Au-pair

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Au-pair [oˈpɛʁ] (Kurzform für „Au-pair-Junge“ oder „Au-pair-Mädchen“) nennt man junge Erwachsene oder in manchen Staaten auch Jugendliche, die gegen Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld bei einer Gastfamilie im In- oder Ausland tätig sind, um im Gegenzug Sprache und Kultur des Gastlandes bzw. der Gastregion kennenzulernen.

Das Adjektiv dazu lautet au pair (französisch „auf Gegenleistung“). Es wird auch als Substantiv verwendet, um das abstrakte Konzept zu bezeichnen, und bleibt laut Duden in deutschen Texten in der französischen Form.

Geschichte

Die Ursprünge des Au-pair-Programms reichen ins 18. Jahrhundert zurück und stammen aus der Schweiz. Dort sandten wohlhabende Familien ihre Töchter zu Familien ins Ausland oder in anderssprachige Teile des Landes, damit sie dort eine andere Sprache lernten und etwas Bildung erhielten.

Allgemeines

Ein Aufenthalt als Au-pair ermöglicht jungen Menschen mit geringem Geldaufwand, einen anderen Sprach- und Kulturraum kennenzulernen. Diese Art des Aufenthalts wird eher von Mädchen und jungen Frauen genutzt, während Jungen eher andere Möglichkeiten wie den Schüleraustausch vorziehen.

Der Aufenthalt als Au-pair fördert unter anderem die

  • Erweiterung des eigenen Erfahrungshorizonts
  • Verbesserung der Fremdsprachkenntnisse
  • Vorbereitung auf einen längeren Aufenthalt im Ausland
  • Erfahrungen im Umgang mit Kindern und der Haushaltsführung

Aufgaben

Die Hauptaufgabe für das Au-pair ist die Kinderbetreuung. Zudem wird häufig die Übernahme von leichten Hausarbeiten erwartet. Der Anteil von den übertragenen Hausarbeiten sollte 50 % der Gesamtarbeitszeit nicht überschreiten. Das heißt, das Au-pair ist keine Reinigungskraft der Gastfamilie.[1] Es scheint sinnvoll, in Au-pair-Verträgen den Anteil von Kinderbetreuung und Hausarbeiten grob zu regeln, damit keine Unstimmigkeiten auftreten.

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt die Aufgaben von Au-pairs folgendermaßen: "Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat. Zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen:

  • Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln;
  • das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten;
  • die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen;
  • das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen.

Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehören die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger)."[2] Hinsichtlich der konkreten Tätigkeiten von Au-pairs gibt es keine festen Richtlinien.

Dennoch sollen hier einige typische Aufgaben eines Au-pairs aufgezählt werden:

  • Essen für Kinder zubereiten
  • Kinder an- und ausziehen
  • Kinder baden
  • mit den Kindern spielen
  • miteinander lesen oder vorlesen
  • bei den Schulaufgaben helfen
  • Kinder zum Kindergarten, zur Schule, zu Spielgruppen oder Hobbys bringen und abholen
  • Wäsche der Kinder waschen und bügeln
  • für die Kinder kochen oder Essen aufwärmen
  • Kinderzimmer und eigenen Raum säubern und aufräumen

Nicht zu den Au-pair-Aufgaben zählen:

  • selbständig den gesamten Haushalt führen
  • Schlafzimmer der Gasteltern putzen
  • Gartenarbeit verrichten
  • Altenpflege

Normalerweise übertragen Gasteltern zusätzlich zu kinderbezogenen Aufgaben auch andere leichte Hausarbeiten an das Au-pair, etwa:

  • nach dem Essen zum Kochen benutzte Töpfe abzuspülen, den Tisch abzuwischen und den Essbereich zu reinigen,
  • das Ausräumen der Geschirrspülmaschine.[3]

Au-pairs sollten auch einen Beitrag dazu leisten, dass durch sie verursachte Arbeiten nicht zu einer Mehrbelastung für die Gasteltern werden. Dass Au-pairs etwa ihr eigenes Zimmer sauber halten, ist selbstverständlich und zählt auch nicht zur Arbeitszeit eines Au-pairs.[4]

Missbrauch und Gegenmaßnahmen

Fälschlich wird das Au-pair gelegentlich als Haushaltshilfe bezeichnet. Es handelt sich auch nur bedingt um ein Arbeitsverhältnis, auch wenn beispielsweise in Deutschland eine Reihe von entsprechenden arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen gelten. Meist ist im Falle von Au-pairs von einem „Betreuungsverhältnis besonderer Art“ die Rede.

Mitunter wird die Grenze für die Maximalarbeit ausgeweitet, in einigen Fällen bis hin zu Ausbeutung und Missbrauch, womit dann gleichermaßen ein illegales Beschäftigungsverhältnis begründet wird.

Der Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der Au-pair-Vermittlung vom 27. Januar 2005 berichtete unter anderem über die Umsetzung der Forderungen des Deutschen Bundestages zur Verhinderung von Missbrauch.[5]

Um illegalen Arbeitsverhältnissen und Missbräuchen der als Au-pair in Deutschland Beschäftigten vorzubeugen, wurde in Deutschland mit Unterstützung des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein RAL-Gütezeichen Au-pair entwickelt. Vermittler, die dieses tragen, verpflichten sich zur Kontrolle der Einhaltung aller Au-pair-Standards bei Familien und Au-pairs. Dies wiederum wird von dritter Seite neutral überwacht.

Integration in die Familie

Von Seiten der Familie und des Au-pair können unterschiedliche Erwartungen über das Zusammenleben in der Familie bestehen. Au-pair-Agenturen versuchen meist im Vorfeld, über Fragebögen festzuhalten, was sich Au-pair-Kandidaten und Familien wünschen, welche Gegebenheiten und Wünsche bezüglich Rauchen und eventuellen Haustieren bestehen, ob dem Au-pair ein eigenes Bad, eine Stereoanlage oder ein Fernseher im Zimmer zur Verfügung stehen werden und ob es dem Au-pair erlaubt sein wird, Freunde nach Hause einzuladen. Viele Au-pair-Agenturen sehen zusätzliche Bedingungen in dem von ihnen vorgedruckten Au-pair-Vertrag vor, um so eine Absprache zwischen der gastgebenden Familie, dem Au-pair und der Agentur zu bewirken. Neben den formellen Absprachen ist eine gut funktionierende Kommunikation von wesentlicher Bedeutung. Das Ineinanderfallen von Arbeits- und Lebensort ist für Au-pairs, wie auch für live-in Haushaltshilfen, ein besonderes Problem.[6] Grundsätzlich sind Rücksichtnahme, gegenseitiges Wohlwollen, Geduld, Takt, Warmherzigkeit und bei Problemen eine diplomatische Sprechweise erforderlich; stets spielen aber auch Charaktereigenschaften und unausgesprochene Erwartungen eine wichtige Rolle.

Im Idealfall fühlen sich die Au-pair, die Kinder und die Gasteltern miteinander wohl, das Au-pair hilft wirksam bei der Kinderbetreuung und bei kleineren Aufgaben im Haushalt mit, verbessert seine Sprachkenntnisse und lernt die Landeskultur besser kennen. Unter Umständen entsteht aus einem Au-pair-Verhältnis eine persönliche Beziehung, die Jahre über die Au-pair-Zeit hinaus bestehen bleibt.

Eine Gastfamilie und ihr Au-pair sind sich nicht immer einig darüber, welche Hilfen gegenseitig benötigt werden und welche gewährt werden sollen. Für Au-pairs ist beispielsweise die Internet-Telefonie, sei es von zuhause aus oder in einem Internet-Café, eine willkommene Möglichkeit, Kontakt mit der eigenen Familie und den Freunden im Heimatland zu wahren. Gasteltern können sich aber überfordert sehen, wenn das Au-pair von ihnen den Zugang zum familieneigenen Computer und die Installation bestimmter Software, das Ausleihen und die Instandhaltung eines funktionstüchtigen Fahrrads und anderer Gebrauchsgegenstände beansprucht. Andererseits mag es Gastfamilien offensichtlich erscheinen, dass ein Au-pair neben den in seinem Zimmer zur Verfügung gestellten Geräten auch elektronische Geräte in der Küche (Herd, Kühlschrank, Wasserkocher, Mikrowelle usw.) und die Waschmaschine benutzt, nicht aber beispielsweise die familieneigene Stereoanlage. Das Au-pair kann jedoch ganz andere Vorstellungen und Erwartungen haben oder die Verwendung bestimmter Geräte nicht kennen, so dass Absprachen und Erklärungen nötig sind. Das Au-pair befindet sich in der schwierigen Situation, dass es nicht von vornherein weiß, welche seiner Bitten eine Belastung für die Familie darstellen. Umgekehrt empfinden viele Au-pairs die Anforderungen der Gastfamilie und insbesondere einen überhöhten Einsatz in der Hausarbeit oder einen Mangel an Zeitautonomie als Ausbeutung.[6] Neben Sprachschwierigkeiten treten leicht durch Kulturunterschiede bedingte Missverständnisse auf. Au-pairs wollen ihren Unmut oft nicht innerhalb der Gastfamilie äußern, da sie stark von der Atmosphäre innerhalb der Familie abhängig sind.[6] Au-pair-Agenturen stehen zwar grundsätzlich für Hilfestellungen bereit, sie bereiten die Beteiligten nicht notwendigerweise auf das reale Zusammenleben vor:

  • Manchem Au-pair wird es nicht klar sein, dass es wichtig ist, bei jeglichem in der Abwesenheit der Familie aufgetretenen Problem die Familie sogleich zu informieren. Wenn die Familie den Eindruck hat, dass ein Au-pair aus Furcht verschweigt, dass ein Schaden oder ein Problem aufgetaucht ist, kann dies die Vertrauensbasis zwischen Familie und Au-pair untergraben.
  • Aus unterschiedlichen Vorlieben beim Essen und Kochen sowie aus Kleinigkeiten, wie der Verwendung von Parfüm oder Deodorant-Sprays und die Art und Häufigkeit von Telefonanrufen, können sich Konflikte ergeben.
  • Idealerweise ist vor Vertragsschluss geklärt, ob die Familie möchte, dass das Au-pair beispielsweise über Weihnachten oder über die Sommerferien in das Herkunftsland zurückfährt und in welcher Höhe sich die Familie gegebenenfalls an den entstehenden Reisekosten beteiligt. Wenn die Familie erwartet, Weihnachten „unter sich“ zu verbringen, kann dies für ein Au-pair, das von weit her angereist ist, zu einer unzumutbaren finanziellen Belastung werden, zumal die eigene Herkunftsfamilie womöglich bei jedem Besuch mitgebrachte Geschenke erwarten würde. Für eine Gastfamilie ist es aber schwer, vor Antritt des Au-pair-Verhältnisses vorherzusehen, ob sich mit dem betreffenden Au-pair eine derart entspannte Familiensituation ergeben wird, dass eine gemeinsame Feier von Familienfesten oder ein gemeinsamer Urlaub angenehm sein wird.

Die zu beobachtende Bildung von Netzwerken, in denen sich Au-pairs austauschen können, stellt für Au-pairs eine Möglichkeit dar, die eigene Situation in Perspektive zu setzen.[6]

Au-pair in Deutschland

Einem Au-pair kann unter folgenden Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden:[7]

  • Das Au-pair besitzt Grundkenntnisse der deutschen Sprache und ist unter 27 Jahre alt.
  • In der Familie wird Deutsch als Muttersprache oder Familiensprache gesprochen. Im letzteren Fall darf das Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammen.

Weitere rechtliche Grundlagen für das Au-pair-Wesen gibt es nicht. Das „Europäische Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung“[8] hat mangels Ratifizierung keine Rechtskraft, es wird jedoch „im Allgemeinen danach verfahren.“[9] Deutsche Agenturen sind in der Regel Mitglied der Gütegemeinschaft Au pair e. V.[10] und damit verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln der Gütegemeinschaft zu sorgen. Diese orientieren sich eng am „Europäischen Übereinkommen“.

Au-pairs und Gasteltern sind nicht verpflichtet, eine Agentur in Anspruch zu nehmen. Manche Agenturen bieten die Möglichkeit, ein Au-pair vor Ort zu betreuen, das sie nicht selbst vermittelt haben (etwa weil die Gasteltern über private Kontakte oder Internetforen selber eine Person ausgewählt haben).

Ein Au-pair ist auch in Deutschland kein Hausangestellter. Die Maximalmithilfe eines Au-pairs in Deutschland ist auf 30 Wochenstunden gesetzlich eingeschränkt, dies schließt Babysitting ein. Der Verband berufstätiger Mütter betont, dass ein Au-pair nicht als Ersatz für eine qualifizierte tägliche Betreuung in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter angesehen werden kann, da dem Au-pair die notwendige Erfahrung fehlt und gesetzlichen Bestimmungen die tägliche Arbeitszeit eng begrenzen.

Ein Au-pair darf zum Zeitpunkt der Visumbeantragung zwischen 18 und 27 Jahre alt sein und maximal 1 Jahr in Deutschland bleiben. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich. Die Anreisekosten bis zur Gastfamilie und zurück trägt das Au-pair.

Ein Au-pair erhält mindestens 260 Euro Taschengeld pro Monat, eine Kranken- und Unfallversicherung, kostenlose Unterbringung in einem eigenen Zimmer und alle Mahlzeiten. Dabei sitzt das Au-pair beim Essen mit am Familientisch und bekommt dasselbe zu essen wie die Gastfamilie; ein Au-pair hat hierbei also vollen Familienanschluss.

Jedes Au-pair bekommt die Möglichkeit, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Gastfamilien beteiligen sich in Höhe von 50 Euro/monatlich an dem Sprachkurskosten. [11]

Das Au-pair hat Anspruch auf einen freien Nachmittag und einen ganzen freien Tag pro Woche (jedoch Anspruch auf alle Mahlzeiten an freien Tagen) und auf Urlaub, der für ein volles Jahr 4 Wochen beträgt bzw. auf dieser Basis anteilig zu berechnen ist.

Au-pair in den USA

Die Maximalmithilfe eines Au-pairs in den USA ist auf 45 Stunden/Woche bzw. 10 Stunden/Tag bestimmt.

Aufgaben eines Au-pairs in den USA sind die Kinderbetreuung und damit verbundene Arbeiten wie z. B. Mahlzeiten für die Kinder zubereiten, Spielsachen aufräumen, Wäsche der Kinder waschen, Kinder zu Aktivitäten fahren und abholen. Das Au-pair ist nicht für allgemeine Hausarbeit (z. B. Kochen, Putzen, Waschen für die Gasteltern) zuständig, sondern ausschließlich für Tätigkeiten, die mit den Kindern zu tun haben.

Weitere von der US-Regierung festgelegte Bedingungen[12]

  • 1½ Tage frei pro Woche und mindestens ein freies Wochenende im Monat (von Freitagabend bis Montagmorgen)
  • zwei Wochen bezahlter Urlaub / 4 Tage bei Sommer-Au-pair
  • $ 195,75 Taschengeld pro Woche / $ 225 bei einem Au-pair mit Fachausbildung
  • Unterkunft und Verpflegung frei
  • eigenes Zimmer
  • Krankenversicherung
  • Teilnahme an Fortbildungskursen an Volkshochschule oder College ist Pflicht – 6 credits

(dazu Zuschuss bis zu $ 500 / Jahr von der Gastfamilie)

  • Betreuung in den USA durch die Organisation
  • gegebenenfalls Unterbringung in einer anderen Gastfamilie (Rematch)
  • 13. Monat / 4. Monat bei Sommer-Au-pair zur freien Verfügung (z. B. für Reisen)

Teilnahmebedingungen:

  • 18–26 Jahre alt
  • Erfahrung im Umgang mit Kindern
  • Freude am Umgang mit Kindern
  • Bereitschaft, eine neue Kultur kennenzulernen
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Führerschein

Das Au-pair-Programm in den USA muss mindestens ein Jahr dauern (Ausnahme Sommer-Au-pair). Für die Teilnahme an einem Au-pair-Programm muss das sogenannte J-1 Visum beantragt werden. Dieses Visum erhält man in Deutschland nur über eine Au-pair-Organisation (siehe Weblinks).

Au-pair in China

China erteilt keine Au-pair-Visa. Es gibt zwar Agenturen, die ausländische Au-pairs nach China vermitteln, sie alle behelfen sich aber mit einem Besuchervisum ("F-Visum"), das eigentlich für andere Zwecke gedacht ist. Offiziell ist das Au-pair nicht zu Besuch bei der Familie, sondern bei einer Firma oder Institution.

Allerdings ist die Nachfrage nach einem Au-pair mit (vorzugsweise: muttersprachlichen) Englischkenntnissen sehr groß und die Zahl der ausländischen Bewerber verhältnismäßig gering.

Au-pair-Konvention des Europarates

Das „Europäische Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung“ wurde am 24. November 1969 durch den Europarat angenommen und am 2. Oktober 1976 von Deutschland unterzeichnet, harrt allerdings noch der Ratifizierung.[8]

Altersgrenzen

Steuerliche Berücksichtigung (Deutschland)

Steuerzahlende Gasteltern können Aufwendungen für ein Au-pair (Taschengeld, Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-Versicherung, Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel, Verpflegung, Nebenkosten für Strom und Wasser) steuerlich zumindest teilweise geltend machen (haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, Kinderbetreuungskosten), wenn sie die Kosten nachweisen. Insbesondere muss ein Au-pair-Vertrag vorliegen. Das Finanzamt erkennt dabei keine Barzahlungen an, sondern nur Überweisungen.[13][14]

Gesellschaftlicher Kontext (Deutschland)

In Deutschland waren die Zahl der Au-pair-Anträge und die Zahl der gewährten Au-pair-Visa ab 2003 stark rückläufig, wohingegen die Nachfrage gleichbleibend hoch blieb beziehungsweise anstieg.[15][16][17] Vor allem aus neueren EU-Staaten Polen, Litauen, Lettland, Estland, Tschechien, Slowakei und Ungarn kamen seit ihrem EU-Beitritt weniger Bewerbungen.[17]

In diesem Zusammenhang forderte die Gütegemeinschaft Au pair e.V. im Jahr 2007 attraktivere Rahmenbedingungen für Au-pairs sowie Erleichterungen bezüglich der Visumvergabepraxis, mit der Begründung, dass das Au-pair-Programm vom BMFSFJ als eine Facette im Angebotsspektrum der Kinderbetreuung zur Vereinbarung von Familie und Beruf anerkannt habe und es zugleich der Völkerverständigung diene.[15] Auch die Au-Pair Society e.V. kritisierte 2009 die deutsche Visumpolitik gegenüber Au-pair-Bewerbern: die Kriterien zur Erteilung eines Visums seien in den vorangehenden Jahren erheblich erschwert worden und insbesondere die Anforderungen an die Sprachkenntnisse seien zu hoch.[18] Die FDP stellte im Juni 2008 einen Antrag an den Deutschen Bundestag, der unter anderem erleichterte Bedingungen und teils schnellere Bearbeitung von Au-pair-Anträgen vorsah. Dieser Antrag wurde am 2. Juli 2009 abgelehnt.[16]

Literatur

  • Georg Beckmann: Als Aupair in den USA – Kinder, Kultur, Abenteuer, Freiburg 2010, ISBN 978-3-86040-123-1.
  • Georg Beckmann, Hanna Markones: Das Aupair-Handbuch. Europa und Übersee [Aupairs, Gastfamilien, Agenturen; Adressen, Erfahrungsberichte und 1000 Tipps], In: Reihe Jobs und Praktika Band 2, 7., neubearbeitete Auflage, Interconnections, Freiburg im Breisgau, 2009, ISBN 978-3-86040-026-5.
  • Daniela Bergdolt, Katharina Högel, Ira Dumpe: Tagesmütter, Haushaltshilfen, Au-pairs. Rechtlicher Rat und praktische Tipps. In: Beck-Rechtsberater im dtv, dtv 5673 / Beck, München 2000, ISBN 3-423-05673-8 (dtv) / ISBN 3-406-46581-1(Beck) .
  • Susanne Caudera-Preil: Als Au-pair ins Ausland. Falken, Niedernhausen im Taunus 2001, ISBN 3-8068-2827-X
  • Sabine Hess: Globalisierte Hausarbeit. Au-pair als Migrationsstrategie von Frauen aus Osteuropa. VS, Wiesbaden 2005, ISBN 978-3-531-14507-5 (Zugleich Dissertation an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main 2004 unter dem Titel: Au pairs als postmoderne Dienstmädchen).
  • Silja Linnemann, Mareike Lanbacher: Au-pair in den USA. Vorbereitung, Wahl einer Organisation, Bewerbung, Rechten und Pflichten, Au-Pair für Männer, Erlebnisberichte, Adressen, TIA, Bonn 2000, ISBN 3-933155-07-X.

Einzelnachweise

  1. Au Pair ist keine Putzfrau. Die Hauptaufgabe des Au Pairs. Abgerufen am 27. Mai 2014.
  2. Agentur für Arbeit Merkblatt AuPair
  3. Au Pair ist keine Putzfrau. Die Hauptaufgabe des Au Pairs. Abgerufen am 27. Mai 2014.
  4. Au Pair ist keine Putzfrau. Die Hauptaufgabe des Au Pairs. Abgerufen am 27. Mai 2014.
  5. Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der Au-pair-Vermittlung. Drucksache 15/4791. (PDF; 335 kB) 27. Januar 2005, abgerufen am 18. Juli 2009.
  6. a b c d Sabine Hess: Ökonomisierung der Hausarbeit. Transnationale Migration und neue Arbeitsteilung zwischen Frauen. Vortrag, 10. Arbeitstagung der Kommission Frauen- und Geschlechterforschung der DGV. In: Michaela Fenske, Tatjana Eggeling (Hrsg.): Geschlecht und Ökonomie. Beiträge der 10. Arbeitstagung der Kommission für Frauen- und Geschlechterforschung der Deutschen Gesellschaft für Volkskunde, Göttingen 2004 (= Beiträge zur Volkskunde in Niedersachsen 20). Verlag Volker Schmerse, Göttingen 2005, ISBN 3-926920-38-6 (online: Rezensiert für H-Soz-u-Kult von: Christine Schönebeck, Bottrop – 193 S.).
  7. § 12 BeschV
  8. a b Europarat Vertragsbüro: Europäisches Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung
  9. Agentur für Arbeit:Au-pair bei deutschen Familien
  10. Gütegemeinschaft Au pair e. V.
  11. Gesetzliche Bestimmungen. Abgerufen am 19. Mai 2016.
  12. US Department of State Regelungen der Amerikanischen Regierung zum Au-pair-Programm in den USA (englisch)
  13. Haushalt und Kinderbetreuungskosten. (PDF; 71 kB) bmfsfj.de, abgerufen am 1. Januar 2011.
  14. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Komplexer Bonus. Focus.de, 30. Januar 2008, abgerufen am 1. Januar 2011.
  15. a b Au-Pair-Programm in Deutschland in der Krise (Juli 2007). Pressemitteilung der Gütegemeinschaft Au pair e.V. vom 4. Juli 2007. Archiviert vom Original am 24. Januar 2010; abgerufen am 18. Juli 2009. (Web-Archive)
  16. a b Keine Verbesserungen im deutschen Au-pair-Bereich. openPR, 6. Juli 2009, abgerufen am 18. Juli 2009.
  17. a b Immer weniger Au-pairs wollen nach Deutschland. Konjunkturumfrage 2006 zum deutschen Au-pair-Wesen. pressetext.ch, 26. Mai 2006, abgerufen am 18. Juli 2009.
  18. Au-Pair-Society e.V. kritisiert deutsche Visumpolitik für Au-pairs. openPR, 6. Mai 2009, abgerufen am 18. Juli 2009.