Diskussion:Steuerrecht (Deutschland)

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Beginn hierher verschobene Diskussion von Diskussion:Steuersystem (Deutschland)

Die Tabelle Steuerarten ist nicht genau genug. Ist die Kapitalertragsteuer bei der Einkommenssteuer oben schon drin (da sie unten noch mal einzeln aufgeführt wird)? Außerdem stimmen die zahlenwerte nicht mit der Tabelle auf http://www.destatis.de/indicators/d/lrfin02ad.htm vom statistischen Bundesamt überein. Wer weiß genaues?

gibts da denn nen unterschied? werden beide in der tabelle aufgeführt. man wird auch zum gleichen artikel geleitet --Kenji1 00:14, 14. Aug 2007 (CEST) Der Unterschied ist jener, dass die Zinsabschlagsteuer von Bankinstituten direkt bei der Entstehnung der Bemessungsgrundlage erhoben werden. Sie ist also eine Sonderbezeichnung der Kapitalertragsteuer.

zur Komlexität[Quelltext bearbeiten]

Zitat von ID 213.7.61.84: Das derzeitige Steuersystem umfasst 118 Gesetze, 185 verschiedene Formulare, 418 Ausnahmebestände und 96000 Regulierungen - es gilt als das komplexeste System der Welt. 65 Prozent der Weltliteratur bezüglich Steuern bezieht sich auf das deutsche Steuersystem. Ein einziger Kommentar zu Steuern umfasst 2671 Seiten und es gibt mehr als 28000 Seiten Vorschriften für die Verwaltung. Ein anschauliches Bild für unser kompliziertes Steuersystem, aber: hast Du die Möglichkeit, diese Aussagen zu verifizieren? Wo findet sich das mit den 418 Ausnahmen (und bitte kein Paul Kirchhoff), wo ist die Quelle für die 185 Formulare (und bitte nicht Bildzeitung). Ohne weitere Nachweise, werde ich den (recht populistischen) Beitrag löschen müssen. --Omi´s Törtchen 16:01, 29. Okt 2005 (CEST)


Das sind Fakten, die ich aus dem Kölner Stadtanzeiger und dem Magazin Focus entnommen habe! Sind zwar Daten von 2003, daran dürfte sich aber bis jetzt nichts geändert haben! Des Weiteren sind einige Angaben von meinem Dozenten im Fach Öffentliche Finanzwirtschaft - ich glaube nicht, dass er sich die Zahlen aus der Nase gezogen hat! Also, wenn du keine genaueren bzw. neueren Angaben hast, stell den Text bitte wieder rein!

Gruß, Oliver

Nochmal genauere Angaben: Aus dem Focus: 118 Gesetze, 185 versch. Formulare, 96000 Regulierungen, ein Kommentar zu Steuern umfasst 2671 Seiten

Kölner Stadtanzeiger: 118 Stuergesetze, (mind. 200 Formulare), (70% der Weltliteratur bez. Steuern in Deutsch),

Dozent: ca. 65% der Literatur in Deutsch, 28000 Seiten Verwaltungsvorschriften,

Gruß, Oliver


Hallo Oliver, ich bin auf jeden Fall dafür, eine "bildliche" Vorstellung zur Komplexität des deutschen Steuersystem einzuarbeiten. Die von Dir angegebenen "Highlights" sollten auf jeden Fall Teil davon sein. Aber:

  • bei diesen Zahlen sind Abweichungen und Halbwahrheiten unvermeidlich
  • wenn also eine Angabe erfolgt, dann nur mit hib- und stichfester Quelle (und nicht: "mein Professor hat gesagt").
  • Mein Vorschlag: Laß uns doch mal´ zählen (ich mache mit und liste die ersten 25 Steuergesetze auf); die Vorgabe sind 118 existierende Steuergesetze; wobei sogenannte Steueränderungsgesetze nicht zählen können, da damit nur die Änderung von Steuergesetzen erreicht wird):

AbgabenordnungAlkopopsteuergesetzAußensteuergesetzBiersteuergesetzEinkommensteuergesetzErbschaftsteuergesetzFeuerschutzsteuergesetzGewerbesteuergesetzGrunderwerbsteuergesetzGrundsteuergesetzInvestmentsteuergesetzKaffeesteuergesetzKörperschaftsteuergesetzKraftfahrzeugsteuergesetzMineralölsteuergesetzRennwett- und LotteriegesetzSchaumweinsteuergesetzSolidaritätszuschlaggesetzSpielvergnügungsteuergesetzStromsteuergesetz (Deutschland)TabaksteuergesetzUmsatzsteuergesetzUmwandlungssteuergesetzVersicherungsteuergesetzVermögensteuergesetz

So, und wenn Du jetzt die anderen 93 Gesetze finden kannst (und hier bitte nicht jedes DBA aufführen´), dann spielen wir weiter. Schönen Gruß --Omi´s Törtchen 02:55, 30. Okt 2005 (CEST)


Ich habe mal im Internet ein bisschen recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Viele verschiedene Quellen geben an, dass es wirklich 118 Steuergesetze seien sollen (z.B. das Steuer-Journal [1]. Allerdings habe ich nirgendwo eine komplette Auflistung finden können... Wie mir scheint, werden unter anderem folgende Gesetze auch mit als Steuergesetze gezählt: • GmbH GesetzAktiengesellschaftsgesetzKommanditgesellschaftsgesetz

und sicherlich zusätzlich Gesetze zu allen weiteren Rechtsformen der Unternehmen.

Und was mir jetzt ganz spontan einfällt: • HundesteuergesetzBranntweinsteuergesetzÖkosteuergesetz

Und unter Suche im Internet: • GetränkesteuergesetzKirchensteuergesetzZweitwohnungssteuergesetzZollkodex (EU)BausteuergesetzTeesteuergesetz (evtl. zu Kaffesteuergesetz??)WechselsteuergesetzKapitalanlagegesellschaftsgesetzGesellschaftssteuergesetzZuckersteuergesetzLeuchtmittelsteuergesetzSalzsteuergesetz


Ich glaube das, was ich bis jetzt gefunden habe, dürfte noch lange nicht alles sein... Wir sind jetzt mit den Gesetzen, die ich aufgelistet habe, bei mindestens 43 Gesetzen. Ich glaube, dass man die 118 ruhig als gegeben stehen lassen kann! Des Weiteren habe ich eine e-mail an das Bundesministerium der Finanzen geschickt, in der ich fragte, ob es wirklich 118 Steuergesetze gibt und ob sie mir eine Auflistung der in Deutschland gültigen Gesetze schicken könnten... Mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme ;-)

Gruß, Oliver 30.10.2005 11:24

GmbH Gesetz, • Aktiengesellschaftsgesetz, • Kommanditgesellschaftsgesetz sind eindeutig keine Steuergesetze. Das Ökosteuergesetz hat nur andere Steuergesetze geändert bzw. das Stromsteuergesetz gebracht. Wenn du sämtliche Hundesteuersatzungen aller Gemeinden zählst, ebenso die Vergnügungsteuersatzungen, Getränkesteuersatzungen, Zweitwohnungsteuersatzungen aller Gemeinden der Bundesrepublik, dann bis du natürlich schnell bei mehreren tausend Steuergesetzen. Vielleicht sollte man die Steuersatzungen der Gemeinden doch nicht mitzählen - bei den 118 Steuergesetzen sind sie sicher nicht dabei. Bausteuergesetz kenne ich keines und die Wechselsteuer, Teesteuer, Zuckersteuer, Salzsteuer, Gesellschaftsteuer ist meines Wissens längst abgeschafft. Este 13:01, 30. Okt 2005 (CET)

Yo, Zustimmung zu Este; viele aufgeführte Steuern existieren gar nicht oder nicht mehr oder sind auf Gemeindeebene geregelt (kein Gesetz, sondern Satzung) oder sind Namen für Änderungspakete, mit denen Steuergesetze geändert wurden. Ich komme jetzt auf +3 Gesetze (Branntweinsteuergesetz, Zollkodex und Kirchensteuer); damit sind wir noch weit von 118 entfernt --Omi´s Törtchen 13:16, 30. Okt 2005 (CET)


Ist richtig: einige Steuergesetze gelten gar nicht mehr (Salzsteuer, Teesteuer, Zuckersteuer...), die waren noch auf einer aktuellen Einnahmeliste des Bundes aufgeführt - ich hatte bloß nicht drauf geachtet, dass die Einnahmen mit ,,0" angegeben waren! Ich bin allerdings der Meinung, dass man die Steuersatzungen der Länder und Gemeinden mitzählen muss - man würde, wenn man alle zusammen zählt, sicherlich auf mehr als 118 Steuergesetze kommen, allerdings muss man ja davon ausgehen, dass für jede Person immer nur eine Gemeindesatzung zählt... Ein Hundebesitzer zahlt ja nicht in allen Städten Deutschlands seine Hundesteuer, sondern nur am Wohnort wo er angemeldet ist! Also zählt für ihn nur eine Steuer... Die 118 drückt also aus, wie viele verschiedene Steuerarten es gibt (auch wenn die Inhalte von Land zu Land variieren können). Und es ist egal, dass es auf Länderebene ,,Satzungen" heißt - es sind trotzdem geltende Gesetze! Was meint ihr dazu?

Gruß, Oliver 31.10.05; 11:20

Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob du die Zahl der Steuergesetze oder die Zahl der Steuerarten feststellen willst. Este 11:43, 31. Okt 2005 (CET)


Ja, richtig! Ich meinte oben natürlich Salzsteuergesetz, Teesteuergesetz und Zuckersteuergesetz!

Oliver


Gut,Gut, dann wollen wir mal´ eine vollständige Liste versuchen (nehmen wir für den fiktiven Ort Musterstadt noch eine Hundesteuersatzung, eine Getränkesteuersatzung und eine Zweitwohnungsteuersatzung dazu), aber - und jetzt schieß ich ein Eigentor - wir wollen doch die Durchführungsverordnungen nicht vergessen, denn die haben GesetzesCharakter und müssen mitgezählt werden: 1. Abgabenordnung – AO 2. Einführungsgesetz zur Abgabenordnung 3. Alkoholverordnung - AlkoholV 4. Alkopopsteuergesetz - AlkopopStG 5. Alkopopsteuerverordnung - AlkopopStV 6. Altersvorsorge-Durchführungsverordnung - AltvDV 7. Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz - RennwLottGAB 8. Auslandsinvestitionsgesetz - AuslInvG 9. Bewertungsgesetz - BewG 10. Biersteuer-Durchführungsverordnung - BierStV 11. Biersteuergesetz - BierStG 12. Bodenschätzungsgesetz - BodSchätzG 13. Branntweinmonopolgesetz - BranntwMonG 14. Branntweinmonopolverordnung - BrMV 15. Branntweinsteuerverordnung - BrStV 16. Brennereiordnung - BO 17. Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes - 3. BewG39-1V 18. Eigenheimzulagegesetz - EigZulG 19. Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV 20. Einkommensteuergesetz - EStG 21. Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung - ErbStDV 22. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 23. Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes - 1. BewG39-1V 24. Feuerschutzsteuergesetz - FeuerschStG 25. Finanzgerichtsordnung - FGO 26. Fördergebietsgesetz - FördGG 27. Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG 28. Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein - BrMonopVEG 29. Getränkesteuersatzung 30. Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung - GewStDV 31. Gewerbesteuergesetz - GewStG 32. Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung - GAufzV 33. Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 34. Grundsteuergesetz - GrStG 35. Hundesteuersatzung 36. Investitionszulagengesetz 1999 - InvZulG1999 37. Investmentsteuergesetz – InvStG 38. Kaffeesteuer-Durchführungsverordnung - KaffeeStV 39. Kaffeesteuergesetz - KaffeeStG 40. Kapitalerhöhungsteuergesetz - KapErhStG 41. Kleinbetragsverordnung - KBV 42. Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung - KStDV 43. Körperschaftsteuergesetz - KStG 44. Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung - KraftStDV 45. Kraftfahrzeugsteuergesetz - KraftStG 46. Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LStDV 47. Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung - MinöStV 48. Mineralölsteuergesetz - MinÖlStG 49. Mitteilungsverordnung - MV 50. Rennwett- und Lotteriegesetz - RennwLottG 51. Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz - SchaumwZwStG 52. Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV 53. Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 - SolZG 54. Steuerdaten-Übermittlungsverordnung - StDÜV 55. Steuerstatistikgesetz - StStatG 56. Stromsteuer-Durchführungsverordnung - StromStV 57. Tabaksteuer-Durchführungsverordnung - TabStV 58. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 59. Umsatzsteuergesetz - UStG 60. Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 61. Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung - AO180-2V 62. Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes - VermBDV 63. Verordnungen zur Durchführung des Bewertungsgesetzes 64. Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes - FVG5-4-V 65. Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung - VersStDV 66. Versicherungsteuergesetz - VersStG 67. Wohnungsbau-Prämiengesetz - WoPG 68. Zinsinformationsverordnung – ZIV 69. Zollkodexdurchführungsverordnung 70. Zollverwaltungsgesetz - ZollVG 71. Zweitwohnungsteuersatzung 72. Zweite Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes - 2. BewG39-1V

Dann komm ich zu ingesamt 72 Gesetzen und Verordnungen; aber das sind immer noch erheblich weniger als die genannten 118 --Omi´s Törtchen 13:32, 31. Okt 2005 (CET)


Mhhh, wer weiß letztendlich, wer das mit den 118 definiert hat und was genau dort einfließt... Bin mal gespannt, was in der Antwort vom Finanzministerium steht - wenn ich denn eine bekomme!

Oliver 31.10.05; 20:37

Tja und genau deshalb haben Este und ich Deinen Beitrag gelöscht ( wer weiß letztendlich, wer das mit den 118 definiert hat und was genau dort einfließt) - so gehts nicht, wir brauchen schon Fakten und keine Mund-zu-Mund-Propaganda. Übrigens: Ich glaub´ nicht an eine Antwort des BMF, aber Du gibtst ja viel zu schnell auf!!! Neben unseren tollen deutschen Bundesgesetzen und Landesgesetzen haben wir doch noch die EU und über das sekundäre europäische Recht werden die Vorschriften auch direkt Gesetz bei uns (Beispiel Zollkodex) - such doch mal da weiter. --Omi´s Törtchen 02:14, 1. Nov 2005 (CET)


Tja, wie nicht anders erwartet, bringt uns die Anfrage beim BMF nicht weiter. Es kam zwar eine Antwort, die war aber sehr kurz und verwies auf einen Link [2]. Ein Link auf der Seite verweist auf auf eine Liste mit Gesetzen in der Zuständigkeit des BMF [3]. Dies bringt aber auch nicht viel... Wenn ich wieder etwas Zeit habe, mal im Internet herumzusuchen und neue Erkenntnisse finde, schreibe ich es hier dazu! Schönes Wochenende, Oliver 04.11.05 13:22

Übertragung der KSt-Belastung in den KSt-Artikel?[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht sinnvoll, die KSt-Belastung in den EU-Ländern in den Körperschaftssteuerartikel zu übertragen? Bin mir da noch ein bischen unsicher...

Ende hierher verschobene Diskussion von Diskussion:Steuersystem (Deutschland)

Wieso wird ein Weblink zu einem umfänglichen Glossar zum Thema als "Werbelink" entfernt?

Wieso wird der Weblink (der auf die Internetseite einer Steuerkanzlei verweist) überhaupt dort angebracht? Este 5. Jul 2005 20:47 (CEST)


Weil er eine zusätzliche oder auch weiterführende Informationsquelle in Form von Begriffsklärungen und -definitionen zum Thema bietet. Du tust so, als stelle jeder Link auf z.B. eine Steuerkanzlei unerwünschte Werbung dar. M.E. ziemlich unpassendes und selbstherrliches Verhalten.
P.S.: Und was soll der Link zu steuerportal.com? Ist das kein "Werbelink", auf eine Seite mit Werbebannern? Kann mal jemand diesen selbsternannten Zensor in die Schranken weisen, dessen Benutzerseite seit längerem vor Beschwerden über seine Eingriffe überquillt?

Ich habe den Link Weblink zum "Glossar Steuerrecht" wieder eingesetzt, da er a/ ergänzende Informationen liefert und b/ keiner Richtlinie zum Thema Verlinken widerspricht. Joerite 6. Jul 2005 00:37

Bei Fortsetzung des Edit-Wars um diesen Beitrag halte ich eine allgemeine Diskussion für angebracht, wenn 62.134.61.23 nicht eh nur ein Troll und die Aufregung nicht wert ist ... -- Joerite 20:04, 21. Jul 2005 (CEST)

Glossar Steuerrecht: "Finden Sie hier nicht das Gesuchte, so sprechen Sie uns an: Wir können Ihnen als Steuerberater sachkundig helfen." Mein Tipp: "Finden Sie hier nicht das Gesuchte, so schauen Sie doch mal in der Wikipedia nach. Dort sind die meisten Begriffe ausführlicher erklärt." --Bubo 09:51, 23. Jul 2005 (CEST)
Du setzt dich zwar offenbar für deinen ansonsten etwas umstrittenen Freund ein, gehst aber mit keinem Wort auf meine zuvor bereits genannte Begründung ein. --Joerite 21:20, 23. Jul 2005 (CEST)
Mein Einsatz gilt nicht einem Wikipedianer, sondern der Wikipedia.
Hier ist unter anderem folgendes zu lesen:
Artikel in einer Enzyklopädie sollen für sich selbst sprechen und keine Hilfe in Form von externen Referenzen benötigen. Müssen Begriffe erläutert werden, geschieht dies durch Links auf entsprechende Artikel in der Wikipedia. ... Wenn du Links angibst, dann Bitte vom Feinsten: nicht irgendeinen Link zu dem Thema nehmen, sondern das Beste und Ausführlichste, was im Netz zu finden ist.
Einige der im Glossar enthaltenen Begriffe habe ich mir angesehen. Wer behauptet, das sei "das Beste und Ausführlichste, was im Netz zu finden ist", kann nicht lange gesucht haben. Gruß --Bubo 12:03, 24. Jul 2005 (CEST)
Das Verfolgen der Diskussionen auf der Benutzerseite deines Freundes erwckt einen anderen Eindruck von deinen Motiven. Deine Begründung passt zudem eher auf den Link zum kommerziellen Steuerportal: Ein Angebot einer Steuerkanzlei (sic!), das durch Werbebanner finanziert ist (sic!). Sehr interessant ... Ich sehe, wie sich in der WP Interessengruppen bilden und festigen, "Geschmäckle" wäre eine zu freundliche Umschreibung dafür. Gruß an Hrn. Ruge. -- Joerite 14:18, 24. Jul 2005 (CEST)
Gegen das Entfernen auch des anderen Weblinks habe ich nicht das geringste einzuwenden. Mit steuerrechtlichen Themen befasse ich mich nur am Rande. Der in Deinen personenbezogenen Unterstellungen zum Ausdruck gebrachte Umgangsstil erspart mir weitere Erläuterungen. --Bubo 15:30, 24. Jul 2005 (CEST)

Der Artikel ist sehr mager. Das meiste steht außerdem (doppelt) hier, deshalb die Frage: Soll nicht besser ein redirect auf Steuersystem (Deutschland) erfolgen; was spricht ggf. dagegen? --Omi´s Törtchen 20:15, 19. Nov 2005 (CET)

Ich finde, dieser Artikel sollte nach Steuerrecht verschoben werden. Alles, was nur Deutschland betrifft, kann dann nach Steuerrecht (Deutschland). -- iGEL·대화 11:57, 18. Apr 2006 (CEST)
Weil ich das ähnlich sehe, habe ich es mal verwirklicht. Grüße von --Omi´s Törtchen 20:08, 18. Apr 2006 (CEST)

Die Stauereinnahmen aus dem Jahre 2002 stimmen nicht mit den Zahlen aus der destatis: http://www.destatis.de/indicators/d/lrfin02ad.htm überein. Gibt es eine Quellenangabe zu der Tabelle? Wenn nicht würd ich sagen die Zahlen stimmen nicht! (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.58.207.101 (DiskussionBeiträge) --Bubo 22:52, 24. Jul 2006 (CEST))

Da müstest du schon etwas präziser werden! Welche Steuerart?Este 15:44, 24. Jun. 2008 (CEST)

Quellenbaustein: Steuerbelastung in Deutschland und international[Quelltext bearbeiten]

Die beiden Tabellen haben keine Quellenangabe. Bei den Nominalsteuersätzen sollte das zwar auch geändert werden, aber diese Zahlen kommen mir jedenfalls bekannt vor. Für die Tabelle der impliziten Steuersätze wäre eine solche allerdings sehr angebracht, da ja im Allgemeinen gerade für D'land von wesentlich höheren Belastungen ausgegangen wird. Zudem fehlt eine Definition des "impliziten Steuersatzes" (als Ableitung aus makroökonomischen Faktoren, vgl. bspw. hier auf S. 37. Daher könnten - von der Größenordnung her - auch die Zahlen stammen, aber im Detail passt es eben nicht. --Grüße, DINO2411FYI 10:57, 3. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Summe Steueraufkommen[Quelltext bearbeiten]

Es ergibt sich folgende Ungereimtheit in der Tabelle (könnte die mal jemand fortschreiben?):

Steuerart Aufkommen 2001
in Mrd. €
Aufkommen 2002
in Mrd. €
Aufkommen 2003
in Mrd. €
Aufkommen 2004
in Mrd. €
Aufkommen 2005
in Mrd. €
Aufkommen 2006
in Mrd. €
Aufkommen 2007
in Mrd. €
Steueraufkommen
insgesamt in Deutschland
446,7 441,7 442,2 442,8 452,1 488,4 538,2
Summe der einzelnen Steuerarten (ohne Kirchensteuer) 430,4 422,3 428,1 427,4 436,5 470,8 518,5
Differenz 16,3 19,4 14,1 15,4 15,6 17,6 19,7

Ist diese (erhebliche) Differenz durch "Sonstige; u. a. Schaumweinsteuer, Biersteuer, Feuerschutzsteuer, Hundesteuer, Jagdsteuer, Fischereisteuer, Vergnügungsteuer, Getränkesteuer, Schankerlaubnissteuer, Zweitwohnsitzsteuer" zu erklären?

-- 78.53.157.107 15:53, 10. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent, weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung, ermuntern zu aufwendigen Gestaltungen und erfordern einen hohen Beratungsaufwand. das ist weder durch eine reputable Quelle belegt noch ist es in dieser Form haltbar - zumindest nicht ohne auch die Entwicklung des StR als Erklärung heranzuziehen. Die Aussage ist tendenziös und eher dem Parteisprech der FDP zuzuschreiben als dem der Wikipedia. Das ist ein glatter Verstoß gegen den NPOV. Jensen 00:55, 26. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

3 Tage zum Verbessern und / oder bequellen. Ansonsten fliegt das raus Jensen 00:55, 26. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Am 29.Juli 2010 wegen Verstoß gegen den NPOV gelöscht. Jensen 03:10, 3. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo, vielleicht lässt sich diese Grafik hier verwenden? Schöne Grüße, -- Tim Moritz Hector (WMDE) (Diskussion) 14:01, 24. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Tabelle Steuereinnahmen[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

wieso stehen denn in der Tabelle, in den letzten Jahren die Zeichensätz für Englisch? Oder haben sich die Steuereinnahmen ab 2007 vertausendfacht? Wenn in der Überschrift Aufkommen in Mrd. EUR steht und dann darunter die Zahl 403.256, dann bedeutet dies, dass im Jahr 2008 403.256.000.000.000 EUR Steuern angefallen sind. Korrekte Trennung erfolgt mit ,

Danke und Gruß (nicht signierter Beitrag von 195.88.117.25 (Diskussion) 09:37, 28. Mai 2014 (CEST))[Beantworten]

Entwicklung des Steuerrechts[Quelltext bearbeiten]

Eine Erläuterung zur Historischen Entwicklung des Steurrechts bleibt nun seit 13 Jahren aus, zumindest heißt es seit 2006:

„[Entwicklung] ab 1871: folgt an dieser Stelle“

Meiner Meinung nach sollte der ganze Abschnitt raus oder alternativ:

aber am besten wäre es natürlich, wenn jemand den Abschnitt ausformuliert. Grüße Bigbossfarin (Diskussion) 02:45, 22. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]