nichts wirklich offizielles gefunden (Gesetzte des Landes NRW, etc.), aber gehen wir einfach mal davon aus, dass es diese so bezeichneten Städte (in Anlehnung an „mittlere kreisangehörige Stadt“) mal gibt. Beachte bitte die „Aktualität“ einiger Homepages der Städte. Danach liegt Alsdorf noch im Kreis Aachen.[1] LG -- Laber 01:57, 17. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Im Aachen-Gesetz gibt's immerhin die Formulierung regionasngehörige Gemeinde.-- TUBS 20:22, 3. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Kreisgrenzen[Quelltext bearbeiten]

sind die wirklich noch aktuell? da ist noch die Grenze zur stadt ac erwähnt, wo ac doch jetzt zur SR-AC gehört. somit dürften auch die angaben zu den Grenzlängen zu B und NL nicht mehr stimmen. (nicht signierter Beitrag von 193.28.212.20 (Diskussion) 15:25, 20. Jul 2010 (CEST))

Ich weiß nicht, ob sich die angegebenen Grenzlängen auf die Städteregion beziehen. Auf jeden Fall ist die Bezeichnung Kreisgrenze falsch. Deshalb habe ich den Begriff geändert. Harry8 19:40, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Trennung Landkreis/Kreisfreie Stadt[Quelltext bearbeiten]

Hier ein Überblick über die Trennung Landkreis (Kreis)/Kreisfreie Stadt (Stadtkreis)

Land Trennung? Trennungsdatum
Baden-Württemberg nein -
Bayern nein -
Brandenburg ja 6. Dezember 1993
Hessen nein -
Mecklenburg-Vorpommern ja 12. Juni 1994
Niedersachsen nein -
Nordrhein-Westfalen ja 21. Oktober 2009
Nordrhein-Westfalen ohne Aachen ja 1. Januar 1975
Rheinland-Pfalz nein -
Saarland ja 1. Januar 1974
Sachsen ja 1. August 2008
Sachsen-Anhalt ja 1. Juli 2007
Schleswig-Holstein ja 24. März 1974
Thüringen ja 1. Juli 1994

Also gibt es derzeit acht Länder mit dieser Trennung und nur noch fünf Länder ohne diese. Harry8 19:57, 20. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wirtschaft - Strukturelle Übersicht[Quelltext bearbeiten]

Der Teil "Strukturelle Übersicht" liest sich teilweise wie kommunales PR-Geschwurbel. - Skibbi 14:54, 1. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Na, da hast du aber so was von Recht. Ich habe den Abschnitt mal geändert. So besser? Gruß, Eschweiler 15:28, 1. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Name entspricht Zuschnitt?[Quelltext bearbeiten]

... da der Name Region Aachen ... dem Zuschnitt der Regio Aachen, dem deutschen Teil der Euregio Maas-Rhein entspricht. Der Satz=Absatz sollte umformuliert werden, auch wenn er länger wird. --Diwas 00:13, 3. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich habe nun den folgenden Absatz entfernt: Der Name Städteregion Aachen wurde gewählt, da der Name Region Aachen bereits für den ehemaligen Regierungsbezirk Aachen (hierzu gehören auch die Kreise Düren, Heinsberg und Teile des Kreises Euskirchen) verwendet wird und dem Zuschnitt der Regio Aachen (hierzu gehört der ganze Kreis Euskirchen), dem deutschen Teil der Euregio Maas-Rhein entspricht. Der tatsächliche Sachverhalt sollte belegt und einem oder wahrscheinlich besser in mehreren leicht verständlichen Sätzen vermittelt werden. --Diwas (Diskussion) 00:44, 1. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Warum ist Monschau rot hinterlegt, in der Tabelle? --88.153.184.211 17:37, 3. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Es ist die einzige Stadt in der Städteregion, die keinen Sonderstatus hat. MfG Harry8 20:22, 3. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Farbunterlegungen sind hier fehl am Platz (Augenschmerzen) und sollten entfernt werden. Rauenstein 14:14, 4. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

  1. Bevölkerung der Gemeinden Nordrhein-Westfalens am 31. Dezember 2022 – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011. Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), abgerufen am 20. Juni 2023. (Hilfe dazu)

GiftBot (Diskussion) 04:28, 23. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Verlinkungshäufung[Quelltext bearbeiten]

... im Süden und Westen an die belgische Provinz Lüttich und im Westen an die niederländische Provinz Limburg. Wäre es nicht besser, einfach nur ... im Süden und Westen an die belgische Provinz Lüttich und im Westen an die niederländische Provinz Limburg. anzubieten? Alles weitere ist ja in den beiden Zielartikeln mehr oder weniger prominent verlinkt. Dass es jeweils drei Links sind ist ja (zunächst) nicht sichtbar, somit eher fehleranfällig. --Diwas (Diskussion) 21:49, 16. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]