Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler

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Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.
(VDB)
Rechtsform Berufs- und Wirtschaftsverband
Gründung 11. April 1949
Sitz Marburg
Zweck Interessenvertretung der Büchsenmacher und des Waffenfacheinzelhandels
Vorsitz Ehrenamtliches Präsidium bestehend aus Michael Blendinger (Präsident), Frank Satzinger (1. Vizepräsident), Achim Schäfer (2. Vizepräsident und Schatzmeister), sowie dem hauptamtlichen Geschäftsführer Ingo Meinhard
Mitglieder 1.646 Waffenfachhändler (ordentliche Mitglieder), 228 außerordentliche Mitglieder, 12.307 Fördermitglieder (Stand November 2023)
Website www.vdb-waffen.de

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB) wurde 1949 gegründet und versteht sich als bundesweiter Interessenverband der Büchsenmacher sowie des Waffenfacheinzelhandels. Hierzu betreut er seine Mitglieder und bildet diese weiter aus. Er versteht sich als Schnittstelle zwischen Produzenten, Großhandel und Importeuren einerseits und den Nutzern des Waffenfacheinzelhandels, wie etwa Jägern, Sportschützen, Waffensammlern, Airsoftlern, Paintballern etc., für welchen er den Marktplatz PROGUN betreibt, andererseits, wobei er über die Geschäftstätigkeit seiner Mitglieder keine Kontrolle ausübt.

Weiterhin bietet er neben zahlreichen Serviceleistungen einen digitalen Waffenmarkt an. Gemeinsam mit anderen Verbänden war der VDB 1997 Mitbegründer des damaligen Forums Waffenrecht, dem heutigen Bundesverband zivile Legalwaffen, aus dessen Vorstand er am 16. Januar 2024 ausgeschlossen wurde[1], sowie des Europäischen Waffenfachhandelsverbandes (A.E.C.A.C.) und ist ideeller Träger der IWA OutdoorClassics.[2]

Der VDB ist gemäß ISO 9001:2015 zertifiziert[3] und im Lobbyregister des Deutschen Bundestags[4] eingetragen.

Politische Positionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Verbesserung der inneren Sicherheit im Konsens mit einem praxisfähigen Waffenrecht ohne rein bürokratische Verschärfungen und Einschränkungen
  • Verbesserung der Dialogfähigkeit und Modernisierung des Nationalen Waffenregisters
  • Evidenzbasierte Entscheidungen der politischen Akteure durch eine differenziertere Erfassung der Tatmittel in der polizeilichen Kriminalstatistik
  • Beibehaltung des erlaubnisfreien Erwerbs von freien Waffen und Abwehrmitteln
  • Entlastung von KMU und Bürokratieabbau
  • Sicherung und Ausbau der Absatzmärkte der Mitgliedsunternehmen[5]

Aktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Petition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Januar 2023 startete der VDB unter der Überschrift „Gegen die geplanten Freiheitseinschränkungen seitens der Bundesinnenministerin Nancy Faeser“ auf openPetition eine Eingabe an die FDP, um eine Änderung des Waffenrechtes zu verhindern, bei welcher insgesamt 74.040 Unterschriften gesammelt wurden.[6]

„Next Guneration“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beginnend mit dem 29. September 2023 wurde vom VDB in den sozialen Medien die Aktion Next Guneration gestartet, welche eine grundlegende Reform des Waffenrechtes fordert, die mit einer Entbürokratisierung, Harmonisierung und Entschärfung einhergehen soll. Diese Forderungen sind bislang:[7][8][9]

Forderung Erläuterung
Neufassung des Waffengesetzes Forderung einer Neuschreibung und Harmonisierung des Waffengesetzes
Nachwuchs fördern Reform von Altersgrenzen
Bedürfnisprinzip harmonisieren Reform des Bedürfnisprinzips zum Erwerb
Import erleichtern, Handel stärken Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen nach Deutschland aus Mitgliedsstaaten
Einhandmesser führen dürfen Erlaubnis des Führens von Einhandmessern
Entschädigungen implementieren Entschädigung für zum Zeitpunkt des Erwerbs legale, später aber verbotene Waffen
Waffenrecht ist Bundesrecht Bundeseinheitliche Umsetzung des Waffenrechts ohne landesspezifische Auslegungen
Mengenbeschränkungen streichen Es wird davon ausgegangen, dass das von einer Person ausgehende Risiko nicht mit der Anzahl der registrierten Waffen steigt
Erwerbsstreckungsgebot streichen Es wird davon ausgegangen, dass zeitliche Abstände zwischen den Waffenkäufen für das Risiko irrelevant sind
Waffenschein für Waffenfachhändler Büchsenmacher und Waffenfachhändler sollen unbürokratisch einen Waffenschein erhalten dürfen
Schalldämpfer erlaubnisfrei Es wird davon ausgegangen, dass von Schalldämpfern keine Gefahr ausgeht
Standard-Magazine erwerbbar machen Es wird davon ausgegangen, dass von Magazinen keine Gefahr ausgeht
Airsoftwaffen und Paintballmarkierer vom Waffengesetz auszunehmen Es wird davon ausgegangen, das Airsoft und Paintball nicht der Regulierung durch das Waffengesetz bedürfen
Nachtzieltechnik raus aus dem WaffG Grundsätzliche Legalisierung der Verwendung von Nachtzieloptiken, Infrarotaufhellern und Lampen
Neuordnung der Straftatbestände Verstöße ohne unmittelbare Sicherheitsgefährdung sollen eine Ordnungswidrigkeit werden
Aufhebung aller Waffenverbotszonen Die Einrichtung von Waffenverbotszonen wird als nicht zielführend angesehen
PKS differenzieren Es wird eine vollständige Differenzierung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Hinblick auf den Einsatz von Waffen gefordert
Munition alleine mit Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein erwerben dürfen Da Munition ohne Waffe weitgehend ungefährlich ist, sollten keine weiteren Papiere zum Erwerb benötigt werden, zumal Legalwaffenbesitzer bereits mehrfach bzgl. ihrer Zuverlässigkeit überprüft wurden
Kein auf Aussehen basierendes Verbot von Waffen In § 6 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) werden verschiedene Schusswaffen vom Schießsport ausgeschlossen. Dabei handelt es sich auch um halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, wenn die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt, das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bullpup-Waffen) oder die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt. Außerdem sind Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge und halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen aufweist, vom schießsportlichen Ausschluss betroffen. Dies wird als unzweckmäßig angesehen.
Expertenrat Waffenrecht Es soll ein Expertenrat bestehend aus Vertretern von Politik, Ministerien und Behörden, Verbänden, wie etwa Handels-, Schützen- und Jagdverbänden und Polizeigewerkschaften, sowie aus Justiz und Wissenschaft zum Thema Waffen, Gewalt und Kriminalität eingerichtet werden.

„fight4right.de - für faires Waffenrecht“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Juli 2022 begann die Aktion fight4right.de – für faires Waffenrecht, welche sich an die breite Masse, wie etwa Jäger, Sportschützen, Airsoft- und Paintball-Spieler, richtet und auch Aspekte des Führens von (Einhand)Messern und der Selbstverteidigung betrachtet.[10][11]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus - Delegiertenversammlung beschließt via Satzungsänderung Ausschluss des VDB. Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler, 16. Januar 2024, abgerufen am 21. Januar 2024.
  2. Startseite VDB. Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V., 9. November 2023, abgerufen am 9. November 2023.
  3. Zertifikat Prüfungsnorm ISO 9001:2015; Zertifikat-Registrier-Nr. 01 100 1800753. TÜV Rheinland, 9. Juni 2022, abgerufen am 16. Dezember 2023.
  4. Deutscher Bundestag - Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung / VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. Deutscher Bundestag, 17. Januar 2022, abgerufen am 16. Dezember 2023.
  5. Interessenvertretung des VDB - Unsere Aufgabe – unsere Positionen. Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V., 9. November 2023, abgerufen am 9. November 2023.
  6. Sicherheit - Gegen die geplanten Freiheitseinschränkungen seitens der Bundesinnenministerin Nancy Faeser. openPetition, 16. Januar 2023, abgerufen am 22. November 2023.
  7. Wir drehen den Spieß um!Unsere Forderungen. Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V., 9. November 2023, abgerufen am 9. November 2023.
  8. Wirtschaftsverband fordert vollständige Neufassung des Waffenrechts / Der VDB geht mit "Next Guneration"-Kampagne in die Offensive. Handelsblatt, 28. September 2023, abgerufen am 11. November 2023.
  9. Der VDB fordert den drastischen "Reset": ein komplett neu verfasstes Waffengesetz für die "Next GUNeration". all4shooters.com, 29. September 2023, abgerufen am 11. November 2023.
  10. Startseite fight4right.de. Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V., 9. November 2023, abgerufen am 9. November 2023.
  11. VDB-Kampagne "Fight4Right - Für faires Waffenrecht" gestartet - Bringen wir jetzt mit einer branchenweiten Kampagne Power auf die Straße! Abgerufen am 14. November 2023.