Gerichtsbezirk Golling

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Golling
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Hallein
Sitz des Gerichts Golling an der Salzach
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Aufgelöst 1. Juni 1923
Zugeteilt zu Hallein


Der Gerichtsbezirk Golling war ein dem Bezirksgericht Golling unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk bestand bis 1. Juni 1923 und umfasste den südöstlichen Teil des Bezirks Hallein.

Geschichte und Gerichtssprengel

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Das Gericht der Burg Golling geht in die frühe Neuzeit zurück, als Verwaltungssitz des Fürsterzbistum Salzburg. 1784 wird dessen Unterteilung in 23 Rotten gegeben mit: Markt Golling, Obergau, Scheffau, Thorren, Vor- und Mosegg, Markt Kuchel, Weissenbach, Jardorf und Garney, Moos, Kellau, Tauggl, Oberlangenberg, Unterlangenberg, Georgenberg, Figaun, Paumhof, Rengenberg, Gaissau, Riedel und Aigen, Wendach, Adnet, Wimberg, Spumberg. Sie umfassten zusammen 500 ganze, 230 halbe und 147 Viertel-Höfe.[1] 1805, nach der Säkularisation und in den Napoleonischen Kriegen wurde das Gericht im Salzachkreis unter französisch-bayerischer Herrschaft aufgelöst und dem Gerichtsbezirk Hallein zugeteilt.

Der Gerichtsbezirk Golling wurde dann gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken im Salzburgkreis durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz – seinerzeit zuständig, Salzburg wurde erst kurz später eigenes Kronland – am 4. Juli 1850 wiedergeschaffen. Er umfasste nun ursprünglich die 15 Steuergemeinden Georgenberg, Golling, Jadorf, Kellau, Kuschl, Obergäu, Oberlangerberg, Rengerberg, Scheffau, Taugl, Tauglboden, Torren, Vigaun, Voregg, Weißenbach.[2] Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Abtenau, Hallein, Mattsee, Neumarkt, Oberndorf, Salzburg und Sankt Gilgen den Bezirk Salzburg-Umgebung.[4]

Per 1. September 1896 wurden die Gerichtsbezirke Golling, Abtenau und Hallein vom Bezirk Salzburg-Umgebung abgetrennt und zum neuen Bezirk Hallein (Tennengau) vereint.[5][6]

Der Gerichtsbezirk Golling wurde per 1. Juni 1923 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Lofer und Mattsee aufgelöst, wobei der Gerichtsbezirk Golling wieder dem Gerichtsbezirk Hallein zugeschlagen wurde.[7] Der Gerichtsbezirk Golling umfasste vor der Auflösung das Gebiet der heutigen fünf Gemeinden Bad Vigaun, Golling an der Salzach, Kuchl, Sankt Koloman und Scheffau am Tennengebirge.

Einzelnachweise

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  1. Johann Franz Thaddäus von Kleinmayrn, Adam Joseph Emmert: Nachrichten vom Zustande der Gegenden und Stadt Juvavia. 1784, § 305, Pfleg- und Landgerichte ausser dem Gebirge, II. Golling, S. 419 (Google eBook, vollständige Ansicht).
  2. Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288 (ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online).
  3. Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen … Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. (ALEX Online).
  4. Verordnung des Justizministeriums, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg. RGBl. Nr. 25/1867 (ALEX Online).
  5. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Inneren vom 1. August 1896 betreffend die Theilung des politischen Bezirkes Salzburg (Umgebung) und die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Hallein. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Salzburg, Nr. 28/1896 (ALEX Online).
  6. Kundmachung des k. k. Statthalters in Salzburg, betreffend die Activierung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Hallein. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Salzburg Nr. 29/1896 (ALEX Online).
  7. Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten. BGBl. Nr. 187/1923 (ALEX Online).