Wikipedia Diskussion:Oversightkandidaturen/Sargoth 3

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Persönlichkeitsrecht[Quelltext bearbeiten]

Könntest du deine Position hier noch mal ausführlich erläutern? Inwiefern siehst du dich in einer Minderheitenposition? Freundliche Grüße --11:13, 2. Mai 2015 (CEST) (ohne Namen signierter Beitrag von Lutheraner (Diskussion | Beiträge) 11:13, 2. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Gefühlt befinde ich mich in einer Minderheitsposition. Umfragen gibt es dazu wohl nicht, ich kenne jedenfalls keine. Der letzte Anlass war die Diskussion um Andreas Lubitz. Die Anlage des Artikels hat hier sehr lange gedauert, da es starke Bedenken dagegen gab, die ich nicht teile. Ich bin auch dafür, fair mit seinen Arztbesuchen umzugehen - aber dass er das Flugzeug gegen den Berg gesteuert und 149 Menschen getötet hat, war nach der Pressekonferenz der französischen Staatsanwaltschaft sicher. Ein letztes, äußerst unwahrscheinliches Szenario war das der vergifteten Atmosphäre im Cockpit. Die Relevanzfrage war bei der Diskussion nicht das Entscheidende, vielmehr gab es eine starke Aversion gegen Newstickeritis und eben auch den Drang, Lubitz zu schützen. Ich kann aber auch ein fiktives Beispiel nehmen: Ein Unternehmer wurde beim Genuss illegaler Stimulanzien erwischt. In den Artikel über eine lebende Person gehört das nicht, es schadet ihr konkret und hat nichts mit dem bedeutsamen Wirken zu tun. Aber warum nach ihrem Ableben zehn Jahre warten, bevor es in den Artikel kommt? Der Vorfall ist Teil der Gesamtpersönlichkeit und sagt etwas über die Gesellschaft aus, in der sie sich bewegt hat.−Sargoth 11:20, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Bleiben wir beim letzten Besispiel: Bist du der Meinung, das gehört in den Artikel, auch wenn sonst keinerlei Zusammenhang mit seinem sonstigen Wirken gegeben ist?--Lutheraner (Diskussion) 11:38, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Zusammenhang mit dem sonstigen Wirken muss nicht gegeben sein, auch wenn sie konstruierbar ist. Es gibt schwäbische Bastler, die um 5 Uhr Morgens aufstehen und ihr Leben lang mit nüchternem Tagwerk unternehmerische Weltimperien schaffen. Es gibt koksende Wertpapierhändler, die komplett den sozialen Bezug verlieren. Und es gibt einsame Vorbilder, die ausschweifend zu feiern wussten. Also ja. −Sargoth 11:46, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
@Sargoth: Auf die Frage "Aber warum nach ihrem Ableben zehn Jahre warten, bevor es in den Artikel kommt?" gibt es eine einfach Antwort: es schadet den Nachfahren und 10 Jahre sind nun wirklich keine Zeit, wo etwas verblaßt. Ich würde sowas sogar auf 40 Jahre setzen. Genauso wie Urheberrecht, da allerdings käme ich von der anderen Seite: runter von 70 auf 40 Jahre. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 16:31, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Was soll das denn bringen mit den 40 Jahren? Warum sollte man das so sehr heruntersetzen wollen? Außerdem ist es besser, wenn die Zeit global halbwegs übereinstimmt und man nicht in dem einen Land schon Dinge frei veröffentlichen darf, die in anderen Ländern noch jahrzehntelang nicht gehen. Und in den meisten Ländern gibt es auch 70 Jahre Urheberrechtsschutz, einige haben sogar 100 Jahre Frist. Urheberrecht#Dauer des Schutzes: „Im Standardfall – also ein einzelner Autor, der ein eigenes Werk zu Lebzeiten veröffentlicht – gibt die revidierte Berner Übereinkunft eine Mindestdauer von 50 Jahren nach dem Tod des Schöpfers (post mortem auctoris) vor.“ Du möchtest also eine kürzere Frist als die dieser Übereinkunft? Das wird so nicht machbar sein. Im Übrigen steht dort, dass die Schutzfrist in Deutschland auf 70 Jahre erhöht wurde (wohl wegen der einheitlichen Anpassung), sie war also früher vor 1965 niedriger. Und in Mexiko liegt sie gar bei 100 Jahren und das US-Recht ist noch komplizierter. Siehe auch Urheberrecht#Internationales Urheberrecht:„Grenzüberschreitende Szenarien spielen im Bereich des Urheberrechts eine besonders große Rolle.“ Nee, das bringt’s gar nicht mit dieser Idee von 40 Jahren. Siehe auch Urheberrecht (Europäische Union). --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 17:54, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
@Informationswiedergutmachung:, lebenden Personen kann solch eine Information geschäftlichen Nachteil bringen, die Karriere behindern oder auch einfach so traurig machen. Ich finde aber nicht, dass Genuss illegaler Stimulanzien eines Vorfahren etwas Schadhaftes für Nachfahren darstellt; es hat doch mit ihnen gar nichts zu tun. Wer würde denn beim Einstellungsgespräch sagen „Sagen Sie mal, in der Wikipedia steht, dass ihr Vater 1973 an einer Haschzigarette gezogen hat. Was sagen Sie denn dazu?“ Sicher ist das aber immer eine Sache, von welcher Perspektive solch eine Information wahrgenommen wird und bösartige Menschen können das sicher ausnutzen, nur wo ist die Grenze? Um die Diskussion viel weiter zu machen: Wer ist betroffen? Erinnerst du dich an die Städte, die die dort geborenen Nazigrößen aus der „Persönlichkeiten“-Liste haben wollten? −Sargoth 18:04, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ich verstehe nicht, was am Rauchen von Haschzigaretten eine relevante Information sein soll. Laut einer Reportage von vor einigen Tagen haben das 1/3 aller Erwachsenen schon mal gemacht (wenn ich das richtig im Kopf habe). Soll man das nun in jeden 3. Personenartikel reinpinnen? Das wäre ziemlicher Unsinn. Um derartige Lappalien geht es hier doch gar nicht. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 18:51, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Alle die Beispiele haben einen realen Hintergrund, hier Bill Clinton. Schadet sein Konsum Hillary Clinton bei der Kandidatur? Wir werden sehen. Hätte das erst post mortem eingefügt werden sollen, und wenn, wann? Ich finde solche Fragen nicht so einfach. −Sargoth 18:58, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ach so, das kannte ich noch nicht. Aber was für eine Rolle spielt das denn? Ich sehe nicht, warum das irgendeinen Unterschied machen sollte. Na ja. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 19:01, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Außerdem: Wer ist denn da gestorben? Clinton doch nicht. Was soll das mit post mortem zu tun haben? Ich kapier langsam gar nix mehr. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 19:03, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Dieser ganze Abschnitt dreht sich ausschließlich um post mortem. Ich habe Clinton nur verlinkt, weil du meintest, das sei eine Lappalie. Ist es aber nicht, weil das Beispiel, über das ich mit Lutheraner ja hier geredet habe, sich um den Genuss illegaler Stimulanzien dreht und Clinton bereits zu Lebzeiten durchs Paffen an einem Joint irre öffentliche Resonanz erzeugt hat. Nun hat Marihuana vor allem in den USA ja ganz andere Konnotationen als andere Substanzen, das ist aber hier nicht die Frage. Die ethischen Fragen sind: soll (beispielhaft) der Genuss illegaler Stimulanzien, wenn er bekannt war und belegbar ist, relativ zügig in einen Artikel über einen Verstorbenen eingefügt werden, soll es eine Diskretionsfrist geben, und wenn ja, wie lange sollte sie dauern, oder sollte er gar keine Erwähnung finden? −Sargoth 23:41, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
So etwas kann man doch im Artikel nur dann aufnehmen, wenn es auch eine breite öffentliche Rezeption dazu gegeben hat. Das gibt es meistens nicht, weil es eben viel zu irrelevant ist. Und das hat auch nichts mit gestorben oder nicht zu tun. Wenn es relevant ist, dann steht es wie bei Clinton schon vorher drin, also ist das ein ganz schlechtes Beispiel für prä oder post mortem. Auch in dem Artikel steht einiges drin, was nichts damit zu tun hat, ob eine Person lebt oder nicht mehr.
Warum sollte es bei irgendeinem Unternehmer ganz plötzlich relevant werden, nur weil der irgendwann gestorben sein wird? Der Tod macht es auch nicht relevanter. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 21:59, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Relevanz des Konsums von Genussmitteln eines verstorbenen Unternehmers. Naja, sicher, das ist bei Literaten und Künstlern der Geschichte eher von Relevanz. Manchmal zur Abwertung beschrieben, für mich aber interessanter Aspekt der Persönlichkeit, keinesfalls negativ belegt und hilfreich für die Bewertung des gesellschaftlichen Umfelds. Hab ich aber auch schon gesagt. Grüße −Sargoth 11:49, 4. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Postmortales Persönlichkeitsrecht[Quelltext bearbeiten]

Hallo Sargoth, magst Du Deine Position zum postmortalen Persönlichkeitsrecht noch etwas auformulieren? Ich nehm da nämlich sehr viele unterschiedliche Positionen wahr, und bin mir daher nicht sicher, ob ich Deine Minderheitenposition identifizieren kann. Gerneallgemein, oder, falls das leichter fällt, z. B. am fiktiven Beispiel eines Wissenschaftlers oder Unternehmers, der sich irgendwann einmal etwas hat zuschulden kommen lassen. Angenommen, Wikipedia trägt dem Persönlichkeitsrecht Rechnung (was ich nicht nur richtig, sondern alternativlos finde), und stellt sich auf den Standpunkt, im Sinne des Rehabilitationsgedankens diese Straftat nicht zu erwähnen: Sollte der Artikel dann nach dem Ableben umgebaut werden, wann gegebenenfalls? --Port(u*o)s 12:05, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Moin Port(u*o)s, ja, nach dem Ableben sollte er erweitert werden. Ich kann nur schwer im Ungefähren diskutieren und habe auch manchmal das unbestimmte Gefühl, dass wir umso stärker aneinander vorbeireden, je abstrakter wir werden. Wahrscheinlich ist es tatsächlich so, dass der Zeitraum zwischen Tod und Einfügen umstritten ist. Ein antiker Herrscher eines Mittelmeeranrainerstaates, der Tabak geraucht, Wein getrunken und halluzinogene Pilze verzehrt hat, wird nur noch als historisch-mythische Figur wahrgenommen und ist seiner realen Persönlichkeit komplett entkleidet. Ein Mensch, der gestern noch in einer Talkshow saß, wird weiterhin als existent gesehen. Wann der Prozess der Nicht-Mehr-Existenz abgeschlossen ist, scheint mir der Kernpunkt zu sein und für mich ist es eben schon nach der Bestattung soweit. −Sargoth 12:24, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Die Trauerzeit betrug früher ein Jahr. Solange wurde Trauerkleidung getragen und es galt: de mor­tu­is nil ni­si be­ne. Die moderne Psychologie hat das im Verwertungsinteresse des Kapitalismus erheblich verkürzt, auf aktuell zwei Wochen: [1]. Wenn in Wikepedia nicht einmal die menschlichen Mindeststandards des Schutzes der Angehörigen geachtet werden sollen, und du nicht bereit bist, deine Position zu überdenken, werde ich wohl meine Pro-Stimme wegen deiner ansonsten guten Admintätigkeit zurückziehen müssen. --Stobaios 18:25, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Stobaios, das Original des lateinischen Spruchs habe ich vorne verlinkt. Der FAZ-Artikel passt nicht recht, hier wird ja nicht getrauert, sondern recht profan auf der Hauptseite im Kasten Verstorbene verlinkt. Über Verstorbene, die ich persönlich kannte, kann ich auch nichts Schlechtes sagen und will das auch gar nicht. Auch nicht später als 40 Jahre. Und ich will auch nichts Schlechtes über andere Verstorbene sagen. Allerdings habe ich kein Problem damit, zu Lebzeiten verborgene Facetten der Persönlichkeit wieder sichtbar machen. Ich habe mir im Zuge der Diskussionen darüber während der Erweiterung von WP:BIO, bei der ich beim Workshop 2010 war, auf dem die Einfügung erarbeitet und von mir mitgetragen wurde, eben festgestellt, dass ich postmortales Persönlichkeitsrecht als geltendes Recht akzeptieren, empathisch nachfühlen, aber nicht intellektuell durchdringen kann, da ich mir eine - würdevolle - Gesamtdarstellung einer Persönlichkeit wünsche. Reflektieren der Position immer gerne. Grüße −Sargoth 18:52, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Der FAZ-Artikel passt insofern, als es mir um die trauernden Freunde und Angehörigen geht. Trauerfeiern finden oftmals auch einige Tage nach der Beisetzung im kleinen Kreis statt, manchmal bestehen Wartezeiten durch das Krematorium für die Urnenbeisetzung. Ich finde, die Trauernden haben ein Recht auf eine Trauerzeit ohne Beeinträchtigung durch von Dritten ausgegrabene Skandale aus dem Leben des Verstorbenen. --Stobaios 17:52, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Finde ich auch in Ordnung. Trage ich auch mit. Kraftakte oder Hysterie wirst du bei mir in dem Zusammenhang nicht finden, nur möglichst sachliche Diskussionsbeiträge. Oft bin ja ich der mit den „moralischen Prinzipien“, diesmal bin ich ausnahmsweise der, der weniger Bedenken hat. Damit fühle ich mich ganz wohl, denn das spricht für die Community, jedenfalls die, die sich hier und unter Enthaltung dazu äußern. Weniger gut könnte ich mit einem Szenario leben, bei dem keinerlei Rücksicht aud Dritte genommen werden soll. Grüße −Sargoth 18:07, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Das klingt ja schon mal etwas anders als oben für mich ist es eben schon nach der Bestattung soweit. Gut, dass wir darüber gesprochen haben. --Stobaios 18:19, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Neuwahl[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe nicht, warum es keine Kandidatenauswahl gibt und keine Aufforderung zumindest an Admins zur Kandidatur. So macht der Satz mit dem Platz 5 auch überhaupt keinen Sinn. Das hätte man ganz anders organisieren müssen, auch die Wiederwahl(en) kann man da mit einbeziehen. Mir mag das Wahlverfahren gar nicht gefallen. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 15:41, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Wer mag, soll kandidieren. Wer mehr prozentuale Zustimmung hat, nimmt an. Die Frage, ob es nur 5 oder mehr sein sollten, wurde öfter angeschnitten, ist aber auch keine Entscheidung derer, die kandidieren. Grüße −Sargoth 17:45, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
„Wer mehr prozentuale Zustimmung hat, nimmt an.“ Das finde ich einen seltsamen Wahlansatz. Außerdem: Wer wird denn nun schon noch gegen dich kandidieren wollen? ;-) Und wenn derjenige und du dann mehr Prozente hätten als Xenon, würde der nicht die Wiederwahl annehmen? Oder wie jetzt? Das scheint mir doch sehr seltsam und zudem auch undurchschaubar zu sein. Gut funktionieren können Wahlen nur, wenn es auch vorher Aufrufe gegeben hat zu kandidieren. Die habe ich auf WP:AN aber gar nicht gesehen, dort würde das hingehören. :-/ Ich weiß nicht, warum nur die OS-Wahlen immer derart chaotisch ablaufen müssen. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 18:58, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Das OS-Wahlprozedere wird seit Jahren immer wieder thematisiert und es wird sich auch dieses Jahr nichts ändern. NNW 19:03, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Das befürchte ich ja auch. :-( --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 20:20, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ich erinnere an dieser Stelle an die "Wahl", als ein heutiger Fußgänger als einer von zweien sicher Gewählten bei drei Kandidaten galt, die bisherigen OSler aber unisono klarmachten, daß sie lieber die anderen beiden hätten, worauf der heutige Fußgänger - damals angesehener Admin und Ex-SR - keinen Bock mehr hatte und zurückzog.
Analoges gälte aber natürlich auch für Gremien, die sich sogar nominell selber wählen (OTRS, MP). --Elop 23:49, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Zurückziehen kann man im Prinzip immer. Es hat letztes Jahr auch schon mal ein schon gewähltes SG-Mitglied zurückgezogen und ist wieder abgetreten. Wodurch dann aber niemand mehr den geleerten Platz belegen konnte.
Aber wenn bei einer Wahl die Kandidaturen überhaupt nicht parallel und zeitgleich stattfinden, wie soll es dann überhaupt gehen mit Zurückziehen und dergleichen? Wenn jetzt oder in 5 Tagen jemand eine OS-Kandidatur starten würde, wie viele oder wenige Chancen hätte er oder sie dann noch, während die anderen Kandidaturen schon halb durch sind? Das Verfahren funktioniert so eben nicht, zumal ohne Aufruf vorher und ohne zeitgleichen Start. Da braucht doch schon niemand mehr überhaupt anzutreten, denn man kann sich doch ausrechnen, dass man keine Chancen mehr hat. Insofern ist es auch reine Theorie, dass jemand einen höheren Prozentsatz erreichen könnte. Und es müsste auch niemand die erfolgreiche Wahl ablehnen, also könnte es dann eben auch mehr als 5 Gewählte geben, wenn ein anderer Kandidat auch 70 % erreichen würde. Das Verfahren ist ziemlich daneben – völlig unabhängig von den jeweils Kandidierenden. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 22:07, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Winternacht und alle, parallel läuft die Diskussion unter WD:OK. Vielleicht kommt ihr dort besser zu einem Plan. Grüße −Sargoth 22:38, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Hat ja nun hier begonnen. ;-) Man könnte auch die Obergrenze von 5 einfach kippen, die ist doch eh rein informell. Dann hätten nachfolgende Kandidaten auch eine Chance. Von einer Untergrenze von 5 weiß ich auch nichts, wo soll das festgelegt worden sein? Da nicht. Dort wird aber dahin verlinkt und die Mindestanzahl ist drei und nicht fünf. Und eine Obergrenze von 5 nur bei der ersten Wahl. Am einfachsten wäre es evtl., die Obergrenze informell anzuheben und dann für die freien Plätze eine ordentliche Neuwahl durchzuführen. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 22:50, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
5 sollten das Maximum sein, da schließlich möglichst wenig Leute Zugriff auf die versteckten Daten haben sollten. Den Blödsinn wie in der EN-WP, wo es 53 Oversighter gibt, sollten wir nicht mitmachen. XenonX3 – () 22:58, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Genau: Viele, die sich mit der Funktion beschäftigen, wollen die Anzahl deshalb überschaubar halten, um die Öffentlichkeit möglichst gering zu halten, die auf potentiell schädliche Inhalte zugreifen kann (Admins, CU und OS sind auch Öffentlichkeit, weil eben nicht privat). In enWP wird das allerdings wie XenonX3 sagt völlig anders gesehen. Viele der Benutzer sind dann auch noch zusätzlich Checkuser und ArbComer. Datenschutz und so ist da nicht wirklich vorgesehen. Das Problem dabei sind nicht die Aktionen, sondern die nicht protokollierte Einsicht in Daten und Logs. −Sargoth 23:03, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Was ich zu ergänzen vergaß: Es besteht hier auch gar nicht der Bedarf nach mehr Oversightern, weil es nicht zu so vielen Aktionen kommt, für die man mehr "Personal" bräuchte. 3 würden so gesehen auch reichen. XenonX3 – () 23:12, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
(BK) Ja sicher, ich sag ja auch nichts von zig Leuten. Ist ja krass in der en-Wikipedia. :-( Wozu benötigen die denn so viele? Wird doch viel mehr versteckt als hier? Gibt es dort auch ein Pseudolog oder etwas Ähnliches, wo man sehen kann, wie viel dort versteckt wird? Ob es nun 5 oder bspw. 7 Leute sind, die hier Daten verstecken können, da sehe ich bezüglich Öffentlichkeit und so keinen großen Unterschied. Aber es wären dann eben mehr Leute erreichbar, um zeitnah verstecken zu können. Insofern ist es durchaus ein Vorteil, wenn es 7 gäbe statt 5 – ausgehend davon, dass eine ungerade Anzahl gewünscht ist wegen interner Abstimmungen untereinander im Sinne von Diskussion über etwas, wo man sich nicht einig würde.
Wenn möglichst wenige Leute Zugriff auf die Daten haben sollen und das das einzige Kriterium wäre, dann dürftet ihr nun gar nicht gewählt werden, weil es ja noch 3 OSler gibt und insofern ausreichend per damaligem MB mit Untergrenze von 3. :-P Also ist „möglichst wenige Leute“ offensichtlich nicht das einzige Kriterium dafür. Und deswegen spricht auch nichts gegen 7, wohl aber gegen 50 oder 40, die auch nicht umfangreicher und besser verstecken könnten als bspw. nur 10. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 23:14, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
@XenonX3: Wenn 3 auch ausreichen würden, braucht man wahrscheinlich wirklich keine 7. Aber wie gesagt ist die Anzahl der Aktionen nicht das einzige Kriterium. Es müsste eben gerade bei persönlichen Daten schon auch meistens jemand da sein, der sie weglöschen kann. Das ist mit 3 Leuten viel weniger gegeben als mit 5 und mit 7 könnte man eben tatsächlich zeitnaher reagieren, wenn es dringend ist. Und das Kriterium halte ich eben auch für wichtig. Was bringt es, wenn 3 Leute wenig zu tun haben, aber 2 in Urlaub wären und der eine gerade zufällig nicht da ist und dann über längere Zeit hinweg etwas nicht entfernt werden könnte? Dann ist die Öffentlichkeit nicht bei 5 oder 7 Leuten, sondern bei ca. 250 (Admins) und das ist deutlich(!) mehr als 7. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 23:20, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Hinzu kommt, dass man dann auch noch einen Admin anschreiben müsste, weil man es ja nicht öffentlich ins Wiki posten soll. Aber welcher der ca. 240 (ohne SG) wäre dann dafür zuständig und sollte daraufhin angemailt werden? Oder es müsste irgendeinem der Admins rein zufällig nebenher auffallen (wenn etwas auf irgendeiner Seite prominent stünde), damit das schon mal aus der vollen Öffentlichkeit verschwinden könnte. Es wird also immer komplizierter, je weniger Oversighter es gibt. Deshalb halte ich 7 auch für durchaus ok. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 23:26, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
(BK) Gefühlt würde ich sagen, dass dringende Fälle innerhalb einer Stunde erledigt werden (die Oversight-Tickets bleiben selten viel länger unbearbeitet stehen). Der Rest innerhalb der nächsten Stunden. Einzelne Fälle brauchen länger, wenn erstmal diskutiert werden muss. Falls gar nichts passiert und sich kein OSler auf eine Anfrage meldet, kann man zur Not auch noch die Stewards benachrichtigen. Es kommt zwar sehr selten vor, aber gelegentlich kommen von dort auch einzelne Aktionen. XenonX3 – () 23:28, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Oh, wirklich? Wusste ich gar nicht. Darauf muss man aber auch erst mal kommen, dass man dann für de-Oversights noch Stewards anschreibt.
Also, wenn du sagst, dass es so bislang gut funktioniert und zeitnah genug bei den dringenden Sachen, dann wird das wohl nichts mit der Neuwahl mit Aufstockung. Tja, dann weiß ich es auch nicht. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 23:33, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Kontra zu Adminknöpfen?[Quelltext bearbeiten]

„Contra zu Adminknöpfen un [sic!] Ermangelung anderer Möglichkeiten dies auszudrücken.“ Da scheint jemand diese Seite nicht zu kennen oder wie soll man diesen Satz verstehen können? Die Seite ist nicht mal halbgeschützt: „Diese Seite sollte eigentlich halbgeschützt sein, sie ist aber für alle bearbeitbar.“ Und im letzten Jahr war sie nur 4 Monate lang vollgeschützt, dann schon wieder frei. Wo also ist dort die „Ermangelung anderer Möglichkeiten“ zu sehen? Frage an den Kandidaten, angeregt durch den Kommentar: Willst du wieder, wie vor einigen Jahren schon, die Seite offen halten oder eine Weile nach der Wahl wieder öffnen? Frage an die anderen Admins: Wie wäre es mit einem Halbschutz für die Seite? --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 00:08, 4. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Letzte Seitenschutzbearbeitung stammt allerdings von Sargoth selber. -jkb- 00:31, 4. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ja, aber da hat er nur den einjährigen Vollschutz halbiert. Da das Jahr aber inzwischen abgelaufen ist, ist die Seite jetzt ganz ungeschützt. Und zwar als einzige AWW-Seite außer einer, die ausdrücklich auf Wunsch hin ungeschützt blieb. Hier wurde nur damals der Vollschutz für das 1 Jahr reduziert, da ging es nicht um den Halbschutz nach 1 Jahr. Das hat deswegen mit dem üblichen Problem zu tun, dass nach einem abgelaufenden Vollschutz nicht wieder automatisch auf Halbschutz umgeschaltet wird. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 00:46, 4. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Aus einem Kommentar „Halbsperre ausreichend“ lese ich jedenfalls keinen Wunsch heraus, dass die Seite als zweiteinzige AWW-Seite zukünftig im Gegensatz zu den letzten 6 Jahren völlig ungeschützt bleiben soll. Im Gegensatz hätte er wohl kaum die eigene Seite unbegrenzt halbschützen dürfen, wo sie doch nur bis zum 1.4. von NNW geschützt wurde, oder? Insofern war das eine Entscheidung für Halbschutz (statt Vollschutz), aber sicher nicht gegen einen Halbschutz. Die Seite sollte wie üblich behandelt werden und üblicherweise wird nach Ablauf des Vollschutzes ein Halbschutz eingesetzt. Also wäre das hier auch angesagt. NNW hatte keine Möglichkeit, die Seite mit 1 Jahr Vollschutz und zugleich danach Rückfall auf Halbschutz zu schützen, diese Option gibt es nicht. --Winternacht in Wikimedias supergeschützten Wikis 00:59, 4. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Falls diese Kandidatur erfolgreich ist und die Seite vollgeschützt wird, kann es schon passieren, dass ich sie, wenn alle schlafen, heimlich wieder freigebe. −Sargoth 09:24, 4. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Zum Kontra von 32X[Quelltext bearbeiten]

@32X:, bitte entferne die Beleidigung. 6.-letztes Wort. Möchte mich so nicht von dir bezeichnen lassen, egal wie verbittert du bist, weil ein anderer das Pulldownmenü genutzt hat und ich meinte, dass du dich nicht so aufregen solltest. Nimm von mir aus Depp. Grüße −Sargoth 23:40, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Moment, du meinst das letzte Wort in „fauler Admin, böser Mensch oder Arschloch“ stellt eine Beleidigung dar, während du es „Nur albern“ (diff) findest, wenn sich jemand dagegen zu wehren versucht, dass Beiträge mittels „Entfernung von groben Beleidigungen, Aufstachelung zum Hass, Gewaltaufforderungen, potenzieller Volksverhetzung oder Ähnlichem“ (inklusive Linksetzung zu StGB-Artikeln!) versionsgelöscht oder per Oversight für Normalnutzer unsichtbar gemacht werden?
Entweder es wurde (nach deiner Aussage) „eine Beleidigung mit zutreffendem Kommentar entfernt“ (= „Entfernung von groben Beleidigungen, […] potenzieller Volksverhetzung oder Ähnlichem“) ODER meine sprachliche Hyperbel ist beleidigend. Beides geht nicht. Und solange du als Admin zu faul bist, um mir aufzuzeigen, dass meine Aussage im betreffenden Edit
  • eine grobe Beleidigung („in Deutschland eine Straftat nach § 185 StGB“)
  • eine Aufstachelung zum Hass
  • eine Gewaltaufforderung („Die juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang“)
  • eine potenzielle Volksverhetzung („in Deutschland eine Straftat nach § 130 StGB“)
  • oder Ähnliches (also nur eine Straftat, die mit mehrjähriger Haftstrafe geahndet wird)
ist, kann mein Kommentar bei logischer Oder-Verknüpfung als wahr angesehen werden.
Du hast das Opfer einer Versionsversteckerei verhöhnt und kandidierst umseitig um die Rechte, um noch weitreichender verstecken zu können. Nicht ich muss etwas entfernen, sondern du musst mir zeigen, dass du dieser Rechte würdig bist. -- Gruß, 32X 00:13, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ich schrieb in meinem Kommentar dort, dass ich selbst nicht diesen Dropdown benutze. Tatsächlich schreibe ich selbst „Unsinn“, „Beleidigung“ oder „Bel.“. Genauso verfahre ich bei kopierten Texten, ich nutze nicht den Dropdown „potentielle URV“ sondern schreibe „kopierter Text“. Nun hat ein anderer Admin allerdings den Dropdwon benutzt, in dem die grobe Beleidigung als einer der Gründe erwähnt wird. Grund dafür ist, dass Du einen anderen User beleidigt hast. Insoweit fand und finde ich das Entfernen des betreffenden Edits korrekt. Daraus jetzt zu konstruieren, dass dir jemand a)Straftaten anhängen wollte und dich b) verleumdem wollte, finde ich immer noch merkwürdig und bin immer noch fest davon überzeugt, dass solch eine Konstruktion vor Gericht keinen Bestand hätte und kann mir auch kaum vorstellen, dass du das wirklich so siehst. Was mich tatsächlich wirklich betrübt und warum ich diesen Thread eröffnet habe, ist, dass Dein Name früher, mgl. immer noch einen positiven Klang bei mir hatte und das noch nachwirkt, du aber in letzter Zeit oft gröblich formulierst und ich nicht weiß, warum, oder wie das zu änden wäre. −Sargoth 08:42, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Du schreibst, ich hätte jemanden beleidigt. Der entscheidende Admin konnte und wollte mir nicht sagen, was genau die beleidigende Aussage ist. Der Text ist versteckt und somit für dritte nicht überprüfbar, sie sehen nur eine Auswahl aus StGB-relevanten Straftaten und müssen deshalb „wünsch dir was“ spielen. Und da steht eben die (noch immer unbewiesene) Beleidigung zusammen mit Gewaltaufforderungen und Volksverhetzung – einzig die Vorbereitung eines Angriffskriegs fehlt in diesem bunten Potpourri. Es kann sein, dass mein Name (noch) einen positiven Klang hat, wenn ich mich aber nicht gegen falsche Vorwürfe zur Wehr setze, ist das bald vorbei. Dein Aufreger über das Arschloch hat doch gezeigt, dass man in einer solchen Auswahl ohne Vorkenntnisse nicht vom Minimum ausgeht … -- 32X 10:46, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ja gut. Lassen wir das hier als ersten Austausch stehen, ich thematisiere das Ende Mai (genau wie die potentielle URV) auf der dortigen Diskussionsseite (bin ja wie vorne gesagt grad im Urlaub) und pinge dich dann an. Meiner Ansicht nach sollten wir den ganzen §§-Kram bei den Anwälten und Gerichten belassen und uns in der Wikipedia auf das beschränken, was sicher ist (etwa „unerwünschter persönlicher Angriff“ oder „gruppenbezogene Feindlichkeit“ bzw. „Textkopie“). Vielleicht sehen das ja mehr Leute so und das Dropdown wird entschärft. Grüße −Sargoth 13:07, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Das Letztere hat man mir schonmal versprochen, nur um mich wenig später wieder, als ich das Wort „Unfähigkeit“ in der Zusammenfassungszeile verwendete, mit Gewaltaufforderungen und Volksverhetzung in Verbindung zu bringen. Nachdem ich mich dort auch wieder drüber aufgeregt hatte, gab es einen großen Kübel Heuchelei und die Anmerkung, dass man diese Formulierung ändern könnte. Geschehen ist nichts. Ich messe hier niemanden mehr anhand von Absichtserklärungen … -- 32X 13:31, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ist in Ordnung, verlange ich auch gar nicht. Ich kann ja auch mal was vergessen oder mir ist irgendwann etwas zuviel. Ist jetzt nur gerade so, dass ich da mit Widerständen rechne: Die Erfahrung habe ich schon gemacht, als ich ad hoc eines der Dropdowns geändert habe. Ist bei Wikipediaseiten auch schon so. Daher brauche ich mehr Online-Zeit für die Vorabdiskussion. Gruß −Sargoth 13:44, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Vielen Dank[Quelltext bearbeiten]

Liebe Leute, vielen Dank fuer euer Vertrauen. Beste Gruesse Sargoth als IP 79.191.115.229 09:08, 16. Mai 2015 (CEST) Und auch für die Möglichkeit, ein Thema anzusprechen und sich darüber sachlich auseinanderzusetzen. Besonders, wenn es ein Emotionales ist! −Sargoth 17:18, 17. Mai 2015 (CEST)Beantworten