„Anästhesietechnischer Assistent“ – Versionsunterschied

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Die Berufsgruppe '''Anästhesietechnische(r) Assistent(in) (ATA)''' ist ein dreijähriger [[Ausbildungsberuf]] in Deutschland. Die Ausbildung befähigt zur Vorbereitung einer [[Narkose]], zur Assistenz und Unterstützung des Anästhesisten bei der [[Narkose]] und zur Nachbereitung einer [[Anästhesie]] einschließlich der Betreuung des Patienten postoperativ im [[Aufwachraum]]. Verwandte Berufe sind die/der [[Operationstechnischer Assistent|Operationstechnische(r) Assistent(in) (OTA)]], [[Chirurgietechnischer Assistent|chirurgietechnische(r) Assistent(in) CTA]], und [[Bachelor of Science in Physician Assistance]].<ref name="WelkBauer2011">{{cite book|author=Ina Welk, Martin Bauer|title=Op-Management - Von Der Theorie Zur Praxis|url=http://books.google.com/books?id=1Dg4JNCpuwAC&pg=PA128|accessdate=16. Juli 2013|date=1. Januar 2011|publisher=Springer DE|isbn=978-3-642-16997-7|pages=128-9}}</ref> Die Berufe sollen fehlende Fachkräfte im [[Operationssaal]] ersetzen, insbesondere [[Fachpflegekraft|Fachpflegekräfte]] und [[Assistenzarzt|Assistenzärzte]] in Weiterbildung. Die staatliche Anerkennung des Ausbildungsgangs ATA steht noch aus. Als Ausbildungsberuf, der u.a. dem kostengünstigen Ersatz von angestellten Ärzten dienen soll und den [[Facharztstandard]] der Patientenversorgung gefährdet, wird der ATA von der Ärzteschaft kritisch gesehen.<ref name="ärztetag2008">[http://www.aerzteblatt.de/archiv/70612/Nichtaerztliche-Fachberufe-im-Krankenhaus-Hilfe-oder-Konkurrenz?src=search ''Nichtärztliche Fachberufe im Krankenhaus: Hilfe oder Konkurrenz?''] Dtsch Arztebl 2010; 107(13): A-596 / B-522 / C-514</ref>
Die Berufsgruppe '''Anästhesietechnische(r) Assistent(in) (ATA)''' ist ein dreijähriger [[Ausbildungsberuf]] in Deutschland.
Diese Ausbildung befähigt Personen zur Vorbereitung einer [[Narkose]], zur Assistenz und Unterstützung des Anästhesisten bei der Narkose und zur Nachbereitung einer [[Anästhesie]] einschließlich der Betreuung des Patienten postoperativ im Aufwachraum.
Als „nah verwandter“ Beruf kann die/der [[Operationstechnischer Assistent|Operationstechnische(r) Assistent(in) (OTA)]] betrachtet werden.
Die staatliche Anerkennung des Ausbildungsgangs ATA steht noch aus. Als Ausbildungsberuf, der dem kostengünstigen Ersatz von angestellten Ärzten dienen soll und den [[Facharztstandard]] der Patientenversorgung gefährdet, wird der ATA von der Ärzteschaft kritisch gesehen.<ref name="ärztetag2008">[http://www.aerzteblatt.de/archiv/70612/Nichtaerztliche-Fachberufe-im-Krankenhaus-Hilfe-oder-Konkurrenz?src=search ''Nichtärztliche Fachberufe im Krankenhaus: Hilfe oder Konkurrenz?''] Dtsch Arztebl 2010; 107(13): A-596 / B-522 / C-514</ref>


== Geschichte ==
== Geschichtliche Entwicklung der ATA ==
Die Geschichte der Ausbildung ATA resultiert aus den Ausbildungsplatzkürzungen in der [[Krankenpflege]] in den achtziger und neunziger Jahren, geringer werdenden Bewerbungen für eine Krankenpflegeausbildung und der Veränderung während der Krankenpflegeausbildung die Anästhesieabteilung nur sehr selten kennenzulernen.
Die Geschichte der Ausbildung ATA resultiert aus den Ausbildungsplatzkürzungen in der [[Krankenpflege]] in den achtziger und neunziger Jahren, geringer werdenden Bewerbungen für eine Krankenpflegeausbildung und der Veränderung während der Krankenpflegeausbildung die Anästhesieabteilung nur sehr selten kennenzulernen.



Version vom 16. Juli 2013, 14:00 Uhr

Die Berufsgruppe Anästhesietechnische(r) Assistent(in) (ATA) ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf in Deutschland. Die Ausbildung befähigt zur Vorbereitung einer Narkose, zur Assistenz und Unterstützung des Anästhesisten bei der Narkose und zur Nachbereitung einer Anästhesie einschließlich der Betreuung des Patienten postoperativ im Aufwachraum. Verwandte Berufe sind die/der Operationstechnische(r) Assistent(in) (OTA), chirurgietechnische(r) Assistent(in) CTA, und Bachelor of Science in Physician Assistance.[1] Die Berufe sollen fehlende Fachkräfte im Operationssaal ersetzen, insbesondere Fachpflegekräfte und Assistenzärzte in Weiterbildung. Die staatliche Anerkennung des Ausbildungsgangs ATA steht noch aus. Als Ausbildungsberuf, der u.a. dem kostengünstigen Ersatz von angestellten Ärzten dienen soll und den Facharztstandard der Patientenversorgung gefährdet, wird der ATA von der Ärzteschaft kritisch gesehen.[2]

Geschichte

Die Geschichte der Ausbildung ATA resultiert aus den Ausbildungsplatzkürzungen in der Krankenpflege in den achtziger und neunziger Jahren, geringer werdenden Bewerbungen für eine Krankenpflegeausbildung und der Veränderung während der Krankenpflegeausbildung die Anästhesieabteilung nur sehr selten kennenzulernen.

Aus dem daraus resultierenden Fachkräftemangel wurde, um weiterhin eine qualifizierte Arbeit in der Anästhesie gewährleisten zu können, der Gedanke an eine anästhesiespezifische Ausbildung unabhängig von der Krankenpflegeausbildung geboren. Es entstand zunächst das Pilotprojekt der ATA-Ausbildung nach den Ausbildungsrichtlinien der ATA-Schule am Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Die erste Schule, die diesen Schritt praktisch vollzog, war das Martin-Luther-Universitätsklinikum in Halle Wittenberg. Schon im darauffolgenden Jahr eröffnete das Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main den ersten ATA-Lehrgang. Das Pilotprojekt hat sich bis heute immer weiter etabliert (siehe Kasten mit Schulen).

BAG ATA

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ATA (BAG ATA) wurde am 25. Mai 2005 als Zusammenschluss der (potenziellen) ATA-Schulen in Frankfurt am Main gegründet. Dies geschah in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die BAG-ATA achtet auf die Einhaltung der normativen Grundlagen der Ausbildung ATA sowie auf die Ausbildungsinhalte. Sie bemüht sich mit der DKG um die staatliche Anerkennung sowie um das Festlegen von Qualitätsnormen und Standards. Die BAG ATA trifft sich zu festgelegten Zeiten.

Beschreibung der Tätigkeiten

Anästhesietechnische Assistenten üben dieselben Tätigkeiten wie Fachpflegepersonen in der Anästhesie aus, wie z. B.:

  • Test der Narkosegeräte, Absaugung, Spritzenpumpen und alle weiteren für eine Narkose benötigten Geräte
  • Vor- und Nachbereitung von Ein- und Ausleitungsraum sowie OP-Saal
  • Betreuung eines Patienten vor, während und nach einer Narkose
  • Abgleichen der Patientendaten
  • Anschließen des Patienten an die Überwachung
  • Legen eines periphervenösen Zugangs, Anhängen einer Infusion
  • Vorbereitung aller benötigten Materialien für eine Narkose
  • Unterstützung des Anästhesisten vor, während und nach der Narkose
  • steriles Anreichen und Assistenz (z. B. bei Anlage eines zentralen Venenkatheters, arterieller Blutdruckmessung)
  • Spritzen von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung
  • Assistenz bei Intubation
  • Assistenz bei rückenmarksnahen Anästhesien (Spinalanästhesie, Periduralanästhesie)
  • Assistenz bei Nevenblockaden
  • (Nach-)Bestellen, Erwärmen und Dokumentation von Blutprodukten
  • Überwachung und Dokumentation der Vitalzeichen und -parameter
  • Legen eines Dauerkatheters
  • Aufbauen von Geräten
  • Abnahme von Blut
  • Wärmeerhalt des Patienten
  • Mithilfe bei der Lagerung
  • Legen einer Temperatur- und/oder Magensonde
  • Bereitstellung und Tests weiterer Geräte
  • Vorbereitung des Transportmonitoring und Beatmungsgerät für postoperative Verlegung auf Intensivstation
  • Assistenz bei der Verlegung in den Aufwachraum
  • Betreuung des Patienten im Aufwachraum
  • Aufbereitung der benötigten Anästhesiematerialien wie Bronchoskop, Laryngoskop, Beatmungsmasken, Schläuche, etc.

Ausbildung zur/zum ATA

Voraussetzungen

Für die Ausbildung zum/zur Anästhesietechnischen Assistenten/in wird der mittlere Bildungsabschluss bzw. der Hauptschulabschluss mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung oder die Hochschulreife vorausgesetzt. Außerdem muss die gesundheitliche Eignung durch den Betriebsarzt des jeweiligen Krankenhauses festgestellt werden. Bei Bewerbern unter 18 Jahren muss vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 des Jugendarbeitschutzgesetzes vorliegen.

Ausbildung

Die dreijährige Ausbildung umfasst insgesamt 4.600 Std., die in Vollzeitform zu erbringen sind. Der theoretischen Teil (1.600 Std.) findet in einer Berufsfachschule in Blockunterrichtsform statt. Dabei werden folgende Fächer Anästhesie und Intensivmedizin, Anatomie und Physiologie, Arzneimittellehre, Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde, Physik, Chemie, Mikrobiologie, Krankenhausbetriebslehre, Psychologie/Soziologie/Sozialmedizin, Radiologie und Strahlenschutz, Lehr- und Lernmethodik, Erste Hilfe, Reanimation sowie Hygiene unterrichtet.

Praxiseinsätze während der Ausbildung

Pflichteinsätze in der Anästhesie

Weitere Einsatzgebiete in der Anästhesie

Optionale weitere mögliche fakultative Fachgebiete der Anästhesie, von denen mindestens drei absolviert werden müssen, sind (mindestens 600 Stunden, davon mindestens 200 Stunden je Fachgebiet):

Weitere Pflicht-Einsatzgebiete außerhalb der Anästhesie

Abschlussprüfung

Die Ausbildung endet mit einer

  1. Praktischen Abschlussprüfung (Dauer 4 Stunden)
  2. Schriftlichen Abschlussprüfung (2 Tage) und
  3. Mündlichen Abschlussprüfung (je Prüfling mindestens 30 Minuten)

Einsatzgebiete einer/eines examinierten ATA

  • Anästhesie
  • Aufwachraum
  • Schmerzambulanz
  • Prämedikationsambulanz
  • Endoskopie
  • Notaufnahme
  • Ambulanzen
  • Facharztpraxen
  • Sterilisation

Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten

Nach bestandener dreijähriger Ausbildung zur/zum ATA hat man die Möglichkeit sich in mehrere Richtung weiterzubilden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Gerätebeauftragte(r)
  • Hygienebeauftragte(r)
  • Qualitätsmanagementbeauftragte(r)
  • Leitungspositionen im OP- und Anästhesiebereich, OP-Management
  • Und vieles mehr

Kritik

Außer dem Deutschen Ärztetag 2008[2] haben auch der Bund deutscher Anästhesisten und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Stellungnahmen[3][4] davor gewarnt, "den dem Patienten geschuldeten Facharztstandard zu unterschreiten" oder mit dem neuen Fachpersonal gar "routinemäßige" Parallelnarkosen (ein Anästhesist betreut gleichzeitig mehrere narkotisierte Patienten) einzuführen. Auch unter der Voraussetzung, dass Parallelnarkosen rechtlich zulässig und qualitätsgesichert durchgeführt werden, verbleibt ein erhebliches Restrisiko und damit für den Krankenhausträger Schadenshaftung.[5]

Siehe auch

Quellen und Einzelnachweise

  1. Ina Welk, Martin Bauer: Op-Management - Von Der Theorie Zur Praxis. Springer DE, 2011, ISBN 978-3-642-16997-7, S. 128-9 (google.com [abgerufen am 16. Juli 2013]).
  2. a b Nichtärztliche Fachberufe im Krankenhaus: Hilfe oder Konkurrenz? Dtsch Arztebl 2010; 107(13): A-596 / B-522 / C-514
  3. Münsteraner Erklärung - Gemeinsame Stellungnahme des BDA und der DGAI zur Parallelnarkose. (PDF) BDA und DGAI, 30. November 2004
  4. Münsteraner Erklärung II - Zulässigkeit und Grenzen der Parallelverfahren in der Anästhesiologie. Anästh Intensivmed 2007;48:000-000
  5. J. Ennker: Risikomanagement in der operativen Medizin. Springer, 2006, ISBN 978-3-7985-1737-0, S. 77 (google.com [abgerufen am 15. Juli 2013]).

Weblinks