Diözesankonservator

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Diözesankonservator ist ein leitender Amtsträger der Diözesen der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Der Diözesankonservator ist der vom (Erz-)Bischof bestellte Verantwortliche in allen Fragen der kirchlichen Denkmalpflege eines (Erz-)Bistums. Der Diözesankonservator wird in seiner Arbeit unterstützt von Konservatoren i. K. (im Kirchendienst).

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Pflege von diözesanen und pfarrlichen Kulturgütern (Bauten, Ausstattung)
  • Verständnis zu wecken für kirchliche Kunst als Kulturgut und Glaubenszeugnis, sowie als Hilfe für Verkündigung und Liturgie
  • Beratung und Betreuung der Pfarreien bei Restaurierungen
  • Neugestaltung von Altarräumen im Sinne des 2. Vatikanums
  • Bestandserhebung durch Inventarisierung

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Diözesankonservatoren Deutschlands sind im Arbeitskreis für die Inventarisierung und Pflege des kirchlichen Kunstgutes in den deutschen (Erz-)Bistümern organisiert. Grundlage ist der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz zur Umsetzung der Charta der Villa Vigoni zum Schutz der kirchlichen Kulturgüter.[1] Verfügen Diözesen über eigene innerkirchliche Denkmalbehörden, und sind diese im entsprechenden Bundesland als solche anerkannt, so obliegen diesen kirchlichen Denkmalbehörden die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörden.[2] Grundlage hierfür ist die staatskirchenrechtliche Bestimmung des Art. 140 GG bzw. der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung.

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich existiert seit 1994 die Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher KonservatorInnen Österreichs.

Organisation in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Charta der Villa Vigoni [1]
  2. § 23 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz [2]
  3. Person der Woche: Diözesankonservatorin Dr. Maria Baumann, abgerufen am 2. April 2024.