Amt Peitz

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Wappen Deutschlandkarte
Amt Peitz
Deutschlandkarte, Position des Amtes Peitz hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 51° 52′ N, 14° 25′ OKoordinaten: 51° 52′ N, 14° 25′ O
Bestandszeitraum: 1992–
Bundesland: Brandenburg
Landkreis: Spree-Neiße
Fläche: 284,62 km2
Einwohner: 10.672 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 37 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen: SPN, FOR, GUB, SPB
Amtsschlüssel: 12 0 71 5107
Amtsgliederung: 8 Gemeinden
Adresse der
Amtsverwaltung:
Schulstraße 6
03185 Peitz
Website: www.peitz.de
Amtsdirektorin: Elvira Hölzner
Lage des Amtes Peitz im Landkreis Spree-Neiße
KarteBurgBriesenDissen-StriesowDöbernDrachhausenDrehnowDrebkauFelixseeForstGroß Schacksdorf-SimmersdorfGubenGuhrowHeinersbrückJämlitz-Klein DübenJänschwaldeKolkwitzNeiße-MalxetalNeuhausenPeitzSchenkendöbernSchmogrow-FehrowSprembergTauerTeichlandTschernitzTurnow-PreilackWelzowWerbenWiesengrund
Karte
Vorlage:Infobox Gemeindeverband in Deutschland/Wartung/Wappen

Das Amt Peitz, niedersorbisch Amt Picnjo, ist ein 1992 gebildetes Amt im Land Brandenburg, in dem sich zwölf Gemeinden in den damaligen Kreisen Cottbus-Land, Forst und Guben (heute Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg) zu einem Verwaltungsverbund zusammengeschlossen hatten. Sitz der Amtsverwaltung ist in der Stadt Peitz. 2003 wurden die Gemeinden des Amtes Jänschwalde zur Gemeinde Jänschwalde zusammengeschlossen und das Amt Jänschwalde aufgelöst. Die Gemeinde Jänschwalde wurde dem Amt Peitz zugeordnet.

Geographische Lage

Das Amt liegt nördlich der Stadt Cottbus in der Niederlausitz im Bundesland Brandenburg und gehört zum Landkreis Spree-Neiße. Es grenzt im Norden an das Amt Lieberose/Oberspreewald und die amtsfreie Gemeinde Schenkendöbern, im Osten an Polen, im Süden an die Stadt Forst, das Amt Döbern-Land und die Stadt Cottbus, im Westen an das Amt Burg (Spreewald).

Die Gemeinden mit ihren Ortsteilen

Das Amt Peitz verwaltet acht Gemeinden. Alle Gemeinden sind zweisprachig (deutsch, niedersorbisch) und führen ihre offiziellen Ortsnamen in beiden Sprachen.

Geschichte

Am 23. April 1992 unterzeichneten die Bürgermeister von zwölf Gemeinden eine "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung des Amtes Peitz". Am 3. Juli 1992 erteilte der Minister des Innern seine Zustimmung zur Bildung des Amtes Peitz, für dessen Zustandekommen der 16. Juli 1992 festgelegt wurde[2]. Sitz der Amtsverwaltung war in der Stadt Peitz. Folgende zwölf Gemeinden aus den damaligen Kreisen Cottbus-Land, Forst und Guben waren darin zusammengefasst (in der Reihenfolge der Nennung im Amtsblatt):

  1. Bärenbrück,
  2. Drachhausen,
  3. Drehnow,
  4. Maust,
  5. Neuendorf,
  6. Preilack,
  7. Turnow,
  8. Grötsch,
  9. Heinersbrück,
  10. Schönhöhe,
  11. Tauer und
  12. die Stadt Peitz.

Zum 6. Dezember 1993 wurde die Gemeinde Schönhöhe in Tauer eingegliedert[3].

Zum 31. Dezember 2000 schlossen sich die Gemeinden Bärenbrück, Maust und Neuendorf zur neuen Gemeinde Teichland zusammen[4]. Am 12. Januar 2001 wurde Horst Fillmer zum Vorsitzenden des Amtsausschuss gewählt.

Die Gemeinden Preilack und Turnow fusionierten am 31. Dezember 2001 zur neuen Gemeinde Turnow-Preilack[5].

Zum 26. Oktober 2003 wurde schließlich die Gemeinde Grötsch per Gesetz in die Gemeinde Heinersbrück eingegliedert[6]. Zum selben Zeitpunkt wurde aus den Gemeinden Grießen, Drewitz und Jänschwalde des Amtes Jänschwalde die neue Gemeinde Jänschwalde gebildet, die dem Amt Peitz zugeordnet wurde. Das Amt Jänschwalde wurde aufgelöst[6].

Die Gemeinde Grötsch legte beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Klage gegen ihre Eingliederung in die Gemeinde Heinersdorf und gegen die Vergrößerung des Amtes durch den Zusammenschluss mit dem bisherigen Amt Jänschwalde ein, die 2006 "teils verworfen, im übrigen zurückgewiesen" wurde[7]. Auch die Verfassungsbeschwerden der drei Gemeinden Jänschwalde, Drewitz und Grießen des Amtes Jänschwalde gegen ihre per Gesetz angeordnete Fusion zur neuen Gemeinde Jänschwalde, die Auflösung des Amtes Jänschwalde und die Zuordnung der neuen Gemeinde Jänschwalde zum Amt Peitz wurden 2006 teils verworfen, im übrigen zurückgewiesen[8].

Bevölkerungsentwicklung

Jahr Einwohner
1992 9 635
1993 10 965
1994 11 028
1995 11 434
1996 11 727
1997 11 930
Jahr Einwohner
1998 11 258
1999 11 200
2000 11 145
2001 10 927
2002 11 043
2003 13 087
Jahr Einwohner
2004 13 076
2005 12 577
2006 12 404
2007 12 132
2008 11 962
2009 11 697
Jahr Einwohner
2010 11 527
2011 11 291
2012 11 090
2013 11 055
2014 10 907

Gebietsstand des jeweiligen Jahres[9][10][11], ab 2011 auf Basis des Zensus 2011

Wappen

Blasonierung: „Von Grün und Blau durch eine silbern bordierte und gezinnte schwarze Bogenbrücke, belegt mit drei goldenen Dornenfäden, geteilt; oben wachsend eine goldene Linde mit elf Blättern, unten ein goldener Karpfen.“[12] Das Wappen wurde von dem Heraldiker Uwe Reipert gestaltet.

Politik

Zum Vorsitzenden des Amtsausschusses wurde am 22. Juli 1992 Willi Zech, der Bürgermeister von Preilack gewählt. Zum Amtsdirektor wurde Hans Gahler, Bürgermeister der Stadt Peitz gewählt. Lothar Kirsche wurde im Dezember 1993 Vorsitzender des Amtsausschusses. Im November 1995 wurde der Amtssitz in die Rehn-Fabrik verlegt, die zum Verwaltungssitz ausgebaut wurde. Zum 15. März 1999 trat Guido Odendahl sein Amt als Amtsdirektor an.

Guido Odendahl wechselte mit seiner Ernennung zum Regierungsdirektor am 1. Juli 2007 an das Umweltbundesamt in Dessau. Danach leitete Elvira Hölzner, die stellvertretende Amtsdirektorin, zunächst stellvertretend das Amt Peitz. Am 24. Oktober 2007 wurde sie zur neuen Amtsdirektorin des Amtes Peitz gewählt (Wiederwahl am 13. Juli 2015).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg Dezember 2022 (Fortgeschriebene amtliche Einwohnerzahlen, bezogen auf den aktuellen Gebietsstand) (Hilfe dazu).
  2. Bildung der Ämter Temnitz, Milow, Baruth, Neuhardenberg, Burg-Spreewald, Drebkau/Niederlausitz, Neuhausen und Peitz. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 30. Juni 1992. Amtsblatt für Brandenburg – Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 3. Jahrgang, Nummer 54, 31. Juli 1992, S. 966/7.
  3. Erstes Gesetz zur Gemeindegliederung im Land Brandenburg (Erstes Gemeindegliederungsgesetz- 1.GemGlG) vom 23. September 1992 (GVBl.I/92, Nr. 19, S.315), geändert durch Gesetz vom 20. September 1993 (GVBl.I/93, Nr. 21, S. 390).
  4. Bildung einer neuen Gemeinde Teichland. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 22. Dezember 2000. Amtsblatt für Brandenburg – Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 12. Jahrgang, 2001, Nummer 4, Potsdam, 24. Januar 2001, S. 76, PDF.
  5. Bildung einer neuen Gemeinde Turnow-Preilack. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 30. Oktober 2001. Amtsblatt für Brandenburg – Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 12. Jahrgang, 2001, Nummer 49, Potsdam, 5. Dezember 2001, S. 831, PDF.
  6. a b Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße (6.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, I (Gesetze), 2003, Nr. 05, S. 93.
  7. Kommunales Verfassungsbeschwerdeverfahren der Gemeinde Grötsch gegen ihre Eingliederung in die Gemeinde Heinersbrück und gegen die Vergrößerung des Amtes durch Zusammenschluß mit dem bisherigen Amt Jänschwalde. VerfGBbg, Beschluss vom 19. Januar 2006 - VfGBbg 198/03 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de
  8. pm/rw: Amt Peitz Verfassungsbeschwerde dreier Orte abgewiesen Lausitzer Rundschau vom 30. Januar 2006
  9. Historisches Gemeindeverzeichnis des Landes Brandenburg 1875 bis 2005. Landkreis Spree-Neiße. S. 30–33
  10. Bevölkerung im Land Brandenburg nach Kreisfreien Städten, Landkreisen und Gemeinden 1991 bis 2014
  11. Bevölkerung im Land Brandenburg am 31. Dezember 2014 nach amtsfreien Gemeinden, Ämtern und Gemeinden
  12. Wappen des Amtes Peitz