European Case Law Identifier

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Der European Case Law Identifier (ECLI, dt.: Europäischer Rechtsprechungs-Identifikator[1]) ist ein Ordnungssystem und eine standardisierte Identifikationsmöglichkeit (Standardidentifikator) für Entscheidungen der Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Europäischen Patentamts (Europäischen Patentgerichts) sowie aller anderen interessierten Staaten und Internationaler Organisationen.[2] Rechtsgrundlagen sind die Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung (2011/C 127/01) vom 29. April 2011.[3]

Die unverwechselbare Identifikation erfolgt dabei dadurch, dass der Code (Standardidentifikator) aus mehreren, durch je einen Doppelpunkt getrennten Teilen (5) besteht, die jeweils nur einmal vergeben werden.

Mit der Einführung des ECLI soll keine Datenbank auf europäischer Ebene aufgebaut werden.[4] Der ECLI ist Teil des Systems „E-Justice“ – siehe dazu auch das Europäische Justizportal.[5]

Konzeption

Der ECLI als Identifikator wurde vor dem Hintergrund der Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) konzipiert. Die FRBR unterscheiden zehn verschiedene Entitäten, die Gegenstand einer bibliographischen Katalogisierung sein können. In der Gruppe 1 dieser Entitäten wird zwischen Werk (work), Expression (expression), Manifestation (manifestation) und Exemplar (item) unterschieden. Bezogen auf eine Gerichtsentscheidung bezeichnet die Werkebene (erste Ebene) die Entscheidung selber im abstrakten Sinne. Diese Entscheidung kann in unterschiedlichen Ausführungen („Expressionen“ - z.B. und gekürzt oder gekürzt, anonymisiert oder nicht anonymisiert, in der Originalsprache oder in einer Übersetzung - zweite Ebene) vorliegen. Die jeweilige „Expression“ der Entscheidung kann in verschiedener Hinsicht manifestiert sein (dritte Ebene), etwa als im Original von Richterhand unterzeichnetes Papierexemplar, als PDF-Datei, als Grafik oder als Abdruck innerhalb einer Fachzeitschrift. Die konkreten Exemplare der Manifestation, etwa eine bestimmte Datei oder ein konkreter Band einer Entscheidungssammlung stehen schließlich auf der vierten Ebene.

Innerhalb dieser Ebene soll der ECLI die jeweilige Entscheidung auf der obersten, der Werkebene identifizieren. Er soll also die Entscheidung selber, nicht eine bestimmte Sprachvariante oder mediale Form kennzeichnen.[6]

Aufbau und Verwendung

ECLI

Der Aufbau des ECLI ist einheitlich und darf nicht eigenmächtig von den Unionsmitgliedstaaten oder den Nutzern geändert, gekürzt oder erweitert werden:[7]

ECLI:[Ländercode[8]]:[Gerichtscode[9]]:[Jahr der Entscheidung]:[einmalige Kennung][10]. 

Beispiel: ECLI:NL:HR:1919:AG1776 = Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (HR) der Niederlande (NL)[11] aus dem Jahr 1919 mit der Kennung des Unionsmitgliedstaates für dieses Urteil AG1776.

Metadaten

Das Ordnungssystem enthält auch eine Reihe einheitlicher Metadaten [12], um die Suche zu verbessern bzw zu erleichtern. Der Mindeststandard wurde vom Rat der Europäischen Union vorgegeben.[13]

1. Erforderliche Metadaten sind:

  • identifier (eine URL, unter der dieses Instanzdokument oder Informationen darüber zu finden ist);
  • isVersionOf (ECLI = Standardidentifikator);
  • creator (Vollständiger Name des Gerichts. Name der Kammer oder der Abteilung kann hinzugefügt werden);
  • coverage (Land, in dem sich das Gericht befindet unter Umständen auch Angabe für einen Teil eines (Bundes-)Staats);
  • date (Datum der Urteilsverkündung gemäß ISO 8601);
  • language (Sprache);
  • publisher (Organisation, die für die Veröffentlichung des Dokuments verantwortlich ist);
  • accessRights („öffentlich“ oder „privat“. Als „öffentlich“ deklarierte Dokumente müssen unter der angegebenen Internetadresse frei zugänglich sein);
  • type (Angaben zur Art der Entscheidung, z. B. „Gerichtsentscheidung“).

2. Ergänzende Metadaten sind bzw. können sein:

  • title (Titel, vorzugsweise der Name der Parteien oder ein Aliasname für diese – gemäß nationalen Datenschutzbestimmungen);
  • subject (Rechtsgebiet aus welchem die Entscheidung stammt, z. B. Zivilrecht, Handelsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, internationales Privatrecht, Strafrecht, EU-Recht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Völkerrecht und Verfassungsrecht);
  • abstract (Kurzzusammenfassung der Rechtssache);
  • description (Schlüsselbegriffe oder Schlagworte zur Entscheidung);
  • contributor (Namen der Richter, des Generalanwalts und der anderen beteiligten Amtsträger);
  • issued (Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments);
  • references (Hinweise auf andere Dokumente, bei Urteilen und wenn vorhanden der ECLI, bei EU-Rechtsakte die CELEX-Nummer, Hinweise auf nationale Rechtsakte, Urteile ohne ECLI oder wissenschaftliche Veröffentlichung die URL oder andere Identifizierung);
  • isReplacedBy (bei Neunummerierungen von Entscheidungen, wird der neue ECLI hier eingetragen).

Mögliche Zeichen für die Kennung

Für die Eingabe der Daten darf nur das lateinische Alphabet und arabische Ziffern verwendet werden. Groß- und Kleinschreibung ist zulässig, sofern groß und klein geschriebene Buchstaben im entsprechenden elektronischen Informationssystem keine unterschiedliche Bedeutung haben. Vorzugsweise soll in Großbuchstaben geschrieben werden soll.

Verwaltung

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) ist für die Änderungen und Weiterentwicklung von ECLI zuständig. Die Europäische Kommission ist für die ECLI-Website und ECLI Suchschnittstelle verantwortlich sowie für die Zuteilung der verwendeten "Ländercodes" für die internationalen Organisationen, die das System nutzen wollen.

ECLI-Koordinator

Jeder Mitgliedstaat, der den ECLI verwendet, muss eine Regierungsstelle oder Justizeinrichtung als nationalen ECLI-Koordinator benennen. Jedes Land darf nur über einen ECLI-Koordinator verfügen.[14] Der ECLI-Koordinator für die EU ist der Gerichtshof.[15]

Einführung in den Unionsmitgliedstaaten

Die Einführung und Verwendung des ECLI ist den Unionsmitgliedstaaten und allen anderen Staaten freigestellt.[16]

Wird der ECLI in einem Unionsmitgliedstaat eingeführt, sind folgende Kriterien grundsätzlich anzuwenden (Empfehlungen):[17]

  1. Die Mitgliedstaaten sollten den ECLI auf sämtliche Entscheidungen aller ihrer Gerichten anwenden;
  2. Sie sollten alle Gerichtsentscheidungen, die auf öffentlichen Websites veröffentlicht werden, mit einem Mindestbestand von Metadaten versehen.
  3. Sie sollten einen nationalen ECLI-Koordinator benennen.
  4. Der Gerichtshof der EU sollte am ECLI-System teilnehmen.
  5. Die Europäische Kommission sollte die ECLI-Website einrichten, und zwar als Bestandteil des E-Justiz-Portals.
  6. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten in enger Zusammenarbeit eine Verbundabfrage von Identifikatoren und Metadaten einrichten.
  7. Die Mitgliedstaaten und ihre Gerichte sollten über ihre nationalen Websites und Veröffentlichungen Informationen über den ECLI, die ECLI-Website und die Suchschnittstelle verbreiten, auch wenn der ECLI bei ihnen noch nicht eingeführt wurde.
  8. Abgesehen von den Mitgliedstaaten werden auch die beitrittswilligen Länder und die Lugano-Staaten[18] aufgefordert, das ECLI-System zu benutzen.
  9. Die Mitgliedstaaten sollten dem Rat jährlich über die Fortschritte bei der Einführung des ECLI und der Metadaten für die Rechtsprechung berichten.

Umsetzung von ECLI in den einzelnen Ländern

Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates, steht es den Mitgliedstaaten frei, sich für eine Implementierung von ECLI in ihren nationalen Systemen zu entscheiden. Internationale Organisationen können ebenfalls teilnehmen und einen "Ländercode" bei der Europäischen Kommission beantragen.

Europäische Union

Code: EU

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist der ECLI-Koordinator für die EU. ECLI wurde am 24. März 2014 für Entscheidungen des Gerichts und Schlussanträge des zugewiesenen Generalanwalts eingeführt.

Auf den Präfix „ECLI“ wird von den europäischen Gerichten „im Interesse einer möglichst konzisen Angabe“ in der Zitation verzichtet.

Der Gerichtshof hat verschiedene Beispiele ausgearbeitet, wie sich die neue Zitation, in Anlehnung an die bisherige Zitation von Entscheidungen, gestalten soll:[19]

Als Ausgangsbasis wird vom EuGH das Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2005 in der Rechtssache Schempp (C‑403/03) herangezogen. Dieses hat den ECLI: EU:C:2005:446. Dabei steht

  • „EU“ für Europäische Union;
  • „C“ für den EuGH selbst („T“ seit 1989 für das Gericht der Europäischen Union (EuG), „F“ seit 2005 für Fachgerichte);
  • „2005“ für das Jahr der Entscheidung;
  • „446“ zeigt an, dass es der 446. vergebene ECLI in diesem Jahr ist.

Ein Vollzitat dieser Entscheidung wird gemäß EuGH für den EuGH und die Fachgerichte nunmehr wie folgt angeführt:

Urteil Schempp, C‑403/03, EU:C:2005:446

Und falls erforderlich wird die Randnummer hinzugefügt (z. B.: Urteil Schempp, C‑403/03, EU:C:2005:446, Rn. 22). Es ist daher zukünftig nicht mehr erforderlich, das Gericht selbst anzuführen (z. B.: EuGH, EuG) und auch nicht mehr das Datum der Entscheidung (im Beispiel: 12. Juli 2005).

Ein Vollzitat einer Entscheidung wird gemäß EuGH für das Europäische Gericht (EuG) nunmehr wie folgt angeführt:

Urteil vom 15. Januar 2013, Spanien/Kommission, T-54/11, Slg, EU:T:2013:10, Rn. 29.

Österreich

Ländercode: AT

In Österreich wurde die Einführung in ECLI Anfang 2014 begonnen. Der nationale ECLI-Koordinator in Österreich ist das Bundeskanzleramt.

Beispiel ECLI für eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: AT:OGH:2014:E107237

Belgien

Ländercode: BE

Die Umsetzung ist noch nicht näher gediehen (Stand: August 2014).

Bulgarien

Ländercode: BG

Der nationale ECLI-Koordinator ist in Bulgarien der Oberste Justizrat (ВСС). Die Einführung des ECLI ist in Gange.

Zypern

Ländercode: CY

Nationaler ECLI-Koordinator: die zuständige Stelle für amtliche Veröffentlichungen.

Es wird an der Einführung des ECLI gearbeitet.

Tschechische Republik

Ländercode: CZ

Die Tschechische Republik hat bereits im April 2012 mit der Umsetzung begonnen. [20] Nationaler ECLI-Koordinator ist das Justizministerium der Tschechischen Republik.

Beispiel ECLI für eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes: ECLI:CZ:NS:2012:6.TDO.1416.2012.1

Deutschland

Ländercode: DE

Deutschland begann die Einführung des ECLI am 23. September 2013. Der nationale ECLI-Koordinator in Deutschland ist das Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes (CC-RIS) in Bonn.

Beispiel für eine ECLI des Bundesverwaltungsgerichtes: ECLI:DE:BVerwG:2013:121213U2C49.11.0

Aufbau:[21]

  • ECLI
  • Ländercode "DE"
  • Gerichtscode, z. B. „BVerwG“
  • Jahr der Entscheidung, z. B. "2013"
  • Genaues Datum der Entscheidung (Tag/Monat/Jahr), z. B. "121213" (= 12. Dezember 2013)
  • Abkürzung für den Entscheidungstyp, z. B. "U"
  • Aktenzeichen, z. B. "2C49.11"
  • Kollisionsnummer für den Fall, dass mehrere Dokumente mit dem gleichen Entscheidungstyp am gleichen Tag mit dem gleichen Aktenzeichen vorliegen, z. B. „0“

Dänemark

Ländercode: DK

Nationaler ECLI-Koordinator: Domstolsstyrelsen. ECLI-Umsetzung im Gange.

Estland

Ländercode: EE

Umsetzung in Estland noch nicht begonnen.

Griechenland

Ländercode: EL

Griechenland will derzeit am ECLI nicht teilnehmen (Stand: August 2014).

Spanien

Ländercode: ES

Nationaler ECLI-Koordinator: CENDOJ (Zentrum für Gerichtsdokumentation).

Umsetzung in Spanien noch nicht begonnen.

Finnland

Ländercode: FI

In Finnland ist die Umsetzung derzeit im Gange. Nationaler ECLI-Koordinator: Aki Hietanen (Justizministerium).

Beispiel für den ECLI des Obersten Gerichtshofs: ECLI:FI:KKO:2011:43

Frankreich

Ländercode: FR

Frankreich hat im September 2012 mit der Einführung des ECLI begonnen.[22] Nationaler ECLI-Koordinator: Direction de l’information légale et administrative (DILA, dt.: „Direktion für Rechts- und Verwaltungsinformation“).

Der Gerichtscode beginnt in Frankreich immer „CC“ oder „CE“. Beispiel für Entscheidung des Conseil d’État (Frankreich) (Staatsrates): ECLI:FR:CESSR:2013:358751,20130123.

Kroatien

Ländercode: HR

Über die Umsetzungspläne in Kroatien ist derzeit nichts Näheres bekannt (Stand: August 2014).

Ungarn

Ländercode: HU

In Ungarn ist derzeit die Einführung und Verwendung des ECLI nicht geplant.

Irland

Ländercode: IE

Nationaler ECLI-Koordinator: Department of Justice and Equality.

ECLI-Umsetzung in Irland begonnen.

Italien

Ländercode: IT

Es wird in Italien an der Einführung des ECLI gearbeitet.

Litauen

Ländercode: LT

Nationaler ECLI-Koordinator Litauens ist die nationale Gerichtsverwaltung.

Es wird an der Einführung des ECLI gearbeitet.

Luxemburg

Ländercode: LU

Es wird in Luxemburg die Einführung des ECLI erst geprüft.

Lettland

Ländercode: LV

Es wird in Lettland an der Einführung des ECLI gearbeitet.

Malta

Ländercode: MT

Malta hat 2011 mit der Einführung des ECLI begonnen. „Courts of Malta“ ist der nationale ECLI-Koordinator.[23]

Niederlande

Ländercode: NL

Der ECLI wurde in den Niederlanden am 28. Juni 2013 eingeführt und ersetzt die nationalen LJN -Kennung. In den Niederlanden ist nationaler ECLI-Koordinator: Raad voor de rechtspraak (Niederländische Justizbeirat).

Aufbau des ECLI:[24]

  • „ECLI“;
  • Ländercode „NL“;
  • Code des Gerichts
  • Jahr der Entscheidung;
  • Seriennummer:
    • Vor dem 28. Juni 2013 wurden praktisch sämtliche Entscheidungen, die in den Niederlanden bekanntgemacht wurden, mit einer „LJN“ (Landelik Jurisprudentie Nummer bzw. Länderfallnummer) versehen. Die LJN bestand aus zwei Buchstaben und vier Ziffern nach dem Muster „AB1234“. Zur Wahrung der Konsistenz geht die LJN als fünfte Komponente in den ECLI-Code ein.
    • Seit dem 28. Juni 2013 werden keine LJN mehr vergeben. Seither werden alle Entscheidungen, die einen ECLI erhalten, mit einer ausschließlich aus Ziffern bestehenden fortlaufenden Seriennummer versehen. Dies kann auch auf Entscheidungen zutreffen, die vor dem 28. Juni 2013 ergingen.

Polen

Ländercode: PL

In Polen ist derzeit die Einführung und Verwendung des ECLI nicht geplant (Stand: August 2014).

Portugal

Ländercode: PT

Über die Umsetzungspläne in Portugal ist derzeit nichts Näheres bekannt (Stand: August 2014).

Rumänien

Ländercode: RO

In Rumänien ist derzeit die Einführung und Verwendung des ECLI in Umsetzung.

Slowenien

Ländercode: SI

Slowenien führte den ECLI zum 1. Oktober 2011 ein.[25] Nationaler ECLI-Koordinator: Oberster Gerichtshof der Republik Slowenien.

Beispiel ECLI des Obersten Gerichtshofes (VSRS): ECLI:SI:VSRS:2008:II.IPS.49.2008.A

Slowakei

Ländercode: SK

In der Slowakei werden ECLI für alle Gerichtsurteile vergeben, welche nach dem 25. Juli 2011 bekannt gemacht worden sind (mit Ausnahmen und Sonderregelungen). Nationaler ECLI-Koordinator: Abteilung Rechtsinformatik und Rechtsstatistik des Justizministeriums der Slowakischen Republik.

Schweden

Ländercode: SE

In Schweden ist die Umsetzung derzeit noch nicht möglich.

Vereinigtes Königreich

Ländercode: VK

Im Vereinigten Königreich ist derzeit die Einführung und Verwendung des ECLI nicht geplant.

Europäisches Patentamt

Code: EP

Das Europäische Patentamt hat den ECLI im Jahr 2013 rückwirkend eingeführt. Der ECLI-Koordinator im Europäischen Patentamt ist das Publication Department.

Aufbau des ECLI des Patentamtes:[26]

  • ECLI
  • Ländercode: EP
  • Gerichtscode: BA (BA= Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts)
  • Jahr der Entscheidung (Format JJJJ)
  • Ordinalzahl bestehend aus:
    • Nummer der Entscheidung (Nummer der Sache ohne Schrägstrich) bestehend aus 7 Ziffern → 1 Ziffer (Art der Entscheidung) + 4 Ziffern (Ordinalzahl der Entscheidung) + 2 Ziffern (die letzten zwei Ziffern des Jahres des Eingangs der Beschwerde)
    • Codes für die Entscheidungsarten des EPA:
      • D: Beschwerdekammer in Disziplinarangelegenheiten
      • G: Große Beschwerdekammer
      • J: Juristische Beschwerdekammer
      • T: Technische Beschwerdekammern
      • W: Entscheidungen über PCT-Widersprüche
      • R: Entscheidungen über Anträge auf Überprüfung
  • Punkt
  • Datum der Entscheidung (Format JJJJMMTT – im untenstehenden Beispiel 3. Mai 2002)

Beispiel: ECLI:EP:BA:2002:D000300.20020503. Beispiel ECLI für einen Fall vor der Beschwerdekammer (BA) aus dem Jahr 1991: ECLI:EP:BA:1991:W000491.19910131.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Europäische Kommission übersetzt ECLI mit „Urteilsidentifikator“. Dies ist jedoch nicht unbedingt übereinstimmend mit dem englischen Wortlaut Case Law Identifier. Auch umfassen die verschiedenen nationalen Datenbanken nicht nur Urteile, sondern auch andere Entscheidungen von ordentlichen und außerordentlichen sowie Verwaltungsgerichten etc.
  2. Erwägungsgrund 13 der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung, ABl 2011/C 127/01.
  3. EUR-Lex.
  4. Anhang §5, der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung.
  5. Erreichbar über: e-justice.europa.eu/ecli. Siehe Erwägungsgrund 2 und Anhang § 5 der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung.
  6. Zusammenfassend siehe Marc von Opijnen: European Case Law Identifier: Indispensable Asset for Legal Information Retrieval. (PDF, 85 kB) S. 7 f., abgerufen am 8. Juni 2015 (englisch).
  7. Anhang § 1, der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung.
  8. Zum Beispiel: NL für die Niederlande oder Belgien BE. Gemäß Anhang § 1 der Schlossfolgerungen des Rates zu ECLI werden für Mitgliedstaaten und die Bewerberländer die in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichung verwendet und für alle anderen Länder der ISO 3166 alpha-2-Code. Die Europäische Union erhält den Code „EU“. Für Internationale Organisationen, welche am System teilnehmen wollen, legt die Europäische Kommission einen Code fest.
  9. Der Gerichtscode besteht aus mindestens einem und höchstens sieben Zeichen und muss stets mit einem Buchstaben beginnen. Zum Beispiel: HR für den Obersten Gerichtshof der Niederlande oder RBMNE für ein Bezirksgericht der Niederlande (Mitte) oder RBROT des Rotterdamer Bezirksgerichts.
  10. Es sind bis zu 25 alphanumerischen Zeichen zulässig als Kennung (Ordinalzahl), deren Format jeder Mitgliedstaat selbst festlegt. Dabei kann anstelle von Zahlen und Buchstaben auch ein Punkt gesetzt werden, jedoch kein anderes Satzzeichen.
  11. HR steht z. B. für „Hoge Raad“ (Hoher Rat).
  12. Gemäß System: Dublin Core Metadata Initiative (DCMI).
  13. Anhang § 2, der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung.
  14. Erwägungsgrund 20 und Anhang § 3, der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung.
  15. Anhang § 6, der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung.
  16. Erwägungsgrund 19 der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung, ABl 2011/C 127/01.
  17. Aufzählung gemäß Erwägungsgrund 20, lit. a) bis i), der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung, ABl 2011/C 127/01.
  18. Island, Norwegen und die Schweiz.
  19. Neue Zitierweise der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf der Grundlage des ECLI.
  20. Nejvyšší soud ČR se připojil k systému ECLI.
  21. Angaben gemäß e-Justizportal der Europäischen Union.
  22. L’identifiant ECLI sur les décisions du Conseil d’Etat et de la Cour de cassation .
  23. The inclusion of European Case Law Identifier (ECLI) code in Malta.
  24. Angaben gemäß e-Justizportal der Europäischen Union.
  25. judiciary website
  26. Angaben gemäß e-Justizportal der Europäischen Union.