Gerichtsbezirk Werfen
Ehemaliger Gerichtsbezirk Werfen | |
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Lage im Bundesland | |
Gerichtsbezirk Werfen Landesgericht Salzburg | |
Basisdaten | |
Bundesland | Salzburg |
Bezirk | St. Johann im Pongau |
Sitz des Gerichts | Werfen |
zuständiges Landesgericht | Salzburg |
Aufgelöst | 1. Jänner 2003 |
Zugeteilt zu | Sankt Johann im Pongau
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Der Gerichtsbezirk Werfen war ein dem Bezirksgericht Werfen unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk umfasste den nordwestlichen Teil des Bezirks St. Johann im Pongau.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtsbezirk Werfen wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 15 Steuergemeinden „Bischofhofen, Buchberg, Grub, Haidberg, Hüttau, Mühlbach, Reitsam, Scharten, Sonnhalb, Sulzau, Werfen (Dorf), Werfen (Markt), Werfenweng, Wim, Winkel“.[1]
Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Gastein, Radstadt und Sankt Johann im Pongau den Bezirk St. Johann im Pongau.[3]
Per 1. Jänner 1936 erfolgte die Vereinigung von der im Gerichtsbezirk Radstadt liegenden Gemeinde Sonnberg mit Hüttau zur Gemeinde Hüttau, wodurch beide Gemeindeteile zum Jahresbeginn 1936 Teil des Gerichtsbezirkes Radstadt wurden.[4]
Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts weiter auf nur noch fünf Gemeinden.[5]
Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ wurde der Gerichtsbezirk Werfen aufgelöst und per 1. Jänner 2003 mit dem Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau vereint.[6]
Gerichtssprengel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtsbezirk Werfen umfasste vor der Auflösung die fünf Gemeinden Bischofshofen, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen, Werfen und Werfenweng.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
- ↑ Landes-Gesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Salzburg. Nr. 8/1867: „Erlaß des k. k. Landes-Präsidenten in Betreff der Reform der politischen Verwaltung im Herzogthume Salzburg“
- ↑ Statistisches Amt für die Reichsgaue der Ostmark: (Hrsg.): Gemeindeverzeichnis für die Reichsgaue der Ostmark. Auf Grund der Volkszählung vom 17. Mai 1939 nach dem Gebietsstand vom 1. Januar 1940. Wien 1940, S. 115 f.
- ↑ BGBl. Nr. 21/1971: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“
- ↑ BGBl. II Nr. 287/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Österreichische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Salzburg (oeaw.ac.at [PDF; 820 kB; abgerufen am 23. August 2018] Datenbestand: 31. August 2016).
- Gemeindeverzeichnis, Stand 1.1.2018, Statistik Austria, Wien 2018.