Stephanshausen

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Stephanshausen
Wappen von Stephanshausen
Koordinaten: 50° 2′ N, 7° 57′ OKoordinaten: 50° 2′ 6″ N, 7° 56′ 50″ O
Höhe: 332 m ü. NHN
Fläche: 2,88 km²[1]
Einwohner: 1000
Bevölkerungsdichte: 347 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1977
Postleitzahl: 65366
Vorwahl: 06722
Blick von Nordwesten über das Ehrenmal für die Gefallenen und Vermissten der Weltkriege auf die Pfarrkirche Sankt Michael
Ortsmitte mit Drachenskulptur auf einem Fels
Willkommens-Schild am Ortseingang

Stephanshausen ist der nördlichste Stadtteil der Stadt Geisenheim im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis.

Geographie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stephanshausen liegt in einem von Wäldern umschlossenen Rodungsgebiet des Hohen Taunus auf einer Höhe von etwa 320 bis 390 m ü. NN am Oberlauf des nach Süden abfließenden Elsterbachs, der bei Winkel in den Rhein mündet. Die Gemarkung von Stephanshausen gehört vollständig zum Naturpark Rhein-Taunus. Im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden im Rheingau wird hier wegen der klimatischen Bedingungen der Höhenlage kein Wein angebaut.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entdeckte Ringwallanlagen, Abfallgruben und Grabhügel in der Nähe des Ortes werden auf das 5.–1. Jh. v. Chr. geschätzt. Eine erste urkundliche Erwähnung von „Stevenshusen“ stammt jedoch erst aus dem 13. Jh. n. Chr.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die Gemeinde Stephanshausen zum 1. Januar 1977 in die Stadt Geisenheim eingegliedert.[2] Für den Stadtteil Stephanshausen wurde ein Ortsbezirk eingerichtet.[3]

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ortsbeirat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Stephanshausen besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Stephanshausen) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[3] Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 61,05 %. Dabei wurden gewählt: ein Mitglied der FDP und vier Mitglieder der „Freien Liste Stephanshausen“ (FLS).[4] Der Ortsbeirat wählte Rudolf Spring (FLS) zum Ortsvorsteher.[5]

Wappen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gemeinde Stephanshausen im Rheingaukreis ist am 16. Oktober 1958 vom Hessischen Minister des Innern ein Wappen mit folgender Blasonierung genehmigt worden: In Gold ein feuerspeiender, von einer blauen Lanze durchbohrter, grüner Drache.[6]

Nach der Eingliederung wurde der Drache in das Wappen der Stadt Geisenheim integriert. In Stephanshausen gilt der Drache nach wie vor als Symbol des Ortes.

Ein sehr ähnlicher Drache findet sich auch auf dem Stammwappen der Herren von Breidbach die bis ins 18. Jh. das Kirchenpatronat in Stephanshausen besaßen, es legt zumindest die Vermutung nahe, dass dieser Drache Vorbild für das Gemeindewappen war.

Verkehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An das überörtliche Straßennetz ist Stephanshausen durch die Landesstraße L 3272 angeschlossen, die nach Süden über Johannisberg die Verbindung zur Kernstadt Geisenheim herstellt und nach Nordwesten über Presberg ins Wispertal bei Lorch führt.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Stephanshausen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Stadt Geisenheim: Geisenheim in Zahlen
  2. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 376.
  3. a b Hauptsatzung. (PDF; 2,75 MB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Geisenheim, abgerufen im Januar 2024.
  4. Ortsbeiratswahl Stephanshausen. In: Votemanager. Stadt Geisenheim, abgerufen im Januar 2024.
  5. Ortsbeirat Stephanshausen. In: Webauftritt. Stadt Geisenheim, abgerufen im Januar 2024.
  6. Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Stephanshausen, Rheingaukreis, Regierungsbezirk Wiesbaden vom 16. Oktober 1958. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1958 Nr. 44, S. 1306, Punkt 1077 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,3 MB]).