General der Flieger

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Kragenspiegel eines Generals der Flieger der Luftwaffe.

Der General der Flieger war ein militärischer Dienstgrad in der Wehrmacht (Luftwaffe). In den deutschen Staaten Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen, ferner in Österreich-Ungarn, Großbritannien, Russland, Spanien und Japan gab es traditionell vier Rangstufen für Generäle (in aufsteigender Ordnung): GeneralmajorGeneralleutnantGeneral der KavallerieInfanterie oder Artillerie → (in der Wehrmacht entsprechend auch den General der Panzertruppe und für Luftwaffenoffiziere eben den General der Flieger sowie Generaloberst. Darüber hinaus, meist nur in Kriegszeiten verliehen, den Generalfeldmarschall, der in einigen Ländern nur Feldmarschall oder Marschall genannt wurde. Dem General der Waffengattung; General der Flieger, (-Kavallerie, -Infanterie oder -Artillerie) war in der Regel der Befehl über ein Armeekorps (Kommandierender General) oder ein gleich hohes Amt anvertraut.

[Bearbeiten] Offiziere in diesem Dienstgrad

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[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Karl Friedrich Hildebrandt: Teil II Die Generale der Luftwaffe 1935–1945, Biblio-Verlag Osnabrück 1991, 3 Bände, ISBN 376481701-1
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