Hauptzollamt

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Hauptzollämter sind (mit den Zollämtern als Dienststellen) örtliche Bundesfinanzbehörden. Sie verwalten und erheben die Zölle und Verbrauchsteuern sowie die Einfuhrumsatzsteuer und überwachen die Einhaltung aller Vorschriften im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung. Als Vollzugsbehörde sind sie zuständig für die Kontrolle und Strafverfolgung im Aufgabenbereich der Zollverwaltung. Sie unterstehen der Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde und dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde. Es gibt 43 Hauptzollämter in Deutschland.

Die 43 Hauptzollämter befinden sich in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Frankfurt (Oder), Gießen, Hamburg Hafen, Hamburg Jonas, Hamburg Stadt, Hannover, Heilbronn, Itzehoe, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Potsdam, Regensburg, Rosenheim, Saarbrücken, Schweinfurt, Singen, Stralsund, Stuttgart und Ulm.

Aufbau

Ein Hauptzollamt ist in Sachgebieten gegliedert und seine untergeordneten Dienststellen bestehen aus Zollämtern und Abfertigungsstellen.

Die Hauptzollämter bis 2008

Der organisatorische Aufbau eines Hauptzollamtes sah bis 2008 folgendermaßen aus:

Die Hauptzollämter seit 2008

Der Aufbau hat sich im Rahmen des Projekts Strukturentwicklung Zoll erheblich geändert und neben Änderungen in der Struktur der Sachgebiete wurde ein Großteil der waffentragenden Bereiche an die Sachgebiete C angegliedert. Das Personal und die Aufgaben der alten Sachgebiete C befinden sich jetzt in den Sachgebieten B, sowie einige Änderungen mehr:

Siehe auch

Vorlage:Navigationsleiste Bundeszollverwaltung3