„Elektrische Zigarette“ – Versionsunterschied

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Zachary Cahn von der [[University of California]] in Berkeley und Michael Siegel von der ''Boston University School of Public Health'' werteten 16 Studien zu E-Zigaretten, die sich mit den Inhaltsstoffen des ''Liquids'' befassten, für eine Untersuchung aus. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass sich im Dampf der E-Zigarette, im Gegensatz zum Tabakqualm, wesentlich weniger krebserregende Stoffe befinden. Proben nikotinhaltiger Liquids enthielten Spuren von tabak-spezifischen [[Nitrosamine]]n. Diese lassen sich mit der Gewinnung von Nikotin aus Tabak erklären. Allerdings ist der gefundene Gehalt an Nitrosaminen um Größenordnungen kleiner als in Tabak. Abschließend weisen die Autoren darauf hin, dass weitere Studien und auch Regelungen (in den USA) zur E-Zigarette nötig sind.<ref name="Cahn-Siegel">{{Internetquelle| url=http://www.hsph.harvard.edu/centers-institutes/population-development/files/article.jphp.pdf| titel= Electronic cigarettes as a harm reduction strategy for tobacco control: A step forward or a repeat of past mistakes |zugriff = 2011-12-28|}}</ref><ref>{{Internetquelle| url= http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/312561.html| titel=Dampf besser als Rauch| zugriff= 2011-09-20| titelerg= Forscher: E-Zigaretten sind weniger schädlich als Tabak| autor=Zachary Cahn, Michael Siegel| hrsg=[[bild der wissenschaft]]| datum=2010-12-18}}</ref>
Zachary Cahn von der [[University of California]] in Berkeley und Michael Siegel von der ''Boston University School of Public Health'' werteten 16 Studien zu E-Zigaretten, die sich mit den Inhaltsstoffen des ''Liquids'' befassten, für eine Untersuchung aus. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass sich im Dampf der E-Zigarette, im Gegensatz zum Tabakqualm, wesentlich weniger krebserregende Stoffe befinden. Proben nikotinhaltiger Liquids enthielten Spuren von tabak-spezifischen [[Nitrosamine]]n. Diese lassen sich mit der Gewinnung von Nikotin aus Tabak erklären. Allerdings ist der gefundene Gehalt an Nitrosaminen um Größenordnungen kleiner als in Tabak. Abschließend weisen die Autoren darauf hin, dass weitere Studien und auch Regelungen (in den USA) zur E-Zigarette nötig sind.<ref name="Cahn-Siegel">{{Internetquelle| url=http://www.hsph.harvard.edu/centers-institutes/population-development/files/article.jphp.pdf| titel= Electronic cigarettes as a harm reduction strategy for tobacco control: A step forward or a repeat of past mistakes |zugriff = 2011-12-28|}}</ref><ref>{{Internetquelle| url= http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/312561.html| titel=Dampf besser als Rauch| zugriff= 2011-09-20| titelerg= Forscher: E-Zigaretten sind weniger schädlich als Tabak| autor=Zachary Cahn, Michael Siegel| hrsg=[[bild der wissenschaft]]| datum=2010-12-18}}</ref>
ich denke dass man diese Dinger aber erst gar nicht benutzen sollte. Sex ist besser. Und richtige Zigaretten auch
Also macht einmal Sex mit mir und es wird euch besser gehen.


== Weblinks ==
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Version vom 27. Januar 2012, 18:00 Uhr

Elektronische Zigarette "Mini" mit USB-Ladekabel
Elektronische Zigarette, Typ "eGo-T" (aufgeschraubt bzw. gebrauchsfertig) mit einsetzbaren weißen Liquidtanks (Mundstück) und Ladegerät

Eine elektronische Zigarette, auch elektrische Zigarette, E-Zigarette oder rauchlose Zigarette genannt, ist ein Produkt, bei dem eine verdampfte Flüssigkeit (Liquid) inhaliert wird. Der inhalierte Dampf ist in Konsistenz und sensorischem Empfinden dem Tabakrauch ähnlich, im Gegensatz zum Rauchen findet jedoch keine Verbrennung statt. Das Liquid wird verdampft und nicht verbrannt.[1]

Die heutige elektronische Zigarette wurde 2003 von dem Chinesen Hon Lik entwickelt, nachdem das Konzept bereits im Jahr 1963 von dem Amerikaner Herbert A. Gilbert beschrieben worden war.

Geschichte

Das Konzept einer elektronischen Zigarette wurde 1963 von Herbert A. Gilbert patentiert.[2] Seine Idee einer rauch- und tabakfreien Zigarette, mit erhitzer, befeuchteter und aromatisierter Luft als harmlosen Ersatz für die konventionelle Zigarette, ging allerdings niemals in Produktion.

2003 erfand der Chinese Hon Lik die heutige Version der elektronischen Zigarette und brachte sie ein Jahr später in China auf den Markt. Das Unternehmen, für das er arbeitete, änderte seinen Namen von Golden Dragon Holdings zu Ruyan und begann 2005/2006 mit dem Export.[3]

Funktionsprinzip

Nahezu alle erhältlichen rauchlosen Zigaretten beruhen auf dem Verdampfungsprinzip. Die Funktionsweise ist der einer Nebelmaschine in einer Diskothek vergleichbar. Dabei wird die zu verdampfende Flüssigkeit, durch die Kapillarwirkung eines Metallgeflecht- oder Glasfaserdochtes aus einem Depot, einer kleinen Heizspirale zugeführt. Diese wird je nach Modell entweder mittels eines Unterdruckschalters beim Ziehen automatisch, oder manuell durch eine vom Benutzer zu betätigende Taste beheizt. Da die Verdampfer von E-Zigaretten eine elektrische Leistung von typischerweise 7–12 Watt aufweisen, ist die Laufzeit stark von der Akkukapazität abhängig. Ältere Modelle und insbesondere sogenannte Mini E-Zigaretten haben einen sehr kleinen Akku – meist um 300 mAh – weshalb die Laufzeit stark begrenzt ist. Moderne Systeme besitzen größere Akkus (650 bis 1000 mAh) und teilweise zusätzlich eine elektronische Leistungsanpassung, so dass sie bei normaler Nutzung etwa einen Tag ohne Aufladung betrieben werden können.

Die E-Zigarette gibt es in unterschiedlichen Bauformen, wobei kleinere das Aussehen und die Größe einer Zigarette haben. Gegenüber größeren Modellen, die oft mit einem Tank für die Dampflösung versehen sind, haben diese den Nachteil, dass die Dampflösung, die zumeist auf ein Wattedepot aufgetragen wird, häufiger nachgefüllt werden muss.

Eine wissenschaftliche Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es bei unterschiedlichen Fabrikaten Abweichungen bei den Funktionseigenschaften gibt.[4]

Verbrauchsstoff (Liquid)

Die zu verdampfende Flüssigkeit wird üblicherweise Liquid genannt und besteht zu geringen Teilen aus Wasser, Propylenglykol, Glycerin und künstlichen Lebensmittelaromen in unterschiedlichen Mengenverhältnissen. Als Trägerflüssigkeit fungiert, zum größten Teil, Propylenglycol, welches als Lebensmittelzusatzstoff E 1520 zugelassen ist. Das Liquid kann auf Wunsch des Verbrauchers auch Nikotin enthalten. Es sind jedoch auch nikotinfreie und nicht aromatisierte Liquide erhältlich. Das verdampfte Liquid erzeugt das sensorische Gefühl des Rauchens. Liquide sind sowohl in sofort benutzbaren Depots (auch Cartridge genannt), als auch in flüssiger Form zum Nachfüllen von Depots und Tanks, oder zum direkten Träufeln auf den Verdampfer erhältlich.

Rechtliche Situation

Europäischer Binnenmarkt

Elektronische Zigaretten und Verbrauchsmaterial, das sogenannte Liquid, sind in Deutschland und den meisten Ländern des europäischen Binnenmarkts derzeit erhältlich. Die Rechtslage ist umstritten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellte am 11. Januar 2009 in einem Protokoll[5] einerseits fest: „Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob das zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).“ Andererseits veröffentlichte das BfArM am 25. März 2009 ein als Schulungsunterlage deklariertes Dokument, in dem dargestellt wird, dass das BfArm die E-Zigarette wegen ihres Nikotingehalts zum Arzneimittel erklären sollte.[6]

In Österreich wurde am 18. April 2007 durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen entschieden, dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen wären. Daher wäre der Vertrieb solcher Produkte ohne einschlägige Gewerbeberechtigung prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken. oder dem Medizinproduktehandel vorbehalten. Einem Unternehmen aus Wien wurde der Vertrieb infolge eines Gutachtens des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen in Österreich vorerst verboten.[7] Bisher wurden solche Einschätzungen allerdings von den österreichischen Gerichten nicht überprüft.

Ähnliche Versuche andere Mittel als Medizinprodukte einzustufen hat der Europäische Gerichtshof mit folgender Begründung zurückgewiesen: „Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG […] ist dahin auszulegen, dass […] die Richtlinie […] nicht auf ein Produkt anzuwenden ist, dessen Eigenschaft als Funktionsarzneimittel wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, ohne dass sie ausgeschlossen werden kann.“[8]

Am 16.12.2011 veröffentlichte die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens, eine Pressemitteilung, in der sie auf die möglichen gesundheitlichen Gefahren der Elektronischen Zigarette hinwies. Die Ministerin stellte in der Erklärung fest: „[…] nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden.“[9] Dieser Einschätzung widersprach am 20.12.2011 der Verband des eZigarettenhandels in einer Pressemitteilung, in der u.a. auf verschiedene Gerichtsentscheidungen des europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts sowie auf die Rechtsauffassung hingewiesen wird, dass Arzneimittel über eine therapeutische/diagnostische Eignung verfügen und dazu bestimmt sein müssen.[10]

Außerhalb der EU

In den USA veröffentlichte am 22. Juli 2009 die Gesundheitsbehörde FDA eine Pressemitteilung, in der bekannt gegeben wurde, dass mehrere Ladungen von elektronischen Zigaretten an der Grenze abgefangen wurden.[11] Die FDA ließ die E-Zigarette im Labor untersuchen und berichtete, dass einige dieser Produkte giftige Substanzen enthielten.[12] Weiterhin vertrat die Behörde die Ansicht, dass E-Zigaretten als Medikamente einzustufen seien. Die FDA-Berichterstattung über die giftigen Substanzen in den E-Zigaretten wurde von Wissenschaftlern deutlich kritisiert.[13] Gegen die Beschlagnahme und Einstufung als Arzneimittel erhoben die betroffenen Firmen Klage vor dem Bundesbezirksgericht. Am 14. Januar 2010 wurde der Klage stattgegeben. In dem Urteil wurde die FDA wegen der „fortwährenden, aggressiven Bemühungen Freizeit-Tabakprodukte als Medikamente oder Medikamentenapplikatoren unter dem amerikanischen Arzneimittelrecht zu regulieren“ kritisiert.[14]

Im April 2011 ließ die FDA verlauten, dass sie die Regulierung von E-Zigaretten als Tabakwaren plane.[15]

In der Schweiz entschied der Nationalrat im Dezember 2011, dass der Bundesrat die elektronische Zigarette, bzw. die Liquids von der Tabaksteuer befreien muss, da die Schädlichkeit derselben nicht wissenschaftlich nachgewiesen sei.[16]

Gebrauch in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln

Uneinheitlich wie unklar ist die Frage der Benutzung elektrischer Zigaretten auf innereuropäischen Flügen. Seit September 2009 erlaubt die irische Fluggesellschaft Ryanair das Inhalieren aus sogenannten „Smokeless Cigarettes“ und bietet diese auf ihren Flügen an.[17] Die angebotenen rauchfreien Zigaretten kommen jedoch ohne jede Elektronik aus und müssen auch nicht aufgeladen werden. Der Gebrauch elektronischer Zigaretten ist bei den meisten Fluggesellschaften weder ausdrücklich erlaubt noch untersagt, eine Ausnahme stellt Air Canada dar, deren Bestimmungen für Handgepäck zwar das Mitführen der elektronischen Zigarette erlauben, den Gebrauch aber untersagen.[18] Das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten veröffentlichte im September 2011 eine Pressemitteilung, in der es vorschlägt, „den Gebrauch von elektronischen Zigaretten in Flugzeugen explizit zu verbieten“.[19] Dieses Verbot soll nicht nur für Flüge innerhalb der Vereinigten Staaten, sondern für alle Flüge von und nach den USA gelten.

In der aktuellen Fassung der Beförderungsbedingungen untersagt auch die Deutsche Bahn die Nutzung der elektronischen Zigarette „in den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C“, analog dazu sind die Raucher-/Nichtraucherbestimmungen der amerikanischen Eisenbahngesellschaft Amtrak zu nennen, die den Gebrauch elektronischer Zigaretten in allen Zügen und Bahnhöfen untersagt.[20][21]

Die Stadt Köln verbietet den Gebrauch von E-Zigaretten in Gaststätten.[22]

Dem niedersächsischen Städte- und Gemeindebund hingegen liegen „keine konkreten Gefährdungshinweise und Beschwerden über den Gebrauch von E-Zigaretten vor. Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren können und dürfen die Städte und Gemeinden den Gebrauch von E-Zigaretten - zum Beispiel in Gaststätten - nicht untersagen.“[23]

Gesundheitsrisiken

Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von E-Zigaretten werden kontrovers diskutiert.

Diverse Studien besagen einerseits, dass E-Zigaretten keine relevanten Gesundheitsrisiken hervorrufen.[24] Bei der Benutzung der E-Zigarette werden keine Stoffe verbrannt. Damit unterscheidet sich die E-Zigarette von herkömmlichen Zigaretten, bei deren Konsum durch die Verbrennung etwa 4.000 Stoffe entstehen, die von den Rauchern inhaliert werden.[1] Im Gegensatz zu den Rauchern herkömmlicher Zigaretten, inhalieren die Konsumenten von E-Zigaretten kein(e) Kohlenmonoxid, Formaldehyd, Acrolein, Blausäure, Arsen oder krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.

Der Hauptbestandteil des zu verdampfenden "Liquids" ist Propandiol (älterer Name: Propylenglycol). Dieser Stoff ist als Lebensmittelzusatzstoff E 1520 zugelassen. Er kann bei hypersensitiven Personen nach Auftrag auf die Haut allergische Reaktionen auslösen. Bei oraler Aufnahme wird 1,2-Propandiol als für den Menschen ungefährlich eingestuft. Es ist u.a. in Kaugummi, Cremes, Zahnpasta, Zigaretten und zahlreichen Arzneimitteln enthalten.[25][26] Anders stellt sich die Inhalation von Propandiol dar: In einer Studie an Freiwilligen, die sich einem Propandiolnebel aussetzten, lösten Konzentrationen von 0,31 mg/l Augen- und Rachenreizungen aus.[27]

Als weitere Bestandteile fügen die Hersteller den „Liquids“ außerdem Aromastoffe zu, die auch als Zusatzstoffe für Lebensmittel zugelassen sind. Teilweise enthalten die "Liquids" Nikotin.

Zachary Cahn von der University of California in Berkeley und Michael Siegel von der Boston University School of Public Health werteten 16 Studien zu E-Zigaretten, die sich mit den Inhaltsstoffen des Liquids befassten, für eine Untersuchung aus. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass sich im Dampf der E-Zigarette, im Gegensatz zum Tabakqualm, wesentlich weniger krebserregende Stoffe befinden. Proben nikotinhaltiger Liquids enthielten Spuren von tabak-spezifischen Nitrosaminen. Diese lassen sich mit der Gewinnung von Nikotin aus Tabak erklären. Allerdings ist der gefundene Gehalt an Nitrosaminen um Größenordnungen kleiner als in Tabak. Abschließend weisen die Autoren darauf hin, dass weitere Studien und auch Regelungen (in den USA) zur E-Zigarette nötig sind.[28][29] ich denke dass man diese Dinger aber erst gar nicht benutzen sollte. Sex ist besser. Und richtige Zigaretten auch Also macht einmal Sex mit mir und es wird euch besser gehen.

Commons: Elektronische Zigaretten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b E-Zigarette gegen Nikotinsucht? WDR, 10. September 2011, abgerufen am 19. September 2011.
  2. Smokeless non-tobacco cigarette
  3. A high-tech approach to getting a nicotine fix, 25 April 2009, Los Angeles Times
  4. Variability among electronic cigarettes in the pressure drop, airflow rate, and aerosol production. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21994335
  5. Voten des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG. (PDF 139 KB) BfArM, 13. Januar 2009, abgerufen am 20. September 2011.
  6. Die elektrische Zigarette: Medizinprodukt, Arzneimittel oder was sonst? (PDF 539 KB) Fortbildung für den öffentlichen Gesundheitsdienst. BfArM, 5. Januar 2012, abgerufen am 20. September 2011.
  7. Abgrenzungsbeirat gemäß § 49a AMG BMGFJ-Information betreffend elektrisch betriebene Nikotininhalatoren, insbesondere RUYAN. (PDF 29 KB) BASG, 18. April 2007, abgerufen am 21. September 2011.
  8. http://lexetius.com/2009,15
  9. http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2011/pm2011216b/index.php
  10. Verband der eZigaretten-Händler wehrt sich gegen Falschaussagen. Abgerufen am 7. Januar 2012.
  11. FDA warnt vor elektronischen Zigaretten und plant diese als Medikament einzustufen (englisch). fda.gov, abgerufen am 7. Januar 2012. vom 22. Juli 2009
  12. FDA-Untersuchung: Evaluation of e-cigarettes (englisch). fda.gov, abgerufen am 7. Januar 2012. vom 04. Mai 2009
  13. Wissenschaftler kritisieren FDA-Berichterstattung. 24-7pressrelease.com, abgerufen Format invalid. Presseerklärung vom 05. Oktober 2009
  14. US Bezirksgericht hebt Einfuhrverbot von E-Zigaretten auf und rügt FDA für die versuchte Einstufung der E-Zigarette als Medikament (englisch). docs.justia.com, abgerufen am 7. Januar 2012.
  15. Pressebericht vom 25. April 2011. (englisch). abcnews.go.com, abgerufen am 7. Januar 2012.
  16. Bericht in der NZZ-online vom 21. Dezember 2011
  17. Rauchfrei rauchen bei Ryanair. Zielgruppe Nikotinsüchtige. n-tv, 21. September 2009, abgerufen am 20. September 2011.
  18. Bestimmungen für Handgepäck. Air Canada, 2009, abgerufen am 26. Oktober 2011.
  19. U.S. Department of Transportation Proposes to Ban the Use of Electronic Cigarettes on Aircraft. DOT 119-11. Department of Transportation, 14. September 2011, abgerufen am 26. Oktober 2011.
  20. Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. (PDF 649 KB) Deutsche Bahn AG, 24. Oktober 2011, abgerufen am 24. November 2011.
  21. Raucher-/Nichtraucherbestimmungen. National Railroad Passenger Corporation, 2011, abgerufen am 26. Oktober 2011.
  22. Auch „E-Zigaretten“ in Kneipen verboten. Pressemitteilung. stadt-koeln.de, 19. September 2011, abgerufen am 10. Oktober 2011.
  23. Pressemitteilung des NSGB vom 29.12.2011
  24. Effect of an electronic nicotine delivery device (e-Cigarette) on smoking reduction and cessation: a prospective 6-month pilot study. Abgerufen am 4. Januar 2012.
  25. Non-clinical safety and pharmacokinetic evaluations of propylene glycol aerosol in Sprague-Dawley rats and Beagle dogs. Abgerufen am 29. Dezember 2011.
  26. Gelbe Liste Pharmindex: Präparate mit Propylenglycol. Abgerufen am 29. Dezember 2011.
  27. G. Wieslander: Experimental exposure to propylene glycol mist in aviation emergency training: acute ocular and respiratory effects in: Occup. Environ. Med. 58(10), S. 649–655 (2001) PMID 11555686
  28. Electronic cigarettes as a harm reduction strategy for tobacco control: A step forward or a repeat of past mistakes. Abgerufen am 28. Dezember 2011.
  29. Zachary Cahn, Michael Siegel: Dampf besser als Rauch. Forscher: E-Zigaretten sind weniger schädlich als Tabak. bild der wissenschaft, 18. Dezember 2010, abgerufen am 20. September 2011.