Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/02

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Anonymes Werk?

Hallo zusammen, ist Datei:Hanau Neustadt - Wallonische Kirche (Innenraum).png wirklich für uns akzeptabel lizenziert? --Flominator 09:27, 1. Feb. 2010 (CET)

Wohl kaum. 1940 + 60 Jahre + 70 Jahre pma = 2070 -- ST 09:51, 1. Feb. 2010 (CET)
Ne reicht sicher nicht. Entweder muss es mindestens 100 Jahre alt sein, oder die Veröffentlichung muss vor 1923 nachgewisen sein. Und beide Varinaten setzen voraus das der Urheber, mit gründlicher Recherche nicht mehr ermitelbar ist. Nichts davon ist hier gegeben. Bobo11 11:42, 1. Feb. 2010 (CET)

Hallo, bei meinem o.a. Foto soll es Probleme geben, weil es in Belgien keine "Panoramafreiheit" gibt. Ich kenne mich mit dem URV leider gar nicht aus - sollte ich was tun? Danke und Gruß, Deirdre 15:20, 1. Feb. 2010 (CET)

Es gibt erst dann Probleme, wenn du das Bild nach Commons hochladen möchtest ;) Keine Panik, kein Grund, irgendwas zu unternehmen. --Marcela 15:27, 1. Feb. 2010 (CET)
Hier gilt DACH-Recht und dementsprechend Panoramafreiheit, also ist das Bild hier problemlos. Probleme gibt´s nur, wenn du, wie Ralf bereits schrieb, das Bild nach Commons laden möchtest oder belgischer Staatsbürgerin bist (im letzteren Fall gibt´s aber nur für dich persönlich Probleme, da könnte eine Socke helfen). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:35, 1. Feb. 2010 (CET)

Ich bin Deutsche, also kein Problem. Danke für die schnelle Auskunft! Gruß, Deirdre 15:38, 1. Feb. 2010 (CET)

Was ist hier zu tun? Der Autor fügt hier eine Handlung ein. Sie fliegt hier raus, falsche Verfilmung und abgeschrieben. Was macht der Autor? Er baut hier die nächste Handlung ein. Und die finde ich bei Weltbild hier. Umfangreiche Versionslöschungsaktion? URV-Babberl? Nur für die Handlung oder für den ganzen Text? --MannMaus 16:54, 1. Feb. 2010 (CET) P.S.: Ich hab die Handlung erstmal rausgenommen. --MannMaus 17:00, 1. Feb. 2010 (CET)

Solange die Urheberrechtsverletzung nicht mehr in der aktuellen Version des Artikels vorhanden ist, ist der URV-Baustein nicht notwendig. Auf jeden Fall müssen die Versionen, die die Urheberechtsverletzung enthalten, gelöscht werden (=> Versionslöschung, bitte einen Admin konsultieren). Bei den Handlungsbeschreibungen handelt es sich übrigens um geschützte Texte. -- Yellowcard 18:24, 1. Feb. 2010 (CET)
Hab ich so gemacht, auch wenn der Autor meint, er hat verändert. (Mir war das zu ähnlich.) Danke! --MannMaus 19:53, 1. Feb. 2010 (CET)

Hallo URVler, es geht um ein Foto eines psychologischen Testes, der aus den 50er Jahren stammt. Da Produkte wohl photographiert werden können dachte ich es sei eigentlich kein Problem. Wie sieht es denn damit aus? Gruß -- Widescreen ® 18:03, 1. Feb. 2010 (CET)

Moin!
„Hallo URVler“ – das ist fast schon ein PA ;-) Zur Sache: Nur weil das fotografiert werden kann, heißt das nicht, daß das keinen urhebrrechtlichen Schutz genießt. In diesem Fall dürften die Muster jedoch nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urhebrrechtlich geschützt zu sein, und deshalb sind sie IMHO ok.
Viele Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:19, 1. Feb. 2010 (CET)
PS: Eine Lizenz mußt Du dennoch angeben. Schau einfach mal hier. Am einfachsten ist es hierzu, einfach
{{Bild-GFDL-Neu}} {{Bild-CC-by-sa/3.0/de}} {{Bild-CC-by-sa/3.0}}
auf die Dateibeschreibungsseite zu schreiben (→ GFDL und Creative Commons). Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:22, 1. Feb. 2010 (CET)
Keine Schöpfungshöhe, Bild beschneiden und anschließend {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} setzen (und bitte nicht die Lizenzbausteine wie von Ireas vorgeschlagen. Das wäre im extremsten Fall eine Schutzrechtsberühmung, wie erst zuletzt noch in Historiografs Archive-Artikel dargelegt. ;)) Gruß -- Yellowcard 18:27, 1. Feb. 2010 (CET)
Aber die Orgiginaldatei (nicht zugeschnitten) ist doch durchaus nicht per se gemeinfrei, oder? Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:31, 1. Feb. 2010 (CET)
Ähm?! Was? Beschneiden? Soll die Datei noch bearbeitet werden? Und dann die ganzen Lizenzen rein? -- Widescreen ® 18:35, 1. Feb. 2010 (CET)

Nach Schweizer Recht ist das Foto nicht geschützt, nach deutschem Recht ja (eindeutig 3D). Nochmal genauer hingeguckt... das ist eine 2D-Kopie. --Marcela 18:37, 1. Feb. 2010 (CET)

@Widescreen: soll ich es bearbeiten und umlizensieren? --Marcela 18:39, 1. Feb. 2010 (CET)
Ralf: Ich hab schon … Du darfst aber gerne nochmal drüberbügeln, ich bin da noch relativ unerfahren. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:42, 1. Feb. 2010 (CET)
Ah, ihr könnt Gedanken lesen! Vielen Dank. Super. Die URVler sind echt weiter zu empfehlen! -- Widescreen ® 18:43, 1. Feb. 2010 (CET)
Ich habs mal noch etwas entgraut. --Marcela 18:47, 1. Feb. 2010 (CET)
Das ist ja ein Service hier! Wie früher ;-). -- Widescreen ® 18:48, 1. Feb. 2010 (CET)
Jaja, früher (TM) war alles besser ;) --Marcela 19:04, 1. Feb. 2010 (CET)

Bitte einmal dort vorbeischauen und Rechtslage beurteilen, dankeschön. :-) -- Yellowcard 23:00, 1. Feb. 2010 (CET)

Grundsätzliche Frage

Hallo, ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage:
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Gegebenheit, dass wir Bilder, die wir von Commons in die Wikipedia einbinden, nicht lizenzkonform behandeln? Wir setzten weder den Namen des Urhebers noch die Lizenz unter das Bild im Artikel. Warum dürfen wir im Gegensatz zu allen anderen, die Bilder von Commons verwenden, hier eine Ausnahme machen? Gruß--Dein Freund der Baum 10:52, 1. Feb. 2010 (CET)

Au weih, mach das Fass bloß wieder zu! Das gibt hier sonst wieder eine der unendlich öden Debatten und wir drehen uns wie 100 mal zuvor im Kreis. Wir verlassen uns darauf, dass ein Uploader damit einverstanden ist, dass wir die Bilder so nutzen, wie sie schon immer genutzt wurden, nämlich lizenzwidrig. -- ST 10:56, 1. Feb. 2010 (CET)
Nicht, dass wir Bilder, die hier lokal liegen, anders behandeln würden.... --Guandalug 10:58, 1. Feb. 2010 (CET)

Klick mal auf eine Bild, dann hast du alle Urhegerrechtlichen Invormationen. Das reicht, da wir die urheberrechltich relevanten Daten Lokal vorrätig haben. Das sit eben der Knackpunkt der die meisten vergessen (und genau in dem Punkt die Lizenz verletzen). In unserem System (uns=Wikipedia), ist eben mit dem Befehl Datei:XY.jpg immer die Bildbeschreibungsseite (mit den ganzen Lizenzen) automatisch verlinkt. ICh kann gar kein Bild ohne Beschreibungsseite einbinden. Es ist ja auch in Bücher erlaubt am Schluss eine Bildverzeichnugsnachweisz zuführen und erst dort die Lizenzen und Urheber aufzuführen. Wir machen hier das gleiche nur elektonisch. Wichtig ist eben das das ganze nicht getrennt werden kann. Ich muss sicherstellen das zu jedem Bild jederzeit zu 100% der Urheber und die Lizenz richtig zugewisen werden kann, das wie ist nicht so wichtig, sondern eben das ich es kann. -- Bobo11 11:02, 1. Feb. 2010 (CET)

Zur Klarstellung: Das ist Bobos persönliche Auslegung der Lizenz, keineswegs eine offizielle oder gar rechtlich wasserdichte Annahme (und zumindest die Aussage „ICh kann gar kein Bild ohne Beschreibungsseite einbinden.“ ist falsch). Dass ein Bildnachweis am Ende eines Buches reicht, wenn dort die Lizenz vermerkt ist, vermag ich ebenfalls stark zu bezweifeln. -- Yellowcard 18:18, 1. Feb. 2010 (CET)
Es ist durchaus fragwürdig, dass ein Bildautor nicht mal in der Versionshistorie eines Artikels auftaucht, obwohl er möglicherweise am meisten zum Artikel beigetragen hat. In der DVD-Version der Wikipedia, in der die Bilder direkt und fest eingebunden waren, ist dann sogar jeglicher Hinweis