Reichskommissariat Ostland

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Lage des Reichskommissariat Ostland in Europa, 1942

Das Reichskommissariat Ostland (RKO) entstand während des Zweiten Weltkriegs nach dem Angriff des Deutschen Reichs auf die Sowjetunion im Juni 1941 im Baltikum und Teilen Weißrusslands. Die politische Organisation des Gebiets übernahm – neben einer Militärverwaltung durch die Wehrmacht – eine Zivilverwaltung, die unter der Leitung des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete des NS-Chefideologen Alfred Rosenberg stand.

Die politischen Hauptziele, die das Ministerium im Rahmen der nationalsozialistischen Ostpolitik verfolgte, waren die vollständige Vernichtung der jüdischen Bevölkerung und die „Germanisierung“ von großen Bevölkerungsteilen – nicht zuletzt im Reichskommissariat Ostland sowie im Reichskommissariat Ukraine. Die Germanisierungspolitik wurde auf der Grundlage des Generalplans Ost, spezieller Erlasse und Richtlinien sowie später auf der Grundlage des Generalsiedlungsplans im Ostland durchgeführt.[1]

Die Einsatzgruppe A und die Einsatzgruppe B ermordeten im Reichskommissariat Ostland unter anderem etwa eine Million Juden.[2] Mit Kriegsende und dem Untergang des Nationalsozialismus wurde das Ostland am 21. Januar 1945 aufgelöst.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Planungen vor dem Angriff auf die Sowjetunion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ursprünglich war vom Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Alfred Rosenberg, die Bezeichnung „Balten-Land“ für das ab Sommer 1941 so bezeichnete „Ostland“ vorgesehen. Dagegen hätten sich laut einer späteren Aussage von Otto Bräutigam, der in jener Zeit ein zentraler Mitarbeiter von Rosenberg war, allerdings „die baltischen Freunde“ von Rosenberg heftig ausgesprochen, da ein „Reichskommissariat Baltikum“ auch „Weißruthenien“ mit einschließen würde, „und damit die Weißruthenen auch zu Balten gestempelt würden“.[3] Ein weiterer bedeutsamer Mitarbeiter von Rosenberg, Georg Leibbrandt, sprach sich ebenfalls gegen diesen Vorschlag aus, da sonst die Sympathien der Balten, die ihre eigene Bezeichnung haben wollten, verspielt werden könnten; und ferner ohnehin keine „Ostlandbevölkerung“ geschaffen werden sollte.[4]

Grenzverlauf und Verwaltung im ersten Kriegsjahr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutsche Reichspost in den besetzten Gebieten

Einen Monat nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion vom 22. Juni 1941 wurde am 25. Juli 1941, 12:00 Uhr, das Reichskommissariat Ostland gebildet. Es ging aus Teilen des rückwärtigen Heeresgebiets Nord hervor.

Seine Grenzen verliefen zunächst wie folgt:

Sitz der Verwaltung war vorläufig die Stadt Kaunas, später in Kauen umbenannt.

Zum Reichskommissar wurde der Oberpräsident und Gauleiter von Schleswig-Holstein Hinrich Lohse ernannt.

Bereits zum 1. August 1941, 12:00 Uhr, wurde das Reichskommissariat Ostland räumlich aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Mitte erweitert.

Seine neuen Grenzen verliefen vorläufig wie folgt:

  • Nordwesten: Bisherige Ostgrenze des Reichskommissariat Ostland,
  • Süden und Osten: Das Gebiet um Vilnius, begrenzt im Osten und Südosten durch die ehemalige litauische Grenze.

Die nächste Änderung erfolgte am 1. September 1941, 12:00 Uhr.

Zu diesem Zeitpunkt wurde das Reichskommissariat Ostland erweitert aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Mitte, soweit innerhalb der folgenden Grenzen gelegen:

  • Westen: Bisherige Ostgrenze des Reichskommissariats Ostland und des Bezirks Bialystok;
  • Süden: Grenze zum Reichskommissariat Ukraine;
  • Osten und Norden: Das rückwärtige Heeresgebiet Mitte bis zur Linie Sankewitschi1/Lenino am Slutsch/Verlauf des Slutsch bis Sluzk/Rudensk an Bahnstrecke Minsk-Bobruisk/Smilowitschi an der Wolna/Borissow (ausschließlich)/Verlauf der Beresina bis Beresino (etwa 80 km nördlich Borissow)/Disna an der Düna bis zur ehemals lettisch-russischen Grenze (Orte mit Ausnahme von Borissow und Orte an den genannten Flüssen einschließlich), das rückwärtige Heeresgebiet Nord bis zur Linie ehemals lettisch-russische Grenze/ehemals lettisch-estnische Grenze.

Zum Sitz der Verwaltung wurde nun Riga bestellt.

Zum 1. November 1941 trat die Stadt Grodno nebst Umfeld zum Bezirk Bialystok.

Die letzte Erweiterung trat am 5. Dezember 1941 ein und galt ab 12:00 Uhr. Danach trat aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Nord das frühere Estland zum Reichskommissariat Ostland über. Das Gebiet blieb aber militärisch weiterhin Operationsgebiet des Heeres.

Zerfall des Reichskommissariats ab 1943[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Laufe der Jahre 1943/1944 wurde das Reichskommissariat Zug um Zug von der Roten Armee zurückerobert.

Anfang 1944, als die allein noch unbesetzt gebliebenen Kreisgebiete Brest, Kobryn und Pinsk des Reichskommissariats Ukraine eine eigenständige Verwaltung nicht mehr zuließen, wurde dieser Randstreifen dem Generalbezirk Weißruthenien im Reichskommissariat Ostland unterstellt.

Am 8. September 1944 übernahm der Oberpräsident und Gauleiter der NSDAP Erich Koch in Königsberg (Pr), bisher Reichskommissar in der Ukraine, kommissarisch die Leitung im Ostland.

Administrative Gliederung des Reichskommissariats Ostland

Verwaltungsgliederung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Reichskommissariat Ostland teilte sich in vier Generalbezirke mit der entsprechenden Anzahl von deutschen Kreisgebieten. Die deutschen Aufteilungen folgten größtenteils den früheren einheimischen Abgrenzungen. Die Generalbezirke bestanden jeweils aus einem der früher selbstständigen baltischen Staaten sowie aus dem früher polnischen Teil Weißrusslands (einschließlich des Gebietes um Minsk).

Kreisgebiete im Reichskommissariat Ostland 1944
Generalbezirk Estland Generalbezirk Lettland Generalbezirk Litauen Generalbezirk Weißruthenien
  1. Arensburg
  2. Dorpat
  3. Narwa
  4. Pernau
  5. Petschur
  6. Reval-Stadt
  7. Reval-Land
  1. Dünaburg
  2. Libau
  3. Mitau
  4. Riga-Stadt
  5. Riga-Land
  6. Wolmar
  1. Kauen-Stadt
  2. Kauen-Land
  3. Ponewesch-Land
  4. Schaulen
  5. Wilna-Stadt
  6. Wilna-Land
  1. Barisau
  2. Baranowitschi
  3. Glubokoje
  4. Hanzewitz
  5. Lida
  6. Minsk-Stadt
  7. Minsk-Land
  8. Nowogrodek
  9. Slonim
  10. Sluzk
  11. Wilejka

In den drei baltischen Generalbezirken führten in den Kreisgebieten deutsche Gebietskommissare die Aufsicht über die einheimische Lokalverwaltung der Städte, Kreise bzw. Amtsbezirke.

Zum 1. April 1942 traten vom Generalbezirk Weißruthenien zum Generalbezirk Litauen weitere Gebietsteile zur großzügigen Abrundung des Gebietes um Wilna.

Das Reichskommissariat Ostland unterstand dem Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete unter Alfred Rosenberg in Berlin, dem sog. Ostministerium.

Die Sitze der Generalkommissare waren für die Generalbezirke:

Im Erlass des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete über die „Verwaltung des Reichskommissariats Ostland“ vom 7. März 1943 (nebst Anlagen und Durchführungsbestimmungen für Litauen, Lettland und Estland) wurde Folgendes festgelegt: In „gewissen Grenzen“ sollte in jedem der drei baltischen Generalbezirke eine eigene, einheimische Verwaltung unter klarer deutscher Führung bestehen bleiben, für Weißruthenien galten Sonderregelungen. Ziel war einerseits eine weitgehende Entlastung der deutschen Verwaltung, die nicht über genügend Verwaltungspersonal verfügte. Andererseits sollten den baltischen Völkern politische Anreize zur aktiven Mitarbeit im Krieg gegen die Sowjetunion gegeben werden. In der Folge kam es zu dauernden Auseinandersetzungen innerhalb der Generalbezirke selbst, zwischen den verschiedenen Generalbezirken sowie auch zwischen dem Reichskommissariat und dem Ostministerium, da jeweils unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des genauen Status der landeseigenen Verwaltungen bestanden.

Bis zur Auflösung des Ostlandes war zudem die Stellung der Stadt Riga mit ihrem deutschen Oberbürgermeister Hugo Wittrock ungeklärt, der gleichzeitig in Personalunion Gebietskommissar Riga-Stadt war, da Riga nie, wie vorgesehen, den lettischen Selbstverwaltungsorganen unterstellt wurde.

Ortsnamen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zwischen den Weltkriegen, als die baltischen Länder unabhängig waren, galten die einheimischen Ortsnamen. Das Reichskommissariat Ostland führte wieder die deutschen Ortsnamen ein, wie sie bereits bis zum Ersten Weltkrieg offiziell verwendet worden waren.

Für den Generalbezirk Weißruthenien wurde das lateinische Alphabet eingeführt.

Im Baltikum erhielt zumindest jeder Postort auch einen Namen, der lautlich der deutschen Sprache angeglichen war.

Personen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zivilverwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Reichsminister
Reichskommissar
Reichskommissariat
Generalkommissare
Hauptkommissare
  • Karl Eger aus Meldorf, Landrat von Süderdithmarschen, Hauptkommissar von Minsk
  • Emil Paulsen, Meldorf, SA-Führer Dithmarschen, zuerst Hauptkommissar in Witebsk, dann Gebietskommissar in Libau (1943)
Gebietskommissare im Generalbezirk Estland
Gebietskommissare im Generalbezirk Lettland
Gebietskommissare im Generalbezirk Litauen
Gebietskommissare im Generalbezirk Weißruthenien

Militärverwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wehrmachtbefehlshaber Ostland
SS- und Polizeiführer

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Belege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Tôviyyā Friedman (Hrsg.): SS-Obergruppenführer Friedrich Jeckeln, verantwortlich für die Ermordung der Juden in Litauen, Lettland und Estland 1941–1944. Dokumentensammlung. Institute of Documentation in Israel for the Investigation of Nazi War Crime, Haifa 1997 (DNB).
  • Tôviyyā Friedman (Hrsg.): Die drei SS- und Polizeiführer im Ostland, in Lettland–Riga: SS-Brigadeführer Schröder, in Litauen–Kowno: SS-Brigadeführer Wysocki, in Estonien–Reval: SS-Brigadeführer Möller, die verantwortlich waren für die Ermordung der Juden im Ostland, 1941–1944. Dokumentensammlung. Institute of Documentation in Israel for the Investigation of Nazi War Crime, Haifa 1998 (DNB).
  • Wolfgang Benz, Konrad Kwiet, Jürgen Matthäus (Hrsg.): Einsatz im „Reichskommissariat Ostland“. Dokumente zum Völkermord im Baltikum und in Weißrussland 1941–1944 (= Nationalsozialistische Besatzungspolitik in Europa 1939–1945. 6). Metropol, Berlin 1998, ISBN 3-932482-01-8.
  • Heinz Boberach (Hrsg.): Regimekritik, Widerstand und Verfolgung in Deutschland und den besetzten Gebieten. Meldungen und Berichte aus dem Geheimen Staatspolizeiamt, dem SD-Hauptamt der SS und dem Reichssicherheitshauptamt 1933–1945. Erschließungsband zur Mikrofiche-Edition. K. G. Saur, München 2003, ISBN 3-598-34418-X (Dokumente).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Czesław Madajczyk (Hrsg.): Vom Generalplan Ost zum Generalsiedlungsplan. Saur, München 1994, S. XI.
  2. Reinhard Pohl: Reichskommissariat Ostland: Schleswig-Holsteins Kolonie. In: Schleswig-Holstein und die Verbrechen der Wehrmacht (PDF; 749 kB). Gegenwind-Sonderheft: Zur Debatte um die Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941–1944“ im Kieler Landeshaus 1999, S. 10–12, abgerufen am 13. September 2012.
  3. Andreas Zellhuber: „Unsere Verwaltung treibt einer Katastrophe zu …“. Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion 1941–1945. Vögel, München 2006, S. 76. (Quellen: Bräutigam, Überblick, S. 4; Aktenvermerk Bormanns aus einer Besprechung zwischen Hitler, Rosenberg, Keitel, Göring und Lammers vom 16. Juli 1941; IMT, Bd. 38, L-221.)
  4. Andreas Zellhuber: „Unsere Verwaltung treibt einer Katastrophe zu …“. Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion 1941–1945. Vögel, München 2006, S. 76. (Quellen: Schreiben Leibbrandts an Lohse und die Generalkommissare im RKO, 23. Februar 1942, BA, R 6/172, Bl. 65.)
  5. „Der Reichskommisar in Litauen“, in: Deutsche Zeitung im Ostland, 17. Oktober 1942, S. 10, Bildunterschrift, https://dea.digar.ee/page/deutschezeitungimostland/1942/10/17/10