Gruppenführer

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Taktisches Zeichen „Gruppenführer“[1]

Der Gruppenführer (GrpFhr, GrFü, GF oder GruFü) ist eine Funktion und Qualifikation (Ausbildungslehrgang) von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für eine Person, die eine Gruppe leitet beziehungsweise führt oder befehligt. Der Gruppenführer trägt in der Regel die Verantwortung für seine Gruppe.

In der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung wird eine Führungskraft vorrangig als Gruppenleiter bezeichnet.

Militär

Bundeswehr

In der Bundeswehr ist Gruppenführer (GrpFhr) sowohl eine Ausbildungs- und Tätigkeitsbefähigung als auch die Dienststellungsbezeichnung für Teileinheitsführer. Er führt eine Gruppe.

Als Teileinheitsführer ist der Gruppenführer für die Führung von 8 bis 12 Soldaten im Gefecht verantwortlich. Er ist kein Disziplinarvorgesetzter. Die Gruppenführerposten füllen hier meist Dienstgrade aus wie:

Aus gegebenem Anlass, beispielsweise bei Ausfall des originären Gruppenführers, wird diese Funktion auch von Mannschaftsdienstgraden übernommen.

NVA

In den Teilstreitkräften den NVA und den Grenztruppen der DDR war der Gruppenführer (GF) Teileinheitsführer für die Führung von 8 bis 12 Mannschaftsdienstgrade oder Soldaten höherer Dienstgrade der gleichen Dienstgradgruppe, wie beispielsweise Off.-Schüler/GF an den Offiziershochschulen der DDR, in der Ausbildung, im Tagesdienst oder im Gefecht. Sie trugen in der Regel Dienstgrade von Unteroffizier bis Unterfeldwebel oder vergleichbare Dienstgrade entsprechend der Truppengattung oder TSK. Auch in der NVA bezeichnete der Begriff „Gruppenführer“ eine Funktion/Dienststellung. Sie waren keine Disziplinarvorgesetzten, hatten aber Befugnisse Bestrafungen, wie beispielsweise Dienstverrichtung außer der Reihe, auszusprechen.

Nationalsozialistische Organisationen

In mehreren nationalsozialistischen Organisationen wurde Gruppenführer zur Bezeichnung der höchsten (Generals-)Dienstränge verwandt:

Polizei

Der Gruppenführer (GruFü) bei der Bereitschaftspolizei und in Einsatzzügen der Polizei hat folgende Aufgaben:

  • führt die Gruppe im taktischen Einsatz und im täglichen Dienst (Streifenführer)
  • setzt die Vorgaben des Zugführers um
  • ordnet Maßnahmen / taktische Formationen an
  • bereitet Einsätze innerhalb seines Aufgabenbereiches vor und nach
  • berät den Zugführer
  • Fortbildungsbeauftragter für den praktischen Dienst
  • unterstützt Mitarbeiter

Die Funktion ist eine vollwertige Führungsaufgabe zur Leitung einer Gruppe.

Bei der Bereitschaftspolizei kann man im Allgemeinen zwischen Gruppenführer in der Einsatzhundertschaft, Gruppenführer bei einem Unterstützungskommando (USK) (Bayern), BFE (Beweis- und Festnahmeeinheit) und Gruppenführer in einer Ausbildungseinheit unterscheiden.

Bei der einigen Ländern und noch vereinzelt bei der BPOL wird die Funktion durch Beamte des mittleren Dienstes wahrgenommen. In anderen Bundesländern und auch zukünftig bei der Bundespolizei ist die Führungsfunktion im gehoben Dienst angegliedert. Die Stellendotierung beginnt da bei A9 Polizeikommissar und reicht je nach Behörde bis A11 Polizeihauptkommissar. Üblich ist eine Besoldung von A9 / 10. Im mittleren Dienst war die Dotierung A8 / 9 (teilweise mZ); vereinzelt je nach Behörde (Bundesland) sogar bei A7 beginnend (Polizeimeister). Der Gruppenführer gibt laufbahnrechtliche Beurteilungsbeiträge seiner Mitarbeiter an den Beurteiler.

Die taktische Kennzeichnung des Gruppenführers besteht aus zwei waagrechten Punkten am rechten Arm (meist hellgrün oder hellblau) oder zwei waagrechten Punkten auf dem Einsatzhelm.[2]

Feuerwehr

Taktisches Zeichen „Gruppenführer“ der Feuerwehr[1]
Helmkennzeichnung eines Gruppenführers

Der Gruppenführer[3] in der Feuerwehr befehligt die Taktische Einheit „Gruppe“, bestehend aus neun Einsatzkräften.[4] Er handelt vor Ort entweder eigenständig als Einsatzleiter oder unter der Direktive einer übergeordneten Führungskraft (zum Beispiel Zugführer).

Der Gruppenführer:

  • erkundet die Lage,
  • bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe,
  • gibt den Einsatzbefehl – (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg,
  • ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden,
  • hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe,
  • kann Einsätze mit Personal bis zur Stärke einer Gruppe selbstständig leiten.[4][5]

Gruppenführer sind bei der Berufsfeuerwehr erfahrene Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Hauptbrandmeister/Brandinspektor). Bei der Freiwilligen Feuerwehr ist der erreichbare Dienstgrad vom Bundesland abhängig, in Nordrhein-Westfalen beispielsweise Brandmeister. Im Allgemeinen sind sie mindestens Löschmeister; in Hessen beispielsweise Oberlöschmeister. Zudem muss eine entsprechende Ausbildung beim jeweiligen Institut der Feuerwehr bzw. Schule absolviert werden; in NRW bzw. Hessen etwa der FIII-Lehrgang.

Die Ausbildung zum Gruppenführer bei der Feuerwehr in Deutschland dauert mindestens 70 Stunden. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 schreibt als Zugangsvoraussetzung die Qualifikation als Truppführer vor.[6] Es sollten auch Kenntnissen über Atemschutz, Funk und der Maschinistentätigkeit vorhanden sein.

Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr mit blauer Kennzeichnungsweste

Einsatzkräfte mit der Qualifikation zum Gruppenführer erkennt man im Einsatz an einem roten Balken auf jeder Helmseite[7]. Diese Kennzeichnung signalisiert ausschließlich die Befähigung zum Ausüben der Funktion „Gruppenführer“. Es können daher in einer Gruppe durchaus mehrere Einsatzkräfte mit dieser Kennzeichnung vorhanden sein. Pro Einheit kann jedoch immer nur eine Person die tatsächliche Führungsfunktion des Gruppenführers übernehmen. Eventuell weitere vorhandene Einsatzkräfte mit Gruppenführerqualifikation übernehmen dann normale Mannschaftsaufgaben. Der tatsächliche Einheitsführer wird daher zunehmend zusätzlich mit einer Kennzeichnungsweste (blau oder rot) kenntlich gemacht.[8][9] Alternativ werden in einigen Bundesländern veränderliche Funktionsabzeichen getragen, für Gruppenführer ein 10 mm schmales, umlaufendes schwarzes Band am Helm.

Gruppenführer der Feuerwehr werden in der Katastrophenschutz-Terminologie auch Unterführer genannt. Die Abkürzung in der Feuerwehr für den Gruppenführer ist „GrFü“ nach DIN 14033. In der Praxis wird jedoch meist noch die Abkürzung „GF“ aus der mittlerweile nicht mehr gültigen Feuerwehr-Dienstvorschrift 4 verwendet.

Technisches Hilfswerk THW

Der Gruppenführer im THW leitet eine Bergungs- oder Fachgruppe. Ihm unterstehen je nach Art der Gruppe ein oder mehrere Truppführer (in der STAN festgelegt). Der Gruppenführer untersteht dem Zugführer. Der Gruppenführer ist neben der Führung seiner Gruppe auch zuständig für die Ausbildung und die Ausrüstung derselben.

Sonstige Hilfsorganisationen

Die Ausbildung zum Gruppenführer ist in den einzelnen Organisationen geregelt. Es handelt sich regelmäßig um Unterführer. Gruppenführer kommen als Leiter einer Schnelleinsatzgruppe, als organisatorisches Bindeglied im Vereinsbetrieb, als Einsatzleiter bei kleineren Diensten oder als Führer von Gruppen im Rahmen des Katastrophenschutzes zum Einsatz.

Einzelnachweise

  1. a b Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (Hrsg.): Empfehlungen für Taktische Zeichen im Bevölkerungsschutz. Köln 2012, korrigierte zweite Auflage
  2. vgl. Beispiel für taktische Kennzeichnung am Arm
  3. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2008
  4. a b Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. Ausgabe: Februar 2008. Abgerufen unter bbk.bund.de (für den deutschen Fall)
  5. Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 – Führung und Leitung im Einsatz. Führungssystem. Ausgabe: März 1999. Abgerufen unter bbk.bund.de
  6. Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren FwDV_2_Stand_Jan2012. (PDF) 1. Januar 2012, abgerufen am 4. Januar 2015.
  7. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren – Grundausbildung, Neckar-Verlag, 2005
  8. Führungskräftekennzeichnung Baden-Württemberg, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
  9. Verordnung über die kommunalen Feuerwehren, Anlage 8, 1. Mai 2010