Liste der Baudenkmale in Herrenhausen-Stöcken
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Die Liste der Baudenkmale in Herrenhausen-Stöcken enthält die Baudenkmale der hannoverschen Stadtteile Burg, Herrenhausen, Ledeburg, Leinhausen, Marienwerder, Nordhafen und Stöcken. Die Quelle der Baudenkmale ist der Denkmalatlas Niedersachsen.
Rechtliches
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]§ 3 Absatz 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes regelt für Niedersachsen den Denkmalstatus:
- „Baudenkmale sind bauliche Anlagen [...], Teile baulicher Anlagen, Grünanlagen und Friedhofsanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.“
Im Stadtbezirk gibt es auch eine Reihe von Baudenkmalen nach Absatz 3 des Gesetzes:
- „Baudenkmal ist auch eine Gruppe baulicher Anlagen, die aus den in Absatz 2 genannten Gründen erhaltenswert ist, unabhängig davon, ob die einzelnen baulichen Anlagen für sich Baudenkmale sind. Pflanzen, Frei- und Wasserflächen in der Umgebung eines Baudenkmals und Zubehör eines Baudenkmals gelten als Teile des Baudenkmals, wenn sie mit diesem eine Einheit bilden, die aus den in Absatz 2 genannten Gründen erhaltenswert ist.“[1]
Burg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Herrenhausen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ledeburg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Leinhausen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Marienwerder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nordhafen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stöcken
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wolfgang Neß, Ilse Rüttgerodt-Riechmann, Georg Weiß: Baudenkmale in Niedersachsen: Stadt Hannover, Teil 1. In: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Band 10.1, 214 S., 12 S. farb. Karten, 773 s/w-Abb. Paperback Verlag CW Niemeyer Buchverlage, Hameln 1983, ISBN 3-8271-8243-3
- Band 2, 1985
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Commons: Baudenkmale in Herrenhausen-Stöcken – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ § 3 des Gesetzes beim Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem Voris, Abruf am 4. September 2025