Deutsche Industrie- und Handelskammer

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Das Logo des DIHK

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) – ehemals Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) – ist die Dachorganisation der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern.[1] Im Auftrag und in Abstimmung mit den IHKs übernimmt der DIHK die Interessenvertretung der gesamten gewerblichen deutschen Wirtschaft gegenüber Entscheidern der Bundespolitik und den europäischen Institutionen. Er koordiniert zugleich die Arbeit des weltweiten Netzes der Deutschen Auslandshandelskammern. Er hat den Rechtsstatus eines eingetragenen Vereins. Mitglieder des DIHK sind die Industrie- und Handelskammern, die selbst Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Sitz des DIHK ist das Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin.

Tätigkeit

Die IHK-Organisation legt mit ihren wirtschaftspolitischen Positionen jährlich zentrale Vorschläge für mehr Wachstum und Beschäftigung vor. Die wirtschaftspolitischen Positionen umfassen für zentrale Handlungsfelder eine Darstellung der Ausgangslage und der wichtigsten Forderungen an die Politik.

Seit 1958 ist der Verband auch in Brüssel vertreten. Der Sitz ist im Haus der Europäischen Kammern, in dem auch der Europäische Dachverband Eurochambres anzutreffen ist.

Präsidenten

An der Verbandsspitze steht der Präsident:

DIHK-Vizepräsidenten sind Ralf Kersting, Peter Esser, Fritz Horst Melsheimer und Klaus Olbricht. Seit November 2001 ist Martin Wansleben Hauptgeschäftsführer. Er folgte auf Franz Schoser. Stellvertreter sind Achim Dercks und Volker Treier.

Mitgliedschaften

Der DIHK ist Mitglied im Netzwerk Europäische Bewegung.

Geschichte

Sitzung des DIHT 1961 in Bonn
150 Jahre Industrie- und Handelskammertag: deutsche Briefmarke von 2011

Die Geschichte des DIHK beginnt am 13. Mai 1861, als sich Vertreter der Handelskammern im Gebiet des Deutschen Zollvereins in Heidelberg zum „Allgemeinen Deutschen Handelstag“ (DHT) konstituierten. Die bis zum 18. Mai währende Tagung war auf eine Initiative von Theodor Frey zustande gekommen.[4] Damals standen die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Maße und Gewichte, die Aufhebung der Zollgrenzen und die Einführung eines einheitlichen Handelsgesetzbuches im Mittelpunkt der Verbandstätigkeit. 1918 benannte sich der DHT in „Deutscher Industrie- und Handelstag“ (DIHT) um.

In der mittelhochdeutschen Rechtssprache bedeutet „Tag“ Termin, Versammlung, Verhandlung.

Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung verlor der DIHT seine Eigenständigkeit als Interessenverband und wurde 1935 als Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in die Reichswirtschaftskammer eingegliedert.

20. April 1942 trat der Vorstand aus Protest gegen Gleichschaltungsmaßnahmen der Nazis zurück, der DIHT wurde aufgelöst.

Nach Kriegsende 1945 nahmen die Industrie- und Handelskammern ihre Tätigkeit wieder auf. Aus den regionalen Zusammenschlüssen der westdeutschen Besatzungszonen wurde der Deutsche Industrie- und Handelstag 1949 in Ludwigshafen wiederbegründet. 1950 wurde der Standort des DIHT in die Bundeshauptstadt Bonn verlegt. Seit seiner Wiederbegründung bekannte sich der DIHT zur Sozialen Marktwirtschaft.

1965 bezog der Verband ein neues Gebäude in der Koblenzer Straße 148, später Adenauerallee, das bis Oktober 1999 seine Wirkungsstätte war.

Mit dem Mauerfall 1989 entstanden im Jahre 1990 auch im Osten Deutschlands unabhängige IHKn, die einen maßgeblichen Beitrag zum Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft und dem Entstehen eines freien Unternehmertums leisteten.

20. Juni 1991 beschloss der Verband seinen Umzug in die Hauptstadt Berlin. Am 4. Oktober 1999 wurde der Sitz ins Haus der Deutschen Wirtschaft nach Berlin verlegt, seit dem Jahr 2001 trägt der Verband den heutigen Namen „Deutscher Industrie- und Handelskammertag“ (DIHK). Am 23. März 2011 feierte der DIHK im Beisein von Bundespräsident Christian Wulff in Berlin seinen 150. Geburtstag.[5]

2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der DIHK seine Lobbyarbeit zu allgemeinen politischen Themen deutlich einschränken muss. So seien allgemeine Aussagen zu Themen wie Mindestlohn, Rente, Hochwasserschutz oder der Außenpolitik Angela Merkels nicht von der Kammerkompetenz gedeckt. Ihr Aufgabengebiet sei es, sich für die Förderung der Wirtschaft in den von ihnen vertretenen Regionen einzusetzen, daher seien nur politische Äußerungen zulässig, die sich konkret auf Wirtschaft im jeweiligen Kammerbezirk bezögen. Für generelle Wahrnehmung arbeitsrechtlicher und sozialpolitischer Interessen seien die Kammern jedoch nicht zuständig. Auch Emotionen schürende polemisch überspitzte Äußerungen wurden den Kammern gerichtlich untersagt.[6]

Siehe auch

Commons: Deutsche Industrie- und Handelskammer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. www.dihk.de
  2. Sohn von Adolf Frentzel
  3. Munzinger
  4. Theodor-Frey-Schule Eberbach über Theodor Frey, abgefragt am 2. Januar 2011
  5. Gerd Hardach: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag 1861-2011 – Der Spitzenverband der Industrie- und Handelskammern im Wandel der Zeit, ISBN 978-3-933150-87-5
  6. Bundesrichter setzen Lobbyisten Grenzen . In: Süddeutsche Zeitung, 23. Juni 2016. Abgerufen am 23. Juni 2016.