Staatssekretäre in der Schweiz sind im Wesentlichen protokollarisch höhergestellte Amtsdirektoren innerhalb der Bundesverwaltung, die einem Staatssekretariat vorstehen. Der Titel wird seit 1979 durch den Bundesrat verliehen. Dieser kann ihn gemäss dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) weiteren Direktoren sowie Generalsekretären vorübergehend zuerkennen, wenn sie im Auftrag des Bundesrates die Schweiz an internationalen Verhandlungen auf höchster Ebene vertreten.[1]
Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein war die Verwaltungsstruktur der Bundes bewusst klein gehalten worden, was sich insbesondere im Verkehr mit dem Ausland zunehmend als Nachteil erwies. Im Vergleich zu den meisten ausländischen Staatsapparaten fehlte in der Schweiz eine Verwaltungsebene, da auf einen Bundesrat (entspricht dem Rang eines Ministers) sogleich Direktoren und Abteilungsleiter folgten. So kam es ab den 1960er Jahren immer häufiger vor, dass der Leiter der Politischen Direktion, eigentlich die Nummer zwei im Politischen Departement (wie das Aussenministerium damals hiess), häufig nicht auf gleicher protokollarischer Stufe verhandeln konnte. Gleichzeitig fühlten sich verschiedene Bundesräte durch die immer wichtiger werdende Besuchsdiplomatie zunehmend überlastet und klagten, sie hätten kaum noch Zeit für das eigentliche Regieren.[2]
1975 beschloss die Bundesversammlung eine Revision der Regierungs- und Verwaltungsorganisation. Im Grundsatz waren sich die Parlamentarier einig, dass die Bundesräte von Verwaltungs- und Repräsentationsaufgaben entlastet werden mussten. Allerdings erwies es sich als schwierig, eine auf die Verhältnisse der Schweiz zugeschnittene Lösung zu finden. Nicht in Frage kam das Modell der Bundesrepublik Deutschland, wo Staatssekretäre auch eine politische Funktion haben, denn das Parlament sträubte sich gegen die Schaffung «departementaler Nebenkönige». 1978 entschied sich der Bundesrat für eine Kompromisslösung und führte so genannte «Titularstaatssekretäre» ein, die keine eigenständigen Entscheidungsbefugnisse besitzen. Die zwei ersten Staatssekretariate wurden am 1. Februar 1979 geschaffen. Im Laufe der Zeit kamen vier weitere hinzu.[2]