Kontenregister

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Kontenregister, auch als zentrales Kontenregister bezeichnet, ist eine vom österreichischen Bundesminister für Finanzen zentral geführte Datenbank, in der Kontostammdaten zu allen Konten bei österreichischen Banken erfasst werden. Die Banken sind zur laufenden Einmeldung dieser Daten verpflichtet. Im Kontenregister ist verzeichnet, wer welche Konten bei welchen Banken hat und wer auf diese Konten zugreifen darf.[1][2]

Rechtliche Grundlage ist das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG),[1] das im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 116/2015 kundgemacht wurde und grundsätzlich mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten ist.

Gesetzlicher Dienstleister für das Kontenregister ist das österreichische Bundesrechenzentrum (BRZ GmbH).[1]

Chronologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 wurde am 7. Juli 2015 im österreichischen Nationalrat das sogenannte „Bankenpaket“ beschlossen; das KontRegG ist ein Teil dieses Pakets. Das Kontenregister ist seit 10. August 2016 in Betrieb und seit 5. Oktober 2016 abfragebereit. Der Beginn der Datenerfassung erfolgte rückwirkend per 1. März 2015.[1][2][3]

Erfasste Daten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den erfassten Stammdaten zählen z. B.

Bewegungsdaten, also Kontostände oder Umsätze, werden hingegen nicht im Kontenregister gespeichert.[3]

Die erfassten Daten müssen 10 Jahre ab Ablauf des Jahres der Auflösung des Kontos bzw. Depots gespeichert bleiben.[1]

Einsichtnahme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In das Kontenregister kann nicht öffentlich Einsicht genommen werden. In Österreich können (Ober-)Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstraf- und Abgabenbehörden und das Bundesfinanzgericht in das Kontenregister einsehen, wobei sie dies nur im Zuge von Abgaben- und Finanzstrafverfahren dürfen und nur, wenn dies zweckmäßig und angemessen ist.[1][2]

Bei Abfragen durch Finanzstrafbehörden oder Gerichte wird der Abgefragte nicht verständigt.[2] Bei Abfragen durch die Abgabenbehörde erfolgt die Verständigung ausschließlich per FinanzOnline.[2] Jede Abfrage aus dem Kontenregister muss protokolliert werden, und das Protokoll ist 10 Jahre aufzubewahren.[1][2]

Von der Einsichtnahme in das Kontenregister abzugrenzen, ist die sogenannte Konteneinschau. Während die Abfrage des Kontenregisters keine Details zu Kontobewegungen und -ständen ergibt, werden letztgenannte Details bei der Konteneinschau (= Öffnung eines Kontos bei der Bank) ersichtlich.[2]

Zweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Kontenregister soll einerseits der Wahrung von Steuergerechtigkeit und steuerlicher Transparenz sowie andererseits der Bekämpfung von Steuerbetrug, Abgabenhinterziehung und Geldwäsche dienen.[2]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es standen bzw. stehen Befürchtungen im Raum, dass das Kontenregister de facto den Abschied vom Bankgeheimnis bedeuten würde und zum Gläsernen Bürger führen werde.[4][5] Kritisiert wird auch die Anzahl der erteilten Auskünfte aus dem Kontenregister an Behörden.[5][6]

Aus einem anderen Blickwinkel bringt das Kontenregister aber auch eine Verbesserung des Datenschutzes: Vor der Einführung des Kontenregisters mussten die Behörden Anfrageersuchen an alle Banken aussenden, nur um festzustellen, bei welchen Banken eine bestimmte Person Konten hatte. Damit waren alle Banken informiert, wenn die Behörden gegen eine bestimmte Person ermittelten.[7]

Statistik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An Behörden erteilte Auskünfte aus dem Kontenregister
Jahr Anzahl[A 1]
erteilter Auskünfte
Änderung
gegenüber Vorjahr
Quellen
2016 1.026[A 2] n. a. [8][9][10][6]
2017 6.297 +53,4 %[A 3] [11][12][13][6]
2018 6.757 +07,3 % [14][15][5]
2019 7.454 +10,3 % [16][17][18][19]
  1. Jahressumme aller eingeholten Auskünfte aus dem Kontenregister von:
    • (Ober-)Staatsanwaltschaften und Strafgerichten gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 KontRegG (laut Bundesministerium für Justiz)
    • Finanzstrafbehörden für finanzstrafrechtliche Zwecke gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 KontRegG (laut Bundesministerium für Finanzen)
    • Bundesfinanzgericht für finanzstrafrechtliche Zwecke gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 KontRegG (laut Bundesministerium für Finanzen)
    • Abgabenbehörden des Bundes für Abgabenzwecke gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 KontRegG (laut Bundesministerium für Finanzen)
    • Bundesfinanzgericht für abgabenrechtliche Zwecke gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 KontRegG (laut Bundesministerium für Finanzen)
    • Abgabenbehörden in Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer gemäß § 4 Abs. 5 KontRegG (laut Bundesministerium für Finanzen)
  2. Einführungsjahr; nur 4. Quartal 2016 maßgebend
  3. Änderung hochgerechnet, bezogen auf die 4-fache Anzahl aus dem 4. Quartal 2016

Vergleichbare Regelungen in anderen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland kann von staatlichen Stellen zentral über die BaFin auf die von den Kreditinstituten zu pflegenden Stammdaten zugegriffen werden. Siehe Hauptartikel Kontenabruf.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e f g h Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – Bundesrecht konsolidiert. In: RIS. Abgerufen am 29. März 2018.
  2. a b c d e f g h i Kontenregister und Konteneinschau. In: BMF. Abgerufen am 17. Januar 2020.
  3. a b Informationen zum Bankenpaket 2015/2016. (PDF; 166 kB) WKO, 20. Oktober 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. März 2018; abgerufen am 29. März 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wko.at
  4. oe1.orf.at: Zentrales Kontenregister ab Herbst. In: ORF. 4. Januar 2016, abgerufen am 29. März 2018.
  5. a b c 6757 Auskünfte | Kontenregister: Abfragen durch Behörden nehmen stark zu. Kleine Zeitung, 6. April 2019, abgerufen am 18. Januar 2020.
  6. a b c ORF.at, Agenturen: Kontenregister wurde 2017 über 6.000-mal abgefragt. In: ORF. 28. März 2018, abgerufen am 29. März 2018.
  7. Tom Schaffer: Expertin: "Hauptsächlich Widerstand vom Finanzministerium". Kurier, 30. Januar 2018, abgerufen am 28. Juni 2020.
  8. Hartwig Löger: 167/AB (XXVI. GP) – Anfragebeantwortung. (PDF; 526 kB) Anzahl der Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2016. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Finanzen, 26. März 2018, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).
  9. Josef Moser: 169/AB (XXVI. GP) – Anfragebeantwortung. (PDF; 587 kB) Anzahl der Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2016. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, 23. März 2018, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).
  10. Josef Moser: 169/AB (XXVI. GP) – Anfragebeantwortung – Anlage zu Fragen 1 und 2. (PDF; 235 kB) Anzahl der Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2016. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, 23. März 2018, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).
  11. Hartwig Löger: 168/AB (XXVI. GP) – Anfragebeantwortung. (PDF; 528 kB) Anzahl der Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2017. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Finanzen, 26. März 2018, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).
  12. Josef Moser: 170/AB (XXVI. GP) – Anfragebeantwortung. (PDF; 587 kB) Anzahl der Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2017. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, 23. März 2018, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).
  13. Josef Moser: 170/AB (XXVI. GP) – Anfragebeantwortung – Anlage zu Fragen 1 und 2. (PDF; 237 kB) Anzahl der Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2017. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, 23. März 2018, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).
  14. Hartwig Löger: 2770/AB (XXVI. GP) – Anfragebeantwortung. (PDF; 311 kB) Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2018. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Finanzen, 4. April 2019, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).
  15. Josef Moser: 2774/AB (XXVI. GP) – Anfragebeantwortung. (PDF; 471 kB) Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2018. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, 4. April 2019, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).
  16. Eduard Müller: 3780/AB (XXVI. GP) – Anfragebeantwortung. (PDF; 306 kB) Auskünfte aus dem Kontenregister im ersten Halbjahr 2019. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Finanzen, 23. August 2019, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).
  17. Clemens Jabloner: 3784/AB (XXVI. GP) – Anfragebeantwortung. (PDF; 471 kB) Auskünfte aus dem Kontenregister im ersten Halbjahr 2019. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, 23. August 2019, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).
  18. Gernot Blümel: 727/AB (XXVII. GP) – Anfragebeantwortung. (PDF; 298 kB) Auskünfte aus dem Kontenregister im zweiten Halbjahr 2019. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Finanzen, 30. März 2020, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).
  19. Alma Zadić: 697/AB (XXVII. GP) – Anfragebeantwortung. (PDF; 816 kB) Auskünfte aus dem Kontenregister im zweiten Halbjahr 2019. In: parlament.gv.at. Bundesministerium für Justiz, 26. März 2020, abgerufen am 11. April 2020 (verlinkende Übersicht-Seite).