Rudolf von Brandt

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Rudolf Maria Ignaz von Brandt (* 20. Juni 1835 in Tannenberg, Kreis Osterode in Ostpreußen; † 11. August 1909 in Potsdam)[1][2] war ein deutscher Jurist und Landeshauptmann der Provinzialverwaltung in der Provinz Ostpreußen (1896–1909).[3]

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Familie und Herkunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von Brandt stammte aus einer vermögenden Familie, die im Kreis Osterode ansässig war, und wurde auf dem Rittergut Tannenberg seines Vaters geboren, das später bis um die Jahrhundertwende in seinem Besitz war. Seine Ehefrau Hulda, geb. Wernitz stammte aus Thymau (ebenfalls im Kreis Osterode).

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von Brandt war nach seinem Jurastudium zunächst kurzzeitig in der Verwaltung tätig und bekleidete als Nachfolger von Otto Karl von Hüllessem-Meerscheidt ab 1862 (stellvertretend) bzw. 1863 (endgültig) bis 1887 den Posten des Landrates im Kreis Osterode in Ostpreußen, wo er auch bis 1900 dem Kreistag angehörte. In seine Amtszeit als Landrat fielen unter anderem der Ausbau des Straßennetz und die Entstehung erster den Kreis berührender Eisenbahnlinien. Von 1867 bis 1872 war er Mitglied im Preußischen Abgeordnetenhaus[4], zudem gehörte er von 1876 bis 1909 dem Provinziallandtag und seit 1884 dem Provinzialausschuss an. Am 15. Mai 1886 wurde von Brandt zum Stellvertreter des beurlaubten Polizeipräsidenten in Königsberg ernannt und übte dieses Amt sodann bis 1895 aus. Im Anschluss war er Landeshauptmann der Provinzialverwaltung Ostpreußen bis zu seinem Tode 1909. In dieser Eigenschaft war er auch Vorsitzender der Invaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Ostpreußen.[5][6] 1901 errichtete er auf seinem Gut unweit der früheren Marienkapelle den Jungingenstein (auch: Hochmeistergedenkstein) für den 1410 in der Schlacht bei Tannenberg gefallenen Hochmeister Ulrich von Jungingen.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Klaus Bürger: Kreisbuch Osterode Ostpreußen. Kreisgemeinschaft Osterode, Osterode am Harz 1977, S. 389–390.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Genealogisches Handbuch des Adels, Band A 24, Band 111 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1996, S. 575.
  2. Deutsche Gesellschaft, Königsberg, Verein für die Geschichte von Ost- und Westpreussen: Altpreussische Monatsschrift, Band 45, Thomas & Oppermann., 1908, S. 136f.
  3. Verwaltungsgeschichte Ostdeutschlands 1815–1945
  4. Mann, Bernhard (Bearb.): Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus. 1867–1918. Mitarbeit von Martin Doerry, Cornelia Rauh und Thomas Kühne. Düsseldorf : Droste Verlag, 1988, S. 81 (Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien : Bd. 3)
  5. Vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904), 6. Band, Die Praxis der Rentenversicherung und das Invalidenversicherungsgesetz von 1899, bearbeitet von Wolfgang Ayaß und Florian Tennstedt, Darmstadt 2014, S. 258, 316–332, 334–336, 361, 399 f., 492, 526–528.
  6. Hartwin Spenkuch (Bearb.): Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817–1934/38. Bd. 8/II. In: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Acta Borussica. Neue Folge. Olms-Weidmann, Hildesheim 2003, ISBN 3-487-11827-0, S. 500 (Online; PDF 2,19 MB).