Diskussion:Geschwindigkeitsüberwachung/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Rainiger Winkler in Abschnitt Abschnitt Wirksamkeit
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Feb. 2007

aus: Diskussion:Geschwindigkeitsmessung hier archiviert --MatthiasDD 21:09, 12. Mai 2007 (CEST)

Polemik oder nicht?

Es ist unbestreitbar, dass die Geschwindigkeitskontrollen immer besser getarnt werden. Es ist ferner unbestreitbar, dass über die Ausweisung von tempolimitierten Strecken häufig öffentlicher Dissens herrscht. Es ist ebenso unbestreitbar, dass Tempokontrollen häufig in der Nachbarschaft von Schulen durchgeführt werden, und eben so unbestreitbar ist, dass dies meist zu Zeiten geschieht, wenn keine Schüler unterwegs sind. Was also bitte ist daran Polemik, wenn diese Tatsachen im Artikel genannt werden. Behördliches Fehlverhalten darzustellen ist noch keine Polemik, auch wenn eine betroffene Behörde dies so sehen mag. Dass letzterer Halbsatz soeben Polemik war, gebe ich gerne zu. Und wo steht denn, dass ein Artikel in WP nur die Technik der Geschwindigkeitsüberwachung beschreiben darf und nicht auch deren rechtlichen und ordnungspolitischen Stellenwert. --Kursch 02:23, 18. Feb. 2007 (CET)

Wie an den sopfortigen reverts erkennbar ist, scheinen hier die Freunde von der Polizei aufmerksam zu beobachten. --Kursch 02:27, 18. Feb. 2007 (CET)
Aussagen wie z.B. "dass dies meist zu Zeiten geschieht, wenn keine Schüler unterwegs sind" - ist keineswegs, wie Du behauptest, "unbestreitbar". Aber auch solche Behauptungen können Eingang in den Artikel finden, wenn es dafür eine relevante Quelle gibt. Den ADAC als mögliche Quelle habe ich schon vorgeschlagen. --Logo 02:34, 18. Feb. 2007 (CET)
Logograph, Dann fahr du doch mal täglich ein Kind in die Schule und komme regelmäßig eine Stunde später wieder dort vorbei. Die vollgetarnten Kontrollen stehen da regelmäßig um 9 Uhr, aber nie um 7:45h. Es ist so, und jeder, der dort vorbei kommt, sieht das. Natürlich kann ich das nicht beim ADAC lesen. Mit der Forderung nach Quellen kann man jede Evidenz totschlagen, die gerade nicht in den Kram passt. --Kursch 02:55, 18. Feb. 2007 (CET)
"Ich habs selbst gesehen" ist einfach keine enzyklopädische Quelle. - Kritik an der Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen wird sich doch wohl irgendwo quellenmäßig belegen lassen. Wenn nicht seitens des ADAC (was mich wundert), dann vielleicht durch eine BILDumfrage oder eine Eingabe der FDP oder eine Studie von Mercedes-Benz etc. --Logo 03:26, 18. Feb. 2007 (CET)

Logo, ich lass es bleiben, damit du recht behältst. Es ist mir einfach zu blöd. Wie ich schon sagte, lässt sich in der WP, zumal durch einen Admin, alles durch eine Quellenforderung über allgemeinbekanntes abwürgen. Sehr verwundert bin ich allerdings über deine Qualitätsvorstellungen, wenn du mir ausgerechnet BILD oder die FDP vorschlägst. --Kursch 12:26, 18. Feb. 2007 (CET)

Quellenangaben

Mit der Begründung fehlender Quellenangabe ist der Absatz Die meisten Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung sind stationär an gefahrenträchtigen Straßen, Kreuzungen, Einmündungen oder Unfallschwerpunkten installiert. Die Kameragehäuse erinnern von ihrem Aussehen an einen Starenkasten. ruckzuck gelöscht worden. Ich habe ja inzwischen häufig den Eindruck, das manche nicht so recht wissen, was überhaupt in Wikipedia:Quellenangaben steht. Im vorliegenden Fall halte ich die Textentfernung für unangebracht. Zu Gunsten des mir unbekannten Autors dieser Zeilen spricht, dass für die Beschreibung von Alltagsgegenständen keine Quelle verlangt wird. Und außerdem läßt sich die weggestrichene Aussage jederzeit unproblematisch an solchen Standorten als richtig überprüfen. Mit einer verlangten Literaturstelle wird der Text um keinen Deut wertvoller, aber man kann Dinge blendend übertreiben. --Aloiswuest 13:11, 18. Feb. 2007 (CET)

Ich hätte die Stelle auch nicht entfernt. Aber immerhin: Der oben dokumentierte "Polemik"-Konflikt dreht sich um eine Textstelle, in der es u.a. hieß: "Kontrolliert wird oft an Stellen, an denen sich eine Geschindigkeitsbegrenzung nicht aus der Verkehrssituation heraus erschließt." - dort wurde also genau das Gegenteil von "an gefahrenträchtigen Straßen, Kreuzungen, Einmündungen oder Unfallschwerpunkten" behauptet. Die Frage "Abzocke oder Gefahrenabwehr?" ist bekanntlich umstritten. - Gruß --Logo 14:22, 18. Feb. 2007 (CET)
Da hat RitaC ja nun gleiches mit gleichem vergolten. Denn wenn man nicht ohne Quellenangabe behaupten darf, dass immer verdeckter und uneinsehbarer kontrolliert wird, dann darf man auch nicht ohne Quellenangabe das Gegenteil behaupten. --Kursch 00:30, 19. Feb. 2007 (CET)
Man lernt anscheinend im Leben nie aus. Jetzt sind schon stationär angebrachte Kontrollen mit jenen durch mobile Einsatzfahrzeuge gleichgesetzt. Ich wundere mich halt weiter. Nennt man so etwas nicht „das Kind mit dem Bad ausschütten?“ Es grüßt freundlich --Aloiswuest 01:23, 19. Feb. 2007 (CET)

Darum geht es nicht. Ob fest installiert oder mobil - hier wird eine Sinnbehauptung aufgestellt ("besonders gefahrenträchtige Stellen")- , die nicht weniger quellenbedürftig ist als die Aussage, die Kontrollen fänden an Stellen statt, an denen ein normal denkender Autofahrer nicht bemerkt, dass er angeblich (bzw. nach der Beschilderung tatsächlich) zu schnell fahre. Es geht also darum, bei Wikipedia ein Prinzip der Quellenforderung entweder gleichwertig oder garnicht durch zu ziehen. Dass ich wohl für die Behauptung, der Himmel sei blau, keine Quelle angeben muss, wird selbst Logograf zugeben. Hier geht es um Aussagen, die bei genauerem Hinsehen eine Motivation der Polizei behaupten, über deren edle Wertigkeit durchaus in der Bevölkerung kontroverse Meinungen herrschen. In solchen Fällen darf sich Wikipedia nicht einseitig als Propagandaorgan der Behörden benehmen, sondern muss sowohl die positiven als auch die negativen Annahmen über die Behördenmotive mit Quellen untermauern. Sobald diese Quellen vorliegen, kann man schreiben: "Quelle A behauptet, die Polizei macht es richtig, während Quelle B das Gegenteil behauptet." --RitaC 11:50, 19. Feb. 2007 (CET)

Tut mir leid, diese Argumentation liegt in Bezug auf die beiden entfernten Sätze Die meisten Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung sind stationär an gefahrenträchtigen Straßen, Kreuzungen, Einmündungen oder Unfallschwerpunkten installiert. Die Kameragehäuse erinnern von ihrem Aussehen an einen Starenkasten. ziemlich daneben. Und mir geht es in meinem Beitrag ausschließlich darum. Wo dort „bei genauerem Hinsehen eine Motivation der Polizei“ stecken soll, ist mir schleierhaft. Diese Tatsachenbehauptungen haben für mich in der Tat die Qualität der Aussage „der Himmel sei blau“. Aber für die Textpassage wird von Dir eine fehlende Quellenangabe moniert, siehe Begründung zu ihrer Entfernung. Dies halte ich unverändert für überzogen.
Es ist jedem unbenommen, auch in diesem klar getrennten Abschnitt die obigen Schlachten über Polemik fortzuführen. Dass Zitate auch von Behörden durch Quellenangaben kenntlich zu machen sind, ist für mich unstrittig. Hätte ich mich an jener Diskussion beteiligen wollen, wäre mein Beitrag im ersten Abschnitt eingerückt worden. Außerdem hat mich das Leben gelehrt, dass sich ein Schwarz-Weiß-Denken („Es geht also darum, bei Wikipedia ein Prinzip der Quellenforderung entweder gleichwertig oder garnicht durch zu ziehen.“) manchmal nicht auszahlt, da es auch Grautöne geben kann. Es grüßt freundlich --Aloiswuest 16:39, 19. Feb. 2007 (CET)
Ich versteh nicht ganz, was du nicht verstehst. 1. es ist keineswegs klar wie der blaue Himmel, dass Starenkästen nur an unfallgefährdeten Stellen montiert sind. Vielmehr wird diese Motivation der Behörde hier blauäugig unterstellt, und der Verdacht, dass sie eher an besonders gewinnträchtigen Stellen angebracht wurden, ist zumindest in vielen Fällen naheliegend. Und 2. ist es kein Schwarz-Weiß-Denken, wenn man für beide Seiten gleiches Recht und somit gleich strenge Quellenforderungen geltend macht. --Kursch 01:40, 20. Feb. 2007 (CET)
Zu 1) Lies bitte genau, was dort steht. „Dass Starenkästen nur an unfallgefährdeten Stellen montiert sind“, hat niemand ausgeführt. Die stationär installierten Anlagen sind mit den Orten „gefahrenträchtige Straßen, Kreuzungen, Einmündungen oder Unfallschwerpunkte“ aus meiner Sicht zutreffend beschrieben gewesen. Die Aufstellung der Kameras wird nach meinem laienhaften Wissen durch die Straßenverkehrsbehörde, nicht die Polizei (aber nach deren Vorschlägen), verfügt. Sie dienen der Überwachung der Regeln der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel Rotlicht-Beachtung oder Tempo 50 km/h), die jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollten. Hier fiskalische Gründe zu vermuten, halte ich für selten zutreffend, zumal die Standorte den Einheimischen oder durch Ankündigungen bekannt sind. Durch sein Verhalten kann man in diesen Fällen problemlos Zahlungen vermeiden.
Ich meine, dass der Verdacht, „eher an besonders gewinnträchtigen Stellen“ werde geblitzt, durch die mobilen Radarkontrollen genährt wird, zumal diese Überwachung nunmehr auch den teilweise finanzklammen Städten und Gemeinden anvertraut ist und in Bayern bis vor einigen Monaten sogar vereinzelt an Privatunternehmen übertragen war. Doch mit mobilen Kontrollen haben sich die beiden Sätze ja überhaupt nicht befasst. Mir kommt es so vor, als ob im vorliegenden Vorgang unbeteiligter Text durch Entfernen bestraft wird und nur darauf wollte ich mit einem Anstoß zum Nachdenken hinweisen. Aber vielleicht hat sich mir ja auch nur der zwingende Automatismus dieser Logik bisher nicht erschlossen.
Zu 2) Ich bin zweifellos dafür, dass „man für beide Seiten gleiches Recht und somit gleich strenge Quellenforderungen geltend macht.“ Ein Schwarz-Weiß-Denken setzt für mich ein, wenn nach dem Muster „Entweder ich kriege einen Quellennachweis oder ich entferne deinen Text besser gleich“ undifferenziert verfahren wird. Die Sorge von RitaC, Wikipedia habe sich mit diesen beiden Sätzen „einseitig als Propagandaorgan der Behörden“ benommen, ist für mich reichlich weit hergeholt. Warum zum Beispiel der "Quellen"-Baustein nicht gesetzt und der Text vorerst belassen wurde (das empfohlene Verfahren!), bleibt rätselhaft. In die beiden entfernten Sätze wurden Meinungen aus anderem Anlass hineininterpretiert, obwohl der Text für mich unkritische Tatsachen beschreibt, die als solche keiner Quelle bedürfen. Ich hoffe, die Unklarheit damit ausgeräumt zu haben. MfG --Aloiswuest 15:46, 20. Feb. 2007 (CET)

Hallo Aloiswuest, es ist andernorts, genauer gesagt im eigentlich für dieses Thema zuständigen Artikel Geschwindigkeitsüberwachung zur Genüge dargestellt, dass es nicht immer nur die Polizei, sondern auch die Ordnungsämter sind, die für die Überwachung zuständig sind und die auch feste Einrichtungen montieren. Nach dieser Klarstellung verfällst du in ein himmelblaues Bekenntnis zu deinem persönlichen Einverständnis mit Kontrollen, dabei einfach voraussetzend, dass diese schon aus den richtigen Beweggründen durchgeführt würden. Genau letzteres wird aber nun mal von vielen anderen Menschen bezweifelt, weil es keineswegs so evident ist, wie du es hier hinstellst. Und es geht auch nicht im Mindesten hier darum, ob der anständige Mensch auch in einem gestrengen Staat keine Strafe zu befürchten habe (..und den Uneinsichtigen darf man ruhig auf die Finger hauen..). Da sind wir wieder mitten in der obigen Diskussion um Polemik. Die dort nicht akzeptierte Formulierung besagte, dass man Geschwindigkeitsbeschränkungen an vielen real existierenden Stellen als Fahrer aus der dortigen Verkehrssituation heraus schwer wahrnehmen und einhalten kann, man führe denn mit der Nase ständig am Tachometer klebend. Und dann macht es keinen Unterschied, ob die Kontrolle solcher falsch gesetzter Beschränkungen nun stationär oder mobil durchgeführt wird und von welcher Behörde. Strafe hat dann auch der gesinnungsmäßig äusserst gehorsame Untertan zu befürchten, wenn er durch die Regelungen schlicht überfordert wird. Vielleicht hat es wirklich oft keine fiskalischen Gründe, sondern schlichte Unfähigkeit zu sinnvollen Verkehrsregelungen (ADAC:"selbsterklärende Straßen"). Aber bitte, glaub du ruhig, dass alles gut ist, bis du dich über deinen nächsten Strafzettel ärgerst. Denn den bekommst ausgerechnet du und nur du natürlich zu unrecht! --Kursch 00:51, 21. Feb. 2007 (CET)

Das mit dem Quellenbaustein wäre ja vielleicht das empfohlene Verfahren gewesen, was dannaber auch für den von Logograf mit genau der selben Begründung gelöschten Abschitt hätte gelten müssen, nachdem dieser seines ev. polemischen Stils entkleidet worden war. Ich halte es keineswegs für weit hergeholt, dass WP sich bei undifferenzierter Darstellung behördlicher Begründungen von umstrittenen Maßnahmen zu deren Propagandainstrument machen "würde" (ich hab nicht gesagt, dass sie es getan hat, obwohl es nachträglich betrachtet natürlich schon so war). Nachdem nun aber inzwischen - zurecht, wie ich meine - vorgeschlagen wurde, die ganze Verkehrskontrll-Problematik aus diesem Artikel zu entfernen und dort abzuhandeln, wo sie der Überschrift nach hin gehört, war meine Löschung nur ein erster Schritt in diese Richtung. --RitaC 14:44, 21. Feb. 2007 (CET)
Das ist etwas, was ich als Begründung nachvollziehen kann. Zum vorausgegangenen Lamento von Kursch: Ich nehme diese Meinung zur Kenntnis, empfinde die Ausführungen aber in Bezug auf die beiden entfernten Sätze als abwegig. Damit schließe ich für meinen Teil die Diskussion ab. Es grüßt freundlich --Aloiswuest 15:28, 21. Feb. 2007 (CET)

Radar

Das Wort Radar ist hier falsch! Der Begriff umfasst die Ortung eines Objektes, was hier NICHT durchgeführt wird. Dies sollte im Wiki auf einmal deutlich herausgearbeitet werden!!!!!

RADAR bedeutet RAdio Detecting And Ranging, und eben durch die Messung der Entfernung zu mehreren Zeitpunkten kann die Geschwindigkeit errechnet werden!--Senfmann2 14:12, 31. Okt. 2006 (CET)

Verwandte Artikel

Unter Starenkasten findet sich ein Artikel mit einem ähnlichen Thema. Wenn jemand Ahnung von der Materie hat, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn er/sie beide Aritkel zusammenlegen könnte. --Vudu 21:17, 15. Jun 2006 (CEST)

ist eingearbeitet

Der Blitzer (Straßenverkehr) behandelt auch noch andere automatische Verkehrsüberwachungen wie z.B. den Rotlichtverstoß. Gruß --MatthiasDD 20:53, 12. Mai 2007 (CEST)

Name des Artikels

Ich würde über eine Umbenennung nachdenken, da Radar ja nur eine Technik der Verkehrsüberwachung ist.

Dem kann ich nur zustimmen. In dem Artikel geht ohnehin einiges durcheinander, denn es sind Systeme behandelt, die mit der Überschrift "Radar (Verkehr)" nichts zu tun haben, zum Beispiel Lasergeräte und PROVIDA. Diese Geräte beruhen auf einer gänzlich anderen Technik, auch die Vorschriften zur Anwendung sowie die Rechtsprechung dazu sind völlig anders. Dennoch kann und sollte man das alles in einem Artikel zusammenfassen, allerdings unter einer andern Überschrift ("Polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung" oder so ähnlich) mit den Unterpunkten: Radar, PROVIDA, Laser, Lichtschranke usw. Makemake 09:51, 28. Aug 2006 (CEST)

So, habe mal den Überarbeitungsbalken eingefügt. Würde gerne mitwirken und fange mal mit der Überarbeitung an ;) . Flo234 21:34, 28. Aug 2006 (CEST)

Vorschlag für eine Strukturänderung

Bisherige Struktur:

  • Einführung
  • 1 Stationäre Überwachung
    o 1.1 Betrieb in Deutschland
    o 1.2 Betrieb in Österreich
  • 2 Radargeräte, die zwischen Fahrzeugtypen unterscheiden können
  • 3 Mobile Messgeräte
  • 4 Kritik
  • 5 Gegenmaßnahmen
  • 6 Links


Neue Struktur:

  • Einführung
  • 1 Anlass
  • 2 Verantwortlich
o 2.1 Polizei
o 2.2 Ordnungsämter und Private Anbieter
  • 3 Technik
o 3.1 Radar (zB Multanova)
o 3.2 Lichtschranke ( zb Eso ES1)
o 3.3 Piezzosensoren ( zB Traffipax Traphiphot-S)
o 3.4 Laser ( zB Riegl LR 90)
o 3.5 Induktion (hier Konzentration auf Rotlichtüberwachung, Induktion bei Geschwindigkeit eher selten)
  • 4 Kritik
  • 5 Gegenmaßnahmen
  • 6 Links

Flo234 21:57, 28. Aug 2006 (CEST)

Laserpistole kann auch integriert werden, wie auch Starenkasten Flo234 22:10, 28. Aug 2006 (CEST)


Das Vorhaben finde ich gut und notwendig. Die jetzt im Artikel enthaltene Ampel-Rotlicht-Kontrolle müsste dann per Definition ("Geschwindigkeitsüberwachung") raus, deswegen dann der zugehörige "Starenkasten" doch als Auffangschublade erhalten bleiben. Oder gibts einen gemeinsamen Namen für beides? Bei "Verkehrskontrolle" etwa müsste auch das Maut-Kontrollsystem (Toll Collect) mit rein..... -- 62.109.75.136 09:31, 30. Aug 2006 (CEST)

Der Artikel Laserpistole ist ausgezeichnet geschrieben und könnte ohne Änderungen übernommen werden, unter dem Lemma wäre dann ein Redirect einzufügen. Starenkasten könnte als eigenes Lemma verbleiben, denn hier wird im Wesentlichen nur der umgangssprachliche Ausdruck (korrekt heißt das "stationäre Geschwindigkeitsmessung") erklärt und ansonsten auf Radar (Verkehr) verwiesen. Makemake 18:43, 30. Aug 2006 (CEST)

Wie wäre es damit den artikel nochmals zu verschieben? "Road safty camera" ist der englische name für den artikel. da müsste sich doch was passendes deutsches für finden lassen. teilweise werden die kamemras ja auch für mehrere zwecke eingesetzt. cu AssetBurned 18:58, 30. Dez. 2006 (CET)

könnte man auch noch einarbeiten igel+- 11:09, 31. Aug 2006 (CEST)

Lemma

Verkehrsüberwachung umfasst wesentlich mehr als nur Geschwindigkeitsüberwachungen (mit welcher Technik auch immer). Derzeit handelt der Artikel aber nur von Geschwindigkeitsüberwachungen. Also bitte entweder den Artikel entsprechend ausbauen oder das Lemma ändern. --Contributor 20:06, 1. Sep 2006 (CEST)

Oof, stimmt. Wie wärs mit Behördliche Geschwindigkeitsüberwachung? igel+- 20:15, 1. Sep 2006 (CEST)
Hmmh, dann müsste aber auch die Rotlichtüberwachung raus.
Ich bin übrigens der Meinung, dass der Überarbeitungsbalken drin bleiben sollte. In dem Artikel herrscht durch das hinzufügen einiger :Artikel jetzt so ein Chaos, da sollte es zumindest eine Vorwarnung geben ;) .Flo234 20:47, 2. Sep 2006 (CEST)
Da stimme ich Contributor völlig zu! So kann der Artikel nicht stehen bleiben. Unter dem Titel "Behördliche Verkehrsüberwachung" kann und muss man vieles unterbringen, von der Rotlichtüberwachung über die Kontrolle des ruhenden Verkehrs durch die Gemeinden bis hin zur Kontrolle der Lenk- und Ruehzeiten im Schwerverkehr durch die Gewerbeaufsichtsämter (und noch vieles mehr). Damit würde der Artikel aber so lang und unübersichtlich, dass sich niemand mehr zurechtfände. Beschränken wir uns besser auf die Geschwindigkeitsüberwachung und nennen wir den Artikel auch so! Dann muss die Rotlichtüberwachung in einen eigenen Artikel. Aber auch dann hat der Bearbeitungshinweis immer noch seine Berechtigung, denn es ist noch vieles zu tun (siehe weiter oben in der Diskussion). Makemake 11:23, 3. Sep 2006 (CEST)
Ich habs verschoben, aber die Verschiebung von Ampelüberwachung führe ich nicht durch, denn das Absätzlein kann, selbst wenn es einen Artikel Ampelüberwachung gäbe, drin bleiben. Schlage also gnädigst vor, einen Artikel Ampelüberwachung zu schreiben (1 volle Sekunde nach Rotschalten bis zum Bußgeld, zwei Bilder, verschieden lange Gelbphasen abhängig von der Geschwindigkeitsbegrenzung, et cetera pp) igel+- 11:36, 3. Sep 2006 (CEST)
Die Rotlichtüberwachung behandelt jetzt Blitzer (Straßenverkehr) --MatthiasDD 21:37, 12. Mai 2007 (CEST)

Radar und Witterungsbedingungen

Wie genau sind die Messungen noch bei Nebel, Regen, Hagel, Schnee usw. ? 217.86.38.196 22:47, 9. Okt. 2006 (CEST)

Die Witterungsbedingungen - sofern es sich nicht um katastrophenähnliche Wetterverhältnisse handelt - haben in der Regel keine Auswirkungen auf die Genauigkeit der Messgeräte. Probleme gibt es allerdings mit den Fototeilen der Geräte, so führen nicht ausreichende Sichtverhältnisse dazu, dass die Fotos zur Identifizierung des Fahrzeuges und/oder des Fahrers unbrauchbar werden. Die Polizei wird daher bei Nebel, starkem Regen und Schneefall eine Messung abbrechen, auch schon deshalb, weil eine Geschwindigkeitsüberwachung dann kaum noch lohnt. Makemake 08:36, 16. Okt. 2006 (CEST)
....und es sich viel angenehmer bei schönem Wetter mißt!--Senfmann2 14:15, 31. Okt. 2006 (CET)

Verjährungsfrist in Österreich

Diese beträgt bei Geschwindigkeitsdelikten nicht 3 sondern 6 Monate. (siehe auch den Link zur Verjährung, wo diese richtig angegeben sind) (00:41, 2. Nov. 2006 (bearbeiten) 213.47.69.35) (Unterschrift nachgetragen von K@rl 08:02, 2. Nov. 2006 (CET)

Da ist ein Unterschied zwischen Anzeige und Anonymverfügung. Bei Einzeige stimmt es mit 6 Monaten, bei Anonym sind es drei Monate --K@rl 08:04, 2. Nov. 2006 (CET)

gegenüber eines starenkastens!

Mir ist aufgefallen, das gegenüber von stationären Blitzern bei Ampeln gegenüber ein gelbes Licht leuchtet sobald die Ampel auf rot und der Blitzer scharf schaltet! wofür ist dieses Licht da? es scheint so als wenn es direkt auf den Blitzer leuchtet...

Das ist bei Blitzern, die Rotlichtverstöße aufnehmen; der Leuchtpunkt gegenüber signalisiert, dass das Rotlicht geleuchtet hat und wird quasi als "Beweis" für Rot mit auf dem Photo verewigt. --84.56.36.176 16:57, 21. Jan. 2007 (CET)

Verfahren im nicht deutschsprachigen Raum

Moin, der Artikel ist ja gut und schön... aber wie schaut es in anderen Landern als nur DACH aus? Hier in UK zum beispiel wird per normalen straßenschildern auf geschwindigkeitskontrollen hingewiesen! cu AssetBurned 18:49, 30. Dez. 2006 (CET)

Kritik

Ich würde gerne diskutieren, wie man die Kritik formulieren sollte. Als Anlass nehme ich diese Änderungen von Benutzer:RitaC, die ich revertiert habe.
Ich denke schon, dass sich der Bürger selbst kontrolliert. – ion 20:57, 22. Jan. 2007 (CET)

Das ist eine völlige Fehlinterpretation der von mir formulierten Kritik! Der Bürger kontrolliert sich, aber stellt sich keine getarnten Fallen. Aus dieser Vorgehensweise spricht ein Obrigkeitsdenken der Behörden und der Polizei, das es in einem demokratisch verfassten Staat nicht geben darf. Kontrolle ja, faule Tricks nein! --RitaC 12:12, 23. Jan. 2007 (CET)

Okay, man würde sich in der Art als Bürger vielleicht nicht kontrollieren und Fallen stellen, aber ich finde schon, dass versteckte Kontrollen nötig sind, wenn auch nicht so, wie es vielerorts vorkommt. Wären die Kontrollen offensichtlich, würden Raser nicht an die Notwendigkeit angepasster Geschwindigkeit erinnert und für das Rasen bestraft, weil sie rechtzeitig abbremsen könnten. Ich will aber auch nicht sagen, dass es für das Tarnen von Radarfallen keine finanziellen Gründe gibt, die ich nicht vertrete.
Wie wäre es mit einer Änderung wie hier?
„Auch die zum Teil von Befürwortern der Geschwindigkeitskontrolle propagierte erziehende Wirkung derselben ist sehr umstritten. Als „erzieherische“ Wirkung resultiert aus dem teilweise akribischen Tarnen der Geschwindigkeitskontrollen bei vielen Fahrern eher eine Steigerung der Staatsverdrossenheit. Mit dem Tarnen soll theoretisch erreicht werden, dass Kraftfahrzeugführer jederzeit mit einer Geschwindigkeitskontrolle rechnen und sich deshalb immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Dass durch das Tarnen auch die Bußgeldeinnahmen steigen, lässt sich jedoch nicht bestreiten.“ – ion 14:41, 25. Jan. 2007 (CET)
Dein Formulierungsvorschlag ist so ok. Damit kann ich leben.
Was ich Dich persönlich bitten würde, ist, das Wort "Raser" nicht so undifferenziert zu verwenden. Man ist kein Raser, wenn man mit 40 in einer Zone 30 fährt und rechts freies Feld und links Vorgärten hat. Da ist eben auch noch der Aspekt, der im Artikel schon genannt wurde, dass die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen mancherorts für den Fahrer nicht nachvollziehbar sind, weil keine Gefahren und noch nicht einmal Nutznießer einer Verkehrsberuhigung wahrnehmbar sind. "Raser" sollte man nur Fahrer nennen, die die Geschwindigkeit stark überschreiten und wirklich eine Gefahr darstellen.
Sehr gute ordnungsförderliche Wirkungen beobachte ich bei den Leuchtanzeigen, die einem die Geschindigkeit aufzeigen ohne strafende Konsequenz. Strafe ist schließlich kein gesellschaftlicher Wert, sondern lediglich ein zweifelhaftes Mittel zur Förderung des eigentlichen Wertes, nämlich der öffentlichen Ordnung. Wenn also bei schlechter Tarnung der Kontrollgeräte rechtzeitig abgebremst werden kann, ist der ordnende Zweck auf der Stelle erfüllt. (Und einen Jagderfolg braucht der Polizist wahrhaftig nicht. Wenn er so veranlagt ist, gehört er nicht auf seinen Job in einem demokratischen Rechtsstaat.) --RitaC 01:28, 28. Jan. 2007 (CET)

In Ordnung, die Änderung habe ich durchgeführt. Und das Wort "Raser" benutze ich ab sofort mit mehr Bedacht. – ion 20:00, 28. Jan. 2007 (CET)

In der Tat schiene auch mir ein Hinweis auf die Unverträglichkeit zwischen der oft auf die Spitze getriebenen Tarnung und dem Verfassungsgrundsatz der Volkssouveränität im Artikel vonnöten. Wer das für zu hoch aufgehängt hält, der möge sich einmal bei verschiedenen Anlässen auf ein Gespräch mit Polizisten einlassen. Dort herrscht, ausbildungsbedingt, ein ausgesprochen unterentwickeltes Vermögen, die Begriffe "Hoheit" und "Obrigkeit" inhaltlich auseinander zu halten. Und sehr wenig gegenwärtig ist da auch der Grundsatz, dass durch die Behörde oder die Polizei vorrangig die gesetzliche Ordnung aufrecht erhalten oder hergestellt werden muss, während eine Sanktion (Bestrafung) erst nachrangig eintreten soll, wenn sich der Ordnungsverstoß nicht verhindern ließ.
So gesehen wäre es geradezu der Zweck des Auftretens der kontrollierenden Polizei, ein Abbremsen zu bewirken. Es durch Tarnung zu verhindern könnte sogar als Verstoß gesehen werden gegen die vorrangige Aufgabe der Polizei, mit dem Ziel, den Bürger (Fahrer) nachträglich für etwas zu bestrafen, das auch (zusammen mit dem Versagen des Fahrers) als (beabsichtigtes) Versagen der Polizei vor ihrer Aufgabe zu sehen ist.
Warum also wundert man sich öffentlich darüber, wenn Autofahrer bei solchen Kontrollen immer wieder einmal ausrasten - es gab sogar schon einen Polizistenmord deshalb. Welches Maß an Untertanenhaltung man dem Bürger abverlangt, ist in den Behördenstuben und Polizeirevieren offenbar nicht klar. Stattdessen habe ich von einem Hauptkomissar auf meine hier dargelegten Ansichten sogar schon die Antwort bekommen, man müsse mich zur MPU schicken und ich dürfte eigentlich gar keinen Führerschein haben. So viel zum Rechtsverständnis in deutschen (bayerischen) Polizeistuben. --Kursch 00:17, 31. Jan. 2007 (CET)

Zum revert (statistischer Nachweis):

Lieber Ion, auch ich habe im Fernsehen einen Bericht über vergleichende Untersuchungen gesehen, die durchaus zeigten, was Kursch behauptet:
Auf den jeweils gleichen Strecken wurden die gefahrenen Geschwindigkeiten einmal verdeckt und einige Tage später durch offen sichtbare uniformierte Polizisten registriert. Das Geschwindigkeitsverhalten der Autofahrer, also auch der relative Anteil der Überschreitungen, war im Rahmen der statistischen Signifikanzgrenzen gleich!
Mir als einer mit wissenschaftlichen Untersuchungsstrategien vertrauten Naturwissenmschaftlerin erschien der Nachweis erstaunlich sauber geführt. Die Berichte darüber kamen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Fernsehen, meiner Erinnerung nach vor ungefähr zwei Jahren. --RitaC 10:34, 2. Feb. 2007 (CET)

Ich verstehe leider nicht, wie diese Untersuchung mit dem allgemeinen Verhalten der Autofahrer zusammenhängt. Es geht in dem Satz im Artikel darum, dass man sich generell weniger an die Höchstgeschwindigkeit hielte, wenn man nicht mit getarnten Kontrollen rechnen müsste. Das ist eine langfristige Einstellung der Fahrer und m. E. nicht durch die genannte Art zu untersuchen. Ich denke, man müsste eine Befragung von Autofahrern durchführen mit der Frage "Halten Sie sich eher an Geschwindigkeitsvorschriften, weil Sie mit verdeckten Geschwindigkeitskontrollen rechnen müssen?". – ion 15:35, 2. Feb. 2007 (CET)

Diese Untersuchung zeigt doch, dass sich die Fahrer weder von verdeckten noch von offenen Kontrollen vorbeugend beeindrucken lassen, sondern sich nach ihrer persönlichen Gewohnheit verhalten. Offene Kontrollen werden eben so wenig vorher wahrgenommen wie verdeckte, weil man sich nicht auf Kontrollen konzentriert, sondern sein Fahrverhalten gemäß der Generalvorschrift der StVO "der Verkehrssituation angemessen" ausrichtet, was logischerweise einer persönlichen Einschätzung bedarf. Eine positive erzieherische Wirkung ist demnach offensichtlich nicht vorhanden (was mich als Demokrat sehr beruhigt!).
Daran zeigt sich ein weiterer grundsätzlicher Kritikpunkt, diesmal nicht an der Überwachung, sondern an der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen einerseits und an der Philosophie des Vorschriftengehorsams andererseits.
Zur Anordnung: eine Begrenzung, für die dem Fahrer keinerlei vernünftiger Grund ersichtlich ist, kann offenbar nicht angemessen wahrgenommen und verarbeitet werden. Wenn weder die Straßenbreite noch die Verkehrsdichte noch irgend eine Unübersichtlichkeit zur Temozurückhaltung sichtbaren Anlass gibt, wird es jedem Fahrer schwer fallen, seine Geschwindigkeit als zu hoch wahrzunehmen. Selbst eine bewusste Wahrnehmung des begrenzenden Verkehrszeichens wird schwer fallen. Der Fahrer ist mit dieser Situation in der Regel überfordert. Gibt es Vernunftgründe für die Begrenzung, die nicht evident sind, wie etwa die nötige "Rücksichtnahme" auf eine Schule oder ein Altenheim, dann müssten diese Gründe irgendwie augenfällig gemacht werden. Und eine Begrenzung auf 30 kmh auf einer normal breiten Straße im freiem Feld (München, Brodersenstraße) ist schlichter Behörden-Schwachsinn.
Zum Vorschriftengehorsam: da gibt es die Fraktion derer, die für Zucht und Ordnung sind, allerdings nur bei den anderen. Jeder nimmt sich aus gutem menschlichem Grund öfter die Freiheit, irgendwelche Gesetze und Vorschriften "nach dem Sinn und nicht nach dem Buchstaben" zu befolgen. Die Zucht-und-Ordnungs-Leute verhalten sich darin nach meiner Lebenserfahrung selbst nicht gehorsamer, sondern freier als andere. Es sind in der Regel Leute, die für sich eine dominate Stellung im Leben beansspruchen. Daraus wird letztlich die folgende Philosophie: "Ich verstehe ja den Sinn der Vorschriften und verhalte mich danach. Die anderen aber sind so dumm, dass sie sich gefälligst an den Buchstaben halten müssen, weil sie sonst ständig alles falsch machen!"
--Kursch 00:40, 3. Feb. 2007 (CET)

Schöner Abschweif... Und Danke, ich kann jetzt eine Interpretation der Untersuchung nachvollziehen, aber immer noch nicht folgern, dass sich Autofahrer genauso verhalten würden, wenn nicht mit verdeckten Kontrollen zu rechnen wäre. Ich denke nämlich schon, dass Menschen, die regelmäßig nach den Vorschriften zu schnell fahren, auf Kontrollen achten und versuchen, vorher abzubremsen. – ion 23:27, 3. Feb. 2007 (CET)

Na gut: wenn sie bremsen, ist doch der Zweck einer Verkehrskontrolle besser erreicht, als wenn sie es deshalb nicht tun (können), weil nichts sie an ihre Übergeschwindigkeit erinnert! Das kommt jetzt bei Dir wieder so herraus, als hätte der Staat irgend einen Anspruch darauf, bestrafen zu können. Nein! Hat er nicht! Die Ordnung soll er herstellen, nicht die "Untertanen" trietzen. Jetzt sind wir wieder beim Verfassungsaspekt gelandet. --Kursch 14:20, 4. Feb. 2007 (CET)

Kurzfristig hat die offensichtliche Kontrolle einen Effekt, während die getarnte kaum ein langsameres Fahren bewirkt. Langfristig dürften jedoch viele Menschen wegen des Einsatzes von getarnten Radarfallen allgemein Geschwindigkeitslimits weniger stark überschreiten. Welche von beiden Möglichkeiten jetzt besser den "Zweck einer Vekehrskontrolle" erreicht und die "Ordnung" herstellt, kann ich nicht sagen. Und, ob der Staat die Ordnung auch anders als durch Strafen herstellen kann, ist eine andere Diskussion, die ich jetzt nicht beginnen möchte.

Also zurück zum Thema: Ich verstehe jetzt immer noch nicht, warum die bewusste Untersuchung zeigt, dass getarnte Geschwindigkeitskontrollen langfristig niemanden langsamer fahren lassen. Wenn man die Bestrafung von Geschwindigkeitsüberschreitungen vermeiden oder vermindern will, fährt man doch jederzeit langsamer. Wenn man sich sicher wäre, jede Kontrolle im Vorraus zu erkennen – weil es keine getarnten gäbe – und rechtzeitig abbremsen zu können, würde man sich doch weniger an die vorgeschriebenen Grenzen halten. – ion 21:55, 4. Feb. 2007 (CET)

Da prallen Weltanschauungen, Menschenbilder, Staatsphilosophien und letztlich Lebenserfahrungen auf einander. Ich kann dich offenbar nicht von der Vorstellung abbringen, dass der Staat die Untertanen erziehen soll, nötigenfalls auch durch Schmerzen. Ich meine, der Staat hat die Aufgaben, 1. prinzipiell sinnvolle Regeln aus gemeinsamem Beschluss aufzustellen, 2. den mündigen Bürger vom Sinn dieser vom Volk gemeinsam gefundenen Regeln zu überzeugen und ihm 3. die Einhaltung durch eine entsprechend sinnvolle Anwendung der Regeln zu ermöglichen. Hier erinnere ich an meine obigen Ausführungen über die situationsmäßige Überforderung der Fahrer, die es zu vermeiden gilt, indem man nicht Beschränkungen erlässt, welche für die Sinne der Fahrer einen Wahrnehmungskonflikt enthalten.
Erst danach und zu allerletzt kommt die Strafe als ultima ratio für ganz hartleibige Sünder. Wenn einer gewohnheitsmäßig sehr viel zu schnell fährt, schafft er es meist auch nicht mehr, ausreichend und rechtzeitig abzubremsen, dann erwischt es so einen "Raser" eh, auch wenn er die Kontrollen sieht. Aber diejenigen, die so ein wenig zu schnell fahren, weil sie sinnvollerweise mehr die Straße als ihren Tacho beobachten, haben dann eine faire Erinnerung an die Gefahr, sie könnten vielleicht ein wenig zu schnell sein. Warum willst du denen denn so unbedingt auf die Zehen steigen ?! --Kursch 23:09, 4. Feb. 2007 (CET)

Ja, wir drehen uns im Kreis. Und da ihr beide mir wohl nicht erklären könnt, wie man durch einen so zeitnahen Vergleich eine Gewohnheit untersuchen kann, habe ich das Interesse an der Diskussion verloren... Ich verabschiede mich. – ion 19:40, 6. Feb. 2007 (CET)

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung per Laserstrahl

Hallo zusammen, hat jemand schon mal etwas von einer stationären Geschindigkeisüberwachung per Laserstrahl (oder so ähnlich) gehört. Ich habe diese Woche sowas zum ersten mal auf der A 63 gesehen. Das "fiese" daran, es steht auf der gegenüberliegenden Fahrbahn und sieht wie eine "Wetterstation" aus. Das einzige was der Fahrer sieht ist der Laserstrahl und dann ist es mit Sicherheit schon zu spät. Gruß --kandschwar 20:46, 30. Jan. 2007 (CET)

Schau mal im Radarforum (www.radarforum.de) oder im Technikteil von radarfalle.de . Wenn du da nicht fündig wirst kannst du ja mal ein Foto machen und in den Überwachugnstechnik Bereich einstellen. Dort ist auch ein Cop aus RLP unterwegs, der hilft bestimmt weiter. Gruß 84.58.224.82

Gegenmaßnahmen

Habe die Gegenmaßnahmen überarbeitet und erweitert. Gruß,

ein neuer.(nicht signierter Beitrag von 84.187.61.42 (Diskussion) 23:06, 11. Feb. 2007)

huhu wer bist du denn, neuer??? Kamerascheu?--Ulfbastel 17:21, 19. Mär. 2007 (CET)

Die Aussage über die "reflektierenden Schicht auf dem Kennzeichen" ist widersprüchlich. So wird einerseits gesagt "Diese Methode funktioniert bei jeder Art von Überwachungsmethode, ausgenommen Kamerafahrzeuge" im nächsten satz wiederum "Die Methoden sind ohnehin meist unwirksam..." Finde ich ein wenig ungünstig formuliert. Gruß

Fragen

suche eine Berechnung eines Radarmessgerätes (messfehler,usw.) mfg reinhard_hoermann@gmx.at

Gibt es auch Radargeräte, die zwischen PKWs, PKWs mit Anhängern und LKWs unterscheiden können?

Das funktioniert nur in Verbindung mit Kameras. Bei den mobilen Geräten unterscheidet sie der Polizist. --K@rl 15:58, 11. Mär 2005 (CET)

Ab welcher Geschwindigkeit kann eine Radarfalle kein scharfes Bild mehr machen? z.B in der Nacht ? DarkThorn 15:08, 15. Okt. 2006 (CEST)

Ich hoffe, daß diese Frage bald auf http://www.radarforum.de/forum/index.php?act=ST&f=2&t=22423&s=4888b7500ca8d3da47f520f9524f39e8 ausführlich beantwortet wird.

Es gibt solche Geräte ( http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/vcontrolii.php )!

Wie funktioniert das eigentlich, dass das RadarGerät bei der Polizei die genaue Momentangeschwindigkeit anzeigen kann?

Das steht im Artikel unter "Technik"--HolgerB 20:48, 17. Okt. 2007 (CEST)

Amtsauge / Österreich

Ist das nicht vom Prinzip her auch eine Methode Geschwindigkeiten zu "messen"?

Wenn du mir erklärst, was ein "Amtsauge" ist, kann ich dir bei der Frage vielleicht weiterhelfen :). – ion 22:17, 6. Jun. 2007 (CEST)
Ich glaube, österreichische Polizisten dürfen Geschwindigkeiten schätzen. Vielleicht ist das damit gemeint. Das geschulte Auge einer Amtsperson. --Blah 22:23, 6. Jun. 2007 (CEST)
kann mich an ein urteil erinnern, daß das eben nicht zulässig ist. rechtens scheints aber zu sein, die geschwindigkeit zu beurteilen, wenn die polizei einem auto nachfährt (abzüglich der üblichen toleranzen...)

Speichertechnik

Hallo, mich intressiert die Speichertechnik! Wird Analog auf Filmen gespeichert oder worauf? und wo? Im Blitzer oder in Kästen nebenran? Gruß --wischmopp90 17:15, 16. Sep. 2007 (CEST)

Verhinderung der Identifikation von Fahrern

Hier wird oft auf die Maßnahmen verwiesen, die dazu führen, dass der Fahrzeugführer auf Bildern nicht erkannt werden kann. Vielleicht sollte man auch darauf hinweisen, dass der Fahrzeughalter gerichtlich dazu gezwungen werden kann ein Fahrtenbuch zu führen.

Das ordnet die Straenverkehrsbehörde und nicht ein gericht an. Im Grundsatz aber richtig. Allerdings ist eine einmalige geringe Überschreitung kein Grund die Führung eines Fahrtenbuches anzuordnen.--HolgerB 16:13, 17. Okt. 2007 (CEST)

Illegale bzw. verfolgte Maßnahmen

"* Eine verbreitete Methode ist, den Gegenverkehr mittels Lichthupe vor auf der Gegenseite erkannten Radarfallen zu warnen (Ordnungswidrigkeit, § 16 Abs. 1 StVO in Verbindung mit § 24 StVG)."

ist in österreich imho nicht verboten, siehe:

http://wien.orf.at/stories/150605/

http://www.vwgh.gv.at/Content.Node/de/aktuelles/11_1_lichthupe.doc.php?type=wai

--Galant 16:24, 7. Dez. 2007 (CET)

die Sache erscheint mir spanisch

habe

Inzwischen gibt es auch Radarpistolen, die Spielzeug-Messgeräte sind und laut Fernsehberichten eine erstaunlich gute Messgenauigkeit haben.

herausgenommen. Ich kann keine Relevanz erkennen und verstehe es nicht. Sind es Spielzeuge für Kinder oder verwendet die Polizei Spielzeug?--Ulfbastel 14:26, 8. Feb. 2008 (CET)

Das sind Spielzeuge, die funktionieren meines Wissens mit Mikrowellen und werden nicht von der Polizei verwendet.--HolgerB 19:33, 8. Feb. 2008 (CET)

Erste Radarfalle - verschiedene Daten

Im Text ist davon die Rede, daß die erste Radarfalle in der Bundesrepublik am 15. Februar 1959 aufgestellt wurde. In der Ausgabe der Märkischen Oderzeitung vom 21.01.2009 ist hingegen die Rede davon, daß "am 21. Januar 1957 [...] Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland Geräte ein[führte], die per Foto zu schnelles Fahren dokumentierten" (http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Eberswalde/id/262587). Was stimmt? Für das Datum im Text gibt es ja leider keinen Beleg... --Henry Raupe 10:53, 21. Jan. 2009 (CET)

Aus Lemma Telefunken: „Auf der Polizeimesse in Essen im September 1956 stellte Telefunken mit dem VRG (Verkehrsradargerät) ein Gerät vor, das zur Überwachung der neu eingeführten Geschwindigkeitsbeschränkungen (zunächst Tempo 50 in Ortschaften ab 1. September 1957) benötigt wurde.

Das Nordrhein-Westfalen die Geräte als erstes Land einführte (= Anschaffung Anfang 1957), ist nach meiner Kenntnis an anderer Stelle ebenfalls erwähnt. Der Februar 1959 als Datum des ersten Einsatzes ist nicht unwahrscheinlich, da die Bolitei ja erst mal auf die neue Technik geschult werden mußte. Gut Ding will eben Weile haben...--Mib18 09:13, 16. Feb. 2009 (CET)

Kosten der Beweissicherheit

darum gehts. Ich komme da nicht mit. Die Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit? Wer sagt das? Und wie soll man das überhaupt vergleichen, "10 Euro Kosten stehen 9 Euro Sicherheitsgewinn gegenüber"? Was haben die Strafmandate damit zu tun? Natürlich müssen Vergehen bewiesen werden und es ist logisch, dass die Fotos diesem Zweck dienen, aber warum widerspricht das dem Sicherheits-Ziel? Mir ist nicht klar, was da wie zusammenhängt und was daran überhaupt kritikwürdig ist. Sieht das außer dir jemand genauso oder ist das nur deine persönliche Meinung (die dann im Artikel nichts zu suchen hätte)? Es wäre nett, wenn du mir helfen könntest, den Absatz zu verstehen. --Blah 07:46, 15. Dez. 2008 (CET)

Blah, du verwechselst Beweissicherheit und Verkehrssicherheit. Das muss hier logisch sauber getrennt werden, dann ist der Absatz auch verständlich:
Die Geschwindigkeitsüberwachung als solche schafft doch keinen Gewinn Sicherheit im Verkehr. Sie ist lediglich eine "Erziehungsmaßnahme", um die Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen, die den Sicherheitsgewinn bringen soll. Die teure technische Aufrüstung dient aber nur dazu, die Bestrafung unanfechtbarer zu machen. Und Strafe ist nicht Verkehrssicherheit. Dieses Verhältnis zwischen Beweissicherheit bei der Bestrafung und Verkehrssicherheit wurde am Montag, 14.12. in "Planetopia" ausführlich dargestellt und von mir zusammengefasst wiedergegeben. Die neuesten Anlagen kosten an die 200000 Euro pro Stück (!), und die Rechtfertigung dafür ist nur, die Strafmandate unanfechtbar zu machen (wovon die Polizisten natürlich begeistert sind). Wenn die Fahrer wissen, dass sie auf einer Strecke geblitzt werden, steigen sie nicht erst deshalb auf die Bremse, weil sie wissen, dass nun die letzten 2% Wahrscheinlichkeit, vor Gericht frei gesprochen zu werden, nun auch noch weg sind, sondern wegen der vorher schon gegebenen hohen Wahrscheinlichkeit, bestraft zu werden. (Daran, dass Verkehrserziehung vor allem durch Förderung der Einsicht statt durch gesteigerte Angst vor Bestrafung erfolgen sollte, ist dabei noch gar nicht gedacht.)--Kursch 12:26, 15. Dez. 2008 (CET)

Wieso ein einzelnes Gerät 200.000.- Euro kosten soll, ist nicht nachvollziehbar. Da dürfte es wohl primär eher um Wirtschaftförderung und um Technik-Begeisterung gehen als um einen Gewinn von Verkehrssicherheit. Die neuen Geräte sollen keine Toleranzen mehr haben. Die bisherigen Geräte hatten auch nur kleine Toleranzen. Und soll man wirklich Jeden, der einmal, und sei es nur für wenige Meter, eine Geschwindigkeit von 51 km/h erreicht, wirklich bestrafen? Bisher sorgten die Toleranzen dafür, dass man erst ab 59 km/h geblitzt wurde, und das war auch gut so. Alles andere ist übertrieben und zeugt von einem Technologie- und Bestrafungsfetischismus in Deutschland.

Meßgeräte ohne Toleranzen gibt es nicht! (Ein Meßtechniker) --81.14.254.44 13:00, 9. Mär. 2009 (CET)

Gegenmaßnahmen

Hin und wieder beobachte ich - vor allem bei amerikanischen Pkw hierzulande - eine Art maßgeschneiderten Kunststoffüberzug, der sich über den vorderen Teil der Fahrzeugfront erstreckt. Wißt Ihr, was ich meine - so etwas hier: [1]. Mir hat jedenfalls mal jemand erklären wollen, dabei handele es sich ebenfalls um eine Gegenmaßnahme gegen Radarkontrolle, sozusagen eine "Rader-Tarnkappe". Kennt das jemand? Ist das glaubwürdig? Oder handelt es sich dabei in Wahrheit nur um eine Vorsichtsmaßnahme von Amerikanern, die aus dem sonnigen Süden zu uns kommen und Angst haben, ihr Ford Mustang würde bei frostigen mitteleuropäischen Temperaturen erfrieren? -- Tribar 12:44, 2. Okt. 2009 (CEST)

nun kommt eine Erklärung, für die mich in einem Lemma alle wegen POV und mangels Quellen steinigen würden, aber in einer Disk kann mans ja bringen:

alle von Porsche in den Anfangsjahren (50er) in USA verkauften Fahrzeugen wurden vor der Üabergabe von Porsche eingefahren. Damit die dabei keine Steinschlagschäden an der Lackfront bekommen, wurden von Porsche USA Schutzüberzüge aus kackbraunem (vermutlich weil einfach in dem Moment billigsten) Kunstleder angefertigt und drübergezogen. Die Amis, wie üblich von keinerlei Geschmack und Hirn gebremst, deuteten diese Überzüge als Bestandteil modernster europäischer Sportwagentechnik, und seitdem sind diese Fliegenfänger im Land der unmöglichen Begrenzheiten schick und Inbegriff von Sportlichkeit. Danke für die vielen Kommentare, ich sei ein Amihasser. Ja, bin ich, die Story stimmt trotzdem. --Martin194.209.139.199 15:08, 30. Jul. 2010 (CEST)

Black Flash Geräte siehe Richard-Strauß-Tunnel (München)

Könnte man dieses bitte irgendwie einbauen, oder auf den Hauptartikel verweisen. Diese Black Flash Geräte kommen ja anscheinend in Mode. Danke --Crazy1880 16:57, 24. Okt. 2009 (CEST)

Alle Aspekte thematisieren ist nicht POV

Löblich, dass man sich bemüht, den Artikel neutral zu gestalten. Das beinhaltet imho nicht, dass Auswüchse verschwiegen werden sollen und auch die Nennung drastischer Beispiele von Unverhältnismäßigkeiten tragen zusammen mit der Darstellung positiver Auswirkungen der Überwachung zum neutralen Gesamtbild bei.

Schau mal den Satzbau im Abschnitt Wirksamkeit und Kritik an. Bei Kritik kann man lesen "es wird vermutet, die Bußgelder dienten ... der Stützung der Haushalte. Diese Kritik kann nicht allgemein bestätigt... werden.". Bei Wirksamkeit liest man keinen einzigen Konjunktiv: Überwachungen sind wichtige Maßnahmen, die externe Kontrolle ist notwendig, etc. Ich bin mir bewusst, dass Aussagen von bekennenden Überwachungshassern schnell als POV gestempelt werden, allerdings kann man so manches dieser angeblichen Stammtischargumente mittlerweile objektivieren:

http://neu.az-web.de/sixcms/detail.php?template=az_detail&id=1197398&_wo=Lokales:Aachen Es werden immer weniger Temposünder geblitzt, trotzdem steigen die Einnahmen. Es ist wenig glaubwürdig, dass die oft beschworene generalpräventive Wirkung die Hauptmotivation darstellt.

http://www.shortnews.de/id/756487/M%C3%BCnchen-Einnahmen-einer-Bu%C3%9Fgeldfalle-finanzierten-die-nebenan-stehende-Baustelle

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/tz-bussgeldorgie-baustelle-103746.html

Hier wird der Fall beschrieben, dass die Stadt München mit einem Baustellenblitzer die gesamten Baukosten bezahlen konnte und noch Geld für den Haushalt übrig hatte. Geschätzte Einnahmen: 5-10 Mio Euro aus 85233 Bußgeldbescheiden, fast 5% des gesamten Verkehrsaufkommens wurden geblitzt.

Ein Münchener Stadtrat (!) hat das öffentlich kommentiert mit den Worten: "Das war eine Gelddruckmaschine der Stadtverwaltung. Das ist Raubrittertum auf dem Rücken der Autofahrer. Tempo 30 war total überzogen." (vgl. obenstehender Link zur TZ). Natürlich möchte ich das nicht so im Artikel stehen haben, aber ein Satz wie "Geschwindigkeitsüberwachungen sind zu unverzichtbaren Einnahmequellen der Kommunen geworden und werden nicht zuletzt aus diesem Grund in wachsendem Ausmaß durchgeführt." ist IMHO durch Artikel wie oben genannt belegt - weitere Beispiele finden sich zuhauf - und ist nicht POV.

Den Satz im Artikel unter dem Abschnitt Wirkung, dass Geschwindigkeitskontrolle "... das Vertrauen in die Rechtsordnung bewahrt." empfinde ich nicht nur als unerträglichen Zynismus, sondern er ist eindeutig POV. Dieser Satz gehört imho ersatzlos gestrichen. Im Gegenteil: Die Stadt beschildert nach eigenem Gutdünken, die Stadt kontrolliert nach eigenem Gutdünken und die Stadt behält die Einnahmen der Bußgelder. Natürlich entstehen da Begehrlichkeiten, wen wunderts? In der Verfassung hat man aus gutem Grund die Gewalten geteilt - in der Überwachung ist alles in einer Hand. Kein leuchtendes Beispiel, dass das Vertrauen in die Rechtsordnung bewahrt. Jedenfalls dürfte der Artikel gerne mehr Information enthalten als technische Details von Radaranlagen und ein Loblied auf die Segnungen der umfassenden Überwachung. --85.181.13.98 20:18, 2. Mär. 2010 (CET)

Nachfahren mit Dienstfahrzeug

Könnten wir die Formulierung im Artikeltext "Nachfahren mit Dienstfahrzeug" durch Hinterherfahren mit Dienstfahrzeug bzw. Verfolgung mit Dienstfahrzeug ändern ? Denn ob meine Nachfahren jemals ein Dienstfahrzeug haben werden, ist ungewiß. ;-) Rainer E. 06:12, 15. Mär. 2010 (CET)

Distanz

ab welcher Distanz messen die üblichen Radar-Blitzer bzw. auch die Laser-Pistolen?(nicht signierter Beitrag von Knallexus (Diskussion | Beiträge) 14:40, 8. Apr. 2009)

Messdistanzen der Laserpistolen findet man im entsprechenden Artikel.-- BSI 16:23, 5. Apr. 2010 (CEST)

Richter Helmut Knöner

Das Urteil des Richters ist uebrigens rechtskraeftig. Daher kann dieser Absatz auch wieder in den Text.

Zitat: "Man kann sich selbstverständlich auf dieses Urteil berufen. Das Urteil wird voraussichtlich in 2 bis 3 Wochen auf der Homepage des AG Herford zu finden sein. Es bleibt natürlich offen, ob ein Richter an einem anderen Gericht meiner Argumentation folgen wird." Quelle:http://www.stern.de/tv/sterntv/umstrittene-freisprueche-fuer-raser-richter-helmut-knoener-im-stern-tv-chat-1622640.html (nicht signierter Beitrag von 89.204.154.225 (Diskussion) 15:45, 19. Nov. 2010 (CET))

Die Urteile sind nicht rechtskräftig und gehen in die nächste Instanz. http://www.nw-news.de/lokale_news/herford/herford/4134154_Tempo-Urteile_auf_Pruefstand.html --Joe-Tomato 13:32, 30. Dez. 2010 (CET)

Ein dickes Lob jedenfalls für den verantwortungsvollen Richter Knöner, der sich nicht vor den Karren der städtischen Geldeintreiber spannen lässt. --85.181.9.127 23:48, 8. Feb. 2011 (CET)

Das Oberlandesgericht hat die Begründungen Knöners klar zurückgewiesen.Oberlandesgericht Hamm bremst Richter Gaspedal. Den Abschnitt über das Urteil habe ich daher wieder gelöscht. --Joe-Tomato 23:32, 4. Mai 2011 (CEST)

Darstellung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte unvollständig

Folgende Diskussion von meiner Diskussionsseite kopiere ich hierhier: schnipp:

Hallo Joe-Tomato, ich habe Deine Ergänzung revertiert, weil durch die unkommentierte Gegenüberstellung der volkswirtschaftlichen Unfallkosten und der Einnahmen aus Geschwindigkeitsüberwachung ein Zusammenhang impliziert wird, den zumindest ich nicht so sehe. Falls Du jedoch eine geeignete Quelle dazu hast, die diesen Zusammenhang belegt, kannst Du es natürlich gerne wieder einbauen. Gruß, --Jodoform 21:52, 14. Jun. 2011 (CEST)

Hallo Jodoform, vielen Dank für den Hinweis. Durch dein Revert wird die Darstellung in dem Abschnitt unvollständig, da lediglich die Einnahmen der Städte dargestellt werden, nicht aber die ersparten Unfallkosten. Der Abschnitt ist nun insgesamt falsch. Denn nun wird impliziert, dass die Geschwindigkeitsüberwachung aus wirtschaftlichen / fiskalischen Gründen stattfindet, was natürlich großer Quatsch ist. Das Hauptmotiv ist die Überwachung der Geschwindgkeitkeitsbegrenzungen insbesondere an Unfallschwerpunkten. Dies dient der Vermeidung von Unfällen, der Abschreckung vor Geschwindigkeitsübertretungen, dem Lärmschutz etc. Dies hat den wirtschaftlichen Gesichtspunkt der Vermeidung von volkswirtschaftlichen Kosten (davon sind die Unfallkosten nur ein Teil). Die Einnahmen für die Kommunen sind tatsächlich nur ein Nebenaspekt, auch wenn das der Stammtisch anders sieht. Den fiskalische Aspekt als Hauptmotiv darzustellen, muss jedoch belegt werden. Insofern müsste folgerichtig der gesamte Abschnitt in der gegenwärtigen Form heraus. Grüße, --Joe-Tomato 11:57, 15. Jun. 2011 (CEST)
Ja, da stimme ich Dir zu. Optimal wäre natürlich eine belegte Zusammenfassung der tatsächlichen wirtschaftlichen Aspekte. Gruß, --Jodoform 14:37, 15. Jun. 2011 (CEST)

schnappp

Ich habe daher in dem Abschnitt einen lückenhaft-Baustein gesetzt.--Joe-Tomato 19:57, 15. Aug. 2011 (CEST)

Toleranzen

Es gibt folgende Aussage: Innhalb geschlossener Ortschaften (50Km/h) lösen stationäre Anlagen erst bei über 60 km/h aus. Der Wert entspricht der Anzeige des Tachometers und nicht der tatsächlichen Geschwindigkeit.

Die Frage ist nun, wie sich Belege hierfür aufbringen lassen. Ich habe es selbst probiert. Deutschlandweit löst kein Blitzer in einer 50-Zone unter 60 km/h aus. Bei 70 ist die Auslösegrenze 82 und bei 100 sogar mehr als 120.

Da diese Erfahrungswerte den Angaben im Artikel widersprechen, besteht Klärungsbedarf.--62.48.72.6 14:44, 10. Nov. 2011 (CET)

Wirksamkeit

Der Satz "Geschwindigkeitsverstöße tragen zu etwa 25 % der Unfälle mit Personenschaden und 50 % aller Unfälle mit Getöteten bei." im Abschnitt Wirksamkeit ist missverständlich: Man könnte versucht sein, daraus abzuleiten, dass zu hohe Geschwindigkeit für eine Vielzahl von Unfällen verantwortlich ist. Genau das kann man aus den Zahlen aber eben nicht ableiten. Ich überspitze bewusst: Wenn mehr als jeder zweite zu schnell fährt und jeder vierte Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit in Verbindung gebracht wird, lautet die logisch korrekte Schlussfolgerung, dass "Raser" nur halb so viele und nicht etwa mehr Unfälle verursachen! Soll heißen, alleine ist der zitierte Satz ohne Aussage, assoziiert aber beim Leser einen nicht belegten und auch nicht notwendigerweise zutreffenden Zusammenhang. Die Argumentation ist in der aktuellen Form also unredlich. Selbstverständlich wird nicht in Abrede gestellt, dass überhöhte Geschwindigkeit gefährlich ist. Es sind aber Fragen angebracht, wieviel Platz zwischen zulässig und überhöht ist, was die Gründe für immer schärfere Begrenzungen sind und wem die Überwachung primär nutzt.

Weiterhin störe ich mich an der Aussage, die Einnahmen der Kontrollen überschreiten die Kosten "geringfügig". Die angegebene Literaturstelle [11] belegt nur den letzten Satz, nämlich dass Übertretungen durch Kontrollen tatsächlich verhindert werden können, nicht aber den Kostenaspekt. Die Quellenangabe steht aber nach dem letzen Punkt und beansprucht damit, den ganzen Absatz zu belegen. Das ist fehlerhaft. Es wird ja nicht mehr ernsthaft bestritten, dass die Kommunen mit ihrer Verkehrsüberwachung erhebliche Zusatzbudgets einziehen. Im Artikel sind besonders schwerwiegende Fälle aufgeführt.

Der Absatz gehört als überarbeitet. Man kann es sich nicht recht vorstellen, dass die Stadtverwaltungen den ganzen technischen Aufwand treiben, weil sie es primär interessiert, ob jemand mit 30 oder mit 42 km/h durch eine Nebenstraße, in der vor einiger Zeit noch 50 km/h zulässig war, fährt. Glaubwürdiger ist, dass so manche Geschwindigkeitsbegrenzung in erster Linie dazu dient, die Grundlage zum Abkassieren des Bürgers per Radarfalle zu schaffen. Der Absatz gehört jedenfalls überarbeitet.

Warum wurden die alten Diskussionsbeiträge ins Archiv verschoben, wo sie weniger Aufmerksam bekommen? Platzgründe können es nicht sein, da sind ein paar interessante Gesichtspunkte zu lesen. --85.181.31.226 22:13, 13. Dez. 2011 (CET)

"Geschwindigkeitsverstöße tragen zu etwa 25 % der Unfälle mit Personenschaden und 50 % aller Unfälle mit Getöteten bei." Woher kommen eigentlich diese Zahlen? Trägt bei heißt, die Geschwindigkeit war ein auslösender Faktor des Unfalls, bei niedrigerer Geschwindigkeit wäre der Unfall nicht passiert. Die Grundlage dieser Zahlen würde mich echt interessieren. Wenn ich in der Zone 30 nachweislich mit 35 km/h fahren und jemand übersieht mich an der Hofausfahrt und nimmt mich auf die Hörner - war dann überhöhte Geschwindigkeit die (Mit-)Unfallursache? Wenn dem so ist: Nachdem mehr als jeder vierte Fahrer ein bisschen schneller unterwegs ist als zulässig, kann ich in den 25% Raseranteil bei Unfällen keine zusätzliche Gefährdung erkennen. Vielleicht kann aber jemand besser begründete Zahlen vorlegen. (nicht signierter Beitrag von 85.181.18.248 (Diskussion) 13:26, 5. Jan. 2012 (CET))

Belege im Abschnitt Kritik

Im Abschnitt Kritik wurde per Textbaustein eine Entfernung mangels Belegen angedroht.

Ich hoffe, dass der Absatz stehen bleibt. Es ist schade, wie mangelnde Belege immer wieder, nicht nur in diesem Artikel, als pauschaler Vorwand verwendet werden, unliebsame Passagen zu streichen. Ich finde, Wikipedia sollte keine strengeren Maßstäbe an den Beleg von Aussagen anlegen als ein Gericht. Was offensichtlich und für jeden nachvollziehbar korrekt ist, muss selbst vor Gericht nicht gesondert belegt werden. Bevor hier gelöscht wird, möchte ich gerne wissen, welche Aussage eigentlich angezweifelt wird. --85.181.28.14 13:41, 5. Jan. 2012 (CET)

Alle Aussagen. Insbesondere Kritik und Wertungen muss immer mit Belegen versehen werden (wer kritisiert? wann und unter welchem Unständen?). S.a. Wikipedia:Belege. --Don-kun Diskussion Bewertung 13:15, 27. Jan. 2012 (CET)
Nachdem du fragst, was davon angezweifelt wird: Sowohl der zweite, als auch der Dritte Absatz sind etwas skurril. Gemäß dem zweiten Absatz wäre es nämlich logisch, sich darüber zu beschweren, dass überhaupt Polizei irgendwo unterwegs ist. Denn wenn ein Polizist an einer Straßenecke steht, dann wird er mir auch vorher nicht angekündigt, und mein Verhalten wird "stets kontrolliert", da er mich zwangläufig sieht, wenn ich vorbeigehe. Die Frage wäre also: Gibt es ernsthafte Kritik daran, dass Personen, die gegen Verordnungen und Gesetze verstoßen, dafür belangt werden? Der dritte Absatz besagt sinngemäß, dass der Aufwand, der getrieben wird, um Rechtssicherheit zu erlangen, zu hoch sei. Auch da frage ich mich: Behauptet das irgendjemand? Ich kenne nur Kritik, die darauf abzielt, die Messungen seien zu unzuverlässig (ohne dass das - unter der Berücksichtigung der Toleranzen - belegt werden könnte). Der Absatz sagt aber genau das Gegenteil.--Nothere 14:11, 27. Jan. 2012 (CET)

Hat denn jemand überhaupt schon mal das "Blitzen" - wie es üblicherweise mit gelbem oder rotem Blitzlicht geschieht - vor folgendem Hintergrund bewertet: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schreibt der staatlichen Gewalt unter anderem vor, bei Grundrechtseingriffen von mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln dasjenige auszuwählen, das den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt. Daher ist das "Blitzen" - beispielsweise auf einer Landstraße bei stockfinsterer Nacht mit rotem oder gelbem Blitzlicht - eigentlich gar nicht mehr verfassungsgemäß. Dieses Blitzlicht hat eine Helligkeit von 10000 - 15000lm. Zum Vergleich: Sonnenlicht im Sommer zur Mittagszeit bei wolkenfreiem Himmel hat im Schatten eine Helligkeit von ca. 8000lm. Xenon-Scheinwerfer, für deren Einsatz in Kraftfahrzeugen wegen der möglichen Blendwirkung so strenge Regeln in die StVZO geschrieben wurden, haben eine Helligkeit von ca. 3500lm. Was ein tageslichtheller Blitz in der Nacht bei völliger Dunkelheit bei dem Fahrer eines Fahrzeugs auslösen kann, soll sich jeder selbst vorstellen. Es gibt andere Messverfahren, die vollkommen ohne Beeinträchtigung, sowohl für den Betroffenen als auch für Unbeteiligte, durchgeführt werden. In Zeiten von Laser-Geschwindigkeitsmessung und sog. "Schwarzlichtblitzern" (wie in Berlin im Britzer Tunnel) scheint mir das Blitzen mit sichtbarem Licht heute so zeitgemäß, wie die Chirurgie des 16. Jahrhunderts. Bei der Beachtung von Grundrechten kann sich auch keine Behörde mit dem Kostenargument herausreden (ganz davon abgesehen, dass solche Argumente leicht widerlegt werden können). Dann können wir nämlich im Hinblick auf die Kosten die Grundrechte abschaffen. In einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht in Strausberg (Märkisch-Oderland) sagte ein Mittarbeiter des Ordnungsamtes aus, dass sich die damalige Anschaffung eines Fahrzeugs (Golf IV) mit entsprechender Ausrüstung nach 7 Monaten bereits bezahlt gemacht hat. Das Fahrzeug ist jedoch über viele Jahre hinweg im Einsatz. Soviel zu "Einnahmen geringfügig über den Ausgaben". (nicht signierter Beitrag von 141.15.31.1 (Diskussion) 00:06, 30. Jan. 2012 (CET))

Durcheinander

Der Artikel ist ein Durcheinander von Allgemeingültigen Aussagen, deutschen und österreichischen - aber in einer Art, dass sich eine OMA nicht auskennen kann wo was dazu passt. Eigentlcih ein Fall für die QS. --K@rl 20:55, 5. Feb. 2013 (CET)

Defekter Weblink

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Partynia RM 10:39, 18. Mai 2013 (CEST)

Wirtschaftliche Gesichtspunkte

Warum soll der Absatz wirtschaftliche Gesichtspunkte gelöscht werden? Angeblich ist der Absatz suggestiv?

Falsch, suggestiv ist es, über vorgeschobene Argumente ausführlich zu schwadronieren und den ziemlich offensichtlichen Hauptgrund der Überwachung zu unterschlagen. Schau einfach mal in den angehängten Link. Natürlich wollte die Obrigkeit mit der Überwachung schon immer unser Bestes - und zwar möglichst schnell und ohne Gegenleistung. Aber die besondere Energie, die die Behörden hier an den Tag legen, überrascht dennoch. Schau doch einfach mal rein. Die aufgestellten Thesen entsprechen ja der täglichen Erfahrung.

http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=jogQ5ccSSvc#!

--85.181.36.92 17:22, 1. Feb. 2013 (CET)

Auf jeden Fall ein realer Aspekt. Warum stehen die Anlagen zum großen Teil an schnurgeraden Strecken ? Es sind eben zwei Fliegen mit einer Klappe. --RobTorgel (Diskussion) 19:15, 1. Feb. 2013 (CET)
Es steht euch frei zu diesem Thema einen vernünftigen Abschnitt zu verfassen. Der Derzeitige ist allerdings Murks. Abgesehen von den Zahlen zu den Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberwchung (die derzeit fehlen, die Angaben zu einzelnen Blitzern sind hoffentlich nicht euer ernst) sind zwei Punkte von Bedeutung, die eine derartiger Abschnitt zumindest am Rande enthalten muss. Zum einen gibt es die Überwachung nicht umsonst, Technik und Fahrzeuge, vor allem aber das Personal kostet Geld. Und zwar nicht nur das zur Überwachung eingesetzte, sondern auch das Personal, das zum Verschicken der Bußgeldbescheide, bearbeiten der Widersprüche, usw eingesetzt wird (Beispiel, weiteres Beispiel, S. 11 f). Allen Unkenrufen zum trotz ist die Geschwindigkeitsüberwachung mancherorts noch nicht einmal kostendeckend.
Zum anderen gehört zu den wirtschaftlichen Aspekten nicht nur Einnahmen und Ausgaben der Geschwindigkeitsüberwachung, sondern auch die Kosten dessen, was mit den Kontrollen vermieden werden soll, nämlich der Geschwindigkeitsübertretungen. Und die sind sehr viel höher als die Einnahmen durch Bußgelder. Laut Stat. Bundesamt werden rund 10 % aller Unfälle durch überhöhte bzw. nicht-angepasste Geschwindigkeit verurusacht (Online, S. 50), wobei der Anteil bei den schweren Unfällen noch einmal höher ist (und auf Autobahnen nach einigen Quellen bei über 20 % liegt). Die gesamten Volkswirtschaftlichen Kosten durch Autounfälle beziffert das Bundesanstalt für Straßenwesen seit Jahren auf etwas mehr als 30 Mrd. Euro pro Jahr. Einen Aspekt zu nennen ohne die anderen auch nur zu erwähnen bringt nichts.--Nothere 20:54, 1. Feb. 2013 (CET)
Es ist leider gar nicht so einfach, an diese Zahlen zu kommen. Die kommunalen Kämmerer sind hier nicht allzu auskunftsfreudig. Wenn sich ein Stadtrat eine Anfrage stellt, wird gelegentlich über einen einzelnen Blitzer Auskunft gegeben. Und dabei tritt Unglaubliches zu Tage. Aber schau Dir mal den Link auf Youtube an: Da ist bei den ganz normalen mobilen Zone-30-Blitzern die Rede davon, dass sich ein Auto in wenigen Wochen amortisiert und auch mal eine Million in ein, zwei Jahren einfährt. Der Chef der Verkehrsüberwachung in dem Film sagt klippt und klar, dass die Überwachungen "sehr rentierlich" sind, dass er Blitzer als Investition sieht, die ein Vielfaches der eingesetzten Kosten wieder einspielen sollen und dass es ein schlechter Tag ist, wenn die Leute nicht schnell genug fahren sowie dass er - augenzwinker - die Blitzer auch mal an Gefahrenstellen aufstellt. Eine Gruppe von Polizisten hat sich in einem offenen Brief beschwert, dass sie persönliche Zielvorgaben gestellt bekommen, in welcher Höhe sie pro Tag Bußgelder verhängen müssen. Offizielle Reaktion: Es wird ermittelt, wer den Brief geschrieben haben könnte und droht disziplinarisch wegen Verrat eines Dienstgeheimnisses. Sorry, die Mär der nicht kostendeckenden Überwachung, die man uneigennützig nur für den Bürger durchführt, glaubt Dir keiner mehr.
Überhöhte Geschwindigkeit ist ganz klar ein Problem, einverstanden. In der guten alten Zeit hat deshalb die Polizei geblitzt, meist mit Augenmaß und an Unfallschwerpunkten. Das Problem hat richtig begonnen, als die Kommunen ohne Polizei blitzen durften. Bei mir in der Straße ist ein klassisches Beispiel: Zone 30, wo die Häuser aufhören, war die Zone auch zuende. Jetzt hat man die Schilder um 200 m verschoben und blitzt auf offenem Feld. Und das beste daran ist: Die armen geblitzten geben jetzt auch noch das Argument ab, wie viele mit "überhöhter Geschwindigkeit" unterwegs sind. Von denen verursacht keiner durch Raserei Unfälle mit einem Gesamtschaden von 30 Mrd Euro pro Jahr. Wenn aber die Behörde, die Geschwindigkeitsbegrenzungen aufstellt, die Blitzer aufstellt und die die Bußgelder einnimmt, die gleiche ist, dann ist der Missbrauch doch klar vorprogrammiert. Und mach einfach mal die Augen auf und schau selber, wie oft man Gefahren vorbeugt und wie oft man Bußgeldern nachjagt. Die fragwürdige Blitzerei zwecks Generierung lukrativer Bußgeldbescheide ist zentraler Bestandteil der Überwachung. --85.181.0.11 19:07, 2. Feb. 2013 (CET)
Kleiner Nachtrag: Aktuell kann man bei der Abendzeitung nachlesen, dass die Stadt München in den letzten 10 Jahren 171 Mio Euro Bußgelder eingenommen hat. Das sind bei 1.4 Mio Einwohnern 122 Euro pro Einwohner. Auf [2] findest Du den Satz "Die Stadt hatte auch Kosten – für Personal oder Fahrzeuge: 126,2 Millionen Euro seit 2002. Da bleiben unterm Strich immer noch 44,55 Millionen Gewinn. Wohlgemerkt ohne die fette Beute des Baureferats." Also: Die Überwachung ist ein mehr als lukratives "Geschäft", das erklärt ja auch die Begeisterung der Kommunen. Das Gejammer die Überwachung sei nicht kostendeckend ist wohl eine Nebelkerze, die den Blick auf den Goldesel verdecken soll. Ich glaube nicht, dass die Stadt München nur aus verantwortungslosen Rasern besteht - genauso wenig wie alle andere Städte auch. Bleibt nur der Schluss, die immensen und stetig steigenden Bußgelder haben System. Wohlgemerkt ohne Gegenleistung, es wird ja nichts zur Wertschöpfungskette beigetragen, das Geld wird der arbeitenden Bevölkerung einfach nur weggenommen. --85.181.34.211 13:47, 3. Feb. 2013 (CET)
(zu obigem Post) Persönliche Erfahrungen, Meinungen und Beispiele einzelner Blitzer helfen hier nicht weiter. Damit kann man alles beweisen, aber genausogut auch alles widerlegen. Die Aussagen der Polizisten beweisen auch nur, dass auch Polizisten von den wahren Kosten u.a. ihrer eigenen Arbeit nicht sonderlich viel verstehen, sondern schlicht direkte (technische) Kosten mit den Einnahmen vergleichen.
(zu unterem Post) Danke für den Link, bloß belegt er genau das Gegenteil dessen, was du hier behauptest. Zum einen beziehen sich die Zahlen auf die kompette Verkehrsüberwachung incl. Parklizenzen, die Einnahmen aus Geschwindigkeitskontrollen machen nur einen Bruchteil davon aus. Zum anderen ist ein Überschuss von 35 % meilenweit von dem ständig - auch von dir oben - behaupteten "vielfachen" entfernt. Bzgl. Blitzer wird die Zahl von 37,12 Mio. Euro Einnahmen in 25 Jahren genannt, macht 1,48 Mio pro Jahr (gegenüber knapp 8 Mio. pro Jahr durch Strafzettel wegen Falschparkens). Dem gegenüber stehen allein fünf Radarwagen (und Personal, usw.). Man kann sich also ausrechnen, dass der Gewinn in diesem Bereich gering ist, selbst wenn man davon ausgeht, dass die Einnahmen sich nicht gleichmäßig über 25 Jahre verteilen, sondern in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind.
Dazu passen auch andere Zahlen, die man zum Thema findet: Das UPI-Institut ermittelte für Heidelberg 2003 ([3], S. 6) eine Kostendeckung der Geschwindigkeitskontrollen von 111 % (für die Überwachung des ruhenden Verkehrs dagegen 149 %). In Mainz sind 40 % der Einnahmen Gewinne ([4]), in Kaiserslautern rund 30 % (ebd.), dafür wird anderorts die Überwachung mangels Rentabilität ganz eingestellt ([5]). Wobei die Berechnungen der Kommunen ebenfalls unvollständig sind, da sie nur die Kosten der Kommunen berücksichtigen, nicht aber die der übergeordnetet Behörden (Flensburg...). Allein dass in einem Bundesland nach dem anderen die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung auf die Kommunen übertragen wurde, zeigt, dass es mit den riesigen Gewinnen nicht so weit her sein kann, die Länder würden sich diese Einnahmequelle nicht wegnehmen lassen. Bei überörtlichen Straßen mag das anders ausschauen. Bei Kommunen scheint die Rentierlichkeit aber bei kleinen Gemeinden ziemlich abzunehmen (vorausgesetzt, die diversen online verfügbaren Protokolle von Gemeinderatssitzungen stimmen, wovon ich stark ausgehe).
Insgesamt ist es verwunderlich, dass es dazu keine vernünftigen Zahlen gibt, auch nicht seitens der gegen Kontrollen argumentierenden Automobilclubs. So schwer können Zahlen in dem Bereich nicht ermittelbar sein, immerhin stehen viele Einnahmen und Ausgaben in den Haushaltsplänen von Kommunen & Co., die Zahl (und schwere) der geahndeten Verstöße ist ebenfalls vielfach verfügbar. Dass die Einnahmen bei der Verkehrsüberwachung eine Rolle spielen bestreitet niemand, das ist aber angesichts der Finanzsituation deutscher Kommunen ziemlich banal, die wenigsten Kommunen können es sich leisten, Dinge einzuführen, die in relevantem Umfang Geld kosten. Die Aussagen zu den Einnahmen dürfen gerne in den Artikel, aber differenzeirt und belegt, nicht auf Bouldervardniveau.--Nothere 15:52, 3. Feb. 2013 (CET)
Die Löschung des Abschnitts war völlig in Ordnung. Der hatte sich seit längerem nicht gebessert, siehe: Diskussion:Geschwindigkeitsüberwachung/Archiv#Darstellung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte unvollständig. Auch das neuere Beispiel aus München ist nicht geeignet, die implizite Unterstellung zu belegen, dass die Einnahmen der einzige wirtschaftliche Aspekt seien. Er sagt nur aus: an einem Blitzer gabe es hohe Einnahmen. Über die Motivationslage sagen die neuen Einzelnachweise nichts aus. Die klingen auch eher nach Boulevard (Blitzorgie). Klar ist jedenfalls auch, dass es an dem anderen Beispiel, dem Bielefelder Berg, vorher alle Nase lang schwere Unfälle gab. Wenn in dem Artikel die Einnahmeaspekte beleuchtet werden, sollten z.B. auch die Ausgabeaspekte (was kostet diese Form der Überwachung?) dargestellt werden. --Joe-Tomato (Diskussion) 20:41, 5. Feb. 2013 (CET)
Ich finde nicht, dass das in Ordnung ist. Es ist eine Tatsache, die auch die Kommunen nicht mehr bestreiten, dass Blitzer eine einträgliche Einnahmequelle für die klammen Kommunen geworden sind. Schau Dir halt mal den Youtube-Link oben an, ein Beitrag aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Da werden Blitzer von einem Amtsleiter als eine Investition bezeichnet, deren Ziel es ist, "die Kosten und ein bisschen mehr" schnellstmöglich wieder einzuspielen. Irgendwelche weiteren Fragen? An Stellen, an denen es nichts zu verdienen gibt, geht das Interesse der Kommunen am Wohlergehen der Bürger ja nicht so weit. Wenn Du meinst, es wird aus reiner Besorgnis um die gefährdeten Bürger geblitzt und die Bußgelder samt Bearbeitungsgeführen - die fallen tatsächlich in deutschen Behördung für die Dienstleistung an, Geld anzunehmen - werden nur höchst widerwillig angenommen, dann vertrittst Du gerantiert eine Minderheitenmeinung. --85.181.15.151 23:28, 8. Feb. 2013 (CET)
Wie wäre es, wenn du mal vernünftige Belege lieferst, also Untersuchungen oder Statistiken, in denen tatsächlich Einnahmen und Ausgaben ermittelt werden? Presseberichte, in denen mit keiner einzigen Silbe die nötigen Ausgaben der Geschwindigkeitsüberwachung erwähnt werden, taugen nichts. Und deine persönliche Meinung ist - ebenso wie die "Mehrheitenmeinung" - schlicht irrelevant. Zum Rest habe ich oben schon genug gesagt. Dass diese Meinungen erwähnt werden sollen bestreitet niemand, aber eben als das, was sie (angesichts der Belege bisher) sind: Meinungen, nicht belegte Tatsachen.--Nothere 16:33, 9. Feb. 2013 (CET)
Was immer du belegt haben möchtest. Ich kann Dir die deutschlandweiten Zahlen nicht nennen, weil ich sie nicht habe. Aber googeln nach "Bußgeldeinnahmen Ausgaben" bringt Treffer auf jede Menge Einzelfälle. Beispiel:
http://www.stimme.de/suedwesten/nachrichten/sonstige-Blitzersaeulen-sorgen-fuer-stattliche-Bussgeldeinnahmen;art1960,2126094
Dort kannst Du nachlesen: "Auch in Stuttgart wurde in den vergangenen Monaten geblitzt. Die Stadt besitzt seit September zwei Laser-Radarmessstationen auf der Cannstatter Straße an der B14. Bereits im ersten Monat haben sie ihre Anschaffungskosten von 250 000 Euro wieder eingespielt, so Sprecherin Steffi Kirstenpfad.". Return of Investment von 1 Monat (!!!) ist nicht vereinbar mit nicht kostendeckender Überwachung. Sorry, das Argument die Kommunen verdienen ja gar nichts mit der Blitzerei ist offensichtlicher Unsinn - darüber hinaus ist auch das in den Raum geworfen und keinesfalls belegt. Und jetzt meinst Du, im Artikel soll nicht erwähnt werden, dass es massive wirtschaftliche Interessen der Kommunen gibt, weil sie zwar die Höhe der Bußgeldeinnahmen in ihren Haushalt einplanen, aber unzureichend belegt ist, dass sie überhaupt Geld damit verdienen und die Motivationslage die reine Spekulation? --85.181.16.74 17:42, 9. Feb. 2013 (CET)
Hättest du meinen Beitrag gelesen, wüsstest du, dass ich nie behauptet habe, dass Kommunen grundsätzlich nicht an Geschwindigkeitskontrollen verdienen würden. Aber ich werte deine Aussagen als Bestätigung dafür, dass es tatsächlich keine Belege für deine Aussagen ("vielfache", usw) gibt. Zu deinem Link: Ein weiteres singuläres Beispiel ohne Angabe der Kosten, in dem zudem auch noch steht, dass damit gerechnet wird, dass die Zahl der festgestellten Verstöße langfristig auf ein Sechzehntel(!) des anfänglichen Wertes absinken wird (und damit logischerweise auch die Einnahmen entsprechend sinken).--Nothere 18:01, 9. Feb. 2013 (CET)
+1 Ganz davon zu schweigen, dass hier ständig nur einzelne Beispiele herausgegriffen werden. Kein Wort von Blitzanlagen, die kaum Einnahmen erbringen, weil sie jeder kennt, aber trotzdem für viel Geld gewartet werden müssen. Auch kein Wort von den Schäden, die entstehen, wenn es an Unfallschwerpunkten andauernd kracht, und die vermieden werden. Nee, der Abschnitt ist eher auf Stammtischniveau. --Joe-Tomato (Diskussion) 10:53, 10. Feb. 2013 (CET)
Bitte freundlich um einen Beleg, aus dem hervorgeht, dass die Radarfallen keinen Gewinn abwerfen. Das war doch dein Einwand. Wenn Du keinen findest, spricht nichts gegen die finanziellen Betrachtungen der Überwachung. Ich habe Belege beigebracht. Es wird übrigens meist nicht an Unfallschwerpunkten sondern an Kommerzienschwerpunkten geblitzt. Du magst es für Stammtischniveau halten. Ich halte eine klare Aussage für dringend erforderlich, die ganzen wachsweichen Relativierungen verschleiern nur den Blick aufs Wesentliche. Dein Einwand, man rechnet damit, dass die Einnahmen sinken werden: Wenn sich die Anlage nach 1 Monat amortisiert hat, ist jedes zusätzliche Foto zusätzlicher Reingewinn. Das relativiert die Aussage mit Blitzern wird kräftig zu Lasten der Bürger Kasse gemacht in keiner Weise. Im Gegenteil, der uneigennützige Bevölkerungsschutzblitzer, wenn es ihn denn gibt, müsste jubeln, wenn die Leute langsamer fahren. Aber davon war nichts zu lesen, nur von den geringeren Einnahmen... --85.181.37.142 18:39, 11. Feb. 2013 (CET)
Wenn sich die Anlage nach 1 Monat amortisiert hat, ist jedes zusätzliche Foto zusätzlicher Reingewinn. Du hast meine Beiträge anscheinend tatsächlich nicht gelesen.--Nothere 18:59, 11. Feb. 2013 (CET)
Doch, habe ich. Der Satz bezog sich auf Joe-Tomato und die "Blitzanlagen, die kaum Einnahmen erbringen, weil sie jeder kennt, aber trotzdem für viel Geld gewartet werden müssen." --85.181.37.142 21:51, 11. Feb. 2013 (CET)
Bisher sehe ich nur Einzelbeispiele von Radarfallen, die angeblich viel Geld abwerfen und die zudem an "Kommerzienschwerpunkten" stehen würden. Kein Beleg gibt es hingegen dafür, dass "alle" Radarfallen derart gewinnträchtig wären oder überhaupt insgesamt ein Einnahmeplus erbringen, geschweige denn dafür, dass es sich um bei den Standorten um Kommerzienschwerpunkte handelt. Es sollte dafür bitteschön rennomierte Quellen geben, die solch einen Gesamtüberblick darstellen. --Joe-Tomato (Diskussion) 21:06, 22. Feb. 2013 (CET)
Wie steht es mit den Belegen Deiner Gegenthese? --85.181.3.217 23:48, 22. Feb. 2013 (CET)
Die Beleglast liegt immer noch bei demjenigen, der etwas im Artikel haben möchte. Was sich problemlos belegen lässt, ist, dass den Kommunen regelmäßig vorgeworfen wird, sie würden (nur) um des Geldes Willen Geschwindgkeitskontrollen vornehmen. Das das so ist (vor allem, Zitat: "meistens" oder gar "immer"), dafür braucht es aber bessere Belege als die bloßen Vorwürfe.
Ich glaube aber mittlerweile, dass wir - sollte nicht irgendwo wider Erwarten doch noch eine gute Quelle für die grundsätzlichen Fragen auftauchen - nicht ganz auf Einzelbeispiele verzichten können, wenn wir die Einnahmen/Ausgaben-Aspekte darstellen wollen. Aber Einzelbeispiele im Sinne von "Einzelne Städte" (also incl. Ausgaben), nicht "einzelne Blitzer" (es sei denn, man findet wissenschaftliche Publikationen, die diese behandeln). Denn nur mit der Berücksichtigung der Ausgabenseite ist die Angabe der Einnahmen sinnvoll, ansonsten sind die Informationen darüber wertlos (dass es Kommunen gibt, die mit Geschwindigkeitskontrollen kein Geld verdienen, wurde übrigens oben bereits belegt).--Nothere 20:58, 24. Feb. 2013 (CET)
Die oben schon einmal genannte Quelle aus dem ZDF (http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=jogQ5ccSSvc#!) belegt doch einiges. Der Chef der Gewerkschaft der Polizei kritisiert Zielvorgaben über die Höhe von auszustellenden Verwarnungsgeldern. "Das ist Abzocke gegenüber dem Bürger". Oder von dem Kreistagsabgeordneten Claus Dieter Reese aus Uelzen hört man aus erster Hand: "Dies ist auch eine Investition, die wir tätigen müssen im Haushalt. Wir geben Geld aus und hoffen natürlich das Geld oder etwas mehr wieder hereinzubekommen." Der Leiter des Straßenverkehrsamtes hat die Einnahmen bereits fest eingeplant. "Zwischen 1.9 und 2.2 Millionen. Ich glaube 2007 war das gewesen, die Bundesgartenschau, das war ein Rekordjahr gewesen, was die Einnahmen anbelangt hat - ortsfremde, natürlich ortsfremde." Deswegen werden auch weitere Fallen aufgestellt. "Dieses Jahr im Mai wahrscheinlich - fünf". Die Mundwinkel aller Beteiligten zieht es nach oben, dann kommt grinsend der Zusatz natürlich auch an Unfallschwerpunkten, das ist selbstverständlich. Und jeder der Anwesenden schmunzelt sichtbar mit. In Hamburg berichtet ein Messbeamter, er hätte innerhalb eines Jahres mit seinem Auto 490000 Euro verdient: "Ein schlechter Tag ist, wenn wir 50 Bilder nach Hause bringen, ein guter Tag wenn wir 70 Bilder nach Hause bringen oder 80, das ist gut." Polizeibeamten klagen "In Zeiten leerer öffentlicher Kassen geht es scheinbar nur noch um Geldeintreiben. Man kommt sich vor die der Sherrif von Nottingham in einem Robin Hood-Film." Der Straßenverkehrsamtchef von Uelzen gibt auch unumwunden zu, das ist rentierlich für die kommunale Kasse. Das sind Informationen aus erster Hand. Es wird doch belegt, dass zumindest in den aufgeführten Beispielen eine Menge Geld auf dem Rücken der Bürger "verdient" wird und es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass es sich um unrühmliche Ausnehmen handelt. Der Begriff "verdienen" ist nicht gut. Ein Blitzer beteiligt sich nicht an der Wertschöpfungskette. Es wird kein Wert erschaffen und damit auch nichts verdient. Es wird nur anderen weggenommen. --85.181.9.220 19:15, 25. Feb. 2013 (CET)
Wir drehen uns im Kreis. Der ZDF-Beitrag belegt keine einzige deiner Aussagen. Weder, dass "immer", "meistens" oder "hauptsächlich" des Geldes wegen kontrolliert wird, noch, dass hohe Gewinnen generiert würden (im Film ist immer nur von Einnahmen sowie den Ausgaben für die Installation des Blitzers die Rede, nirgends von Ausgaben für Personal&Co, nirgends von Gewinnen. Der Film belegt also nicht einmal die Aussage, dass die Einnahmen die Ausgaben überhaupt übersteigen). Abstrus auch das Interview am Schluss, dort wurden bei 9:19 ganz offensichtlich zwei Aussagen hintereinandergeschnitten, die gar nicht hintereinander gefallen sind.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch diese Statsitik des KBA, in der die Zahl der dort registrierten Verstöße aufgeführt sind. Demnach ist die Zahl der registrierten Geschwindigkeitsübertretungen zwar von 1999 bis 2004 gestiegen, ab 2005 bis 2011 aber mehr oder weniger konstant - also genau in dem Zeitraum, in dem vielerorts die Verantwortung für die Kontrollen an die Kommunen übergingen und angeblich das große Abkassieren begonnen hätte. Hier sind die Zahlen für Bayern seit 2008 aufgeführt, auch diese Statistik zeigt zwar erhebliche Schwankungen, aber keinen längerfristigen Anstieg der registrierten Verstöße.
Ich werde den Abschnitt demnächst mal ausbauen, zu den Unfallfolgekosten gibt es zwar auch nicht viele, aber immerhin ein paar zitierbare Quellen, gleiches gilt für die Gesamtbetrachtung Einnahmen/Ausgaben.--Nothere 15:25, 26. Feb. 2013 (CET)
Zu den Unfallfolgekosten findet sich hier einiges. Viele Grüße, --Joe-Tomato (Diskussion) 16:45, 26. Feb. 2013 (CET)
Dazu gibt es gute Quellen, was es bräuchte wären (mehr) Quellen zur Veränderung der Unfallfolgekosten durch Geschwindigkeitskontrollen.--Nothere 20:11, 2. Mär. 2013 (CET)

...es wird denen weggenommen, die sich einfach nicht an geltendes Recht halten. Wo ist da das Problem. Wenn 50 vorgeschrieben ist, gilt dort 50 ! Immer und für jeden. Egal ob Unfallschwerpunkt oder sonst was.--Jogi79 (Diskussion) 09:20, 26. Feb. 2013 (CET)

Genau, Dir ist noch nie eine Unachtsamkeit unterlaufen. Wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein. Du bist noch nie an einer spät sichtbaren Geschwindigkeitsbegrenzung vorbeigefahren und hast Gas rausgenommen, statt eine gefährliche Vollbremsung einzulegen - BLIZZZZZ!! Scheinbar hast Du Dich darüber nichtmal darüber geärgert. Du hast Dich auch noch nie gefragt, aus welchem Grund man wohl an Stellen ohne Unfallschwerpunkt oder sonst was mit sinnentleerten aber kontrollierten Vorschriften überzogen wird. Du hast auch nie erlebt, dass in der Zone 30 die Fahrbahn mit Schikanen auf 1 Fahrspur verengt wird und wenn Du die Lücke im Gegenverkehr abpasst - BLIZZZZ!! Du kennst auch nicht die kombinierten Rotlicht-Speed-Blitzer, mit denen Du abkassiert wirst, wenn Du vor einer gelben Ampel reflexartig Gas gibst - und auch wenn Du zu langsam bist. Und Du hast auch kein Problem damit, dass der Erlass der Vorschriften, die Kontrolle und der Nutznießer der Bußgelder ein und dieselbe Hand ist? Du merkst nichts? Sorry, Deine Sicht der Dinge kann ich kaum nachvollziehen. --85.181.19.30 01:01, 27. Feb. 2013 (CET)
Ach komm, das glaubst du doch selber nicht. Ich vermute stark, dass auch die anderen Diskussionsbeteiligten hier auch Autofahrer sind, und jeder hat sich schonmal mit Leuten unterhalten, die kurz zuvor geblitzt wurden, möglicherweise wurde der ein oder andere auch schon geblitzt. Natürlich kann jedem mal eine "Unachtsamkeit" passieren, so dass man geblitzt wird. Dann zahlt man 15, im Extremfall 35 Euro. Mehr aber nicht, denn aus "Unachtsamkeit" fährt man mal mit 50 weiter, obwohl 30 ist, oder bis 70 weiter, obwohl 50 vorgegeben ist. Aber nicht mit 70 in der 30er-Zone oder mit 90 innerorts. Und nicht mehrmals pro Jahr (vor allem vor dem Hintergrund der extrem geringen Kontrolldichte). Zudem über 90 % aller mit PKWs zurückgelegten Kilometer auf Strecken absolviert werden, die derjenige regelmäßig fährt, auf der man also die vorhandenen Begrenzungen kennt. Selbst einem Vielfahrer, der häufig auf ihm unbekannten Strecken unterwegs ist, passieren solche "Unachtsamkeiten" direkt bei einer vorhandenen Kontrolle also nicht öfter als alle paar Jahre einmal (ansonsten sollte er sich Gedanken über seine Fahrtauglichkeit machen), und 15 oder 35 Euro sind - in Relation zu den sonstigen Kosten eines Autos - nicht der Rede wert.
Weshalb ich auch noch nie von jemandem, der sich grundsätzlich an Geschwindigkeitsbeschränkungen hält und einmal wegen einer Unaufmerksamkeit geblitzt wird, ein Jammern über angebliche "Abzocke" gehört habe. Im RL habe ich das bisher nur von Leuten gehört, bei denen ich weiß, dass sie Geschwindigkeitsbeschränkungen extrem großzügig auslegen. Die Millionen, die seitens der öffentlichen Hand an Bußgeldern wegen Geschwindigkeitsverstößen eingenommen werden, kommen nicht wegen Unachtsamkeiten auf unbekannten Strecken zustande, sondern weil Leute grundsätzlich zu schnell fahren. Würde es sich tatsächlich hauptsächlich um Unachtsamkeiten handeln, dürften mobile Kontrollen nicht so viel mehr Verstöße feststellen wie fest installierte Anlagen.--Nothere 20:11, 2. Mär. 2013 (CET)
Also: Ich befürworte es nicht, wenn jemand mit 90 km/h durch die Stadt fährt. Das ist unverantwortlich, überhaupt keine Frage, und ich habe auch nichts dagegen wenns den erwischt. Ich selbst bin übrigens punktefrei und halte mich nicht für einen "Raser". Und trotzdem: Ich finde, dass der Begriff des Rasers ein bisschen zu leichtfertig verwendet wird. Selbst hohe Übertretungen kommen leicht zustande, wenn man nicht aufpasst. 80 km/h 22:00-6:00 Uhr auf der Autobahn, und es ist 22:03 - ist zum Glück nicht mir passiert, aber ich kenne das Opfer - oder Du siehst das Schild nachts spät, gibst kein Gas mehr, bremst aber nicht deutlich ab und das reicht schon. Bei den mäßigen Übertretungen gilt das ja erst recht. Ich kann die lästerliche Moral, mit der fast alle bösen Fahrer sowieso auf alles und jeden pfeifen und sich und andere vorsätzlich gefährden nicht sehen. Ich sehe aber, dass der Normalfahrer immer mehr im Fokus der Überwachung liegt, der ist wegen der Masse auch lukrativer. Und da könnte man sich schon ein bisschen abgezockt fühlen. Ich meine so etwas wie in einem Gewerbegebiet ist zwischen zwei Kreuzungen ohne jeden ersichtlichen Grund 30 km/h und nachts wird dort geblitzt. Das ist doch ein Angriff gegen den weitestgehend rechtschaffenen Bürger. Ich fahre regelmäßig an einer immer weiter steigenden Anzahl von mobilen Blitzern vorbei, insbesondere die Gemeinden bauen da Mautstellen auf, z.B. hinter dem Ampelpfosten und blitzen dort nahezu jeden, bei dem die Ampel gelb wird. Mit Verlaub, ich bin kein Raser und ärgere mich trotzdem sehr über solche Methoden. Stimmt, die Knöllchen kosten 15 Euro - obwohl, hat man die nicht zum Jahreswechsel mal wieder stark erhöht? - aber das ist kein Grund, dass ich denen das gönne. Wir müssen auch arbeiten gehen dafür. Außerdem finde ich es lästig - vor allem wenn und weil ich korrekt unterwegs bin - dass mir jemand hinterherschnüffelt, wie schnell ich fahre und ob er mir nicht vielleicht ein Vergehen nachweisen kann. Und wenn ein Messauto, wie in dem Beitrag des ZDF beschrieben, 80 Fotos in einer Schicht schießt oder ein fester Kasten über Monate im Schnitt 2 Fotos pro Minute schießt, dann sind es wohl nicht die 3 rücksichtslosen Raser, die die Zeche bezahlen. Die Kommunen haben die Erlöse in ihren Etats fest eingeplant. Sie rüsten bestimmt nicht deswegen mit technischem Gerät auf, weil es ihnen so wichtig ist, ob Du mit 29 oder mit 37 km/h durch die Zone 30 fährst, in der bis letzte Woche noch 50 erlaubt war. Aber sicher geht es darum, dass sich mit Verwarnungen richtig gutes Geld verdienen lässt. Aber was ist darf auch gesagt werden, und ich finde nicht, dass es die Aufgabe des Bürgers ist, den Zahldeppen der Obrigkeit zu spielen. Also ist der Hinweis darauf, dass es wirtschaftliche Interessene gibt, finde ich sehr moderat ausgedrückt und nur allzu berechtigt. Und die meisten Kommunen geben es inzwischen doch auch zu, dass es ums Geld geht. In dem Filmbeitrag konnte ich jedenfalls von keinem der Beteiligten auch nur das leiseste Dementi heraushören. --85.181.20.54 19:59, 5. Mär. 2013 (CET)
Mal wieder ein interessanter Artikel: http://www.spiegel.tv/#/filme/blitzermeile/
Es ist also so: Nachdem es schwierig ist, nachzuweisen, dass die Überwachung stattfindet, UM ZU kassieren und die Gegenthese, es werde nur rein in unserem Sinne geblitzt um die Verkehrssicherheit zu erhöhen keines Beleges bedarf und gleichzeitig 1000 Belege nur 1000 Einzelfälle belegen, nicht aber die generelle Situation, verschweigt man im Artikel jetzt schamhaft, welches sagenhafte Geschäft die Kommunen auf unserem Rücken machen ("Die Einnahmen aus den Bußgeldern fließen – wie andere Bußgelder auch – in die öffentlichen Haushalte, aus denen auch die Kosten der Überwachung (bspw. Technik, Fahrzeuge, Personal für Kontrollen und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden) bezahlt werden."). Das ist völlig unakzeptabel. Belegte Kritiken werden widerholt gelöscht. Warum? (nicht signierter Beitrag von 85.181.28.184 (Diskussion) 17:47, 5. Aug. 2013 (CEST))
Dies Diskussion hier ist lang genug; bring entsprechende Belege, aber wir werden diese Diskussion nicht noch einmal von vorne aufrollen. Sollte ja nicht so schwer sein, wenn das alles so offensichtlich ist.--Nothere 16:55, 10. Okt. 2013 (CEST)
Wo ist Dein Beleg dafür, dass die Kommunen nichts an der Blitzerei verdienen? Die aufgeführten besonders lukrativen Beispiele sind ordnungsgemäß belegt. --85.181.34.77 23:52, 10. Okt. 2013 (CEST)

Fototechnik

Kann vielleicht ein Insider mal Details in Erfahrung bringen zum Thema, welche Art von Kameratechnologie von einst bis jetzt eingesetzt wurde? Also von welchen Herstellern die eigentlichen Kameras stammen, welche Objektive eingesetzt werden, Langfilmrückwände, motorischer Filmtransport und dergleichen? Wissenswert wäre in meinen Augen auch, wie die Apparate in der vor-digitalen Zeit ausgelöst wurden, wie die Belichtungssteuerung aussah etc.

--139.1.144.106 15:19, 6. Aug. 2013 (CEST)

Abschnitt Kritik

Diese Artikelversion mit dem durch eine IP ergänzten Abschnitt Kritik wurde wiederholt entfernt (siehe Versionsgeschichte). Grundsätzlich halte ich einen solchen Abschnitt mit der Darstellung von diversen Problemen für angemessen und sinnvoll. Als Quelle jedoch eine Boulevardzeitung zu nennen ist enzyklopädisch nicht angemessen. Ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie wie Wikipedia lebt von seriösen Quellen, worunter nicht die Boulevardpresse fällt. --Gordon F. Smith 09:16, 24. Okt. 2013 (CEST)

Wird es dadurch seriöser und enzyklopädisch angemessener, dass man weglässt? Bei vielen Bürgern sind die Zweifel gering ausgeprägt, dass das immense Interesse der Obrigkeit an der Geschwindigkeit seiner Bürger in allererster Linie der Einnahme von Bußgeldern geschuldet ist. Das zu schreiben ist nicht seriös? Der Spiegel gehört schon zur Boulevardpresse? Hier der Link: http://www.spiegel.tv/filme/blitzermeile/ Die Rheinische Post? Auch Boulevardpresse? Oder nur dann, wenn sie nicht kritisch über das tägliche Abkassieren berichtet? Über die fragwürdigen Methoden der kommunalen Überwacher anhand des jeweiligen Einzelfalls berichtet tatsächlich die Lokalpresse. Es werden ja wasserdichte Belege eingefordert und allgemeine Statements werden nicht akzeptiert. Ist das dann unseriös, diese Quellen zu zitieren? Der Abschnitt gehört rein, es ist mindestens ein sehr wichtiger Aspekt der Radarfalle. --85.181.23.83 23:25, 27. Jul. 2014 (CEST)

Hinweis auf "Falsche Radarfallen" aufnehmen?

Hallo zusammen, ich bin diese Woche auf der Autobahn entlang gefahren und da wegen Belagsarbeiten die Geschwindigkeit auf 80 km/h reduziert war und ich mich auch brav daran gehalten habe, konnte ich sehen das neben im Straßengraben ein Plagiat von Radarfalle stand. Jetzt habe ich in der Zeitung gelesen, dass dieses Plagiat selbst von der Polizei aufgestellt wurde! Wäre das eine Erwähnung im Artikel wert? Gruß kandschwar (Diskussion) 13:51, 26. Mai 2014 (CEST)

Ja das wäre erwähnenswert. Solche Plagiate sind eher selten. Sie sind gut sichtbar aufgestellt im Gegensatz zu den echten Falle die Kasse machen müssen. Die falschen Fallen dienen der Prävention, z. B. vor Schulen, damit langsamer gefahren wird. Die echten Fallen sollten nicht gesehen werden, damit sie mehr einspielen. Diese Abzocke wird oft kritisiert. Die Antworten der Abzocker ist auch stets die selbe, Kontrollen seinen erzieherischer Natur. --Netpilots -Φ- 00:34, 28. Jul. 2014 (CEST)
Versteckt aufstellen geht aber nicht immer, da ja eine Sichtlinie zu den Fahrzeugen vorhanden sein muss. Ich kenne einige Radarfallen, die (wahrscheinlich aus diesem Grund) deutlich sichtbar aufgestellt sind (und auch einige auf den Fotos im Artikel sind an Stellen aufgestellt, an denen sie für Autofahrer auf jeden Fall deutlich sichtbar sind). Natürlich sind Radarfallen generell nicht sehr auffällig, nicht die Modelle, die relativ groß sind, weils halt graue Boxen sind und weil sie so ähnlich wie normale "Stromkästen" ausschauen und nur an Details unterscheidbar sind... --MrBurns (Diskussion) 04:19, 27. Aug. 2014 (CEST)

Senkrecht, parallel, 20 Grad, 22 Grad...

Da weder 20 Grad noch 22 Grad senkrecht oder parallel sind, ist dieser Teil aktuell extremst missverständlich. Vermutlich muss das Fahrzeug so aufgestellt sein, damit die eingebaute Kamera in einem Winkel von 20 (bis?) 22 Grad auf die überwachte Fahrspur gerichtet werden kann, dies wird aber zur Zeit sehr verkürzt aufgeführt und ist daher sehr missverständlich. --84.157.220.245 16:58, 19. Jul. 2014 (CEST)

Welche Winkel werden denn gemessen? Alle folgenden Winkel mal horizont erstreckt angenommen: A. Sei α = Winkel ((Sensorachse zu Kamerachse). Wenn beide parallel liegen dann gilt α = 0 und es gibt nur eine Geräteachse. B. Sei β = Sichtwinkel des Sensors ... gerätespezifisch. Sollte sinnvollerweise deutlich kleiner sein als Fahrzeugbreite in charakteristischer Distanz, damit nicht häufig mehrere Fahrzeuge zugleich detektiert werden. Kamera sollte diesen Winkel und um einiges mehr amehr abbiilden. C. Sei Aufstellwinkel γ = Winkel (Geräteachse zu Fahrbahnrand). Der ist gut zu einzustellen, abzumessen oder abzuschätzen. Ein entsprechend spitzes Dreieck aus Karton als Lehre an den Asfaltrand gelegt und dann die schräge Seite vom Radargerät aus anvisiert. D. Der Messwinkel δ = Winkel (Geräteachse zu momentane/lokale Fahrzeugbewegungsrichtung). δ = γ gilt dann, wenn die Fahrbahn geradlinig und gleich breit bleibend verläuft und das Fahrzeug parallel zum Fahrbahnrand fährt, also keine Strassenkurve, kein Spurwechsel. E. Der Messwinkel δ soll für eine genaue Messung nicht zu gross sein, da ja nur die Geschwindigkeitskomponente hin zum Sensor gemessen wird und nicht die Querkomponente, die relativ grösser wird, wenn δ steigt.
Mir ist unbekannt mit welchen δ Polizei maximal misst. Während sich das Fahrzeug durch das mögliche Beobachtungsfeld bewegt, ändert sich δ. Beträgt δ unrealistisch grosse 45°, werden nur sqrt(2)/2 = 71 % der Fahrzeuggeschwindigkeit gemessen. Bei 30° ist dieser Messfaktor = cos (30°) = 0,866. cos (20°) = 0,940 ... damit wird als 6 % geringer gemessen. – Da der Messwinkel δ nicht einfach und nur durch zumindest 2 Bilder und geometrische Bildvermessung bestimmt werden kann nehme ich an dass Messende nur versuchen den Winkel klein zu halten - kleiner 20° erscheint mir als ein zweckmässiger Wert - und nicht die Auswirkung dieses Winkels auf die Messung zurückrechnen, was eine bedeutende Fehlerquelle darstellen würde. --Helium4 (Diskussion) 09:10, 26. Aug. 2014 (CEST)

Geschwindigkeitsmessung ist kein Radar

Dem Namen nach ist es kein Radar, weil keine "D"etection erfolgt sondern nur das ranging. (nicht signierter Beitrag von 87.178.114.101 (Diskussion) 01:59, 26. Jan. 2016 (CET))

Antwort: Doch, eine "D"etection erfolgt. Und zwar automatisch sobald ein Fahrzeug in den Bereich der Strahlung fährt und diese reflektiert, wird es von dem Gerät entdeckt (=Detection). (nicht signierter Beitrag von Maddocmuc (Diskussion | Beiträge) 04:18, 25. Feb. 2016 (CET))

Dopplerradar basiert auf dem Dopplereffekt, mit dem sich Geschwindigkeiten in Frequenzänderungen und Laufzeiten messen lassen. Gefährlich ist der Dopplereffekt nicht. So stand es aber da. --Hans Haase (有问题吗) 13:38, 25. Feb. 2016 (CET)

Einzelnachweis zuordnen

Kann jemand herausfinden, welcher Beitrag auf http://www.fb-i-web.de/Presse.html als Einzelnachweis von Bedeutung ist, und den aktuell defekten Link http://www.fb-i-web.de/Presse/ entsprechend ersetzen? Grüße --Finaljason (Diskussion) 22:04, 28. Apr. 2015 (CEST)

Warnung per Navi: Quelle?

"Die Nutzung der Informationen von Navigationsgeräten ... ist in Deutschland illegal. Hier enthält eine Zusatzkarte diverse stationäre und häufig benutzte Punkte für mobile Messanlagen als sogenannte Points of Interest." Ist das wirklich so? Gibt es eine Quelle dazu?--Blaua (Diskussion) 09:45, 13. Nov. 2015 (CET)

Und warum sollte die Warnung per Rundfunk legal sein, aber die Warnung per Navi illegal? --Eingangskontrolle (Diskussion) 14:25, 12. Jan. 2016 (CET)

Schwarzlicht bzw. Infrarotblitz

Kann mir jemand zu diesem Zeitungsartikel erklären wie das mit dem unsichtbaren Blitz funktioniert und wie der korrekt heißt? Ich fand in diesem Artikel keine wirkliche Erklärung. --Andreas Schwarzkopf (Diskussion) 09:08, 5. Aug. 2016 (CEST)

2.1.1. Radar

"Die eingebaute Recheneinheit errechnet dann aus den Faktoren Weg und Zeit die gefahrene Geschwindigkeit." in dem Fall wird das Doppler Efekt nicht verwendet.

Genau das sehe ich umgekehrt: es wird allein der Doppler-Effekt verwendet, wobei sich aus der Differenz der ausgesendeten und der reflektierten Frequenz direkt die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ergibt. Mit Weg und Zeit hat das überhaupt nichts zu tun. Deswegen ändere ich das jetzt. --Plenz (Diskussion) 14:25, 26. Jan. 2020 (CET)

Abschnitt Wirksamkeit

Finde den Abschnitt nicht wirklich informativ - aus zwei Gründen. Zum einen sind relativ triviale Aussagen enthalten, zb dass Kontrollen im Allgemeinen die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeits erhöhen. Das ist denke ich unumstritten, dass wenn es überhaupt keine Kontrollen gäbe, dass dann auch öfter schneller gefahren werden würde, als erlaubt. Das gilt natürlich für alle Vorschriften/Gesetze etc. Die tatsächlich interessante Frage ist doch, wie stark die verschiedenen Formen der Kontrollen (stationär, mobil, unangekündigt, an Unfallschwerpunkten, usw) sich tatsächlich auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auswirken. Also zb ob durch mehr Blitzer auch generell öfter die erlaubte Geschwindigkeit eingehalten wird oder nur kurz vor den bekannten Blitzern.

Zum anderen belegen die verwendeten Quellen die Aussagen nicht, teilweise widersprechen sie sogar in gewisser Weise den Aussagen, zb der letzte Satz des Abschnitts (Quelle BaSt Bericht M126). Anderes Beispiel ist die zitierte Aussage von Karl-Friedrich Voss, die sich auf eine "Untersuchung" bezieht. Die eigentliche Untersuchung konnte ich nicht finden und es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht um eine umfangreiche Studie (wie bspw die BaSt Berichte), erhebt aber auch nicht entsprechenden wissenschaftlichen Anspruch. Es handelt sich wohl im Wesentlichen um zwei Statistiken, die in verschiedenen Medien auch online zu finden sind. Dort werden jeweils zwei Altersgruppen verglichen, 18-20 und 25-44 Jahre. Die Grafik auf Spiegel online ist wohl fehlerhaft, dort ist 18-22 angegeben, im Text steht 18-20, das passt auch zu den Daten des statistischen Bundesamtes, aus denen die Aussage von Voss wohl auch entstanden ist. Die Zahlen, die Voss angibt passen auch zumindest grob zu denen des statistischen Bundesamtes. Exakt konnte ich sie aber nicht rekontruieren, da es darauf ankommt, welche Kategorien von Unfällen Voss einbezogen hat. Es wird unterschieden nach Hauptverursacher, Beteiligter, Pkw, Mofa sowie nach Art des Unfalls, Sachschaden, Personenschaden oder getötete Personen. Je nachdem, was man mitzählt, kommen leicht unterschiedliche Zahlen raus, daher gehe ich stark von aus, dass die Zahlen von Voss an sich korrekt sind. Ähnliches gilt für die Statistiken über die erfassten Verstöße wegen zu hoher Geschwindigkeit, wobei hier noch zu beachten ist, dass nur Verstöße erfasst werden, die auch Punkte/Fahrverbote etc zur Folge hatten. Die Aussage, dass die 18-20 jährigen viel häufiger Unfälle verursachen als die 25-44 jährigen aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit, aber umgekehrt viel seltener erwischt werden und Punkte bekommen, stimmt auf jeden Fall, da hat er schon Recht. Die Frage ist jetzt aber, ob das ein Indiz für unwirksame Kontrollen ist, wenn quasi die "falschen" geblitzt werden. Man könnte es so interpretieren, dass die jungen Fahranfänger im Schnitt öfter zu schnell fahren, weil sie zu selten geblitzt werden und daher öfter Unfälle verursachen. Die 25-44 jährigen hingegen fahren grundsätzlich seltener zu schnell und damit sicherer, trotzdem werden sie im Vergleich viel öfter geblitzt. Man kann es aber genauso auch andersherum sehen: Die Fahrer, die grundsätzlich eher zu schnell fahren, bauen in den ersten zwei Jahren öfter Unfälle als nach mehreren Jahren Fahrpraxis, da sie mit der Erfahrung über die Jahre das Risiko des zu schnellen Fahrens durch bessere Fahrweise kompensieren können. Oder genau deshalb, also gerade weil sie ab 25 Jahren öfter geblitzt werden als in den Anfangsjahren ändert ein höherer Anteil an Fahrern mit der Zeit die Geschwindigkeit und verursacht deshalb seltener Unfälle durch zu hohe Geschwindigkeit. Um herauszufinden, welche der Möglichkeiten zutrifft, müsste man wissen, wie häufig (dh pro km) die Gruppen jeweils zu schnell fahren oder besser noch wie häufig bei Unfällen (aufgrund zu hoher Geschwindigkeit) der Verursacher vor dem Unfall bereits Punkte bekommen hat.

Es sind halt zwei Fragen, einmal ob die "richtigen" erwischt werden, also die, die auch mit höherer Wahrscheinlichkeit Unfälle verursachen, und andererseits ob die, die erwischt werden, auch ihr Verhalten so anpassen, dass sie nicht nur vermeiden, geblitzt zu werden, sondern auch generell ihr Unfallrisiko beim Fahren senken. Das lässt sich leider aus den Statistiken nicht herleiten (zumal die auch unabhängig voneinander sind).

Was noch hinzu kommt und die ganze Frage bzgl Wirksamkeit leider nicht einfacher macht, und das betrifft nicht nur die Voss-Statistik, sondern auch die andere Aussage über den Anteil von zu hoher Geschwindigkeit an 25 bzw 50 Prozent der Unfälle: In der Statistik wird (allerdings nur für alle Altersgruppen zusammen) der Faktor "zu hohe Geschwindigkeit" nochmal unterteilt in zwei Unterkategorien. Einmal mit und einmal ohne Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Das heißt die übergeordnete Kategorie "zu hohe Geschwindigkeit" enthält auch alle Unfälle, in denen zwar die erlaubte Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich eingehalten wurde, aber der konkreten Situation nicht angemessen war, zb durch Wetter oder unübersichtlicher Verkehrslage usw. Was mich auch selber überrascht hat: In weniger als 10% der durch zu hohe Geschwindigkeit bedingten Unfälle wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. Das heißt hier in diesem Kontext - Der mögliche Effekt durch Geschwindigkeitskontrollen auf die Unfallstatistik kann sich natürlich nur auf die Unfälle auswirken, die durch Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit zustande gekommen sind. Nicht angepasste Geschwindigkeit aufgrund von Wetter etc kann zumindest durch die meisten Kontrollen nicht erkannt werden. Mal ein Beispiel für 2020: PKW Fahrer mit Fehlverhalten als Unfallursache mit Personenschaden: 192623. Davon verursacht durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit: 1611. Bei Unfällen mit Todesfolge: 1927 Pkwfahrer, deren Fehlverhalten ursächlich war. Davon Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit: 109

Ansonsten ergeben die Quellen auch ein uneinheitliches Bild. Vor allem wird die Wirksamkeit der Kontrollen immer relativ beurteilt, zum Beispiel im Vergleich zu persönlichen Werte-Normen oder im Vergleich zu einer anderen Stadt. Die Daten werden auch teilweise nur durch Fragebögen erhoben. Eine Studie (BaSt Bericht M146) scheint methodisch ziemlich gut vorzugehen, dh Messungen unabhängig von den eigentlichen Kontrollen/Blitzern, mit Kontrollregion und Messungen vor und nach Einführung von stationären Kontrollen. Leider sind die Daten nicht online verfügbar, aber in der Zusammenfassung wird auch nicht wirklich von überragenden Ergebnissen gesprochen, es ist von einer "Tendenz zu leicht sinkenden Geschwindigkeiten" in einem einzigen Satz die Rede. Hauptsächlich werden andere, vergleichsweise nichtssagende Empfehlungen ausgeführt wie zb "die Kontrollen nach Verkehrssicherheitsaspekten durchzuführen, die Polizei für Anhaltekontrollen einzusetzen und die Akzeptanz durch Öffentlichkeitsarbeit zu fördern. Pkw Fahrer akzeptieren Kontrollen eher, wenn diese durch Schilder etc vorher angekündigt werden etc blablabla. Wahrscheinlich lässt sich aus den Daten daher nicht sehr viel herleiten bzgl Wirksamkeit, wenn darauf so wenig eingegangen wird in der Zusammenfassung.

Also ich denke, das ganze Thema ist so schwierig konkret in Zahlen auszudrücken, da einfach die Datenlage zu wenig hergibt, um da konkrete Schlüsse draus ziehen zu können. Ich denke, es ist vor allem eine politische/gesellschaftliche Diskussion, welche Motive den Kommunen unterstellt werden (Einnahmen durch Bußgelder vs Verkehrssicherheit) und ob die Kontrollen gerecht oder heimtückisch wahrgenommen werden. Und das lässt sich schlecht hier auf Wikipedia sachlich/objektiv darstellen.

Ich wäre dafür, den Abschnitt zu löschen. --Rainiger Winkler (Diskussion) 09:23, 29. Mär. 2022 (CEST)