Computerkriminalität
Der Begriff Computerkriminalität umfasst "alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) oder gegen diese begangen werden". Cybercrime im engeren Sinne des Bundeskriminalamts (BKA) bezieht sich auf "spezielle Phänomene und Ausprägungen dieser Kriminalitätsform, bei denen Elemente der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) wesentlich für die Tatausführung sind" [1]
Der Begriff wird umgangssprachlich im weiteren Sinne auch für im Zusammenhang mit Computern stehende Handlungen verwandt, die zwar keine Straftaten, jedoch rechtswidrige Handlungen darstellen. Dabei hängt die Zuordnung zu den jeweiligen Bereichen insbesondere davon ab, ob am entsprechenden Tatort einschlägige Strafvorschriften existieren.
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Formen [Bearbeiten]
Zu Cybercrime im engeren Sinn zählt das Cybercrime Bundeslagebild 2011 des BKA: [2]
- Computerbetrug
- Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten
- Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
- Datenveränderung, Computersabotage
- Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen.
Zur Computerkriminalität im weiteren Sinne zählen die Delikte, in denen das Tatmittel Internet eingesetzt wird:
- Phishing im Bereich Onlinebanking
- Straftaten mit DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service – Verweigerung des Service, z.B. durch Herbeiführen der Überlastung eines Firmennetzes mit der Folge, dass diese Firmenpräsenz im Internet nicht mehr erreichbar ist)
- alle Ausprägungen digitaler Erpressung
- alle Delikte, bei denen die EDV zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung eingesetzt wird
- private Anwendung z. B. Computerspiele, oder
- in Form gewerbsmäßigen Handelns
- Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen sogenannter „Hacker-Tools“, welche darauf angelegt sind, „illegalen Zwecken zu dienen“, („Hackerparagraf“ (bezogen auf Deutschland) § 202c StGB). [3]
Die Delikte werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht unter dem Begriff Cybercrime registriert, sondern mit speziellen PKS-Schlüsselnummern [4]
Fallzahlen in Deutschland [Bearbeiten]
Gemäß BKA-Lagebild wurden 2011 insgesamt 59.494 Fälle von Cybercrime im engeren Sinn erfasst. Das ist im Vergleich zu 2010 ein Minus von 0,6 %, jedoch gegenüber 2007 eine Zunahme um 42,5 %.
Die Fälle von Computerbetrug (26.723) sind gegenüber 2010 um fast 40 % gestiegen, wogegen „Betrug mit Zugangsberechtigung zu Kommunikationsdiensten“ (4.730) 2011 um rd. 41 % abgenommen hat. Bei den Delikten „Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung“ (8.310) ist eine Zunahme um rd. 12 % zu verzeichnen. Während die „Straftaten durch Ausspähen , Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen“ (15.726) fast gleich geblieben sind (+ 0,3 %), sind die Delikte „Datenveränderung/ Computersabotage (4644) gegenüber 2010 um 84 % gestiegen.
Mit einem Anteil von rund 45 % ist Computerbetrug die größte Straftatengruppe aller im Lagebild ausgewiesenen Fälle. [5]
Nicht im Lagebild erfasst werden Phishing im Bereich Onlinebanking, Straftaten mit DDos-Angriffen (Distributed Denial of Service – Verweigerung des Service, z.B. durch Herbeiführen einer Überlastung eines Firmennetzes mit der Folge, dass diese Firmenpräsenz im Internet nicht mehr erreichbar ist) und digtale Erpressung. [6]
Computerkriminalität im weiteren Sinn bezieht über die unter Cyberkriminalität subsumierten Straffälle hinaus auch die Delikte ein, in denen das Internet als Tatmittel eingesetzt wird. [7] Welche Bedeutung das Tatmittel Internet in fünf Jahren "gewonnen" hat, zeigt sich in der laufenden Zunahme der Fallzahlen (mit Ausnahme 2010) von 2007 : rd. 179.000 um fast ein Viertel (24 %) auf rd. 222.000 im Jahr 2011. Allein Phishing in Zusammenhang mit Onlinebanking ist von 2010 auf 2011 (6.422) um über 20 % gestiegen.
Durch Cybercrime verloren bereits 2/3 der deutschen Unternehmen Firmengeheimnisse. Damit steht Deutschland auf Platz 2, hinter den USA und vor Frankreich. [8]
Schäden [Bearbeiten]
Gemäß Lagebild werden in der PKS nur die Schadenssummen bei den Straftaten "Computerbetrug" und "Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten" erfasst.
Diese Schäden sind 2011 um rund 16 % auf rund 71,2 Mio. Euro gestiegen (2010: 61,5 Mio. Euro). Davon entfallen 2011 rund 50 Mio. Euro auf den Bereich Computerbetrug und rund 21,2 Mio. Euro auf den Betrug mit Zugangsdaten zu Kommunikationsdiensten. [9].
Für Phishing im Bereich Onlinebanking hat das BKA eine durchschnittliche Schadenssummen errechnet: für 2011 rund 4.000 Euro pro Fall und insgesamt 25,7 Mio Euro. Vergleicht man die errechnete (ungefähre) Schadenssumme mit der von 15,7 Euro für 2007, so ergibt sich ein Anstieg von 35 %. Angesichts des "vorhandenen Schadenspotenzial und der Lukrativität für die Täterseite" bildet Phishing "weiterhin einen Schwerpunkt im Bereich Cybercrime" [10] (gemeint ist: Computerkriminalität im weiteren Sinn - der Verf.).
Die Schaffung einer europaweiten „European cybercrime Plattform“ gehört zu den Handlungsfeldern der „Digitalen Agenda“.[11]
Gemäß Symantec ist Deutschland (2012) "mit einem Schaden durch bösartige Software von 24 Milliarden Euro die Nr. 1 in Europa"; weltweit entstand ein "Schaden von 284 Milliarden Euro", so die Sicherheits-Managerin Orla Cox von Symantec, Dublin. [12]
Literatur [Bearbeiten]
- Misha Glenny: Cybercrime. Kriminalität und Krieg im digitalen Zeitalter. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2012. ISBN 978-3-421-04466-2
Weblinks [Bearbeiten]
- CuMK – Modus Operandi: Mediendelikte – Kommentar zu Erscheinungsformen der IuK-Kriminalität
- § 303a StGB Datenveränderung, § 303b StGB Computersabotage
- INHOPE – Dachverband von Internet-Beschwerdestellen, die transnational operieren und Beschwerden über illegale Inhalte im Internet entgegennehmen.
- Aufsatz: Zur Strafbarkeit von Kopierschutzmaßnahmen auf Audio-CDs gemäß § 303a StGB
- Aufsatz: Phishing: Brauchen wir einen Sondertatbestand zur Verfolgung des Internetphishings?
- „Cyberkriminalität wird zum Milliardengeschäft“ – Interview mit Jewgenij und Natalya Kaspersky („Süddeutsche Zeitung“, 8. März 2006 – vgl. Kaspersky Labs)
- Homepage Europarat Cyberkriminalität
- Schultz, Neue Strafbarkeiten und Probleme – Der Entwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes (StrafÄndG) zur Bekämpfung der Computerkriminalität vom 20. September 2006 = MIR Dok. 180–2006
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ BKA, Cybercrime Bundeslagebild 2011, Wiesbaden 2012, S. 5: Im folg.: Lagebild 2011
- ↑ Lagebild 2011, S. 6, FN 1
- ↑ Tagesschau: Bundesrat billigt Gesetz zu Computerkriminalität – Per Gesetz in die Illegalität gedrängt? (Die ursprüngliche Seite ist nicht mehr abrufbar.) → Erläuterung
- ↑ Lagebild 2011, S. 8
- ↑ Lagebild 2011, S. 7 f.
- ↑ Vgl. Lagebild 2011, S. 6 und 8, s. auch FN 3
- ↑ Lagebild 2011, S. 10 f.
- ↑ ARTE, 5. Februar 2013, 20.15 Uhr, In den Fängen der Internet-Mafia, Buch und Regie: Dorina Herbst; c/o Art+7 video.arte.tv/de/videos/in-den-faengen-der-internet-mafia-7291192.html; im folg. ARTE, Internet-Mafia
- ↑ Lagebild, S. 8
- ↑ Lagebild 2011, S. 10 f.
- ↑ Action 30: Establish a European cybercrime platform by 2012.
- ↑ Arte, Internet-Mafia
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