Gerichtsbezirk Goldegg

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Goldegg
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirke
Sitz des Gerichts Goldegg im Pongau
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Aufgelöst 1854
Zugeteilt zu Sankt Johann im Pongau, Taxenbach


Der Gerichtsbezirk Goldegg war ein dem Bezirksgericht Goldegg unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk umfasste den südöstlichen Teil des Bezirks St. Johann im Pongau und mit der heutigen Gemeinde Dienten einen Teil des Bezirks Zell am See.

Sitz war auf Burg respektive Schloss Goldegg.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Landgericht Goldegg des Fürsterzbistums Salzburg wurde 1672 aus dem Gericht Pongau heraus begründet.[1]

Der Gerichtsbezirk Goldegg wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 reformiert und umfasste ursprünglich die 13 Steuergemeinden Buchberg, Dienten, Dientenbach, Goldegg, Glamm, Lehen, Lend, St. Veit, Schlägelberg, Schwarzach, Schwarzenbach, Untersberg und Weng.[2]

Die Einteilung der Bezirke in Salzburg wurde jedoch bereits 1854 geändert, wobei die Gerichtsbezirke Goldegg und Großarl aufgelöst wurden.[3][4] Die Gemeinden des ehemaligen Gerichtsbezirks Goldegg wurden in der Folge Teil der Gerichtsbezirke Sankt Johann im Pongau bzw. Taxenbach.

Gerichtssprengel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk Goldegg umfasste vor der Auflösung das Gebiet der vier heutigen Gemeinden Dienten am Hochkönig, Goldegg im Pongau, Lend und Sankt Veit im Pongau.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kurt Klein (Bearb.): Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Hrsg.: Vienna Institute of Demography [VID] d. Österreichische Akademie der Wissenschaften. Salzburg, Ehemalige Gerichte des Erzstiftes Salzburg: Goldegg / St. Veit (samt Hofmark Goldegg), S. 5 (Onlinedokument, Erläuterungen. Suppl.; beide PDF – o.D. [aktual.]).
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  3. Landes-Regierungsblatt für das Herzogthum Salzburg, Nr. 32/1854: „Verordnung der Minister des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 30. Jänner 1854, betreffend die gerichtliche und politische Organisirung des Herzogthumes Salzburg“
  4. Landes-Regierungsblatt für das Herzogthum Salzburg, Nr. 7/1854: „Erlaß der k. k. Organisierungs-Landescommission vom 14. März 1854, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Salzburg“

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]