Diskussion:Nürnberger Gesetze/Archiv

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Einordnung in den historischen Kontext

Es wäre wünschenswert, eine Einordnung in den historischen Kontext hinzuzufügen. Zeitgenössische Darstellungen des III. Reiches kranken regelmäßig daran, daß damalige Verhältnisse mit heutigen Maßstäben gemessen werden, wobei jedoch das historische Umfeld unterschlagen wird. Bekanntermaßen hatte in den USA ein wesensverwandtes Rassengesetz, welches die Ehe zwischen Schwarzen und Weißen verbot, noch bis 1968 bestand! --Acheron92 17:27, 20. Jan. 2009 (CET)

Reichsflaggengesetz

Der Artikel bedarf der Überarbeitung- In der ersten Zeile wird behauptet das Reichsflaggengesetz sei vom Reichsparteitag beschlossen, im Text heißt es der Reichstag habe das Gesetz beschlossen. --St.S 06:40, 15. Sep 2004 (CEST)

Dem schließe ich mich an; denn es heißt z.B. im Flaggengesetz:

"Der Reichstag hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: ... Nürnberg, den 15. September 1935, am Reichsparteitag der Freiheit."

Hat denn nun der Reichstag in Berlin das beschlossen, oder aber der Parteitag in Nürnberg? Oder der Reichstag in Nürnberg? Oder konnten die Nazis das nicht so richtig auseinanderhalten? Wäre schön, wenn jemand das erläutern kann.
-- DGH, 14.9.2005 (ja, morgen werden die Gesetze 70.)
Bei Stuckart/Globke (siehe Literatur) steht im Vorwort, der Reichstag sei am nächsten Tag "mit rotem Telegramm" aus Berlin zusammengerufen worden und habe die Gesetz beschlossen. Holgerjan 21:39, 14. Jan 2006 (CET) --- Das entspricht der Darstellung bei Adam, Judenpolitik / siehe Lit und Abschnitt "Hintergründe".Holgerjan 19:29, 16. Jan 2006 (CET) Nach Kershaw ISBN 3-421-05131-3 Seite 713 war ohnehin vorgesehen, den Reichstag als "schmückendes Beiwerk" nach Nürnberg einzuberufen, um die Hakenkreuzflagge als neue Nationalflagge abzusegnen.
Deutung zum Zweck des Flaggengesetzes nach Robinsohn, Justiz, ISBN 3-421-01817-0 Seite 10

is richtig(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von $SVENNY$ (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 16:50, 31. Aug 2006 (CEST))

Ergänzungen...

gewünscht: 1) Vorgeschichte zum Parteitag. IMO war das Thema gar nicht vorher auf der Tagesordnung. Wie kam es plötzlich dazu? 2) Rechtliche Konsequenzen für die unterschiedlich eingestuften Juden/Mischlinge - a) unmittelbar b) später -Holgerjan 17:00, 29. Dez 2005 (CET)--- Ich merke schon, alles muss man selber machen :-)) Holgerjan 19:25, 16. Jan 2006 (CET) --- Abschnitt Hintergründe folgt der Darstellung von Adam, Judenpolitik, ISBN 3-7610-7223-6 Holgerjan

Unterschiedliche Angaben

In der Enzyklopädie des Holocaust ( ISBN 3-492-22700-7 ) Band 2, Seite 957, finden sich andere Zahlenangaben für Befreiungen durch Hitler. Zitat: Ebenso gewährte er nach frei erfundenen Regeln ungefähr 3.000 "mutmaßliche Juden" den Status von "Halbjuden". Nachdem Hitler am 20. Juli 1944 einem Attentat entgangen war, steigerte sich seine Zwangsvorstellung hinsichtlich des jüdischen Einflusses derart, daß er "Mischlinge" sowie Ehepartner von Juden oder "Mischlingen" vom höheren Staatsdienst ausschloss, auch wenn der Ehepartner zuvor mit einem "Arier" gleichgestellt worden war." --- Die 1990 erstmals erschienene Enzyklopädie wird von Wolfgang Benz als "leider nicht ganz zuverlässig" bezeichnet; ich folge daher den Angaben aus VfZ 46(1998)Holgerjan 19:38, 29. Dez 2005 (CET)

Strafdauer?

Im "Blutschutzgesetz" wird als Strafe Gefängnis oder Zuchthaus angedroht. Dabei wird aber nicht die Höchstdauer einer solchen Strafe definiert. Also lebenslänglich möglich??? Ich kann es nicht glauben. Wer weiß etwas Genaueres? Holgerjan 21:35, 14. Jan 2006 (CET)

Die Todesstrafe war für "Rassenschande" 1935 nicht vorgesehen. Allerdings gab es den berüchtigten Fall Leo Katzenberger, der im Juni 1942 hingerichtet wurde. Das Todesurteil wurde konstruiert, indem man die erhöhte Strafbarkeit bei Verdunklung (Bombenkrieg) heranzog.
  • Jörg Friedrich, Freispruch für die Nazi-Justiz... überarb. und erg. Aufl. Berlin 1988 ISBN 3-548-26532-4 führt sechs weitere Fälle an, wo durch Rechtsbeugung ähnlich wie bei Katzenberger ein Todesurteil nach Rassnschande konstruiert wurde.
  • Justizbehörde Hamburg (Hrsg.): Für Führer, Volk und Vaterland... Hamburg 1992 ISBN 3-87916-016-3 gibt nur wenige Urteile an mit Strafmaß um 2 Jahre (keine statist. Aussagen wegen Aktenvernichtung), erwähnt einmal (Seite 287) "zur Höchststrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt", verweist (Seite 281) auf weitere Literatur, nämlich:
  • Hans Robinsohn: Justiz als politische Verfolgung. Die Rechtsprechung in "Rassenschandefällen" beim Landgericht Hamburg 1936 - 43. Stuttgart 1977 (nicht eingesehen)Holgerjan 10:20, 15. Jan 2006 (CET) - inzwischen nachgeholt und eingearbeitet Holgerjan 00:15, 26. Jan 2006 (CET)
  • Lothar Gruchmann: "Blutschutzgesetz" und Justiz. Zur Entstehung und Auswirkung des Nürnberger Gesetzes vom 15. September 1935. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 31(1983) gibt aus Seite 434 ohne weiteren Beleg als Höchstrafe 15 Jahre an

Wegen Rassenschande wurden 1937 nach der Reichskriminalitätsstatistik von 1937 genau 512 Personen (darunter 355 Juden) wegen Rassenschande verurteilt. (Justizbeörde...s.o / Seite 224)

Literatur

Die Literaturliste ist zu lang. Nicht erforderlich sind IMO die letzten Titel: Ruttke - Lösener (als Beteiligter hat er später in VfZ veröffentlicht / Vorsicht!) - Meyer - Schulle. Streichen??? Holgerjan 21:41, 28. Jan 2006 (CET)

Ich habe mich entschieden, den Teil der Literatur hierher auszulagern, der mir weniger wichtig erscheint:
  • Falk Ruttke: Rasse, Recht und Volk. Beiträge zur rassengesetzlichen Rechtslehre. J. F. Lehmann, München 1937.
  • Bernhard Lösener und Friedrich A. Knost: Die Nürnberger Gesetze mit den Durchführungsverordnungen und den sonstigen einschlägigen Vorschriften. 5. Aufl. Berlin 1942.
  • Beate Meyer: ‚Jüdische Mischlinge‘: Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933-1945. Dölling und Galitz, Hamburg 1999. ISBN 3-933374-22-7
  • Diana Schulle: Das Reichssippenamt. Eine Institution nationalsozialistischer Rassenpolitik. Logos, Berlin 2001. ISBN 3-89722-672-3
Holgerjan 19:23, 4. Feb 2006 (CET)
  • Rezension zu Essner in Sehepunkte 4 (2004) Nr. 7/8 (15.07.2004)[3]

Reichsbürgergesetz

Zur 11. Verordnung:

  • Christiane Kuller: "Erster Grundsatz: Horten für die Reichsfinanzverwaltung" - Die Verwertung des Eigentums der deportierten Nürnberger Juden. In: Die Deportationen der Juden aus Deutschland. = Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus Band 20. Göttingen 2004, ISBN 3-89244-792-6 , Seite 164 ff Holgerjan
Inhalte weiterer Verordnungen zum Reichsbürgergesetz:
  • 3. Verordnung vom 14. Juni 1938: Registrierung und Kennzeichnung jüdischer Gewerbebetriebe
  • 4. Verordnung vom 25. Juli 1938: Streichung der Approbationen aller jüdischer Ärzte ab 30 Sept. 1938 / Zulassung einiger "Krankenbehandler" für Juden
  • 5. Verordnung vom 27. September 1938: Entzug der Zulassung jüdischer Rechtsanwälte zum 30. Nov. 1938 / Zulassung "jüdischer Konsulenten"
  • 8. Verordnung vom 17. Januar 1939: Zulassung erlischt für jüdische Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte
  • 10. Verordnung vom 4. Juli 1939: Schaffung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland
  • 11. Verordnung vom 25. Nov. 1941: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Juden bei Verlegung des Wohnortes ins Ausland - zugleich verfällt ihr Vermögen an den Staat.
Text abgedruckt in: Topographie des Terrors, ISBN 3-922912-21-4 Seite 118 und Link [4]
  • 13. Verordnung vom 1. Juli 1943: Unterstellung der Juden im Reich unter Polizeirecht - Holgerjan 13:11, 11. Jun 2006 (CEST)

Revert

vom 10. Mai 2006: Eine IP hatte im Abschnitt Flaggengesetz u.a. den Satz eingestellt: Ziel war also (noch) nicht die Auslöschung, Austreibung bzw. „Ausrottung“ (Himmler) der Juden, sondern ihre Aus-Sonderung mittels Vertiefung der volklichen Gegensätze innerhalb des Reichs. - Diese Folgerung am Flaggengesetz festzumachen, ist deutlich überzogen und IMO nicht statthaft; selbst dann nicht, wenn man den intentionalistischen Deutungen von Jäckel u.a. nicht folgt: Die Austreibung der Juden war nicht aufgehoben, sondern ohne Zweifel fortwährend Ziel (Arisierung und Verdrängung aus Berufen). --- Meines Wissens hat es auch kein jüdischer Betrieb Gebrauch gemacht von diesem großzügigen Zugeständnis, provokativ eine jüdische Flagge (wie sah die aus?) zu zeigen. Dieser Teil des §4 des Reichsbürgergesetzes - (nicht Flaggengesetzes!) ist übrigens IMO eher Verhöhnung als Zugeständnis. - Holgerjan 12:48, 10. Mai 2006 (CEST)

Stuckart-Globke-Kommentar

Mit der Bezeichnung „Nazijuristen“ wollte ich deutlich machen, dass es sich um eine Kommentierung aus der Zeit des „3. Reichs“ handelt und nicht etwa um eine nachträgliche, aus kritischer Sicht formulierte Interpretation. Dies scheint mir nicht unwichtig für das Verständnis des Zusammenhangs. Das Wort „Nazijuristen“ ist nicht enzyklopädiegerecht, ich weiß. Den gleichen Dienst würde auch die Nennung des Erscheinungsjahrs des Stuckart-Globke-Kommentars leisten.
Übrigens: Warum steht der eigentlich nicht in der Literaturliste? -- Peter Steinberg 16:18, 11. Jun 2006 (CEST)

Lieber Peter! Deine Überarbeitung macht Sinn. Mir ist es als "Insider" bei der Nennung der Namen Globke und Stuckart gar nicht eingefallen, dass ein jüngerer Leser nicht Wissen könnte, dass es sich hier um Nazi-Juristen handelt. Gut, dass du das mitbedenkst. Aber ich stoße mich wirklich an diesem Ausdruck und greife daher deine Anregung auf, das Jahr 1936 einzufügen. --Der Kommentar ist als Fußnoten-Beleg zitiert. Ich habe ihn nicht unter Literatur eingefügt, weil er bis auf diese Erklärung nichts bringt und ich laut Wikipedia:Literatur weiterführende Werke "nur vom Feinsten" angeben soll. NACHTRAG: Jetzt merke ich: Du hast Recht, ich könnte zumindest einen Beleg schon hier geben / er kommt sonst beim Zitat später. Mal sehen, ob ich dass mit den neuen Methode schaffe... -- Durch deine sprachliche Überarbeitung, die ich wieder mal unverzichtbar finde, sind die ersten Teile jetzt wirklich besser gelungen. Vielen Dank und (hoffentlich) weiteres Schaffen! Dein Holgerjan 18:33, 11. Jun 2006 (CEST)
Prima, die Zusammenarbeit klappt mal wieder. (Eine Kleinigkeit hab ich aber revertet; deine Formulierung finde ich sprachlich einfach nicht korrekt.) Für den Rest warte ich mal ab; es bringt nichts, wenn wir uns zu sehr "ins Gehege" kommen. -- Peter Steinberg 23:07, 12. Jun 2006 (CEST)

Reichsflaggengesetz

Dass das Reichflaggengesetz eine "Rassengesetz" ist, ist nicht sehr sinnfällig, wenn man seine schlichten 73 Wörter liest. Holgerjan hat eine Reihe von Belegen dafür geliefert, aber ich will demnächst versuchen, die Argumentation noch deutlicher zu machen. Außerdem schlage ich vor, dieses Gesetz - wie schon in der Einleitung - von Platz 2 auf Platz 3 zu verschieben. -- Peter Steinberg 23:24, 12. Jun 2006 (CEST)

Dein Eindruck ist richtig: Als Rassengesetz würde ich es auch nicht begreifen. Der Hintergrund ist übrigens evtl. noch lapidarer: Die Hakenkreuzflagge wurde wenige Monate zuvor in New York von Hafenarbeitern "geschändet", der angerufene Richter lehnte eine Bestrafung ab, da es sich nicht um eine Nationalflagge gehandelt habe... Korrigieren musste ich mich an einer Stelle: Das Verbot mit Strafandrohung steht nicht im Flaggengesetz (wo es doch logisch hingehört hätte), sonder als $4 im Blutschutzgesetz. Was das Gehege betrifft: Nein, eigentlich bin ich mit dem Thema "durch". Gruß Holgerjan 17:46, 14. Jun 2006 (CEST)

Globke

Den vorgefundenen Halbsatz ... [die Bestimmung der Nürnberger Gesetze], "an der auch der später in der Bundesrepublik als Staatssekretär amtierende Hans Globke maßgeblich mitgewirkt hatte" habe ich entfernt.

Bei Hans Mommsen: Auschwitz, 17. Juli 1942. Der Weg zur europäischen "Endlösung der Judenfrage". dtv 30605, München 2002, ISBN 3-423-30605-X findet sich eine detaillierte Darstellung im 3. Kapitel. Auf Seite 50/51 steht der Satz: "Allerdings beschritt Hans Globke, der an der Abfassung der "Nürnberger Gesetze" nicht beteiligt war, aber durch den mit Staatsekretär Wilhelm Stuckart verfaßten Kommentar zu den Rassegesetzen bekannt wurde, später den Weg einer Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts und sah vor, daß Abkömmlinge aus rassischen Mischehen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren sollten." Holgerjan 12:59, 28. Jun 2006 (CEST)

Katholische Kirche und Vierteljuden

Die Bemerkung, dass die Verfolgung sogenannter Vierteljuden Probleme mit der katholischen Kirche hätte erwecken können habe ich nicht verstanden. Wieso genau? Ich habe auch einmal gelesen, dass Juden, die in Deutschland zum Christentum konvertiert sind, meist zum katholischen Glauben konvertierten (wobei ich selbst einen Fall kenne, wo der Vater in den 20ern zum Protestantismus konvertierte). Was ist hierfür der Hintergrund?(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.160.84.103 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla 00:57, 12. Aug 2006 (CEST))

Du beziehst dich auf den Satz: "Wagner ... wollte eine Zwangsscheidung von Mischehen und Heiratsverbot auch für Vierteljuden einführen ... Hitler selbst entschied sich schließlich für den milderen Gesetzentwurf, .... er vermied voraussehbare Konflikte mit der katholischen Kirche." Konflikte mit der Kath. Kirche waren bei Zwangsscheidung vorhersehbar (es gab dann dazu auch einige "geheime" Interventionen von Adolf Kardinal Bertram). "Vierteljuden" waren nach rassistischen Merkmalen bestimmt, nicht nach Religionszugehörigkeit; es handelt sich dabei vielfach um assimilierte Juden, die dem Christentum angehörten. Wenn diesen eine Eheschließung mit "deutschblütigen Christen" versagt würde, sie ihre Ehepartner nunmehr aus dem breiten Spektrum der Glaubensjuden und dem schmalen Sektor christlicher "Rassejuden" wählen müssten, tangierte dies die Interessen der katholischen Kirche: eine Hinwendung zur jüdischen Kultusgemeinschaft wurde wahrscheinlich (Kinder nicht kath. erzogen / Ehesakrament). Richtig ist aber, dass auch die vorgesehene "mildere" Regelung auf Bedenken der Kirche stieß: Das Problem war jedoch zahlenmäßig deutlich geringfügiger. - Über die zahlenmäßige Zugehörigkeit der konvertierten Juden zu der kath. bzw. evang. Kirche ist mir nichts bekannt; Gründe für eine mögliche Präferenz kenne ich nicht. MfG Holgerjan 00:25, 13. Aug 2006 (CEST).

Unterschiede des Begriffs Juden im ethnischen und religiösen Sinne

Also im religiösen Sinne waren und sind Menschen, die einen jüdischen Vater haben, aber keine jüdische Mutter erst einmal nicht jüdisch. Das sind sie nur wenn sie eine jüdische Mutter haben oder zum Judentum konvertierten. Das ist die Definition der jüdischen Religion. Im Grunde ist der Begriff Halbjude, der auch in den USA heute im Normalgebrauch benutzt wird ein ethnischer Begriff und kein religiöser Begriff. In Deutschland unter der Nazi-Diktatur wurden die Begriffe Jude und Halbjude im rassischen Sinne benutzt. Auch in Osteuropa der Sowjet-Diktatur wurde im Pass "Jude" eingetragen, wenn der Vater Jude war, da man jüdisch erst einmal als Rasse und nicht als Religion angesehen hat. In der Sowjetunion war Religion ja nicht erlaubt und im Deutschland des Nazi-Faschismuses galt die Rassenideologie. Wobei selbst die fanatischsten Nazis sich bewusst waren, dass es einige christliche Deutsche gab, die, wenn man Generationen zurück geht, zumindest einen jüdischen Vorfahren hatten. Irgendein Nazi-Politiker hat einmal sowas gesagt wie "in allen von uns steckt ein kleiner Jude", so etwa sinngemäß. 02:04, 9. Sep 2006 80.128.214.103 Signatur nachgetragen durch Holgerjan 17:28, 10. Sep 2006 (CEST)

Das mit dem Spruch des Nazi-Politikers höre ich zum ersten mal... Falls sich jemand noch mit dem NS-Rassenwahnsinn auskennt: Bitte meine Frage auf der Diskussionsseite des Semiten-Artikels beantworten ;-) --Gabbahead. 02:41, 9. Sep 2006 (CEST).

nxchmal: Reichsflaggengesetz

Hallo, Holgerjan, meinst du nicht, dass deine ergänzenden Bemerkungen zum Reichsflaggengesetz in dem so benannten Lemma besser platziert wären? -- Peter Steinberg 16:17, 21. Sep 2006 (CEST)

Du hast ja in der Sache so Recht! Da würde es sich wirklich gut machen. Aber wird der Absatz hier dann nicht doch zu dünn? (mein horror vacui und detailverliebt) Dein Einwand wird sein: Eigentlich hat es ja mit dem Kern der Rassegesetze nichts zu tun, und ohne diese würde kein Mensch mehr von Nürnberger Gesetzen reden. - Ich kann mich nicht entscheiden und bin froh, wenn du mir diese Entscheidung abnimmst. Holgerjan 22:56, 21. Sep 2006 (CEST)
Mach ich gerne. -- Peter Steinberg 00:23, 22. Sep 2006 (CEST)

Grundsätzlich + @Holgerjan

Ich möchte sehr dafür plädieren, diesen Artikel nicht weiter auszuweiten, weil es ja zu jedem einzelnen der Gesetze einen Artikel gibt, in dem Details viel besser unterzubringen sind. Hier geht es doch wirklich nur um das, was den Gesetzen gemeinsam ist (Entstehungsdatum und die unverfrorene Art, wie sowas damals gedeichselt wurde) und um eine sehr kurze Charakterisierung dessen, worum es eigentlich ging. -- Peter Steinberg 23:51, 14. Nov. 2006 (CET)

Lieber Peter, ich bin grundsätzlich auch der Ansicht: Ein Artikel darf nicht ausufern, mit Nebenaspekten überfüllt werden und zu einer Geduldsprobe für den Lesers ausarten ((siehe meine Anmerkungen bei Diskussion: Wannseekonferenz). Und ich folge dir auch in der Überlegung, dass das dritte 1935 beschlossene Gesetz (Reichsflaggengesetz) wohl kaum gemeint ist, wenn man von den Nürnberger Gesetzen spricht.
Hier stellt sich aber die Sache IMO anders da: Die Aufspaltung der beiden die Juden aussondernden Gesetze in zwei Artikel ist weder von der Sache her gerechtfertigt noch vom Lemma her. Niemand wird a priori bei Reichsbürgergesetz nachschlagen, man wird immer unter Nürnberger Gesetze (PLURAL!) suchen. Dazu gehört auch zwingend die erst acht Wochen später hinzugekommene 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz - unter diesem völlig ungebräuchlichem Stichwort wäre zu suchen, wie die Nazis "Jude" definieren. Historiker, die das Wort "Rassejude" vermeiden wollen, wählen die Formulierung "Jude" im Sinne der Nürnberger Gesetze... (Korrekt, aber nie gesehen, wäre: Jude im Sinne der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom x.Y.1935) Es macht keinen Sinn, diese beiden Gesetze bzw. dazu noch die Verordnung getrennt darzustellen. Wenn man sie aufspaltet und einzelne Informationen bei den Gesetzen einarbeitet, kommt es überdies dort zu Doppelungen.
Die Einzelgesetze sind/waren übrigens bis eben falsch verlinkt (Blutschutzgesetz nach Rassenschande, was ja nur ein Teil dessen ist) bzw. inhaltsarm dargestellt (Reichsbürgergesetz weniger als der Gesetzestext, der auch schon als Weblink enthalten ist).
Hier (wo sonst) ist der richtige Ort, nicht nur die beiden (sich auf unheilvolle Weise ergänzenden) Gesetze darzustellen, sondern zugleich auch die Reaktionen im In- und Ausland, die späteren Auswirkungen, die Ausnahmeregelungen und ihre Zurücknahme, die Anzahl der Betroffenen und die unterschiedlichen Deutungen zu schildern. - Diesmal (erstmals?) also entschieden anderer Meinung, aber unverändert mit lieben Grüßen dein Holgerjan 15:25, 15. Nov. 2006 (CET)
Nachtrag: Ich überlege, ob das Lemma Reichsbürgergesetz sinnvoll ausgebaut werden könnte, wenn darin die 13 Verordnungen aufgeführt werden. Auf meiner to-do-Liste. Holgerjan 00:44, 18. Nov. 2006 (CET)

Wehrmacht und Juden

Bei Adam auf Seite 233 steht wörtlich: "Bereits im Juni 1944 war die Wehrmacht dem Drängen der Parteikanzlei nachgekommen und hatte alle in ihrem Dienst befindliche 'Mischlinge 2. Grades' entlassen." Ein Benutzer hat als Zeitzeuge eingewendet, dass er selbst bis zuletzt habe dienen müssen. -- Der Satz bei Adam ist mit einer Anmerkung 144 versehen: Dort ist eine Verfügung des Arbeitsamtes angeführt, nach der Nachrichtenhelferinnen, KrankenpflegerInnen etc als Juden 2. Grades aus dem Dienst der Wehrmacht zu entlassen seien. Ich kann nicht klären, ob Adam hier irrt oder es sich um eine zusätzliche Information handelt. Daher halte ich die "entschärfte" Formulierung mit Zweifel für angebracht. -- Gestrichen habe ich den Anschlusssatz: Offenbar geriet die rassistische Ideologie jetzt in Widerspruch mit den Erfordernissen der Kriegführung. Dies ist eine unbelegte Vermutung: Der (fragliche?) Entlassungsbefehl könnte beim Einzelfall vom Vorgesetzten absichtsvoll oder unabsichtlich übersehen worden sein. Holgerjan 15:39, 15. Nov. 2006 (CET)

Nachtrag: Beate Meyer: "Jüdische Mischling." Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933-1945. Hamburg 1999, ISBN 3-933374-22-7 geht auf S. 230-233 auf die Wehrmacht ein und klärt zunächst den Unterschied der Maßnahmen gegen Berufssoldaten (1936 schon 1/4 Juden entlassen) und Wehrpflichtigen (bis 1940 als Halbjude eingezogen, nicht zu Vorgesetzten befördert, ausnahmsweise bei Tapferkeitsauszeichnung auch über 1940 hinaus bis 1942). In einer Befragung erfasste Meyer 43 wehrdienstleistende Nicht-Deutschblütige, von denen 3/4 1940/41 entlassen wurden. Nur vier entgingen ihrer Entlassung "durch Tarnung oder Protektion", durch "ausdrückliche oder stillschweigende Unterstützung der Vorgesetzten (S.233). --- Der Artikel-Eintrag des Benutzers 213.47.135.119 vom 17:58, 14. Nov. 2006 ist also auch anderorts belegbar und wurde von mir nun eingearbeitet. Nicht eingesehen habe ich bislang: Bryan Mark Rigg: Juden und Mischlinge in der Wehrmacht, Paderborn 2003, ISBN 3-506-70115-0 -Holgerjan 19:04, 16. Nov. 2006 (CET)
Nachtrag: Rigg schätzt die Anzahl jüdischer Mischlinge (inkl. Vierteljuden) im wehrpflichtigen Alter auf 117.000 - 190.000, während fast alle anderen Angaben bei unterr 30.000 liegen. (Rigg, S. 76).-Holgerjan 15:35, 1. Jul. 2007 (CEST)

Anzahl der Betroffenen?

Welche Schätzungen gibt es eigentlich über die Anzahl der im Deutschen Reich betroffenen Mischlinge ersten und zweiten Grades? Da muss es ja um Hunderttausende Menschen gehen - speziell aufgrund der großen Assimilationsrate in Österreich, das ja ab März 1938 ins Reich eingegliedert wurde.

Robert Schediwy 84.112.54.160 13:59, 28. Dez. 2006 (CET)

Die von mir in der Lit. gefundenen Zahlen der Volkszählung von 1939 (also doch wohl mit Österreich) findest du im Artikel im Abschnitt "Statistische Angaben": Nach der Volkszählung von 1939 wurde die Gesamtzahl der jüdischen Glaubensjuden mit 213.390 Personen ermittelt; hinzu kamen 19.716 "Rassejuden", die konvertiert waren. Außerdem lebten 72.738 „Mischlinge ersten Grades“ (einschließlich der ca. 8.500 Geltungsjuden) und 42.811 „Mischlinge zweiten Grades“ im Reichsgebiet. Es ist wohl nicht anzunehmen, dass von den "Mischlingen" eine ähnlich hohe Prozent-Zahl wie bei "Volljuden" zuvor emigriert war (das würde dann einer Verdoppelung oder gar Verdreifachung der Zahl für 1932 ergeben). Ich denke, dass der Verfolgungsdruck in Wien übrigens besonders hoch war. - Zur Situation der Mischlinge findest du einiges unter Mischehe (Nationalsozialismus) MfG -Holgerjan 19:08, 28. Dez. 2006 (CET)

Einleitung

Hallo HolgerJan, was war denn an dem von mir hinzugefügten Teil in der Einleitung sachlich unkorrekt? --fsh Signatur nachgetr: 18:28, 10. Jan. 2007 84.57.10.152 (Diskussion) / Bitte mit drei Tilden unterschreiben!

Bearbeitungskonflikt, mein Text ging verloren: 1) Dein Satz war nicht richtig (wurde-wurde). Muss man betonen, dass das propagandistisch war - selbsterklärend. 2) Deinen Zusatz habe ich hierher kopiert: Das eigentliche Ausmaß der Entrechtung kann an Hand des Gesetzestextes nicht annähernd erschlossen werden, weil der Gesetzgeber es unterließ zu definieren, wer als Jude zu gelten habe. Hinzu kommt, dass als „Ergänzung“ (§3 Reichsbürgergesetz) 13 Rechtsverordnungen erlassen wurden, deren Entrechtungsgehalt über das Reichsbürgergesetz selbst hinausgingen, ohne dass Inhalt, Zweck und Ausmaß dieser Vorschriften auch nur in den Nürnberger Gesetzen angedeutet gewesen wären. --- Dass das Gesetz leere Hülle war und sogar von Hitler in irreführender Form veröffentlicht wurde, steht konkret im Artikel. --- Deine Argumentation ist an rechtsstaatlicher Gesetzgebung orientiert. Es ist jedoch typisch für die NS-Zeit, dass der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung völlig verschwimmt und letztlich Hitlers Wort als Gesetz gilt. Durch deine Formulierung könnte man schließen, dass der "Gesetzgeber" düpiert wurde, indem die VO den Gesetzestext überdehnt hätten. Die kurze Zeit später erfolgte Erste VO zum RBüG bildet ja nur einen ausgehandelten Kompromiss, der sicher dem Wunsch dieser Versammlung nicht diametral widersprach. --- Nicht erwähnen sollte man alle 13 VO bis 1943 - das war wirklich nicht absehbar. --- Also: Diskussionsbedarf, nicht gleich alles ändern! Holgerjan 18:55, 10. Jan. 2007 (CET)

Wikisource

Die Texte der Nürnberger Gesetze sind auch auf Wikisource, und ich bin gerade dabei, die maßgeblichen Verordnungen dazu dort einzustellen. Zusätzlich wollte ich einige Gesetzestexte aus dem Jahr 1938 (rund um die Novemberpogrome) dort einstellen, siehe auch s:Nationalsozialistisches Recht und s:Benutzer:Liondancer/Werkstatt/NS-Gesetze. Leider ist die Community dort ziemlich klein und jeder Text soll zweimal korrekturgelesen werden. Kann jemand mal dort mit Korrektur lesen? Danke. --Liondancer 23:17, 3. Mär. 2007 (CET)

Straffreiheit der Frau

Blutschutzgesetz: "Die Strafdrohung für außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden richtete sich nur gegen den Mann, nicht gegen die Frau."

Gilt die Drohung nur für Gefängnisstrafe? Wenn es um die allgemeine Ächtung der "Blutschande" geht, würde ich das bezweifeln. Ich kann mich aus meinem Geschichtsunterricht erinnern, ein Foto (ich hab leider keine Quelle dazu) gesehen zu haben, auf dem eine (ich nutze zum besseren Verständnis mal die Tätersprache)reinarische Frau, der ein Schild mit der Aufschrift "Ich bin eine Judenhure" (Spruch war evtl. nur ähnlich) umgehangen wurde, mit einem sie auslachenden und beschimpfenden Gefolge durch die Straßen laufen musste.

Wenn jemand genauer darüber Bescheid weiß, würde ich mich über eine entsprechende Klarstellung freuen. 11:55, 29. Mai 2007 PhoeniXaC (Diskussion | Beiträge) (Signatur aus Versionsgeschichte hierher kopiert)

Du beziehst dich auf Fotos, die (geduldete) Übergriffe von Parteianhängern gegen "ehrvergesse" Frauen zeigen, denen Beziehungen zu einem Juden vorgeworfen wurden. Solche Übergriffe gab es auch schon vor 1935 (z.B. Foto im Hamburger Tageblatt vom 28.7.1933 / Abb: ISBN 3-97975-284-2, S. 124); meines Wissens auch späterhin - ich finde auf Anhieb jedoch keinen fotografischen Beleg. In ISBN 3-888474-950-1 findet man auf Seite 120-135 mehrere Fotos aus den Jahren 1940ff, bei denen Frauen kahlgeschoren werden oder als "Polendirne" am Pranger stehen, teils des Umgangs mit franz. Kriegsgefangenen bezichtigt und in einem Fall mit einem Schild als "Rasseschänder" (mit einem Polen!) gebrandmarkt werden.
Derartige Übergriffe waren gesetzlich (und bei diesem Lemma geht es um Gesetze!) nicht gedeckt; die Peiniger sind aber mit großer Sicherheit zumindest in der Zeit bis 1945 nicht belangt worden. Im Lemma Rassenschande ist dies erwähnt: Nach der Machtergreifung wurden „Rasseschänder“ öffentlich angeprangert; es kam in Einzelfällen zu Übergriffen der SA und zu Verschleppungen in „Schutzhaft“. Auch weitere Details sind dort aufgeführt.
Dass die Frau straflos bleiben sollte (nach Nürnberger Gesetz), geht eindeutig aus dem Kommentar von Stuckart/Globke hervor. Diese Regelung wurde zeitweilig durch die Gestapo und SD unterlaufen, indem die Frau tagelang verhört wurde und auch bis zu 21 Tagen in Gestapo-Untersuchungshaft (Schutzhaft) gehalten werden konnte. Teils geschah dieses unter dem Vorwand, eine Absprache zu verhindern (Verdunklung der Tat) oder gar eine "Tatwiederholung" auszuschließen. Die Frau konnte auch wegen Begünstigung oder Meineid bestraft werden, wenn sie ihren Partner zu schützen versuchte. Dadurch wurde die Bestimmung des Gesetzes unterlaufen, bis Hitler am 16. Februar 1940 eingriff und eine Ergänzungsverordnung erließ, nach der die Frauen wegen des Vorwurfs der Begünstigung ausdrücklich straffrei bleiben sollten. - Davon unberührt blieb die Strafdrohung bei Meineid und Beihilfe. Die Gestapo war ab Mitte 1937 dazu übergegangen, ihr zu milde erscheinende Gerichtsurteile zu „korrigieren“ und die „jüdischen Rasseschänder“ in KZHaft zu nehmen. Auch jüdische Frauen (dies waren aber sehr seltene Fälle) wurden ab 1937 nach Abschluss eines Verfahrens oftmals in ein Konzentrationslager eingewiesen, wo es für diesen Personenkreis ein eigenes Abzeichen "Jüdische Rasseschänderin" gab. -Holgerjan 18:19, 29. Mai 2007 (CEST)

Literatur

  • Yehuda Bauer: My Brother's Keeper. A History of the American Jewish Joint Distribution Committee 1929-1939; The Jewish Publicaiton Society of America, Philadelphia 1974; ISBN 0-8276-0048-8; Juden in Deutschland: S.114; Juden in Österreich: S.223; Halb-, Viertel- und 3/4-Juden in Österreich: S.228
Ich habe den Eintrag einer IP hierher kopiert: a) kein direkter Bezug zum Lemma ersichtlich b) offenkundlich kein Stückchen daraus hier eingearbeitet c) englisch d) steht bereits in Joint Distribution Committee -Holgerjan 22:24, 25. Sep. 2007 (CEST)
  • Franklin A. Oberlaender ´´Wir aber sind nicht Fisch und nicht Fleisch" christlich Nichtarier und ihre nach 1945 geborene Kinder. Leske und Budrich Verlag, Opladen 1996
  • Arnold Paucker Deutsche Juden im Kampf um Recht und Freiheit. Studien zu Abwehr, Selbstbehauptung und Widerstand der dt. Juden seit dem Ende des 19. Jh. Bearb. Barbara Suchy. Teetz: Hentrich u.H., 2003, ISBN 393347146x
Auch diese Lit wurde im Artikel nicht verarbeitet. Und der Bezug zum Lemma scheint nach dem Titel nicht unmittelbar gegeben. Beachte Wikipedia:Literatur: weiterführende Literatur sparsam und nur "vom Feinsten". -Holgerjan 17:36, 28. Nov. 2007 (CET)

Rassenwahn (erl.)

Mit ist aufgefallen, daß der Begriff Rassenwahn hierher directet. Meiner Meinung nach ist mit dem Begriff aber statt der sehr spezifischen Nürnberger Gesetze eher die übergeordnete NS-Rassenideologie im allgemeinen bzw. meinetwegen Nationalsozialistische Rassenhygiene im besonderen gemeint, eventuell auch die konkrete Vorstellung Rassenschande. --TlatoSMD 12:49, 4. Apr. 2008 (CEST)

Wie wäre es mit einer BKL Rassenwahn mit den folgenden drei Verweisen?
Eventuell noch viertens:
  • außerhalb konkreten nationalsozialistischen Kontexts auch Rassismus im allgemeinen
Wie das wikitechnisch geht, vor allem die Auflösung des bestehenden Redirects hierher, weiß ich leider nicht, zumal dieser Redirect nicht einmal im Quelltext des Artikels auftaucht. Bisherige Versuche, anhand von Hilfe:Weiterleitung selbst Redirects zu erstellen, resultierten immer nur in verlinkten Pfeilen auf existente bzw. nichtexistente Artikel, aber nicht in automatischen Redirects. --TlatoSMD 16:55, 6. Apr. 2008 (CEST)

Ich finde deinen Vorschlag gut.
Für die Umsetzung bin ich kein Fachmann. Wenn du aber über Rassenwahn hier zum Lemma geleitet wirst, steht oben ein kleiner blauer Link Weitergeleitet von Rassenwahn. Dort kannst du Rassenwahn anklicken und kommst zum Quelltext.
Wenn's nicht klappt, musst du bitte einen Admin oder sonstigen Fachmann um Hilfe bitten. MfG -Holgerjan 17:59, 6. Apr. 2008 (CEST)

Hat wunderbar geklappt! Vielen Dank, wieder was dazugelernt. :) --TlatoSMD 03:52, 8. Apr. 2008 (CEST)

ist wie vorgeschlagen umgesetz, insofern erledigt. Cholo Aleman 08:23, 15. Aug. 2008 (CEST)

Inkrafttreten

Wann traten die Gesetze in Kraft? 1. Jan. 1936? Sollte das nicht im Artikel stehen?--UvM 11:34, 17. Apr. 2008 (CEST)

Danke für diese richtige Anregung. Aber dazu muss ich für Nr. 3 erst juristischen Rat einholen:
  • 1) Reichsflaggengesetz: trat am Tage nach der Verkündigung in Kraft = (also 16. Sept.1935) = Korrektur s. u.: 17. Sept.[5] /
  • 2) Blutschutzgesetz: In Kraft am Tag nach der Verkündigung" (16. Sept. 1935) = Korrektur s. u.: 17. Sept. / jedoch § 3 (Beschäftigung weiblicher Hausangestellter) erst zum 1. Januar 1936 [6]
  • 3) Reichsbürgergesetz: Wurde zwar „beschlossen und verkündet“, enthält aber keinen Vermerk über Inkraftsetzung [7] --- Frage: Wurde es mit der Erster VO am 14. November 1935 in Kraft gesetzt? [8]
  • Alle drei Gesetze wurden „ausdrücklich aufgehoben“ durch Kontrollratsgesetz Nr. 1 am 20. September 1945 [9]
-Holgerjan 13:32, 17. Apr. 2008 (CEST)

(KOPIE) Oh - das ist ja wirklich skurril! Das Spezielle an diesem Gesetz ist, dass es die Staatsangehörigkeit - die sich weiterhin nach dem RuStAG von 1913 bestimmt, also nominell nicht tangiert ist - de facto vollständig aushöhlt und auf einen Schutz durch das (und Verpflichtung gegenüber dem) Reich reduziert; während die "vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze" nur "durch Verleihung des Reichbürgerbriefes erworben" werden. Da zum Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes noch kein Reichsbürgerbrief verliehen worden sein dürfte - die Durchführungsvorschriften nach § 3 sollten erst erlassen werden -, heißt das nicht weniger, als dass der Gesamtheit der Staatsbürger ihre politischen Rechte entzogen wurden, die sie nur durch Wohlverhalten im Sinne des § 2 Abs. 1 zurückerwerben konnten. Aus dieser Konstellation ergibt sich IMHO, dass das Gesetz seiner Intention und seinem apodiktischen Sprachduktus zufolge ("Staatsangehöriger ist ...", "Reichsbürger ist... ") mit seiner Verkündigung wirksam sein sollte: Eine Regelung des Inkrafttretens hätte die Entrechtung mit einem Datum versehen; sie sollte aber wie eine automatische Konsequenz des "Volksgenossen"-Gedankens aussehen. Allerdings bin ich kein Staatsrechtler, das ist nur die Meinung eines gebildeten Laien auf diesem Gebiet. Gruß --Idler ∀ 17:56, 17. Apr. 2008 (CEST)

kleine Bemerkung vornweg: Verkündigung „wird vor allem im Bereich der Religion verwendet“ – der juristische Begriff heißt Verkündung ;-)
Bis 1945 war die Weimarer Verfassung gültig. Diese regelt in Artikel 71:
„Reichsgesetze treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Reichs-Gesetzblatt in der Reichshauptstadt ausgegeben worden ist.“ [10]
Also trat das Reichsbürgergesetz am 30. September 1935 in Kraft. Um das deutlich zu machen, stand in jeder Ausgabe des RGBl. unten auf der ersten Seite der folgende Text (hier aus RGBl. I 1935 S. 1145): „Vierzehnter Tag nach Ablauf des Ausgabetags: 30. September 1935“.
Das Reichsflaggengesetz und das Blutschutzgesetz trat „am Tage nach der Verkündung in Kraft“ (außer § 3 Blutschutzgesetz), da dort jeweils im letzten Artikel angegeben. Aber: der Ausgabetag des RGBl. Nr. 100 ist der 16. September 1935 (= Tag der Verkündung), also traten beide Gesetze am am 17. September 1935 in Kraft. -Lumu 11:14, 18. Apr. 2008 (CEST)
Super, das ist es. Da sieht man's wieder - an die WV hatte ich gar nicht mehr gedacht.  :-( Gruß --Idler 15:50, 18. Apr. 2008 (CEST)

Was soll man von der Angabe halten, die Gesetze seien auf dem Parteitag "vom damaligen Reichstagspräsidenten Hermann Göring feierlich verkündet" worden? Dass Göring die Verabschiedung der Gesetze durch den Reichtstag als Präsident (gewiss wortreich) festgestellt hat und die Nazis das als feierlich empfanden, mag ja angehen. Aber die Verkündung der Gesetze erfolgte nach Art. 70 der Verfassung durch den Reichspräsidenten im Reichsgesetzblatt (seit Vereinigung der Ämter von RPräsident und RKanzler mit dem Tad Hindenburgs: durch den Führer und RKanzler). Der genannte Halbsatz sollte gestrichen werden. +++ Und ebenso die Mitteilung, die drei Gesetze seien "gesondert" im Gesetzblatt verkündet worden. Wieso gesondert? Alle in einer einzigen Ausgabe Nr. 100. --Vsop 23:35, 14. Jan. 2010 (CET)

Literatur

entfernt als zu speziell allein auf Streicher zugeschnitten - ggf. wichtige Einzelheit in den Text und referenzieren (vergl. Wikipedia:Literatur: weiterführend und "nur vom Feinsten".

  • Franco Ruault: "Neuschöpfer des deutschen Volkes". Julius Streicher im Kampf gegen "Rassenschande". Frankfurt M. u.a. 2006, ISBN 978-3-631-54499-0 (Diss./ Grundlegende Analyse der antisemitischen Sexualphantasien, die zu den "Nürnberger Gesetzen" führten).

--Holgerjan 12:09, 7. Sep. 2008 (CEST)

Mischlingsaktion 1944

War die Verhaftung der "Mischlinge" im September 1944 ein reichsweites Vorgehen, oder war es auf bestimmte Gaue oder Reichsteile beschränkt? Cosal 21:26, 6. Mär. 2009 (CET)

Der feste Begriff "Mischlingsaktion 1944" ist mir aus der Literatur nicht erinnerlich.
Ich habe die entsprechende Fachliteratur nicht zur Hand und muss mich auf wenige handschriftliche Aufzeichnungen verlassen. Meines Wissens wurden die Hamburger Mischlinge nicht in Lager der OT verbracht - dies mag damit zusammenhängen, dass sie zu Aufräumarbeiten in HH selbst benötigt wurden (Nachtrag: Beleg gefunden ISBN 3-929728-85-0, S. 85).
Andernorts wurden Mischlinge und Ehemänner jüdischer Frauen schon im Herbst 1943 (sic!) zum Arbeitseinsatz der OT eingezogen ( ISBN 3-929728-85-0, S.85 mit Anm 33). Eine Anweisung des RSHA kam erst am 19. 9. 1944; sie wurde offenbar nicht überall sofort umgesetzt: Für Frankfurt kam eine Aufforderung des Arbeitsamtes im Januar 1945 [11]
Seit 1943/44 wurden auch die „deutschblütigen“ Ehemänner als „jüdisch Versippte“ in Arbeitslager der Organisation Todt eingewiesen.
Ich bin z. Z. mit anderen Themen beschäftigt und muss ausgeliehene Bücher auswerten, daher kann ich mich erst später um den Sachverhalt weiter bemühen. Zur weiteren Diskussion gehe ich auf die Disku zum inzwischen von dir eingestellten Lemma Mischlingsaktion 1944. - Mit freundlichem Gruß --Holgerjan 23:33, 6. Mär. 2009 (CET)

@ Dextar

Deine Einfügung (betr. Umgehung des Gesetzes durch Eheschließung im Ausland, die ebenfalls verboten war) war zwar inhaltlich richtig. Aber ich halte diese Einzelheit an dieser Stelle nicht für erwähnenswert: Der erste Weblink führt ja zum eigentlichen Gesetzestext wie auch zur „Ersten Verordnung“ dazu. Wer sich über alle Details des Blutschutzgesetzes bzw. der kurz danach erlassenen Verordnung dazu informieren will, muss sich schon die Mühe machen, dem Weblink zu folgen und den Gesetzestext selbst zu studieren. Darin stehen weitere Einzelheiten wie: Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben – Ehen zwischen zwei „Vierteljuden“ sollen nicht geschlossen werden – andere Sonderfälle werden in § 3 und § 4 der VO genannt.

Im Lemma ist bislang nur der wesentliche Inhalt des Blutschutzgesetzes dargestellt, wie denn auch nur knapp der Inhalt des Reichsbürgergesetzes zusammengefasst ist. Andere Dinge, wie das Zustandekommen, die Reaktionen auf diese Gesetze u. ä. Gesichtspunkte sind hier gleichberechtigt.

Falls du dies anders siehst, schlage ich vor, wie zum Reichsbürgergesetz ein gesondertes Lemma Blutschutzgesetz zu schreiben, das dann alle Einzelheiten und ggf. auch Rassenschande umfasst. Mit freundlichen Grüßen --Holgerjan 18:50, 7. Jul. 2009 (CEST)

"Ehrenarier"

Im Kontext zur Löschdiskussion eines Lemmas Wikipedia:Löschkandidaten/7._August_2009#Ehrenarier wurde eine Ergänzung des Abschnittes "Ausnahmebestimmungen" hier erwogen. Dabei ergab sich weiterer Klärungsbedarf. Ich habe diesen Teil der Sachdiskussion von meiner Benutzer-Diskussionsseite hierher kopiert und will sie hier weiterführen.

Hi Holgerjan, jetzt hast Du den Begriff wieder bei den Nürnberger Gesetzen eingefügt und ausgerechnet die Quelle zitiert, die gerade nicht belegt, dass Ehrenarier jemand war, für den Hitler eine Ausnahme gemacht hat: "[...] keinerlei Anstalten machen mußte, eine Besserstellung oder Gleichstellung durch Hitler zu erreichen" (S. 162). Genau das ist bisher aber die Aussage des Abschnitts. Ich gebe zu, dass ich jetzt etwas verwirrt bin. Mag aber auch an der späten (eigentlich: frühen) Stunde liegen... Gruß --Okmijnuhb 03:27, 20. Aug. 2009 (CEST)

Danke für deine Aufmerksamkeit!!! Ich hatte einfach nicht weit genug gelesen und mich zufrieden gegeben, dass der Begriff Ehrenarier nicht offiziell gebraucht wurde. - Die im Kontext auftauchende Erklärung, die eine Einschränkung durch das Wort "wohl" enthält, passt in der Tat nicht zu meiner Annahme. Ich werde überprüfen, ob es andere Fälle gibt, bei denen "vox populi" von Ehrenarier sprach und dann abschließend verbessern. MfG --Holgerjan 12:53, 20. Aug. 2009 (CEST)
Inzwischen überprüft bei Ueberschär, Arendt + Klemperer: Dort nichts vermerkt. Ich ändere daher im Lemma. --Holgerjan
Auf die Gefahr, Dir gewaltig auf den Keks zu gehen:
Jetzt haben wir drei verschiedene mögliche Bedeutungen von "Ehrenarier":
  • 1) Jemand, der unter die Rassegesetze gefallen wäre, aber durch förmliche Ausnahme Hitlers verschont wurde,
  • 2) Jemand, der unter die Rassegesetze gefallen wäre, aber Hitlers förmlichen Entscheid nicht brauchte, weil er so supidupi war, dass er (temporär) verschont wurde, jedenfalls solange er gebraucht wurde (so verstehe ich die Quelle Steiner/Cornberg, S. 162).
  • 3) Jemand, der nicht unter die Rassegesetze gefallen wäre, entgegenstehende Gerüchte aber nicht entkräften konnte (so verstehe ich Deinen neuen Absatz). Dein Absatz hat zudem den Nachteil, dass er die Entscheidung Hitlers als förmliches, willkürfreies (rechtmäßiges? -würg...) Verfahren darstellt oder zumindest so missverstanden werden könnte.
Die Varianten 2 und 3 haben aber nichts mit der im Abschnitt "Ausnahmen" besprochenen Ausnahmeregelung der VO zu den Rassegesetzen zu tun, weil es dort auf die Bewilligung Hitlers ankommt. Der Abschnitt beschäftigt sich also mit den Personen aus Variante 1. Ob die aber nun "Ehrenarier" heißen, ist mehr als fraglich, nachdem wir nun 2 andere Bedeutungen haben, von denen eine (Nr. 2 ) sogar belegt ist.
Was tun? Ich würde mich nicht auf eine Bedeutung festlegen, sondern darstellen, dass das, was im Abschnitt "Ausnahmen" beschrieben ist, von manchen (zB Enzyklopäde des NS) "Ehrenarier" genannt wird, dass andere (zB Steiner/Cornberg) diesem Begriff aber andere Bedeutung beimessen.
Textvorschlag:
Die Enzyklopädie des Nationalsozialismus spricht in diesem Zusammenhang von einer "Ernennung zum" Ehrenarier <Seitenzahl>. Sie enthält allerdings weder weiterführende Literaturangaben noch sonstige Erklärungen zu diesem Begriff. So bleibt unklar, wer diesen Begriff prägte, in welcher Zeit dies geschah, welchen Zwecken dies diente und wie verbreitet er war beziehungsweise ist. Aus der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 geht dieser Begriff jedenfalls nicht hervor. Steiner/Cornberg verstehen unter diesem Begriff statt dessen einen "jüdischen Mischling" im Sinne der Rassegesetze, der einer förmlichen Ausnahmegenehmigung nicht bedurfte, weil er, solange er benötigt wurde, ohnehin verschont blieb [1].
  1. John M. Steiner / Jobst F. v. Cornberg: „Willkür in der Willkür. Befreiung von den antisemitischen Nürnberger Gesetzen“. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 46 (1998), S. 162 [1] pdf , S. 162
  2. Grüße--Okmijnuhb 00:14, 21. Aug. 2009 (CEST)

    Deiner Beharrlichkeit sei Dank! Da es sich um einen "nicht offiziellen" Ausdruck handelt, wird er unterschiedlich angewendet. Und die Formulierung bei Steiner/Cornberg ist auch nicht sehr klar und gelungen.

    In der Enzyklopädie des Nationalsozialismus (hrsg. Wolfgang Benz u. a.), München 1997, ISBN 3-423-33007-4 steht auf Seite 438 folgender Text, den ich vollständig zitiere:
    "Ehrenarier. Die Ernennung zum E. bedeutete für den Mischling eine weitgehende "Gleichstellung mit Deutschblütigen". Gesetzliche Grundlage war § 7 der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz, der als Voraussetzungen Unentbehrlichkeit oder besondere Verdienste "um die Bewegung" festlegte (Nürnberger Gesetze). Die Bearbeitung der Anträge erfolgte im Reichsinnenministerium und in der Rechskanzlei; die Entscheidung lag bei Hitler persönlich. Etwa 260 Offiziere bzw. deren Ehefrauen erhielten eine solche Statusänderung. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 wurden alle Mischlinge sowie deren Ehepartner aus dem Staatsdienst entfernt, auch die, die zuvor Arieren gleichgestellt worden waren."
    Diesen Text halte ich inhaltlich im mehrfacher Hinsicht für ungenau und fragwürdig.

    Beate Meyer: 'Jüdische Mischlinge' - Rassenpolitik und Verfolgungsverfahren 1933-1945. 2. Aufl. Hamburg 2002, ISBN 3-933374-22-7, S. 152 stellt dar, dass verdiente Nationalsozialisten mit jüdischem Hintergrund sich in einem "parteiinternen Sonderweg" direkt an die Partei-Kanzlei und Hitler wandten und im Einzelfall bald oder auch nach zweijähriger Wartezeit eine Bescheinigung erhielten, sie seien "in jeder Hinsicht als deutschblütig zu behandeln". In diesem Zusammenhang mit solchen Ausnahmefällen verwendet die Verfasserin auch einmal das Wort "andere 'Ehrenarier' " in Anführungszeichen. - Diese Version entspricht IMO der Auffassung von Steiner/Cornburg, deren Formulierung allerdings nicht hinreichend klar und zudem durch das Wort "wohl" eingeschränkt ist. Vielleicht ist diese Formulierung entbehrlich und kann durch die von Meyer ersetzt werden?

    Auch meine Version sollte dieses ausdrücken (offenbar tut sie das aber nicht...) Ich hatte dabei noch an solche Fälle wie Erhard Milch gedacht. Dein Formulierungsvorschlag ist wesentlich besser, könnte aber vielleicht knapper gefasst werden. Hierzu mein Vorschlag:


    Die Enzyklopädie des Nationalsozialismus spricht von einer „Ernennung zum Ehrenarier“ und nimmt dabei Bezug auf die Ausnahmebestimmung des § 7 der „Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“, die diesen Begriff jedoch nicht verwendet [1]. Beate Meyer verwendet das Wort „Ehrenarier“ nur beiläufig für Ausnahmefälle, bei denen sich „verdiente Weggefährten“ mit jüdischem Hintergrund direkt an die Parteikanzlei und Hitler wandten und ohne förmliches Verfahren eine Statusverbesserung erreichten[2]. Steiner/Cornberg weisen darauf hin, dass es den Begriff „Ehrenarier“ amtlich nicht gab und er nur umgangssprachlich gebräuchlich war.[3].

    1. Enzyklopädie des Nationalsozialismus (hrsg. Wolfgang Benz u. a.), München 1997, ISBN 3-423-33007-4, S. 438.
    2. Beate Meyer: 'Jüdische Mischlinge' - Rassenpolitik und Verfolgungsverfahren 1933-1945. 2. Aufl. Hamburg 2002, ISBN 3-933374-22-7, S. 152
    3. John M. Steiner / Jobst F. v. Cornberg: „Willkür in der Willkür. Befreiung von den antisemitischen Nürnberger Gesetzen“. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 46 (1998), S. 162 [2] pdf , S. 162

    Besten Gruß von --Holgerjan 15:41, 21. Aug. 2009 (CEST)

    Hi, das gefällt mir, von mir aus kann das so rein. Danke für die Geduld und die Mühe; viele Grüße zurück --Okmijnuhb 19:15, 21. Aug. 2009 (CEST)
    PS: Der Fall Milch würde zum bisherigen Wortlaut (Gerüchte) passen, allerdings nicht zu § 7 der 1. VO, weil Milch ja als arisch galt (durch den "arischen" Vater, mit dem seine Mutter Ehebruch begangen haben soll/will). Also war für eine Ausnahme nach § 7 der 1. VO kein Raum, weil Milch schon nicht als Jude/Mischling galt. Natürlih kann man sowas darstellen, muss dann aber dazusagen, dass es eine andere Konstellation ist als das, was bisher im Abschnitt "Ausnahmen" beschrieben wird - nämlich das Verfahren nach der 1. VO. Nochmal Grüße Okmijnuhb 19:26, 21. Aug. 2009 (CEST)

    Todestrafe

    Da gerade ein Edit-war im Gang ist darüber, ob für Rassenschande wenige oder einige Todesurteile verhängt und vollstreckt wurden, empfehle ich, S. 413 ff. in Rassenschande von Alexandra Przyrembel nachzulesen. Ansonsten sollte die Darstellung der Bestrafung von Rassenschande vor allem diesem Artikel überlassen bleiben. --Vsop 10:31, 10. Jun. 2010 (CEST)

    Ich hatte schon 2006 bei Diskussion:Rassenschande#Änderungswünsche darauf hingewiesen, dass es sich um fünf Fälle handelt. Es gab an anderer Stelle dann einen Streit, ob "einige" oder "wenige" das zutreffende unbestimmte Zahlwort sei... Wo gibt es jetzt wieder einen edit-war darum? --Holgerjan 21:58, 11. Jun. 2010 (CEST)
    Hier, in diesem Artikel revertieren sich RonMeier und Pappenheim am 9. Juni 21.40 Uhr und 10. Juni 6.67 Uhr gegenseitig, weil sie unterschiedlicher Meinung sind, ob Todesurteile in einigen Fällen oder in wenigen Ausnahmefällen verhängt und vollstreckt wurden. --Vsop 23:52, 11. Jun. 2010 (CEST)
    Nachdem Benutzer:Asthma die genannten "fünf" wieder eingefügt hatte, habe ich diese soeben durch die "mindestens fünfzehn" ersetzt, die man bei Alexandra Przyrembel auszählen kann. --Vsop 15:04, 12. Jun. 2010 (CEST)

    Kopiert

    1:1 kopiert von www.shoa.de/nuernberger_rassengesetze.html ... -- pit 02:43, 9. Jul 2003 (CEST)

    Film ?

    Ich bin hier beim Holcaust Museum auf einen Zusammenschnitt von ca. 7 Minuten Dauer gelangt, bei dem eine relativ kurze Sequenz Hitler auf dem Parteitag redet und Göring das Reichsflaggengesetz und vom Reichsbürgergesetz das Eheverbot von "Deutschblütigen" mit Juden verliest (inkl. Reaktion des auserlesenen Publikums). Ich bin unschlüssig, ob dies als Weblink hier eingefügt werden sollt. Ich bitte um Meinungen. --Holgerjan 17:36, 19. Aug. 2011 (CEST)

    Edit War

    Könntet ihr bitte mal aufhören, wegen dieser völlig unwichtigen Kleinigkeit einen Edit War auszufechten? Wie wäre es, die Argumente erst einmal hier auf der Diskussionsseite aufzulisten? Danke. --AndreasPraefcke (Diskussion) 20:32, 17. Mär. 2012 (CET)

    Das Problem ist, dass Widerborst unbeirrt und stur auf meine Argumente gar nicht eingeht, insbesondere dass der betreffende Link längst an unmittelbarer und treffenr Stelle im Artikel enthalten ist. --Benatrevqre …?! 20:40, 17. Mär. 2012 (CET)

    WP:VL besagt, der Begriff soll an erster auftretender Stelle verlinkt werden. Meine Version tut das, Benas nicht. Da gibt es auch nichts zu diskutieren, vor allem nicht mit Bena, von dem nix außer Pöbeleien kommen. Liebe Grüße, --Widerborst 20:42, 17. Mär. 2012 (CET)

    Der Begriff tritt aber gar nicht an der Stelle auf, wo du ihn verlinken willst. Das ist der springende Punkt!
    Eine Verlinkung so kurz aufeinander ist einfach nur Blödsinn, ich sehe jedenfalls keinen Vorteil für den Leser, wenn ein Wort redundant doppelt verlinkt ist: Wenn es sich um zwei weit auseinander liegende Abschnitte handeln würde, dann könnte man ja darüber diskutieren, ob es Sinn macht, ein Wort nochmals zu verlinken, nicht aber, wenn es sich um denselben Artikelabschnitt handelt. In diesem Fall besteht kein Vorteil. Und deine unsachliche Diffamierung kannste gut und gerne stecken lassen, wenn du sachlich aufgrund mangels triftiger Argumente nichts beisteuern, geschweige meine – zuletzt auch hier (a–e) – aufgezählten Punkte entkräften kannst. --Benatrevqre …?! 20:44, 17. Mär. 2012 (CET)
    "Der Begriff tritt aber gar nicht an der Stelle auf, wo du ihn verlinken willst. Das ist der springende Punkt!" – Doch, das tut er. Nicht meine Schuld, wenn du das nicht begreifst. Auf den Rest einzugehen lohnt nicht. Bitte erstmal die simpelsten Fakten vergegenwärtigen. --Widerborst 21:13, 17. Mär. 2012 (CET)
    Soso, was du nicht sagst… „a bis e“ sag ich dazu nur.--Benatrevqre …?! 21:17, 17. Mär. 2012 (CET)

    Ergänzungen?

    Ich habe zwei Einfügungen [[12]] einer IP zurückgesetzt.

    • Die erste Einfügung zitiert Görings Worte bei der Einbringung des Gesetzes und (redundant, da schon im Intro erwähnt) die einstimmige Zustimmung des Reichstages. ---> Widerspricht dem Gebot sparsamer Verwendung von Zitaten – s. auch Bedenken gegen möglichen Weblink/Film-Redeauszug oben in Disku
    • Relativ ausführlich dargestellter Antrag der NSDAP-Fraktion vom 12.3.1930 betr. Rassenverrat ---> wäre ggf. erheblich gekürzt in die Reihe der anderen Entwürfe in Abschnitt 7 aufzunehmen, sofern geeignetes ref. vorhanden. --- Hier nicht auffindbar:
    II. B.: Änd. Antr.: Bd. 440, Nr. 1738, Bd. 440, Nr. 1740, Bd. 440, Nr. 1741 Anm. Änd. Antr. Bd. 440, Nr. 1741 (Dr. Frick u. Gen.) enthält den Entw. eines »Gesetzes zum Schutz der deutschen Nation«. Dieser Gesetzentwurf enthält Strafbestimmungen in § 1 gegen Landesverrat, in §2 gegen Verächtlichmachung des sittlichen Grundsatzes der allgemeinen Wehr- oder sonstigen Staatsdienstpflicht der Deutschen, in § 3 gegen die Kriegsschuldlüge usw., in § 4 gegen Kultur- und Wirtschaftsverrat, in § 5 gegen Rassenverrat, in § 6 gegen Beschimpfung von Nationalhelden usw. , Bd. 440, Nr. 1742, Bd. 440, Nr. 1744, Bd. 440, Nr. 1745, Bd. 440, Nr. 1751 Bd. 427, 141. Sitz. S. 4413C Bd. 427, 142. Sitz. S. 4471C Link--Holgerjan (Diskussion) 15:23, 29. Mär. 2012 (CEST)

    aus Lit gestrichen

    Bryan Mark Rigg: Hitler’s Jewish Soldiers: The Untold Story of Nazi Racial Laws and Men of Jewish Descent in the German Military, University Press of Kansas, New edition (30. September 2004), ISBN 0-700-61358-7; dt: Hitlers jüdische Soldaten, Schöningh Verlag, Paderborn 2003, ISBN 3-506-70115-0.

    1) Riggs Werk ist höchst umstritten: vergl in Anm. 22 bei [13] = Rigg schätzt die Zahl mit 117.000 bis 190.000 viel zu hoch ein – die Gesamtzahl der männlichen Mischlinge aller Altersstufen betrug 1939 rund 50.000. 2) Thema des Buches betr. in erster Linie Jüdische Mischlinge und nicht „Nürnberger Gesetze“ --Holgerjan (Diskussion) 21:38, 13. Aug. 2012 (CEST)

    Zionisten

    • Der Zionist George Kareski begrüßte das Eheverbot zwischen Deutschen und Juden.(refanfang Nazis mit Zionisten? [14] refende)

    Dieser Satz passt 1) an der eingefügten Stelle stilistisch nicht in den Textfluss. 2) Es wird nicht deutlich, dass Kareski ein Exponent des revisionistischen Flügels innerhalb des deutschen Zionismus war (nicht als Sprachrohr "der Zionisten" gelten kann). Richtig ist: 3) Die Zielrichtung, einen eigenen Staat zu gründen und dorthin auszuwandern, deckte sich teilweise/zeitweise mit den ns-antisemitischen Bestrebungen nach einem "judenreinen" Reich. 4) Nachweisen lässt sich ebenso, dass in orthodoxen Kreisen Assimilierung und insbesondere "Mischehen" abgelehnt wurden.
    Bei diesem subtilen Thema bedarf es einer abgewogenen Darstellung: Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, als seien alle Zionisten und Orthodoxen mit den Rassegesetzen einverstanden gewesen. Daher darf die Stellungnahme der Reichsvertretung der Juden in Deutschland nicht fehlen.
    Ich werde kurzfristig eine passende Formulierung einpflegen --Holgerjan (Diskussion) 14:37, 10. Okt. 2012 (CEST)

    Vierteljude ??

    Ich habe das Lemma aufgeschlagen, weil ich wissen wollte, was ein Vierteljude im NS-Sinne war. Das konnte ich dem Artikel nicht entnehmen, obwohl das Wort häufiger vorkommt. --Orik (Diskussion) 22:00, 28. Sep. 2014 (CEST)

    siehe Jüdischer Mischling --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 22:19, 28. Sep. 2014 (CEST)

    „blödsinnige/unübliche Textergänzung“

    https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=N%C3%BCrnberger_Gesetze&curid=60995&diff=148619444&oldid=148619212

    Bei der Maskierung entsprechender Links als Quelle books.google anzugeben, ist keine „blödsinnige Textergänzung“, sondern ein für den Leser durchaus nützlicher Hinweis, umso mehr, als books.google neuerdings anscheinend nicht mehr ohne weiteres gelesen werden kann. Mir gelingt das jedenfalls seit gestern nicht mehr, obwohl ich mich sogar bei Google angemeldet habe. „Blödsinnig“ ist allein Benutzer:Benatrevqres gewohnt rechthaberische Besserwisserei, die sich vom Verbot des persönlichen Angriffs für dispensiert hält. --Vsop (Diskussion) 13:07, 4. Dez. 2015 (CET)

    Diese unsinnige Ergänzung "books.google" ist völlig unüblich und ich erkenne nicht, worin in diesem Zusatz ein nützlicher Hinweis bestünde. Dass der Link dorthin (sprich zu Google Books) führt, erkennt der Leser auch so, indem er mit der Maus darauf zeigt. Selbst den einschlägigen Seiten H:Einzelnachweise oder WP:Weblinks ist dieser Zusatz unbekannt. Der Link ist zudem nicht obligatorisch; und auch außerhalb der WP sind solche Verlinkungen selten anzutreffen. In der Literatur sind angehängte Kommentare dieser Art gänzlich nicht anzutreffen. Es ist lediglich eine Hilfe, damit der Leser per Mausklick direkt die auf der betr. Buchseite beschriebenen Inhalte im Netz einsehen kann. Eine Garantie, dass diese Inhalte auf wirklich vorhanden sind, hat er aber nicht. Den Bedingungen an Vollständigkeit eines Einzelnachweis, insbesondere aber den Erfordernissen der Vorgaben auf H:Einzelnachweise sowie den Vorschriften von WP:Literatur und WP:Weblinks würde daher genügen, wenn bei einem Einzelnachweis im Artikeltext überhaupt kein Link gesetzt wäre.
    Deiner Behauptung, dass die Google-Books-Inhalte nicht mehr gelesen werden könnten, kann ich so pauschal gesagt nicht zustimmen. Vielmehr ist es browserabhängig und misst sich überdies auch an der Häufigkeit, wie oft man mit einem Browser die Webseiten von Google Books aufruft. Es kann daher gut möglich sein, dass die betr. Google-Books-Webseite mit einem anderen Browser und einer anderen Rechner-Konfiguration sowie mit geleertem Browsercache wieder eine Darstellung zulässt, die den vollständigem Inhalt der gescannten Buchseite zeigt.
    Im Übrigen ist es kein PA, wenn man auf eine Sache und nicht auf die Person Bezug nimmt. Benatrevqre …?! 13:11, 4. Dez. 2015 (CET)

    Fragen zum "neutralisierenden" Framing des Lemmas

    warum heißt das Lemma "Nürnberger Gesetze" und nicht "Nürnberger Rassegesetze" ?

    "Nürnberger Rassegesetze" heißt es zwar im ersten Satz und es gibt auch eine Weiterleitung von "Nürnberger Rassegesetze" zum Lemma

    doch warum diese Entscheidung für "Nürnberger Gesetze" und nicht "Nürnberger Rassegesetze" als Hauptbezeichnung ?

    --Über-Blick (Diskussion) 23:36, 30. Dez. 2018 (CET)

    P.S. viele AutorInnen schreiben in den entsprechenden Lemmatas bspw Hans Globke die nicht neutraliserende (verharmlosende/euphemistische) Version !

    --Über-Blick (Diskussion) 23:51, 30. Dez. 2018 (CET)

    Link zur Philosophen-Debatte um die Nürnberger Gesetze

    Da die im Kasten folgende Behauptung um die Entstehung der NG nun schon seit 14 Jahren durch die Heidegger-Debatte geistert, in Büchern, Aufsätzen und in Zeitungen wie „Die Zeit“ und „Le Monde“ veröffentlicht und es eine international geführte Debatte und dazu nun auch eine Wikipedia-Seite gibt, würde ich das gerne verlinken, als letzten Satz des umseitigen Kapitels 7, „Kontroverse Deutungen“:

    Die im Jahr 2005 von fachfremden Forschern publizierte These, der von Hans Frank gegründete Ausschuss für Rechtsphilosophie habe „maßgeblich“ an der Vorbereitung der Nürnberger Gesetze mitgewirkt[1], hat enschiedenen Widerspruch hervorgerufen und führte zu einer internationalen Debatte um „Fake News“ in dieser Frage.

    1. vgl. Emmanuel Faye: Der Nationalsozialismus in der Philosophie. Sein, Geschichtlichkeit, Technik und Vernichtung in Heideggers Werk. In: Hans Jörg Sandkühler (Hrsg.): Philosophie im Nationalsozialismus. Meiner, Hamburg, 2009, S. 135 f.: Victor Farías habe „gezeigt, daß Heidegger (…) sich erneut engagiert hat (…) beispielsweise durch seine aktive Teilnahme (…) an einem Ausschuss für Rechtsphilosophie, der (…) damit beauftragt war, die künftigen Nürnberger Gesetze zu legitimieren“; Farías referiert in dem Kontext, S. 277–279, nicht auf die Nürnberger Gesetze; ders., Die Krönung der Gesamtausgabe, Ein Gespräch mit Iris Radisch, „Zeit online“ v. 27. Dezember 2013, editiert am 2. Januar 2014: „Heidegger akzeptierte allerdings, mit Alfred Rosenberg und Julius Streicher zum Ausschuss für Rechtsphilosophie der Akademie für deutsches Recht zu gehören, der daran gearbeitet hatte, die Nürnberger Rassengesetzgebung zu legitimieren“; S. Kellerer/F. Rastier: Antwort auf Hermann Heideggers Leserbrief in der Zeit: „Der Ausschuss wirkte maßgeblich an der Vorbereitung der Nürnberger Gesetze mit“; François Rastier, The Conversation, 1. November 2017, Heidegger, théoricien et acteur de l’extermination des juifs?: „une telle commission, dont tous les membres sont partisans d’une extermination totale de juifs et dont la première tâche concrète est de contribuere à l’élaboration des lois de Nuremberg promulguées dès l’années suivante“; F. Rastier, Libération v. 5. November 2017, Un antisemitisme exterminateur

    --BaneshN. (Diskussion) 11:43, 24. Jan. 2019 (CET)

    Umgesetzt.--BaneshN. (Diskussion) 09:45, 29. Jan. 2019 (CET)

    Arier?

    Hier wie auf vielen anderen Seiten zeigt sich diese gespenstische Passion der Deutschen, weiterhin den abenteuerlichen NS-Unfug der „Arier“ zu bedienen und zu divulgieren. Dazu das Folgende:

    1. Der Bergriff „Arier“, „arisch“ etc. kommt in den Nürnberger Gesetzen nicht vor und das aus gutem Grund: er war nicht zu definieren!
    2. Sollte es jemanden interessieren: die Arier waren Stämme der iranisch-indischen Hochebene, und die Deutschen sind so arisch, wie sie iranisch-indisch sind. Der Firlefanz wurde im Zuge der indogermanischen Sprachfamilien im 19. Jh. einfach auf die Rassentheorien übertragen, wobei die Deutschen seit der Völkerwanderung primär von etwa zwei Dutzend einst skandinavischen und slawischen Stämmen abstammen - und eher weniger von Iranern.
    3. Diese Problematik haben selbst die NS-Rassentheoretiker erkannt - Wiki schafft das auch noch!
    4. Ich nehme den Unfug jetzt raus und ersetze ihn durch die tatsächlichen Formulierungen, sonst glaubt am Ende noch jemand, das zutrifft, was da umseitig so über „arisches Blut“ gefaselt wird (womit Wikipedia, wie gesagt, diesen NS-Jargon als TF erst in die Nürnberger Gesetze hineindeutet!)
    5. Wer denkt sich so etwas hier eigentlich aus? --BaneshN. (Diskussion) 12:00, 11. Feb. 2019 (CET)

    Warum hier der nur volkstümliche Begriff „Halbjude“?

    In der „Ersten Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, wie auch sonst in den Nürnberger Gesetzen wird das volkstümliche Wort „Halbjude“ nicht erwähnt. Warum muss Wikipedia das unbedingt noch hinzudichten, gleich viermal? „Halbjude“ war auch während der NS-Herrschaft kein juristischer Begriff. Auf der Wiki-Seite Halbjude ist das auch nachzulesen. Weiter unten heißt es umseitig: Alle anderen „Halbjuden“ und „Vierteljuden“ wurden amtlich als „jüdische Mischlinge“ bezeichnet. Dann geht es Wikipedia hier um das „Nicht-Amtliche der Terminologie zu den Nürnberger Gestzen“? Damit auch Wiki-Leser verstehen, was mit „jüdischer Mischling“ gemeint ist? --BaneshN. (Diskussion) 11:32, 6. Mai 2018 (CEST)

    So ganz stimmt das nicht. Zum Beispiel finden sich in der zweiten Auflage vom Palandt 1939 auf Seite 1200 der Begriff "5/8 Jude" und oben auf Seite 1202 die Begriffe "Vierteljude" und "Dreivierteljude". Offenbar waren mehrere Autoren dieses Kommentars sogar selbst betroffen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 07:40, 30. Aug. 2018 (CEST)
    Leider habe ich die Antwort erst jetzt gesehen, weil ich die Seite nicht auf der Beo habe. Die Information ist sicher interessant, gerade was die groteske Arithmetik betrifft, „5/8-Jude“ - die aber auch, wenn die Verfasser selbst betroffen waren, dazu gedient haben kann, sich vor den Folgen der NG zu bewahren. Mir ging es aber um den genauen Wortlaut der Gesetze, denn es heißt umseitig: „Kurz nach der Verabschiedung der Rassengesetze wurde am 14. November 1935 in einer Ersten Verordnung zum Blutschutzgesetz (RGBl. I S. 1334 f.) festgeschrieben, dass „Halbjuden“ nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung „Deutschblütige“ oder „Vierteljuden“ ehelichen durften.“ Da kann statt „Halbjuden“ in zitiernder Anführung (!) also doch besser „jüdische Mischlinge ersten Grades“ stehen. Und es kann auch heißen: „Da nach den Gesetzen die Mischlinge Rudi Ball und Helene Mayer...“ Und wenn schon die Begriffe „Halbjuden“ und „Volljuden“ und „Vierteljuden“ von Wikipedia verwendet werden, dann doch bitte mit dem distanzierenden Hinweis, dass es sich dabei um LTI handelt. Siehe umseitig: „Yehuda Bauer gibt für das nationalsozialistische Deutsche Reich mit Lutz Eugen Reutter und JDC-Dokumenten als Quelle für 1933 499.682 gelistete Juden an, 2.000 Dreivierteljuden, 210.000 Halbjuden und 80.000 Vierteljuden, zusammen 790.000 Verfolgte aufgrund jüdischer Herkunft. (...) In Österreich waren es 185.246 Juden und mindestens 150.000 Viertel-, Halb- und Dreivierteljuden.“ Das klingt ganz so, als wäre Wikipedia der Meinung, dass es Volljuden, Halbjuden, Dreiviertel- und Vierteljuden gibt - o grausliger NS-Wortsalat. Bei Cornelia Schmitz-Berning, Vokabular des Nationalsozialismus, S. 293 heißt es: Der Begriff „Halbjude“ wurde erst 1941 in den Duden aufgenommen. - Wahrscheinlich erfreute sich der Begriff nach 1945 größerer Popularität als davor - und Wikipedia trägt heute noch dazu bei. Deshalb, denke ich, sollten wir das nun bald einmal ändern. --BaneshN. (Diskussion) 11:35, 24. Jan. 2019 (CET)
    Wer sagt denn, dass 5/8-Juden oder 3/4-Juden vor den Folgen der Rassegesetzgebung geschützt waren? Vermutlich landeten die Kommentatoren trotz ihrer Autorenschaft im KZ. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 14:55, 31. Mai 2019 (CEST)

    Jim Crows Law

    Isabel Wilkerson erzählt in Ihrem Buch "Caste", dass sich die Nazis in den Südstaaten abgeschaut hätten, wie man Menschen segregiert und einen Kastengesellschaft erzeugt, und die Recherchen dazu in die Nürnberger Rassengesetze eingeflossen wären: https://www.democracynow.org/2020/8/12/caste_isabel_wilkerson Kennt irgendjemand Quellen dafür? (nicht signierter Beitrag von 185.121.193.20 (Diskussion) 04:19, 17. Apr. 2021 (CEST))

    Hinweis/Verlinkung, warum der Reichsparteitag Gesetze beschließen konnte

    --Wikiseidank (Diskussion) 19:26, 8. Okt. 2021 (CEST)

    Verbot die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden

    Frageː Mit Nichtjuden meinten die Nazis ja "Staatsangehörige deustchen oder artverwandten Blutes". Vrbot das gesetzt denn nun den Geschlechtsverkehr von Juden mit allen Nichtjuden? Also auch z.B. mit Schwarzafriaknern, Arabern, Chinesen? Also mit Angehörigen der Rassen (Nazi-Ideologie), die keine Arier waren. - Sicherlich waren das nicht viel, es gab aber dorch einige deutsche Staasangehörige, die nach Nazidenke nicht der germanischen Rasse angehörten (nachfahren von Koloniavölkern, Chinesen aus Tsingtau, Kinder von Vätern der Besatzer des Rheinlandes, usw.) --Flk-Brdrf (Diskussion) 12:34, 4. Feb. 2022 (CET)

    Copyright?

    In dem Flowchart steht unten "Copyright by Volksausschuss". Ich bezweifle, dass "Copyright by" dort geschrieben wurde. --88.78.31.1 16:44, 15. Sep. 2022 (CEST)