Landgericht Thurnau

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Landgericht Thurnau war ein von 1852 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Thurnau. Es gehörte zum Regierungsbezirk Oberfranken.

Es wurde anstelle der Gerichts- und Polizeibehörde Thurnau eingerichtet, die vorübergehend die Verwaltung des 1848 aufgelösten Herrschaftsgericht Thurnau übernommen hatte. Seit 1862 war das Landgericht nur noch für die Gerichtsbarkeit zuständig, während die Verwaltung vom neu geschaffenen Bezirksamt Kulmbach übernommen wurde. 1879 wurde schließlich das Landgericht in das Amtsgericht Thurnau umgewandelt.

Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 1852 gab es 24 Ruralgemeinden:[1]

1853 wurde die Gemeinde Neuenreuth am Main gebildet. Bis dahin gehörte der Ort zur Gemeinde Brücklein im Landgericht Kulmbach.[2]

1856 wurden von der Gemeinde Kasendorf die Orte Buchhaus, Forstleithen und Neuwirthshaus an die Gemeinde Limmersdorf abgegeben.[3]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. R. Barth: Kulmbach: Stadt und Altlandkreis, S. 780–795.
  2. R. Barth: Kulmbach: Stadt und Altlandkreis, S. 768.
  3. R. Barth: Kulmbach: Stadt und Altlandkreis, S. 762.