Betäubungsmittel

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Der Begriff Betäubungsmittel (BtM) stammt aus der Zeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts und umfasste damals die zur Betäubung starker Schmerzen verwendeten Stoffe wie Opium, Morphin und Kokain. Nach dem Zweiten Weltkrieg entfernten sich in Deutschland und der Schweiz durch die Betäubungsmittel-Gleichstellungsverordnungen die juristische und medizinische Bedeutung des Begriffes Betäubungsmittel voneinander.

Deutschland

Im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden alle Stoffe oder Zubereitungen, die in Anlage I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgelistet sind, als Betäubungsmittel bezeichnet. Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringung und Erwerb, wofür eine Erlaubnis nach § 3 BtMG notwendig ist, sind in diesem Gesetz geregelt.

Anlagen nach BtMG Status in Deutschland Beispiele
Anlage I Nicht verschreibungsfähige und nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel LSD
Anlage II Nicht verschreibungsfähige aber verkehrsfähige Betäubungsmittel Mohnstrohkonzentrat
Anlage III Verschreibungsfähige und verkehrsfähige Betäubungsmittel Morphin, Fentanyl

Die Medizin verwendet bevorzugt den Begriff Anästhetikum. Damit bezeichnet man Medikamente, die zur Erzeugung einer Anästhesie (Zustand einer Empfindungslosigkeit - ob lokal oder vollständig) dienen. Teilweise überschneiden sich der juristische Begriff und der medizinische Begriff: (Beispiel: Kokain, unter anderem ein Lokalanästhetikum, untersteht betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften) , Lidocain beispielsweise wirkt ebenso lokalanästhesierend, untersteht jedoch keinerlei betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften, da es - im Gegensatz zur Substanz Kokain - kein signifikantes Missbrauchspotenzial - beispielsweise als Rauschmittel bzw. Droge - besitzt. Ebenso unterstehen Opioide zum Großteil dem Betäubungsmittelgesetz, da diese - neben einem hohen Missbrauchspotenzial als Droge, bedingt durch dessen (je nach Substanz und Applikationsart mehr oder weniger) starke psychotrope Wirkung - auch ein keineswegs zu unterschätzendes, hohes Abhängigkeitspotenzial besitzen. Nicht-Opioid Analgetika unterstehen im Regelfall keinen betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Ibuprofen, Acetylsalicylsäure, Paracetamol), da sie nicht oder teilweise nur geringfügig psychotrop wirken und daher kein nennenswerter Missbrauch zu Rauschzwecken möglich ist (mit einigen Ausnahmen wie Ketamin).

Die Stoffe, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind in 3 Anlagen aufgeteilt:

Die Anlage I des BtMG führt Stoffe auf, die zur Veränderung des Bewusstseinzustandes verwendet werden können wie z.B. PCP, MDMA (Ecstasy), Psilocybin und andere, auch wenn keine psychische oder physische Abhängigkeit möglich wäre (z.B. LSD, Salvinorin A). Diese unter Anlage I geführten Betäubungsmittel sind weder verkehrs- noch verschreibungsfähig und dürfen nicht ohne weiteres verschrieben werden. Die in Anlage II geführten Betäubungsmittel sind verkehrsfähig, jedoch nicht verschreibungsfähig und werden ähnlich wie die Stoffe der Anlage I behandelt. Bei diesen Stoffen handelt es sich meist um Synthesezwischenprodukten weiter, beispielsweise in Anlage III geführten Betäubungsmittel. Die in Anlage III geführten Betäubungsmittel hingegen werden in der Medizin therapeutisch verwendet (z.B. Methylphenidat, Oxycodon, Morphin) und müssen dann von Ärzten mit einem sogenannten Betäubungsmittelrezept verordnet werden. Die Stoffe dieser Gruppe werden als verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel bezeichnet. Im Übrigen erfordern Auslandsreisen mit verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln nach dem Schengener Abkommen Bescheinigungen vom verschreibenden Arzt (Muster bei der BOPST am BfArM), die vom Gesundheitsamt bestätigt werden müssen. Einige der in Anlage III aufgeführten Stoffe wie (Codein, Dihydrocodein, Tilidin sowie ein Teil der in der Medizin angewandten Tranquilizer aus der Gruppe der Benzodiazepine) sind von der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung ausgenommen und dürfen auf einem üblichen, "normalen" Rezept verschrieben werden, wenn die Präparate gewissen, festgelegten Anforderungen entsprechen, die einen Missbrauch als Droge etwas einschränkt bzw. unattraktiver macht. Diese Präparate sind dann lediglich rezeptpflichtig.

Schweiz

Österreich

Siehe auch

Wiktionary: Betäubungsmittel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen