Saßweiher (Naturschutzgebiet)

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Naturschutzgebiet „Saßweiher“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Bad Waldsee, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 38,1 ha
Kennung 4.147
WDPA-ID 165325
Geographische Lage 47° 52′ N, 9° 43′ OKoordinaten: 47° 52′ 13″ N, 9° 43′ 2″ O
Saßweiher (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Saßweiher (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 3. November 1988
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Das Gebiet Saßweiher ist ein vom Regierungspräsidium Tübingen am 3. November 1988 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Bad Waldsee im baden-württembergischen Landkreis Ravensburg.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Naturschutzgebiet Saßweiher liegt im Süden des Gebiets der Stadt Bad Waldsee, etwa drei Kilometer nordwestlich von Bergatreute zwischen Ortschaften Enzisreute und Engenreute am Ostrand des Altdorfer Walds. Das Gebiet gehört zum Naturraum Oberschwäbisches Hügelland und ist Teil des FFH-Gebiets Altdorfer Wald. Das Gebiet entwässert größtenteils über einen namenlosen Bach zum Venusbach, der Wolfegger Ach und dann der Schussen.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Schutzzweck ist laut Verordnung „die Erhaltung eines Spirken‑Hochmoors mit vollständiger Zonation und den umgebenden Niedermoorflächen sowie der dort lebenden bedrohten Tier‑ und Pflanzenwelt.“[1]

Landschaftscharakter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Schutzgebiet umfasst ist ein Waldmoor mit einem mit Spirken bewachsenen Hochmoorkern, der von einem strukturreichen Moorrandwald umgeben ist. In der Peripherie befinden sich offene Bereiche, die durch kleinräumig verzahnte Feuchtbiotope, wie Pfeifengras-Streuwiesen, Nasswiesen und Seggenriede bestimmt werden und durch regelmäßige Mahd gepflegt werden.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Saßweiher« vom 3. November 1988 (GBl. v. 02.12.1988, S. 382). Abgerufen am 14. Dezember 2022.