Diskussion:Taxi-App

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Helium4 in Abschnitt Südostasien
Zur Navigation springen Zur Suche springen

welche Apps[Quelltext bearbeiten]

Gibt es igrendeinen Plan, welche Apps hier wo erwähnt werden? Bitte auf generische Funtkionsweise konzentrieren. Das es viele davon und überall gibt, ist ohne Zweifel. --Minderbinder 18:19, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Erledigt. -- Taxi Berlin (Diskussion) 15:31, 27. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Ausland[Quelltext bearbeiten]

Und bitte: Schweiz ist nicht Ausland. Genausowenig wie die USA. Das sind einfach nur Länder, so wie Deutschland. --Minderbinder 18:25, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Hat sich erledigt. -- Taxi Berlin (Diskussion) 15:35, 19. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Taxi Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Diese App sei ein Testsieger. Gehört sie hier auch aufgenommen? --KaPe (Diskussion) 16:46, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Dort steht, dass die App in ca. 2.200 Städten (über 5000 Einwohner) funktioniert. Dann aber steht, dass die Bestellung nur in 79 Städten "geht". Watt denn nu'?
Die heutige Erwähnung der Kreditkartenzahlung sehe ich nicht als "irrelevant" an, so wie es der Nutzer EH⁴² sieht, und sollte ebenfalls - der Vollständigkeit halber und ebenso wie bei den anderen Apps - erwähnt werden.Alberich21 (Diskussion) 18:37, 31. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Anglizimen, Pseudoanglizismen und Deppenbindestriche[Quelltext bearbeiten]

Muß das sein? Was soll ein Startup sein? Ich hätte einmal getippt, daß es sich um reguläre Unternehmen handelt, ansonsten gehört denen der Staatsanwalt ins Haus geschickt. In welcher Sprache ist "Mini-Cab-Fahrer" ein verständlicher Ausdruck? In welcher verstrahlten Minderheitenszene spricht man solchen Slang? Wieviele Sprecher gibt es dafür und müssen sich alle anderen, normal gebildeten Wikipediander von sowas über den Löffel barbieren lassen?--46.114.20.246 16:30, 11. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Muss diese Ausdrucksweise sein? Klingt nicht sonderlich konstruktiv. Hier wurde „Mini-Cab-Fahrer“ eingefügt. Man könnte natürlich auch „Minicab-Fahrer“ schreiben. Vielleicht hilft Dir ansonsten das hier weiter: „Taxis and minicabs: what's the difference?“ und Startup. -- 80.134.91.224 01:15, 12. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Alle reden über Uber - Daimler macht die Gschäftle[Quelltext bearbeiten]

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&comefrom=scan&r=574144 (nicht signierter Beitrag von 212.23.103.132 (Diskussion) 17:31, 3. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

taxi.de[Quelltext bearbeiten]

Der nachfolgende Text wurde in die Artikelseite geschrieben:

"Die Taxi-App hat einen entscheidenden Nachteil: Die gespeicherten Daten sind uralt. Ich habe meinen Taxibetrieb 2004 verkauft. Jetzt, durch die Taxi-App erhalte ich Tag und Nacht Anrufe: "Ich brauche ein Taxi!" Die Betreiber und Verkäufer sollten die Daten einma überprüfen und aktualisieren. Ein Familienmitglied hatte ebenfalls einen Taxibetrieb, auch seit vielen Jahren verkauft, steht auch noch in der Liste. Ich würde mal schätzen, dass 40 Prozent der Daten unzutreffend sind. Freundliche Grüße aus Offenbach. GS."

Dieser Text stammt nicht von mir: --Pelz (Diskussion) 19:59, 10. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Hm, warum sollte es auch? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 00:16, 26. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Geseztlicher Zwang zur Annahme unrentabler Aufträge[Quelltext bearbeiten]

Mit folgendem Satztteil im Artikel habe ich Probleme:

"[Von Taxizentralen und dem BZP gab es Kritik an den ausschließlichen App-Anbietern: Sie] würden sich aber das billigste und einfachste Segment der Bestellungen herauspicken und diese von den Funkzentralen nehmen, ohne sich um die unrentablen Aufträge zu kümmern."

Die angegeben Quelle ist das hier. Darin steht aber garnix von Unrentabilität oder ähnlichem.


Alberich21 hat den Satzteil wieder eingefügt mit Kommentar "muss [auch nicht in Quelle drinstehen], ergibt sich aus dem Personenbeförderungsgesetz".

Wenn das stimmen sollte muss aber trotzdem ein Beleg angegeben werden dafür. Die Behauptung scheint mir aus zwei Gründen fragwürdig:

  • Die gemeinte Beförderungspflicht im Personenbeförderungsgesetz wird doch wohl nicht nur für Funk-Taxis gelten sondern auch für mit Taxi-Apps gerufene Taxis.
  • Die Annahme dass durch die Beförderungspflicht Taxis gezwungen werden unrentable Fahrten zu machen finde ich fragwürdig. Die Beförderungspflicht hat mehrere Ausnahmen, wie "Betrunkenheit" des Fahrgasts, die den Fahrer von der Pflicht entbinden. Die übrigbleibenden verpflichtenden Fahrten werden doch sicherlich rentabel sein.

Das ganze geht wie man an letztem Punkt sieht dann sehr in den Bereich Theoriefindung. Sollte also eine Quelle gefunden werden so sollten wir nicht einfach den von mir bemängelten Satzteil alleine wieder reinnehmen sondern neben dieser Zitierung von fragwürdigen Behauptungen durch Taxizentralen über ihre Konkurrenten auch eine Gegenposition mit aufnehmen, also was haben neutrale Stellen zu dem Thema geschrieben, oder was haben die reinen App-Anbieter dazu zu sagen. --Distelfinck (Diskussion) 11:00, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Das Verkehrsmittel Taxi gehört zum ÖPNV und ist auch aus diesem Grunde mit einem niedrigeren Mehrwertsteuersatz beaufschlagt. Es dient der infrastrukurellen Grundversorgung(!) der Bevölkerung eines Kreises oder Stadt und die Konzessionen werden folgerichtig von den Verwaltungen der genannten juristischen Institutionen ausgegeben oder eingezogen. Je höher der Bedarf, desto mehr Konzessionen. Die Pflicht eines Taxiunternehmers (und seiner weisungsgebundenen Fahrer) sind a.) die Betriebspflicht (ein Taxi darf nicht einfach mal 4 Monate in der Garage bleiben, das kann zum Konzessionsentzug führen) und b.) die Beförderungspflicht. JEDER Fahrgast - bis auf die eng definierten Ausnahmen (stark(!) alkoholisiert, bei Mitführen geladener Schusswaffen, stark verschmutzte Kleidung, die Fahrt kann erkennbar anschließend nicht bezahlt werden) - MUSS befördert werden! Egal ob die Strecke rentabel oder unrentabel ist. Egal ob er zwei Hunde oder viel Gepäck oder einen Rollstuhl dabei hat oder nicht. Das ist ja nachgerade der Unterschied zwischen Funkmietwagen, Uber-Diensten oder ähnlichen... die müssen wirklich nicht und picken sich die "guten Fahrten" raus. ("Nur um die Ecke? Sorry, da haben wir keinen Wagen für Sie.") Das Taxi MUSS aber da hin fahren. Und die Taxizentralen dürfen die Annahme solcher "unrentablen" Fahrten natürlich auch nicht verweigern. In der Kölner Zentrale ist es - bis auf spezielle Ausnahmen besonderer Fahrten (z.B. Großraumtaxi) - untersagt(!) den Anrufer nach seinem Ziel zu fragen!
Auch hier mag es letztlich Vermittlungslücken geben, weil z.B. kein Taxi in der Nähe ist und (hier stimmt das mit der Rentabilität dann schon) nicht gleich extra 20 km raus fährt, wenn vor Ort weitere Taxifahrgäste ebenfalls eine Beförderung begehren. Liegen aber keine (gleichberechtigten!) Aufträge in der ökonomisch leichter zu erreichenden Nähe vor, müssen auch die "unrentablen" abgearbeitet werden (bzw. werden oft dadurch bedient, dass eine Innenstadtfahrt eben dort hin führt. Das ist der Plan ;-))
All das, vor Allem die Beförderungs- (§22) und Betriebspflicht (§21) regelt verpflichtend das Personenbeförderungsgesetz. Ausschließlich der Grundversorgung als Bestandteil des ÖPNV. Verstöße (weil eine oder mehrere bestimmte Fahrten "nicht rentabel genug" seien und daher abgelehnt wurden können zu Bußgeldern und dem Verlust der Taxikonzession (und die Weitergabe an gewissenhaftere Unternehmer) führen!) Gerne aber darfst du diesen Link zum entsprechenden Paragraphen des PbfG selber setzen, wenn du der Meinung bist es sei unbedingt notwendig. Alberich21 (Diskussion) 14:03, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ah OK, es handelt sich also nicht um "unrentable" sondern um "weniger rentable" Fahrten, die Zeit verbrauchen, während der die Fahrer lieber eine rentablere Fahrt machen würden. Das Thema ist hier aber relativ Fehl am Platz da die Apps unter anderem auch der Beförderungspflicht unterliegende Fahrten vermitteln. Umgekehrt könnte nicht der Pflicht unterliegende Personenbeförderung auch über Telefon vermittelt werden. Kurz: Beförderungspflicht und Art der Vermittlung (also ob App oder Telefon) scheinen mir unabhängig voneinander. --Distelfinck (Diskussion) 14:58, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Das aber ist ein Irrtum. Taxizentralen müssen alle Aufträge die telephonisch eingehen aufnehmen (mittlerweile geschieht das teilweise auch automatisch per Tonwahl (Telephontasten) oder App). Und sie müssen auch alle vermitteln. Zumindest aber geschieht keine Auswahl nach lukrativ und weniger lukrativ. Das Fahrtziel ist dem Fahrer (und der Zentrale) eigentlich nicht bekannt und wird auch nicht immer eingefordert, bzw. danach darf der Fahrer weder den Fahrgast noch die Zentrale fragen (nur in Ausnahmefällen und wenn nicht eine Auswahl nach Lukrativität dahinter steht). In diversen Apps kann oder muss das Ziel eingegeben werden. Nun gut, mir fehlt gerade die Zeit (morgen gerne weiter). Frage: Was aber ist dieser Link zu einem Meinungsblog ("Basicthink")? Ich finde, einen Blog kann JEDER betreiben - auch ich. Links sollten aber schon seriöser und belastbarer sein. Alberich21 (Diskussion) 15:41, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Taxi Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Bisher wird die Taxi Deutschland-App im Artikel nicht erwähnt. Wir schlagen daher vor, folgenden Absatz unter 2.1 zu ergänzen:

Die App existiert derzeit für die Betriebssysteme Android und iOS.[taxiDeu 1] Sie wird von einer gemeinsamen Servicegesellschaft der Taxizentralen aus Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg und München angeboten.[taxiDeu 2] Nach eigenen Angaben funktioniert die App in allen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern. Vor der ersten Bestellung müssen Name und Telefonnummer eingegeben werden, eine Registrierung ist nicht notwendig.[taxiDeu 3] Die App ermittelt den Standort des Benutzers, zeigt die umliegenden Fahrer und den Fortschritt der Bestellung an mit voraussichtlicher Ankunftszeit.[taxiDeu 4] In Städten, in denen keine automatisierte Bestellung über die App möglich ist, wird ein Anruf an die örtliche Taxizentrale ausgelöst.[taxiDeu 5] Die Taxi Deutschland-App ist an das bundesweite Buchungsnetzwerk des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands angeschlossen und Mitglied im internationalen IRU-Netzwerk.[taxiDeu 6][taxiDeu 7]

  1. http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/10354/Hamburger-Morgenpost-testet-Taxi-Apps
  2. http://www.wiwo.de/erfolg/gruender/mytaxi-taxi-eu-und-co-der-harte-kampf-der-taxi-apps/7717454.html
  3. http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.automobilclub-testet-mobile-angebote-taxi-apps-im-test-das-sind-die-gewinner.cd9a94d5-9f07-478d-a9fd-11c8512e5367.html
  4. http://www.focus.de/auto/experten/haberland/welche-app-sie-am-besten-ans-ziel-bringt-taxi-apps-im-praxis-check_id_4090683.html
  5. http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News/10769/Neues-Design-fuer-die-Taxi-Deutschland-App
  6. http://www.golem.de/news/deutsches-taxi-servicenetzwerk-flaechendeckender-taxiruf-per-app-1411-110283.html
  7. http://www.taxi-zeitschrift.de/taxi-deutschland-schliesst-sich-dem-global-taxi-network-an-1591117.html

--Taxi Deutschland (Diskussion) 19:27, 11. Feb. 2015 (CET)Beantworten


Taxi Deutschland: Mich würde interessieren, bezüglich “In Städten, in denen keine automatisierte Bestellung über die App möglich ist, wird ein Anruf an die örtliche Taxizentrale ausgelöst.“: In wievielen der Städte geht die Bestellung über Telefonanruf? Am besten wäre eine Quelle die wir dafür angeben könnten um diese Info noch in den Artikel mit aufzunehmen. Ich hab ein bisschen an der App rumprobiert und Stichproben genommen und es sieht so aus als wäre in den meisten Städten nur Telefonbestellung möglich (da wäre sie aber nicht die einzige App bei der das so ist). Stimmt das oder war das Pech bei meinem Test? --Distelfinck (Diskussion) 14:27, 16. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Derzeit sind 79 Städte über die Schnittstelle angebunden, d.h. Taxis können ohne Anruf bestellt werden. Die telefonische Bestellung funktioniert in 2.403 Städten. --Taxi Deutschland (Diskussion) 14:02, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Versicherungen bei Uber[Quelltext bearbeiten]

Es geht um die Behauptung im Artikel, den Uber-Fahrern würden geeignete Versicherungen fehlen. Diese Behauptung halte ich für einen Irrtum, denn es ist in Deutschland Pflicht für jeden Fahrer, eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu haben. --Distelfinck (Diskussion) 16:13, 28. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Ist das erledigt, oder muss ich noch mal darauf eingehen? Für letzteren Fall sei gesagt:
Wer Personenbeförderung (aber auch Transporte generell) gewerblich betreibt benötigt eine andere und auch kostenträchtigere Art von KFZ-Versicherung. Eben für "gewerbliche Nutzung". Taxiunternehmer sind zu dem Abschluss dieser Versicherungen verpflichtet, ebenso wie alle anderen gewerblich agierenden Personenbeförderer - also auch Uber-Pop-Fahrer. Eine "normale" KFZ-Versicherung, also für private Zwecke, ist hierfür nicht geeignet und vorgesehen. Zwar würde die "normale KFZ-Versicherung trotz des Vertragsbruches durch den Versicherungsnehmer für alle Schäden eintreten, aber der Versicherungsnehmer ist zu hohem Schadenersatz an den Versicherer verpflichtet, bzw. kann die Versicherung bei Entdeckung einseitig durch die Versicherung gekündigt werden und nicht gezahlte Beiträge nachträglich eingefordert werden. Alberich21 (Diskussion) 18:46, 31. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Infografik[Quelltext bearbeiten]

Auf Gründerszene gab's kürzlich eine Infografik zu den Provisionen, für die Vermittlung von Fahrten erhoben wird. Die Grafik steht unter CC-BY-SA, könnte also hier verwendet werden. Wäre es nicht sinnvoll, sie auf der Vorderseite einzubinden? --88.128.80.123 12:58, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

das geht nicht, weil die Information veraltet ist. UberPop darf (vorerst) in Deutschland nicht mehr angeboten werden und myTaxi nimmt pro Fahrtenvermittlung nur maximal 7% des Fahrpreises (genauer: nur 7%, also nicht weniger oder mehr). Daher müsste eine neue Graphik her - man kann sie mit ein wenig Geschick auch selber gestalten - das ist zulässig, muss aber den gegebenen Umständen entsprechen. Nur zu... Alberich21 (Diskussion) 13:44, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Südostasien[Quelltext bearbeiten]

Den Quasi-Monopolisten in Südostasien, GrabTaxi (heißt wirklich so), bitte nicht vergessen! 80.187.114.74 09:12, 9. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

(Skateboarder wissen, dass "(to) grab" auf Englisch ergreifen, anfassen heißt.) Helium4 (Diskussion) 09:39, 23. Mär. 2022 (CET)Beantworten