Schiffsmechaniker

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Schiffsmechaniker ist ein Ausbildungsberuf in der deutschen Seefahrt.

Der Beruf des Schiffsmechanikers wurde 1983 eingeführt, die Aufgaben wurden zuvor an Deck von Matrosen und in der Maschine von Motorenwärtern erledigt. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Es gibt im internationalen Vergleich keinen ähnlichen Ausbildungsberuf.

Voraussetzungen

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Voraussetzungen zur Ausbildung sind:

  • mindestens Hauptschulabschluss
  • gültige Seediensttauglichkeit für den Decks- und Maschinendienst
  • Mindestalter von 16 Jahren
  • bei Minderjährigen ggf. Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten[1]

Ausbildungsstrukturierung

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Beispiel eines Schiffsmechanikerbriefes
Beispiel eines international anerkannten Befähigungsnachweises (Fachkundezeugnis)

Bei der Ausbildung zum Schiffsmechaniker handelt es sich um einen dualen Ausbildungsberuf. Der praktische Teil wird auf den für die Ausbildung anerkannten Schiffen vermittelt, während der theoretische Teil in den Berufsschulen in Lübeck-Travemünde, Rostock und Elsfleth vermittelt wird.

Die Berufsbildungsstelle See sieht für eine dreijährige Ausbildung folgende Struktur vor:

  • 1. Schulzeitblock von 12 Wochen
  • überbetriebliche Ausbildung über 9 bis 13 Wochen in folgenden Bereichen:
    • Metallbearbeitung 7 bis 11 Wochen
    • Ausbildung in Brandabwehr, Rettung und Gefahrenabwehr für zwei Wochen gemäß STCW VI/1, 2, 3 und 6
  • Ausbildung an Bord
  • 2. Schulzeitblock von 12 Wochen (inklusive Abschlussprüfung Teil 1)
  • Ausbildung an Bord
  • 3. Schulzeitblock von 12 Wochen (inklusive Abschlussprüfung Teil 2)

Die Ausbildungszeit an Bord ist unterschiedlich und abhängig von dem jeweiligen Einsatzgebiet und den Hafenanläufen des Schiffes.

Gemäß STCW-Code ist ein Schiffsmechaniker nach STCW, Anlage VII/2 zertifiziert. Dies beinhaltet unter anderem die Wachbefähigung Deck (STCW, Anlage II/4) und die Wachbefähigung Maschine (STCW, Anlage III/4).

Nach Bestehen der Abschlussprüfung wird von der Berufsbildungsstelle der Schiffsmechanikerbrief ausgestellt. Im Anschluss erhält der Schiffsmechaniker vom BSH sein Befähigungsnachweis (Fachkundezeugnis), welches durch den STCW-Code international anerkannt ist.

In Befähigungszeugnissen und Befähigungsnachweisen im nautischen Schiffsdienst, Seefunkdienst, technischen und elektrotechnischen Schiffsdienst, Schiffssicherheitsdienst und in der Gefahrenabwehr wird für Schiffsmechaniker die Abkürzung GSM verwendet.[2]

Die Ausbildungsvergütung gemäß Heuertarif (HTV-See)[3] ab dem 1. Januar 2019 ist wie folgt gestaffelt:

  • 1. Ausbildungsjahr 1.020 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr 1.273 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr 1.763 Euro

Während des Dienstes an Land (Schule, sonstige Weiterbildung) werden dem Auszubildenden 70 % der Ausbildungsvergütung ausbezahlt.[4]

Ausgebildete Schiffsmechaniker erhalten ab dem 1. Juli 2020 gemäß Heuertarif je nach Dienstalter zwischen 3.842 Euro und 4.529 Euro.[5]

Die Tätigkeiten eines Schiffsmechanikers weichen erheblich voneinander ab und sind stark abhängig von Schiffstyp, Schiffsgröße, Fahrtgebiet und -dauer.

Beispielsweise ist auf einem Kreuzfahrtschiff keine Ladungssicherung notwendig, während auf einem Schwergutfrachter anders als auf einem Forschungsschiff keine Winden bedient werden.

Grundsätzlich lassen sich aber folgende Tätigkeitsbereiche festhalten:[6]

  • Schiffsbetriebsführung Deck mit Wachdienst
  • Schiffsbetriebsführung Maschine mit Wachdienst
  • Ladungs- und Umschlagtechnik,
  • Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung
  • Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik
  • Wartung und Instandsetzung sämtlicher Bereiche
  • Bearbeitung von Metallen

Weiterbildungsmöglichkeiten

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Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen nach abgeschlossener Ausbildung in einem Studium an Fachschulen oder Fachhochschulen, beispielsweise mit dem Berufsziel des Nautischen oder Technischen Wachoffiziers.

  1. Ausbildung zum/zur Schiffsmechaniker/Schiffsmechanikerin, Schaubild der Berufsbildungsstelle See (PDF-Datei, 95,4 kB).
  2. Anlage 1 (zu § 2) der Seeleute-Befähigungsverordnung
  3. Heuerverträge/Tarifverträge. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, abgerufen am 25. September 2021.
  4. Ausbildung zum Schiffsmechaniker/zur Schiffsmechanikerin, Berufsbildungsstelle See.
  5. Heuertarifvertrag für die deutsche Seeschifffahrt (HTV-See) gültig ab 1. Januar 2020. (pdf) Abgerufen am 25. September 2021.
  6. [1], Berufsbildungsstelle See, Ausbildungsbeschreibung