Diskussion:Ladenöffnungszeit

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 77.179.128.158 in Abschnitt Österreich
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Österreich[Quelltext bearbeiten]

Wäre cool, wenn hier jemand mal etwas zu 07:40 in Österreich mal Hintergründe nennen könnte, ist da ja anscheinend weit verbreitet. (nicht signierter Beitrag von 77.179.128.158 (Diskussion) 21:01, 14. Aug. 2023 (CEST))Beantworten

Zeiten[Quelltext bearbeiten]

wer kam denn bitte auf diese üblichen Zeiten? In Australien hat kaum ein Geschäft nach 18 Uhr noch offen. Du musst aber auch Unterscheiden zwischen Großstädten und Dörfern, ist in Australia wie in Germany. Wenn in Bramfeld der Laden um 18 Uhr schließt ist er vielleicht in Hamburg um 22 Uhr noch offen - daher bitte generell regionale Unterschiede beachten. Sowie Gesetzgebung, in Australien ist auch nicht alles Landesweit geregelt.

Ich habe deshalb mal den Überarbeiten-Baustein egsetzt und zumindest bei Australien das "0-24.00" in "keine gesetzliche Beschränkung" geändert. Wenn oben in der Einleitung steht, dass die tatsächlichen, und nicht die erlaubten Zeiten angebenen sind, dann sollte das auch so sein. M.E. sollte in der Übersicht beides angegeben werden, damit man (auch in Anbetracht der Liberalisierung in D) sieht, in wie weit die gesetzlichen Freigaben von den Händlern auch genutzt werden.Shoot the moon 10:47, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Wenn Du so gut Bescheid weiß, dann trage Dein Wissen doch bitte endlich in den Artikel ein, oder worauf wartest Du noch? --Plenz 22:24, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten
weiß ich eben nicht, ich weiß nur dass es entgegen der Infos im Artikel in wohl keinem Land der Welt üblich ist, dass "alle Geschäfte" von 0-24 Uhr geöffnet haben. Shoot the moon 20:23, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ach so. Ich dachte, Dein Kritikpunkt wäre nur Australien. Denn bei dem Hinweis im "Lückenhaft"-Baustein habe ich nur gedacht: Logisch fehlen da noch Angaben zu einigen Ländern, es gibt ja schließlich ca. 200 Länder auf der Welt! Es wäre also gut, wenn Du den Baustein etwas genauer formulierst. Das würde bestimmt mehr Leute zur Mitarbeit motivieren. --Plenz 20:53, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Vielleicht wäre es gut, die Tabelle ganz unten jeweils um 2 Spalten für die tatsächlichen Zeiten für Mo-Fr und Sa/So zu ergänzen? Da draue ich mich aber nicht ran, Tabellen machen ist absolut nicht mein Ding. Kann nur dann noch dazu beitragen, dass in Belgien auf dem Land von Mo-Fr typischerweise Geschäfte von 9-18 Uhr (große Supermärkte bis 20h) geöffnet haben und in Österreich ab 07:40h (ich weiß, seltsame Zeit). 85.179.248.242 08:27, 17. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die irreführende Angabe "0-24.00" im gesamten Artikel fürs erste durch "keine gesetzliche Beschränkung" ersetzt, da in der Einleitung steht, dass die tatsächlichen, nicht die gesetzlichen Öffnungszeiten angegeben sind.

Eine Gliederung/Inhaltsverzeichnis wäre sinnvoll.

Bei den einzelnen Ländern sollten gesetzliche und tatsächliche Öffnungszeiten direkt gegenübergestellt werden.

Das Tabellenlayout sollte überarbeitet werden, da die gegenwärtige Lösung eine Bearbeitung für Leute ohne die entsprechenden Kenntnisse sehr schwer und unübersichtlich macht.Shoot the moon 21:20, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das Tabellenlayout kann man nicht wesentlich vereinfachen, ohne dass die Tabelle nicht mehr existiert. Wenn dir eine übersichtliche Fließtextlösung einfällt, wäre das auch ok. Rainer Z ... 23:19, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten
wie wäre es so?
Phantasien
montags bis samstags

generell: keine gesetzliche Beschränkung
Supermärkte: 8-22:00

sonn- und feiertags

generell: keine gesetzliche Beschränkung
Supermärkte: meist geschlossen, in Großstädten oft vormittags geöffnet

Shoot the moon 00:46, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Kann man machen, ist aber für die Leser weniger übersichtlich. Rainer Z ... 13:23, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Gesetzliche Öffnungszeiten[Quelltext bearbeiten]

Wie wäre es mit einem Teil zur gestzlichen Regelung? Ich wüsste jetzt nämlich nicht, wo ich sonst bei Wikipedia gucken sollte. Wenn das schon irgendwo vermerkt ist, dann sollte man hier im Artikel auch einen kleinen Link dazu setzen...

In der Schweiz sind die Ladenöffnungszeiten durchwegs kantonal geregelt, im Kanton Freiburg z.B. erlaubt es die gesetzliche Grundlage den Gemeinden, Ausnahmen zur kantonalen Regelung zu bewilligen: http://www.fr.ch/spoco/de/pub/oeffnungszeiten_der_geschaefte.htm. Ähnliches gilt in den meisten anderen Kantonen auch, da jeder Kanton ja ein souveräner Staat ist. So sind zum Beispiel die Bäckereine Sonntag Vormittag geöffnet, und Shops in Bahnhöfen und Flughäfen haben generell Ausnahmen, da sie offiziell nicht auf Gemeindeboden agieren, sondern dies selbst regeln dürfen, ähnlich wie die Autobahnraststätten. -- mrs 11:18, 8. Mai 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Mamarok (Diskussion | Beiträge) )

Fehlende Länder[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit den Öffnungszeiten in Holland/Niederlande oder Polen? Währe es nicht sinnvoll auf jeden Fall die Länder in Europa zu erwähnen und bekannte Länder wie Kuwait oder Länder in Asien wie Japan, China? --87.189.105.71 02:08, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Wenn du eine zuverlässige Quelle hast – nur zu. Der Artikel hat noch Lücken. Rainer Z ... 18:23, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Der Überarbeitungshinweis könnte m.E. weg, da der Artikel nunmehr überarbeitet ist und grundsätzlich O.K. sein dürfte.

Nein, das Tabellenformat ist unheitlich, die Gliederung unpraktisch bzw. nicht vorhanden, und ist teilweise umgangssprachlich formuliert. Es ist jetzt wieder an vielen Stellen von "allen Läden" die Rede, was ich bereits früher durch "Geschäfte" ersetzt hatte. --Shoot the moon 00:27, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Es handelt sich um eine sehr gelungene Zusammenstellung, bei der mittlerweile auch der Begriff Verkaufsstelle verwendet wird. Insofern sollte der Überarbeitungshinweis weg.

Formulierungen[Quelltext bearbeiten]

Soll das eine Rede oder ein Artikel in einer Enzýklopädie sein? was soll denn diese "Verbraucherinnen und Verbraucher"? Das ist doch nun sehr unpassend.

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist soweit so gut. Es sollten allerdings mehr Quellen (Literatur, nicht nur Web) angegeben werden. Ich habe mal den Anfang gemacht. (nicht signierter Beitrag von 92.106.71.167 (Diskussion | Beiträge) 21:01, 10. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

nicht alle Textteile übernommen[Quelltext bearbeiten]

Mit der Version 2010-01-03, 14:33:29 Uhr wurd der Artikel Ladenschluss integriert. Mir scheint, dass noch nicht alle Textteile aus http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ladenschluss&oldid=68064809 übernommen wurden. Der Zusammenführungshinweis war hier seit Januar ja auch noch im Artikel drin. Also: Falls jemand mag, bitte überprüfen was noch fehlt! --Saibo (Δ) 04:34, 3. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Mecklenburg-Vorpommern[Quelltext bearbeiten]

Das Oberverwaltungsgericht hat die Sonntagsöffnung in den Badeorten in Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Guckst Du hier. Ich muss mich so langsam echt fragen, warum es in anderen Ländern, wo der Glauben eine größere Rolle spielt - insbesondere die katholischen Länder - Italien, Spanien, Frankreich - möglich ist, dass dort Sonntags geöffnet werden darf, und dies trotzdem vereinbar ist. --H.A. 14:03, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Heiligabend / Silvester[Quelltext bearbeiten]

Hier eine aktuelle Übersicht über die Ladenöffnungszeiten an Silvester in den einzelnen Bundesländern. Thüringen hat also neben Hessen und Bremen auch eine 14-Uhr-Sperrklausel an Silvester. Heiligabend ist in allen Bundesländern um 14.00 Uhr Schluß. --H.A. (Diskussion) 14:38, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Abschnitt Akzeptanz[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Akzeptanz ausgedehnter Ladenschlusszeiten" ist eine Ansammlung unbelegter Behauptungen, in welchem gerade auch die zur Einführung der längeren Öffnungszeiten deutlich geäußerten und nach wie vor bestehenden Einwände der betroffenen ArbeitnehmerInnen (mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil alleinerziehender Mütter) überhaupt nicht angeführt werden. Sollten nicht empirische Belege für die aufgestellten Thesen eingefügt werden, werde ich mich für eine Löschung dieses Abschnitts einsetzten. --92.230.185.201 19:03, 30. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Das sind m.E. zwei unterschiedliche Probleme: Zum einen sind keine Belege angegeben, zum anderen ist die Darstellung nicht ausgewogen. Daher habe ich mal die jeweiligen QS-Bausteine eingefügt. --Fl.schmitt 09:42, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ich verstehe nicht, warum die Leute sich über die Liberalisierung der Öffnungszeiten so aufregen, die alten Beschränkungen waren doch absolut arbeitnehmer/innenfeindlich und auf das Hausfrauenmodell ausgerichtet (Mann geht Geld verdienen, Frau geht einkaufen). Wann soll bitte schön die berufstätige allein erziehende Mutter einkaufen, wenn sie auch noch das Kind aus der Krippe holen muss und die Läden z.T. schon um 18.00 schliessen? Da könnte man doch genau so gut Spitalöffnungszeiten einführen - wer nach 18.30 verunglückt, hat halt Pech gehabt - Züge nur zwischen 7.00 und 18.30 fahren lassen und dann bitte auch gleich die Restaurants schliessen etc. etc. Arbeitnehmerschutz, der im Gesundheits- und Transportwesen oder Gaststättengewerbe angewandt wird, kann auch im Handel angewandt werden. Vielleicht sind so viele alleinerziehende Mütter im Handel tätig, weil die Arbeitszeiten flexibel sind? Die unverständlichen Öffnungszeiten (Läden sind geöffnet wenn Arbeitnehmer/innen auf der Arbeit, dann die Hetzerei am Feierabend und am Samstag) gab und gibt es ja fast hauptsächlich im deutschsprachigen Raum, ich frage mich warum eigentlich? Liberalisierung wäre übrigens auch noch schön bei den Postschaltern, Banken und Museen (bei letzteren ist es ja im Kommen). (nicht signierter Beitrag von EUnderwood (Diskussion | Beiträge) 18:21, 10. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Ja ich finde diesen fanatischen Wahn, den Menschen vorschriften machen zu wollen, wann sie einkaufen gehen dürfen und wann nicht auch total überzogen. als verkäufer hat man nunmal andere zeitlichen regelungen als wenn man etwa eine klassische "montag bis freitag woche" hat. dann immer solche mittelalterlichen stammtischparolen wie "das ist ja so schlimm wenn die verkäufer sonntags arbeiten müssen", ES SIND NICHT ALLE MENSCHEN GLEICH, menschen haben unterschiedliche interessen, woher wisst ihr, das jeder unbedingt sonntags immer frei haben will? es gibt auch menschen, denen es egal ist an welchem wochentag sie arbeiten oder zumindest nicht stört, wenn sie sonntags arbeiten müssen. deutschland und österreich sind die letzten länder in der eu, die noch so altmodische öffnungsverbotsgesetze haben, alle länder in europa haben liberalisiert, ob es im norden, im süden, im westen oder im osten ist. der staat hat nicht menschen ihr leben vorzudiktieren! 79.202.234.235 (20:28, 12. Mär. 2017 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Fehlende Quellen[Quelltext bearbeiten]

Der gesamte Abschnitt über LÖZ außerhalb von D-A-CH ist weitgehend quellenlos; im Falle "Spanien" führt dies beispielsweise zur Verwirrung über das Wort "mindestens". Muss das "höchstens" heißen, oder gilt, dass die angebenen Zeiten generell genehmigt sind, in Ausnahmefällen aber auch längere Öffnungszeiten möglich sind (regional/saisonal etc.)? Es müssen also für all diese Angaben Quellen her, notfalls auch fremdsprachige (im Zweifelsfall findet sich immer irgendwer, der übersetzen kann). --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 15:33, 4. Sep. 2011 (CEST) Es sind doch für Finnland, Norwegen, Großbritannien und Dänemark die Rechtsquellen im Anhang angegeben. (nicht signierter Beitrag von 93.210.185.18 (Diskussion) 22:21, 19. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Verwirrender Abschnitt[Quelltext bearbeiten]

Seitdem galten in Deutschland zu folgenden Zeiten Öffnungsverbote für Geschäfte:

  • an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen,
  • montags bis samstags ab...
    ...
  • Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen auf 5:30 Uhr vorverlegen (siehe auch Nachtbackverbot).

Der letzte Punkt hat in der Aufzählung wohl nichts zu suchen. Allerdings weiß ich nicht, wie man den sinnvoll integrieren könnte. Ideen? -andy 217.50.62.92 08:44, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis! Weil der vierte Punkt kein Verbot, sondern eine Ausnahme beschreibt, habe ich ihn mal in den Folgeabsatz gezogen, der ja auf weitere Ausnahmen eingeht. Ok? --Fl.schmitt 10:23, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Hessen[Quelltext bearbeiten]

Wurde in Hessen ein neues Gesetz verabschiedet? Das derzeitige Gesetz läuft am 31.Dezember 2011 aus. Und falls ein neues Gesetz verabschiedet wurde, wie sind die Änderungen im Vergleich zum bisherigen Gesetz? --H.A. 17:24, 12. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Das hat sich erledigt, Das Gesetz ist offensichtlich schon seit seiner Verabschiedung 2006 auf 10 Jahre befristet, guckst Du hier.Woher stammte denn die Info 2011? --H.A. 10:27, 17. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Auch wenn es aus dem Link jetzt nicht ganz klar ist, aber dort ist bei manchen Paragraphen und auch ganz oben eine Gültigkeit 28.09.2011 bis 31.12.2016 angegeben. Ich hatte es auch so in Erinnerung, dass das Gesetz im Herbst (nach meiner Kenntnis inhaltlich unverändert und ohne nennenswerte Diskussion, daher auch kaum beachtet) um 5 Jahre verlängert wurde, da es sonst zum 31.12.2011 ausgelaufen wäre.-- 178.202.187.44 19:34, 30. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Das aktuelle Gesetz hat wohl bis 31.12.2019 Bestand. --H.A. (Diskussion) 14:50, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten

zu "Geschichte"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe im letzten Absatz gerade Sachsen-Anhalt ergänzt. Es fehlt dann noch Meck-Pomm und ein weiteres Land, auf das ich gerade nicht komme. Da es nur in Bayern kein entsprechendes Gesetz gibt, müssten es m.E. 15 sein. Allerdings finde ich die Aufzählung relativ belanglos, an dem Beschluss in Hamburg am 1. Januar habe ich Zweifel - das dürfte das Inkrafttreten sein. Da letzteres das Entscheidende ist und schon in der Tabelle aufgelistet ist, würde ich diesen Abschnitt verkürzen und nur Berlin als 1. Bundesland erwähnen und dann "alle anderen Bundesländer außer Bayern folgten bis spätestens März 2007." schreiben. Aber bevor ich lösche, frag ich ja lieber...-- 178.202.187.44 19:39, 30. Dez. 2011 (CET) Den ersten Satz des Abschnitts bezweifle ich auch - an 7 Tagen jeweils 18 Stunden üblicherweise bei damals (vor Einführung der Warenhäuser) ja sicher eher kleineren Läden mit wenig bzw. keinen Angestellten?? Klingt schon ungewöhnlich. Ein weiterer Punkt: wenn ich mich recht erinnere, waren die Öffnung an den langen Samstagen vor 1996 im Sommer nur bis 16 Uhr erlaubt, 18 Uhr war m.E. nur im Winter erlaubt. Weiß jemand mehr?--81.210.223.217 20:29, 2. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Oberflächlich[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel unter dem Punkt Geschichte steht: "Eine neue gesetzliche Regelung führte ab 1919 die Sonntagsruhe und eine beschränkte Ladenöffnungszeit an Werktagen von 7 bis 19 Uhr ein." Das wars. Wenn ich mir jedoch Anzeigen anschaue von 1922, 1923, 1924 war es doch sehr wohl üblich, dass z. B. das KaDeWe an den Adventssonntagen geöffnet hatte. Das klingt von daher etwas oberflächlich geschrieben. ----FranzGästebuch 01:21, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Großmärkte schon früher ausgenommen?[Quelltext bearbeiten]

Gab es für die Cash-&-Carry-Großmärkte, wie z.B. Metro, schon vor der Freigabe der Ladenöffnungszeiten keine bzw. geringe Einschränkungen? ich kann mich erinnern, dass der nächstgelegene Metro-Markt schon vor der Freigabe der Öffnungszeiten bis 22.00 Uhr geöffnet hatte. Was war die rechtliche Grundlage für die verlängerten Öffnungszeiten? im alten Ladenschlussgesetz, wie es bis 2006 bundesweit gültig war, konnte ich keine entsprechende Passage finden. --DerSchwabe (Diskussion) 16:19, 24. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das Ladenschlussgesetz bezieht sich auf den Einzelhandel. (nicht signierter Beitrag von 195.30.79.75 (Diskussion) 15:43, 14. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten
Danke erstmal.--DerSchwabe (Diskussion) 19:13, 7. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
So, ich habe mir mal die Mühe gemacht.Hier der alte Text. Das Wort "Einzelhandel" taucht hier nicht auf. --Historiker21 (Diskussion) 12:48, 12. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
@Historiker21, vielen Dank fürs Hochladen. Ich habe mir die einzelnen Abschnitte durchgelesen, aber die entsprechende Passage mit den Ausnahmen nicht gefunden, es sei, denn das wäre irgendwoe ganz kleingedruckt versteckt. Aber wie dem auch sei, das Gesetz ist - mit Ausnahme des Freistaats Bayern - ohnehin mittlerweile obsolet.--H.A. (Diskussion) 06:44, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Es gibt doch einen §19 Marktverkehr und der besagt, dass außerhalb der Ladenöffnungszeiten auf Groß- und Wochenmärkten nichts an Letztverbraucher angeboten werden darf. Auf Großmärkten dürfen aber sowieso oft nur gewerbliche Kunden einkaufen oder diese kriegen eine Chipkarte, mit der sie dann reinkommen. --Indeedous (Diskussion) 17:26, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Gefunden, irgendwie ist mir das entgangen, Danke für den Hinweis. --H.A. (Diskussion) 21:07, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Griechenland[Quelltext bearbeiten]

Im englischen Artikel (http://en.wikipedia.org/wiki/Shopping_hours#Greece) wird geschrieben, dass Läden nur zwischen 5 und 21 Uhr öffnen dürfen. Kann jemand den Widerspruch klären und ggfls. den deutschen Artikel anpassen? Ich würde dann den englischen Eintrag ändern. (nicht signierter Beitrag von 137.205.238.118 (Diskussion) 18:52, 11. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Fachsprache[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn man beim Artikel einiges allgemeinverständlicher formulieren kann. Mir hat sich bis jetzt noch nicht erschlossen, was eine 5×24-Regelung ist. Für die 18:30-Regelung hab ich auch eine ganze Weile gebraucht, ich hatte nämlich die ganze Zeit irgendeinen Zusammenhang mit 5×24 gesucht. --Indeedous (Diskussion) 14:53, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

5x24 ist für mich intuitiv klar: An 5 Tagen in der Woche (d.h. Mo-Fr) ist 24 Stunden lang (d.h. den ganzen Tag lang) geöffnet. --92.229.243.93 02:15, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 08:29, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ungarn[Quelltext bearbeiten]

Die Regierung in Budapest hat sich entschlossen, dass umstrittene "Gesetz zum Sonntagsschluss" zu kippen. Ab 17. April sollen alle Geschäfte wieder sonntags öffnen dürfen, unabhängig von Ihrer Größe, Lage oder ob nur der Besitzer bzw. ein Familienangehöriger im Laden steht. Ich habe es noch nicht geändert, da die Lage in Ungarn sehr chaotisch ist (Innerhalb von 11 Tagen gab es vollkommen widersprüchliche Meldungen und Ideen). Ein Artikel, der das recht gut auf Deutsch zusammenfasst ist dieser: http://www.budapester.hu/2016/04/14/kommando-zurueck/ -- Holger Heidt (Diskussion) 07:00, 15. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Heiligabend 2017[Quelltext bearbeiten]

Heiligabend fällt im Jahr 2017 auf einen Sonntag. Interessant zu erwähnen wäre daher sicher, ob die Geschäfte des Einzelhandels an Heiligabend bis 14 Uhr geöffnet haben werden, da dies die bundesweite Regelung zur Öffnung an Heiligabend ist oder geschlossen bleiben werden, da es sich um einen Sonntag handelt. Unfassbar finde ich, das wenn ein gesetzl. Feiertag auf einen Sonntag fällt, dieser ohne wenn und aber zu einem verkaufsoffenen Sonntag erklärt werden darf, der Gesetzgeber macht (zumindest in Deutschland) wirklich keinerlei Unterschied, ob es sich um einen Regligiös und Kulturell bedingten Feiertag hendelt, oder nur um einen x-beliebigen Sonntag, dessen einzige Besonderheit ist, das er sich alle sieben Tage wiederholt... 79.202.241.181 79.202.241.181 (02:26, 12. Mär. 2017 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Es gibt keine bundesweite Regelung an Heiligabend mehr, da die Ladenöffnungsgesetze Ländersache sind. Die 14-Uhr-Sperrfrist haben jedoch alle Bundesländer drin, dies könnte ein Relikt des alten, bundesweiten Ladenschlussgesetzes sein. Viele Medien berichten darüber, dass dieses Jahr am 24.12. die Läden geöffnet haben dürfen (Ausnahmeregelung, weil der 24.12. ein Sonntag ist). Bei schnelle-online.info steht z.B für BaWü drin, 3-14 Uhr Öffnungszeiten erlaubt. Es scheint wohl tatsächlich eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes in BaWü gegeben zu haben, siehe hier. Nachtrag: Hier die Änderung, da wurde der entsprechende Passus (§9, Absatz 3) eingefügt. In Kraft getreten am 1.4.2016- --H.A. (Diskussion) 14:56, 31. Okt. 2017 (CET)Beantworten
Doch, es gibt noch eine bundesweite Regelung, denn Bundesrecht gilt als Landesrecht fort, solange es nicht durch ein Landesgesetz ersetzt wurde. Die hier erwähnte Sonderregelung wurde in keinem deutschen Bundesland durch eine eigene Regelung ersetzt, somit gilt sie in allen deutschen Bundesländern fort. -- 2003:8B:6E0C:F00:60AA:A562:59A8:CBDD 14:15, 20. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Quelle? Außer Bayern hat jedes Bundesland ein eigenes Ladenöffnungsgesetz. --Historiker21 (Diskussion) 21:51, 13. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Deutschland: Apotheken, gesetzliche Öffnungszeitenregelungen[Quelltext bearbeiten]

Die gesetzlichen Öffnungszeitenregelungen für Apotheken, welche per Gesetz existieren, sollten doch auch in diesen Artikel rein oder? Apotheken sind auch Einzelhandel da dort auch Tabletten, Sprays u. a. gekauft werden können, welche NICHT durch die Krankenversicherungen, sondern komplett vom Kunden bezahlt werden wie Aspirin, Olynth ect. theoretisch kann man in Apotheken sogar Mineralwasser kaufen was jedoch niemand tut da es dort auch "Apothekenpreise" hat, es können in Apotheken jedoch auch Sachen gekauft werden, die teils gar nichts mit Arzneimitteln/Medikamenten zu tun haben wie Tempos, Ohrenstopfen, Badezusätze, Zahnpaste und Zahnbürsten, selbst Nackenpolster für Flugzeug/Zug oder Busreisen u.s.w. 79.202.250.114 (01:25, 14. Mär. 2017 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Kioske, Tankstellen[Quelltext bearbeiten]

In einigen Bundesländern existieren Öffnungsverbote für Kioske und Tankstellen zu bestimmten Zeiten und/oder werden durch die Kommunen auferlegt. In manchen Bundesländern existieren Waschverbote an Sonn- und Feiertagen wie etwa in Rheinland-Pfalz (ich wohne selbst dort, in Mainz, und wozu dieses gesetz führt sieht man daran, das an Sonntagen halb Mainz nach Wiesbaden (Hessen) rüberfahren und die Mainzer dann dort in Hessen, wo kein Waschverbot an Sonntagen gilt, nicht nur Auto waschen, sondern auch noch Tanken, Zigaretten, Zeitungen, Handykarten u.s.w. an den Tankstellen kaufen und dieses Waschverbots-Gesetz somit nur dazu führt, das unser Land Rheinland-Pfalz, das ohnehin schon verschuldet ist bis über beide Ohren, noch mehr Gewerbesteuergelder flöten gehen, welche dann in den Kommunalkassen der Städte und Gemeinden im reichen Hessen landen. 79.202.250.114 (01:25, 14. Mär. 2017 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Verkaufsoffene Feiertage[Quelltext bearbeiten]

In einigen Bundesländern dürfen zwar verkaufsoffene Sonntage, aber keine verkaufsoffenen Feiertage veranstaltet werden. Von daher meine ich, dass Oster-, Pfingst- und Totensonntag, sowie der Volkstrauertag ebenfalls nicht verkaufsoffen sein dürfen. Gibt es Einwände? Auch die Advents- und Dezembersonntage sind teilweise tabu. Ebenso stellt sich die Frage, ob israelitische (z. B. Pessach) oder kirchliche Feiertage (z. B. Allerheiligen in Norddeutschland), die zufällig auf einen Sonntag fallen, zu verkaufsoffenen Sonntagen gewidmet werden dürfen. --84.61.221.211 11:31, 27. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Bayerisches Ladenöffnungsgesetz[Quelltext bearbeiten]

Kann der Freistaat Bayern ein Ladenöffnungsgesetz mit dem knappen Wortlaut „Die Vorschriften des Ladenschlussgesetzes über den Ladenschluss an Werktagen sind nicht mehr anzuwenden; dies gilt nicht für den 24. Dezember ab 14 Uhr. Für den Ladenschluss und die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen bleibt es bei den Vorschriften des Ladenschlussgesetzes.“ erlassen, oder sind mehr Paragraphen nötig? --92.218.168.76 07:29, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Ist das ein Gesetzentwurf? Ggf. welche Quelle? --Nordprinz (Diskussion) 11:16, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Schweden[Quelltext bearbeiten]

Wenn es keine Regelungen gibt, warum sind dann nur Öffnungszeiten von 6 bis 24 Uhr erlaubt, nicht rund um die Uhr?2003:E9:A724:2341:2D84:8F4A:FF36:E2BD 20:12, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Verkaufsverbot an Sonntagen für Bäckereien[Quelltext bearbeiten]

Dies könnte bald gelockert werden oder ganz wegfallen. Guckst Du hier. Warten wir mal ab, bis die höchstrichterliche Instanz entscheidet. Das kann aber vermutlich noch Jahre dauern, denke ich. --H.A. (Diskussion) 22:19, 14. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Nochmals Hessen - Ladenöffnungsgesetz bis 31.12.19 befristet?[Quelltext bearbeiten]

Soweit mir bekannt, läuft das derzeitige heesische Ladenöffnungsgestz am 31. Dezember 2019 aus, sofern es nicht verlängert wird. Weiß zufällig jemand, wie der Sachstand ist, wurde das Gesetz verlängert, fslls ja, bis wann, und wurde es modifiziert oder unverändert gelassen? --H.A. (Diskussion) 11:38, 17. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Mit Drucksache 20/1083 ist zur Zeit ein Gesetzentwurf zur Beratung. 1. Verlängerung der Gültigkeit bis 31. Dezember 2026; 2. Klarstellungen, wann eine Sonntagsöffnung erlaubt werden darf. Weiterhin aber nur viermal im Jahr, und weiterhin sind die Adventssonntage ausgeschlossen. 3. Genehmigungen müssen drei Monate vor der Öffnung erteilt werden. 4. eher technische Klarstellungen zur Aufsicht @Holger1974: --Nordprinz (Diskussion) 00:16, 18. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Dankeschön. --H.A. (Diskussion) 17:24, 18. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Mittlerweile was neues aus Hessen?? Wurde das neue Gesetz verabschiedet? dann könnte die Info hier rein. --H.A. (Diskussion) 14:45, 10. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Heute war Beratung im Landtag. Ich kann aber noch kein Abstimmungsergebnis im Internet finden, obwohl wahrscheinlich die Abstimmung zeitmässig schon war. Vielleicht übermorgen im Internet zu finden. Ich versuch dran zu denken, nochmal rein zu schauen.--Nordprinz (Diskussion) 18:08, 10. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Lt. Beschlußprotokoll (Tagesordnungspunkt 12) in zweiter Lesung erneut in die Ausschüsse verwiesen. Ein neuer Beratungstermin ist aktuell nicht zu erkennen.--Nordprinz (Diskussion) 7:35, 12. Dez. 2019 (CET)
Das könnte heißen, falls bis zum Jahresende keine Lösung gefunden ist, steht Hessen ab 1. Januar ohne Ladenöffnungsgesetz da. Gäbe es denn dann eine Regelung, die dann - übergangsweise bis zur Verabschiedung des neuesn Gesetzes - greifen würde? --H.A. (Diskussion) 17:03, 12. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ja. In Hessen wäre dann die Ladenöffnung 24/7 zulässig, also ganztägig auch an Sonntagen. -- 95.223.72.232 17:04, 12. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Meines Wissens tritt dann wieder das Bundesladenschlußgesetz in Kraft, weil hier der rechtliche seltene Fall vorliegt, dass es ein Bundesgesetz gibt, was durch Landesgesetz ersetzt werden kann. Aktuell gilt dieses Bundesgesetz nur in Bayern, weil es dort kein Landesgesetz gibt. Zudem hab ich zwischenzeitlich gefunden, dass sich der zuständige Ausschuss sich bereits erneut mit dem Gesetzesplan befasst hat. Protokoll Damit war der Ball wieder im Landtag, der sich heute = Do. nachmittag wieder damit befassen sollte. Dazu hab ich aber noch kein Ergebnis gefunden. --Nordprinz (Diskussion) 19:29, 12. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Rechtsauffassung dürfte mit Art. 125a GG unvereinbar sein. Bundesrecht, das wegen Änderung der Gesetzgebungskompetenz nicht mehr als Bundesrecht erlassen werden könnte (hier durch die Förderalismusreform 2006), lebt nicht wieder auf, wenn das Bundesrecht in der Vergangenheit durch Landesrecht ersetzt wurde, das Landesrecht aber sodann aufgehoben wird oder (wie hier) durch Zeitablauf entfällt. Es handelt sich nicht um einen Fall, in dem der Bund die Gesetzgebungskompetenz über die Rechtsmaterie hat, die Länder aber im Einzelfall abweichen können (etwa die BayObLG-Klausel im BGB). Es herrscht dann ein rechtsloser Zustand und es gilt das Prinzip, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich durch Rechtsvorschriften verboten ist. Somit dürfen alle Läden in Hessen ab 1.1.2020 rund um die Uhr öffnen, sofern es nicht doch bis dahin zu einer Gesetzesnovelle kommt. -- 95.223.72.232 19:46, 12. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Gute Frage, könnte auch sein. Das müsste ich mir im Falle des Falles näher anschauen. Da aber heute nachmittag die Sache nochmal im Landtag behandelt wurde, wahrscheinlich etwas beschlossen wurde (die Politiker dürften die Befristung auch kennen) und nur noch nicht der Beschluss im Internet steht bzw. ich ihn noch nicht finden kann, vielleicht besser erstmal am Montag zu schauen, ob dann ein Beschluss zu finden ist. Wenn nein, such ich gern in die Richtung weiter. --Nordprinz (Diskussion) 20:23, 12. Dez. 2019 (CET)Beantworten
gemäß Beschlußprotokoll Punkt 20 am 12. Dezember 2019 in dritter Lesung angenommen @Holger1974: --Nordprinz (Diskussion) 16:56, 15. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Danke, dann wäre das also auch geklärt. --H.A. (Diskussion) 19:10, 15. Dez. 2019 (CET) erledigtErledigtBeantworten

Bayern[Quelltext bearbeiten]

Bayern hat vor ein paar Tagen nochmals längere Öffnungszeiten abgelehnt - außer der FDP. Damit bleibt es in Bayern bis auf weiteres beim Alten, siehe hier. --H.A. (Diskussion) 09:58, 13. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Australien[Quelltext bearbeiten]

der Abschnitt für Australien ist ja totaler Unsinn. Eine der Wahrheit nähere Angabe findet sich im englischen Artikel. Grundsätzlich ist es Ländersache, wie lange die Geschäfte geöffnet haben dürfen, Victoria ist hierbei der liberalste Staat (mit Ausnahme von 4 Feiertagen 24/7), South Australia der am wenigsten liberale (Mo-Fr bis 21:00 Uhr, Sa/So bis 17:00 Uhr)

https://en.wikipedia.org/wiki/Shopping_hours#Australia

--2001:8003:4E77:D900:106E:6651:EE0A:E22A 13:39, 22. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Corona[Quelltext bearbeiten]

Wegen Corona dürfen Supermärkte nun auch in Bayern bis 22 Uhr öffnen. Gibt es eine entsprechende Regelung auch im Saarland? --2003:D2:4F3F:D81F:B451:3491:1128:B721 22:42, 16. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Die Rechtsgrundlage für Bayern findet sich hier. --2003:D2:4F3F:D863:4C6A:4A67:9DB8:9D35 07:22, 21. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Brötchenverkauf am Sonntag[Quelltext bearbeiten]

Mittlerweile hat auch der BGH in der Sache entschieden, siehe hier. --H.A. (Diskussion) 11:38, 17. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Ist inzwischen mit BGH-Pressemitteilung und taz-Artikel aufgenommen. Erledigt? --Pistazienfresser (Diskussion) 15:12, 17. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Ja, Danke. erledigtErledigt (nicht signierter Beitrag von Holger1974 (Diskussion | Beiträge) 18:46, 17. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Regelung Muttertag 2008[Quelltext bearbeiten]

Ist das noch relevant? --2A01:C22:B1BF:FB00:29AB:CD8D:FEFC:E9B 00:37, 22. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Ladenschlussgesetz von 1956[Quelltext bearbeiten]

Siehe Fundstelle im Bundesgesetzblatt BGBl. 1956 I S. 875:

  1. nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Änderungsgesetzes ist geschlossen nach dem langen Samstag "am darauffolgenden Montag bis dreizehn Uhr", nicht bis zehn Uhr.
  2. nach § 31 Abs. 1 des Änderungsgesetzes galt: "Dieses Gesetz tritt einen Monat nach seiner Verkündung in Kraft, § 13 jedoch bereits am Tage nach der Verkündung." Es wurde im Bundesgesetzblatt, ausgegeben am 29. November 1956, verkündet, ein Monat später ist der 29. Dezember 1956. Die Ausnahme für § 13 kann man noch erwähnen.

--Pistazienfresser (Diskussion) 21:18, 31. Dez. 2022 (CET)Beantworten